Seitenschaden durch ausländischen LKW
Die Polizei klingelte heute morgen bei mir, mein Auto sei beschädigt worden. Wir gingen zusammen hin und sie hatten bereits alles dokumentiert und geregelt.
Der verursachende LKW kommt aus Polen und hat mein regulär geparktes Auto beim Rangieren erwischt, siehe Foto. Ein Mitarbeiter der Firma, für die die Lieferung bestimmt war, rief sofort die Polizei.
Ich habe alles da, inkl. Versicherungsschein für Zugmaschine und Anhänger, sowie die Daten der Spedtition und des Fahrers etc.
Der Schaden wird über eine deutsche Versicherung reguliert, die das Geld von der polnischen Versicherung zurückbekommt.
Die deutsche Versicherung sagte, auch wenn die polnische Spedition den Schaden nicht ihrer Versicherung meldet (kommt wohl öfter vor), sei die Regulierung kein Problem, wegen der Zeugen und der Aufnahme durch die Polizei etc.
Ich möchte den Wagen so nicht an der Straße stehen lassen, sondern ihn am liebsten schon zur MB-Vertragswerkstatt bringen, die den Schaden dann auch instandsetzen wird, wobei ich natürlich noch klären muss, wie der weitere Verlauf dann ist (Freigabe durch Versicherung etc.).
Hat jemand von euch noch Tipps zu der ganzen Sache?
Beste Antwort im Thema
Hallo
Auch wenn man informiert ist kann man mal fragen.
Vielleicht haben andere Tipps die man noch nicht kennt.
Vielleicht haben andere schlechte Erfahrungen gemacht und können einen warnen.
Vielleicht ist auch die Angst ein wenig dabei etwas falsch zu machen, gerade wenn es ein Fahrzeug aus einem anderen Land ist.
Nach meiner Meinung ist ein Forum für solche Fragen da.
Frohes Fest und einen guten Rutsch
Didi2708
124 Antworten
Zitat:
@Sulo69 schrieb am 30. Dezember 2019 um 23:53:05 Uhr:
Sorry aber wenn ich 1100€ im Jahr für Vollkasko bezahlen muss, dann nutze ich alles aus wenn es mal darauf ankommen sollte ! Rechnet mal nach...
Finde das immer witzig wenn Leute Bagatellschäden (ich sag mal bis 2000,-€) über die VK abrechnen und sich dann freuen, dass sie so umfangreich versichert sind. Um festzustellen, dass die Rechnung nicht aufgeht, muss man kein Mathematiker sein.
Ich kann dir nur empfehlen nicht alles auszunutzen...ich wüsste besseres mit meinem Geld anzufangen als es der Versicherung zu schenken.
1100€ nur für die VK sind natürlich ein "Brett"....das zahle ich für drei Autos (alle HP+VK) im Jahr.
P.S. Ein jährlicher Versicherungsvergleich lohnt sich beim KFZ übrigens immer. Sicher freut es Herrn Kaiser von der "Humbug Mülleimer" wenn du ihm die Treue hältst weil du ja alle Versicherungen bei ihm abgeschlossen hast... schon seitdem du denken kannst. Die Sonderkonditionen und die reibungslose Abwicklung, die exklusiv dir, als treuem Kunden zuteil werden, existieren allerdings nur in der Fantasie.
Natürlich muss man auch bei einem Versicherungswechsel aufpassen auf was man sich da einlässt. Nicht alles was Check24&Co. einem da anpreisen, ist wirklich ein Schnäppchen.
Zitat:
@Ejtsch-Pi schrieb am 30. Dezember 2019 um 20:00:47 Uhr:
Hallo,
es geht hier um Haftpflichtschäden. Und da hat der Fahrzeugtyp des Geschädigten überhaupt nix mit der zukünftigen Typklasseneinstufung zu tun, wohl aber mit der generellen Prämienentwicklung......
Hallo,
was Du da schreibst ist falsch:
Jeder Fahrzeugtyp hat drei voneinander unabhängige Typklassen für die drei Versicherungsarten: Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Die Typklassen der Kfz-Haftpflichtversicherung bewegen sich auf einer Skala von 10 bis 25. Die Teilkaskoversicherung kennt Typklassen von 10 bis 33, die Vollkaskoversicherung von 10 bis 34. Die Typklasse beeinflusst
maßgeblichdie Höhe des Versicherungsbeitrags.
Gruß
Hermann
Und was hat jetzt bei der HP der Fahrzeugtyp des Geschädigten mit der eigenen Typenklasse zu tun?...ich glaube das hast du jetzt falsch verstanden.
Hallo,
es gibt auch beim Fahrzeugtyp des Geschädigten Versicherungsnehmer die die Schadenhöhe unnötig in die Höhe treiben und somit die Prämien erhöhen.
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Was ist denn daran unnötig? Wenn die Versicherungen ihren Verpflichtungen nachkommen würden, dafür sind sie ja schließlich da, bräuchte man auch in 90% der Fälle keinen Anwalt! Die Erhöhung der Prämie würde eh vollzogen, egal ob Anwaltskosten fällig werden oder nicht! Dieses Gejammere über richtig und falsch ist sowas von unnötig!
Die(alle) Versicherungen haben ein Geschäftsmodell entwickelt und verweigern sich ihren vertraglichen Verpflichtungen.
Bei einem gewissen Prozentsatz der Fälle funktioniert das, also ist das Geschäftsmodell erfolgreich.
