Seitenairbag abschalten?!
Hallo zusammen!!
Ich hab eine Frage und zwar, ist es möglich mit dem VAG-Com den Seitenairbag links abzuschalten?
Hintergrund ist dieser, es handelt sich bei dem Fahrzeug um ein Vertreter-Auto und der will nen Recaro-Sportsitz drin haben, anstatt dem originalen.
Der :-) kann dies umcodieren, bzw per Diagnosegerät abschalten. Ist dies auch per VAG-Com möglich??
Wäre klasse, wenn ihr ne Ahnung davon hättet!
Viele Grüße
Dani
13 Antworten
Servus...
Nein, ist es nicht. Dazu müssen deaktivierte Airbags aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen werden, dies auch der Versicherung mitgeteilt werden (und wegen des verbauten Sprengstoffs muß dies zwingend von geschultem Personal gemacht werden)...
Grüße
Totti-Amun
Meine Frage nur, ob es technisch möglich ist mit dem VAG-Com den Seitenairbag eines VW Touran zu deaktivieren.
Nicht ob es rechtlich, versicherungstechnisch oder gar moralisch in Ordnung ist.
Ich gehöre zum geschulten Personal, hab Nachweise hierfür abgelegt und darf also ganz offiziell Arbeiten an Airbags durchführen. - Und ich weiss sehr wohl, dass an solchen Fahrzeugkomponenten nicht Jedermann ran darf bzw sollte, das ist auch gut so.
Des weiteren ist es ein Kundenfahrzeug, somit ist es seine Entscheidung. Wenn dieser lieber nen Recaro Schalensitz drin hat, anstatt nem Seitenairbag, muss ich dies respektieren. Der Kunde ist König!
Ach ja...es geht außerdem doch mit dem VAG-Com zu de bzw aktivieren, ich habs auf OpenOBD gerade eben gefunden.
Schönen Abend noch
Zitat:
Original geschrieben von MontiBurns
Des weiteren ist es ein Kundenfahrzeug, somit ist es seine Entscheidung. Wenn dieser lieber nen Recaro Schalensitz drin hat, anstatt nem Seitenairbag, muss ich dies respektieren. Der Kunde ist König!
Dann verkauf ihm einen Recaro mit Seitenairbag 😉
Es ist technisch möglich, von geschultem Personal. Einbau von Steckern mit Wiederstand, per Diagnosegerät ein paar Dinge machen und jede Menge Papiere wegen der BE ausfüllen da dies an VW gemeldet werden muss.
TÜV-Segen kann dann auch noch sein, aber all das steht in der ABE, bzw. TÜV-Gutachten des Sitzes und die muss ja vorhanden sein.
Mit der Versicherung bin ich mir nicht sicher, aber das kann man erfragen.
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von MontiBurns
Meine Frage nur, ob es technisch möglich ist mit dem VAG-Com den Seitenairbag eines VW Touran zu deaktivieren.
Nicht ob es rechtlich, versicherungstechnisch oder gar moralisch in Ordnung ist.
Ich gehöre zum geschulten Personal, hab Nachweise hierfür abgelegt und darf also ganz offiziell Arbeiten an Airbags durchführen.
Das bezweifel ich aber dann mit dieser Aussage/Frage! 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
Das bezweifel ich aber dann mit dieser Aussage/Frage! 😉
Sehe ich auch so 😉 Vor allem wenn er geschult wäre, müsste er einiges Wissen was man darf, was man muss und was man soll.
Und jemanden einen Recaro zu verkaufen ohne Airbag, wo es doch Recaros mit gibt, wundert mich auch etwas.
Gruß
Afralu
Hi dani,
normalerweise ist das deaktivieren des Airbag bei nachrüsten eines Recaro ohne Sidebag nicht notwendig. Bei verbau eines Sitzes ohne Airbag wird ein Dongle auf den Airbagstecker gesteckt der dem Steuergerät vortäuscht das der Airbag verbaut und in Ordnung sei.
Eine anschließende Tüvabnahme ist erforderlich ab stellt bei recaro-Sitzen keine Probleme dar da.
Ob der Dongle im Lieferumfang enthalten ist kann ich nicht sagen.
gruß
Markus
*lol* ich werde mich hier nicht rechtfertigen, welche Lehrgänge und Schulungen ich abgelegt habe und welche nicht.
ICH hab ihm den Sitz auch nciht verkauft, den hat der Kunde aus seinem alten Auto, einem Passat, in dem dieser auch schon anstatt des Seitenairbags verbaut war in Touran jetzt übernommen.
Ich kenne mich auch sehr wohl mit der rechtlichen Grundlage aus, meine Frage war ja nur, ob es rein TECHNISCH mit dem Vag-Com machbar ist.
