Seitenfenster in Tür gefallen: Mangel oder Verschleiß?
Liebe Community,
bei meinem im Nov. diesen Jahres gekauften 4er Golf (Bj. 2001) ist die Beifahrerscheibe in die Tür gedonnert, ein altbekanntes und durchdiskutiertes Problem - ich weiß.
Meine Frage richtet sich sich auf folgenden Punkt: der Wagen wurde als Gebrauchtwagen bei einem Händler erworben und dieser steht - laut Vertrag - für Sachmängel grade, nicht aber für Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Im Vertrag steht dazu folgendes:
Zitat:
IV. Sachmängel [...] 2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. [...] b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangel betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet. c) Ersatzteile werden Eigentum des Verkäufers [...]
Mein Gebrauchtwagenhändler verweigert aber jegliche kostenübernahme, da es sich um ein VW-bekanntes Problem handle und es ein Verschleißteil sei.
Ich bin mir da keinesfalls so sicher wie er, leider hat meine bisherige Recherche nichts zu diesem Thema ergeben. Vll. hat ja einer von euch eben genau dieses Problem schon gehabt und auch gelöst bekommen, mir wäre eure (fundierte) Meinung jedenfalls recht lieb, bevor ich weitere ggf. rechtliche Schritte einleiten muss...
Vielen Dank im voraus!
Nachtrag: ich musste das heute machen lassen, da Weihnachten vor der Tür steht und Familienbesuche zum Pflichtprogramm gehören... Es sind ca. 140 € geworden.
Beste Antwort im Thema
Das ist Auslegungssache.
ICH verstehe unter Verschleißteilen Teile die sich abnützen, z.B. Reifen, Bremse...
Hast du das kaputte Teil gesehen/mitgenommen?
Ist es verschlissen, dann müßte es z.B. dünner sein als ein Neues.
Wenn es aber abgebrochen oder durchgerissen ist, dann würde ich mir den Verschleiß mal gaaanz genau und detailiert erklären lassen 😉
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von chainpain
an dieser stelle kann man nur ein ! setzen.
ich habe mich jetzt durch die vielen forenbeiträge gearbeitet und komme zu dem schluss, dass man als kunde diesen sicherheitsrelevanten konstruktionsfehler einfach nicht bezahlen darf.
ich werde dagegen mit aller kraft vorgehen, soviel sei verraten.
viele grüsse!
Sicherlich ist hier der Streitwert nicht unendlich hoch. Aber ein Fensterheber ist für ein ganzes Autoleben konstruiert. Andere Hersteller kriegen das doch auch gebacken. Ein Fensterheber
ist kein typisches Verschleißteilwie Kupplung, Kerzen, Bremsen, Reifen etc.... Halte Deinem Händler als erstes den aktuellen Autobildbeitrag unter die Nase.... Außerdem was ist mit der Fahrerseite ? Wurde die denn schon gemacht ? 140.-Eu sind schon ziemlich teuer. Habe hier nochmal meine beiden Rechnungen angehängt. Beide Kulanz.
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