Rechtlich gesehen bewegen sich die Versicherungen hart am Rande der Legalität, doch nur selten traut sich ein Richter einer Versicherung die Grenzen klar und deutlich aufzuzeigen.
Alle Kosten werden eh auf alle Kunden umgelegt, für die Versicherer eine Win-Win Situation.
Dummerweise gilt in unserem Land immer noch "Recht haben bedeutet noch lange nicht Recht bekommen"
Die Anwälte freut es, denn ohne solche Geschäftsmodelle würden sie weniger verdienen.
Wie wärs, wenn ihr einen eigenen Thread eröffnet, um Pro & Contra einer Schadensregulierung mit Hilfe eines Anwalts zu erörtern? Dieser Thread hat bereits 8 Seiten und es geht fast nur um Anwalt ja oder nein...
Ich versuche jetzt nochmal, auf mein Ausgangsthema zurückzukommen. Dabei war folgendes interessant (ging aber direkt wieder unter in der endlosen Anwaltsdiskussion):
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 29. Dezember 2019 um 17:48:59 Uhr:
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 29. Dezember 2019 um 17:05:30 Uhr:
Ja, du kannst das Auto reparieren lassen, wenn ein Gutachten gemacht wurde.Ich hoffe Du bist Volljurist und hast eine gute Haftpflichtversicherung 😉
Ohne Reparaturfreigabe ist die Sache eindeutig streitig. Natürlich muss man seiner Schadensminderungspflicht nachkommen und schnellstmöglich instandsetzen lassen. Andererseits ist man jedenfalls teilweise in der Beweislast. Hier gilt es aus meiner Sicht vorsichtig zu sein.
Der Anwalt hatte gesagt, der Wagen könne auch ohne Freigabe der Versicherung bereits instandgesetzt werden, da es aufgrund der Fakten (mein Auto war korrekt geparkt, es gibt Zeugen für die Beschädigung durch den LKW und die Polizei hat alles aufgenommen etc.) kein Risiko gibt, gleichzeitig aber eine Freigabe Wochen/Monate dauern könnte, da es halt ein ausländischer LKW war.
Nun sagte aber die Werkstatt, ohne Freigabe der Versicherung fängt sie nicht an. Wie geht es nun am sinnvollsten weiter? Durch das Hin & Her zwischen deutscher und polnischer Versicherung können natürlich locker 1 oder 2 Monate ins Land gehen, bis eine Freigabe kommt, soll der Wagen so lange auf dem Hof der Werkstatt stehen? Muss ich für diese Zeit nicht Nutzungsausfall bekommen? (der wäre enorm hoch.)
Nein, du musst den Schaden so gering halten wie möglich.
Das heißt, du müsstest die Reparatur aus eigener Tasche vorstrecken. Das klingt blöd ..
Also wenn du kein Geld hast, musst du dir einen Kredit aufnehmen. Die Zinsen zahlt die gegnerische Versicherung.
Alles richtig, du machst nichts falsch.
Die Diskussion "Anwalt ja oder nein?" ist ja lustig, da geh ich aber mal nicht drauf ein. Ein neuer Thread wäre tatsächlich angebracht :-)
Die Geschichte kommt mir sowas von bekannt vor, sehr viele Ähnlichkeiten mit dem Fall meines Kollegen.
Anwalt sagte: "Auto kann repariert werden, die Kosten muss der Unfallverursacher zahlen"
Werkstatt sagte: "Gerne, aber ohne Freigabe der Versicherung zuerst selber zahlen"
Reparatur selber gezahlt.
Vorläufiges Ende vom Lied:
Schaden selber gezahlt und der Vorgang landete bei Gericht, Versicherung in erster Instanz zur Schadenbegleichung verurteilt, dagegen hat die Versicherung Berufung eingelegt, nächster Gerichtstermin in ca. 8 Monaten.
In Deinem Fall würde ich den Dialog mit dem Anwalt suchen und ggf. den Anwalt wechseln, sonst wird da eine unendliche Geschichte draus.
Die Versicherungen haben kein Problem damit einen solchen Vorgang über Jahre hinauszuzögern.
Anwaltswechsel würde bedeuten, er müsste 1 x Anwaltskosten selbst zahlen.
Ich würde mindestens 3 - 6 Monate warten.
Schaut eh sehr danach aus das erst alles selber gezahlt werden muss und er danach sehen kann wie er das Geld wieder bekommt.
Dieser Fall zeigt perfekt auf warum die Versicherungen machen können was sie wollen, denn es ist tatsächlich so das man die Reparatur erst selber zahlen muss und dann seinem Geld hinterher rennen.
Ausgang ist völlig offen
Problem ist, dass er beim Anwaltswechsel das Geld für den 2. Anwalt von niemanden bekommt
Hingegen für Reparatur usw. schon.
Ist halt nur die Frage wie lange es dauert bis die Kosten für die Reparatur erstattet werden, das kann sich über Jahre hinziehen.
Der Gesetzgeber ist da leider keine große Hilfe, die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich sehr langsam.
Da hier niemand vollumfänglich über alles informiert ist, sollte sich der Betroffene da besser mit seinem Anwalt beraten.
Ein Jurist sollte wissen welche Optionen man da noch ziehen kann.
Hallo,
sollte die Reparatur zunächst aus eigener Tasche bezahlt worden sein und er am Ende von der gegnerischen Versicherung nichts bekommt, kann er dann seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen?
Keine, abwarten und Tee trinken :-)
Alles andere wäre jetzt unnötig