Aber auf diese Frage bekam ich von Totti ja nur ne billige nichtssagende Antwort. Ich brauch keinen, der mir irgendwelche Vorschriften runter leiert, oder mir ne Moralpredigt abhält, sondern jemand der Fachwissen bezüglich dem Vag-Com hat. Aber da ist bei Totti wohl Fehlanzeige angesagt!
Lassen wir das..ich hab die Antwort schon und gut.
und Danke @Mar-kus!!!
Dani
Zitat:
Original geschrieben von MontiBurns
Aber auf diese Frage bekam ich von Totti ja nur ne billige nichtssagende Antwort. Ich brauch keinen, der mir irgendwelche Vorschriften runter leiert, oder mir ne Moralpredigt abhält, sondern jemand der Fachwissen bezüglich dem Vag-Com hat. Aber da ist bei Totti wohl Fehlanzeige angesagt!
Nun, vielleicht denkst du auch mal an die, die ein ähnliches Problem, eine ähnliche Frage, haben und eben nicht nur eine technische Frage beantwortet haben wollen.
Es ist hier ein Forum und jeder versucht so zu antworten das vielleicht auch andere provitieren können 😉 Und gerade hier sind rechtliche und Sicherheitsaspekte ja nicht fehl am Platz.
In so einem Fall kann ich nur sagen, erst Hirn einschalten und dann ein Posting absetzen 😉
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von ma-kus
Hi dani,
normalerweise ist das deaktivieren des Airbag bei nachrüsten eines Recaro ohne Sidebag nicht notwendig. Bei verbau eines Sitzes ohne Airbag wird ein Dongle auf den Airbagstecker gesteckt der dem Steuergerät vortäuscht das der Airbag verbaut und in Ordnung sei.
Eine anschließende Tüvabnahme ist erforderlich ab stellt bei recaro-Sitzen keine Probleme dar da.Ob der Dongle im Lieferumfang enthalten ist kann ich nicht sagen.
gruß
Markus
Bevor man zu solch einem Thema etwas postet, sollte man sich evtl. mal in das Thema "Airbag" einlesen !
Denn das, was Du da geschrieben hast, ist nur die halbe Sache und führt zum Erlöschen der BE !
@MontiBurns:
Wenn Du sachkundig wärest, hätte sich die Frage erübrigt, da man die Informationen auf der Seite findet, die Du angesprochen hast und diese Informationen zu solchen Maßnahmen Bestandteil der Sachkundeschulung sind !
Wenn Du sachkundig wärest, wüsstest Du, das solch Maßnahmen immer nach Herstellervorgabe durchzuführen sind !
=> VAG-Com allein nutzt nix !
Lese den Anhang, beachte auch das Thema "Eintragung und Haftung !
Hi,
@hurz100
Zitat:
Bevor man zu solch einem Thema etwas postet, sollte man sich evtl. mal in das Thema "Airbag" einlesen !
Denn das, was Du da geschrieben hast, ist nur die halbe Sache und führt zum Erlöschen der BE !
???
erklär mal was du meinst? Was ist nur die Halbe sache?
Fakt ist das bei einem Einbau eines Nachrüstsitzes ohne Sidebag auf den Airbagstecker ein Dongle gesetzt wird (für's Steuergerät und der Sitz anschließend beim Tüv eine Abnahme über sich ergehen lassen muss, Was kein Problem darstellen sollte da bei uns auch schon einige Auto Umgerüstet worden sind. Also wieso sollte dann die BE erlöschen?
gruß
Markus
Zitat:
Original geschrieben von ma-kus
Hi,
@hurz100
???
erklär mal was du meinst? Was ist nur die Halbe sache?Fakt ist das bei einem Einbau eines Nachrüstsitzes ohne Sidebag auf den Airbagstecker ein Dongle gesetzt wird (für's Steuergerät und der Sitz anschließend beim Tüv eine Abnahme über sich ergehen lassen muss, Was kein Problem darstellen sollte da bei uns auch schon einige Auto Umgerüstet worden sind. Also wieso sollte dann die BE erlöschen?
gruß
Markus
Ganz einfach :
Wenn der Fahrzeughersteller dafür eine Deaktivierung Hard- und Softwareseitig vorsieht, ist der "Dongel" halt nur die hardwareseitige Maßnahme !
=> Also nur die Hälfte !
=> Sowas nennt sich dan
"unqualifiziertes herumbasteln an Sicherheitseinrichtungen eines KFZ "
Dadurch kann die BE erlöschen !
Hintergrund:
Es ist dann nicht sichergestellt, das der "Dongel" nicht zu einer Fehlererkennung im System führt, Folge ist u.U. das aufleuchten der Warnlampe einhergehend mit Abschaltung des gesammten Airbagsystems !
Daher sind jegliche Maßnahmen zur Deaktivierung / Modifikation am Airbagsystem TÜV-Abnahme und TÜV- Eintragungspflichtig sowie dem Hersteller anzuzeigen !
Abnahme und Eintragung erfolgen i.A. nur bei Nachweiß der Einhaltung der Herstellervorgaben !