Section Control - Nachweisbarkeit der verantwortlichen Fahrereigenschaft

Ich bin ja jetzt nicht der Technikfreak, aber angeblich wird ja bei Einfahrt in die "Section Control" ein Foto vom Fahrzeug/Kennzeichen mittel Kennzeichenerkennungssoftware gemacht und bei Ausfahrt aus dem kontrollierten Bereich. Wird eine Überschreitung der zHG festgestellt, wird der Vorgang dann mit Foto an die Bußgeldstelle weitergeleitet.

1.) Die Frage ist, wird bei Einfahrt auch der Fahrer fotografiert oder nur das Kennzeichen mittels der Kennzeichenerkennungssoftware gespeichert?

2.) Befinden sich zwei Personen im Fahrzeug und es findet ein Fahrerwechsel im Bereich der "Section Control" statt, so ist ja grundsätzlich der Nachweis des verantwortlichen Fahrers nicht mehr zu erbringen?!

Somit haben die doppelt besetzten Fahrzeuge gute Karten heil aus der Sache rauszukommen!

N.T.

Beste Antwort im Thema

Also wenn du innerhalb der Meßstrecke auch noch einen Fahrerwechsel hinbekommst und dann immer noch als zu schnell erfasst wirst, dann warst du
-- entweder gewaltig zu schnell (wegen des Stops zum Wechsel)
-- oder Fahrerwechsel während der Fahrt UND zu schnell ?
---> dann gehören definitiv auch beide bestraft ! ;-)
Oder den letzten beißen die Hunde ;-)
Oder es nimmt eben nur einer auf sich ;-)

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Zitat:

@Florian333 schrieb am 31. Dez. 2018 um 13:8:25 Uhr:


Du hast offenbar immer noch nicht verstanden, was Geschwindigkeit eigentlich ist, nämlich Strecke pro Zeit.

Also ich hab nur in Erinnerung, dass Geschwindigkeit die Wurzel aus Energie pro Masse ist, also Sqrt(Ws/g)

Edit: MT kann nicht mal das Wurzelzeichen...

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 1. Januar 2019 um 18:56:03 Uhr:


. ...Fahrerwechsel ist in dem Bereich nicht erlaubt...

Sagt wer?

Du stellst hier nur haltlose Behauptungen auf, genau wie diese:

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:40:43 Uhr:



Zitat:

@Schubbie schrieb am 30. Dezember 2018 um 19:46:03 Uhr:



Tempomat und ggf. Spurhalteassistenten rein und los geht's. Sollte man nicht tun, ist aber gut möglich.

Und da stehen beide ohne Führerschein rum. Cool.

Begründungen kannst du auf Nachfrage natürlich nicht liefern, ist ja auch klar, weil deine Behauptungen aus der Luft gegriffen und absoluter Nonsens sind!

N. T.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 1. Januar 2019 um 18:56:03 Uhr:


Es ist ein Pilotprojekt und fertig. Es werden die gleichen Textbausteine verwendet und dann kann man vor einem Richter mal versuchen zu klagen. Wird interessant. Physikalisch ist zu 100% nachgewiesen, dass die Geschwindigkeit mind. um den Wert überschritten wurde.

Warum sollte man nach dieser Theorie klagen ? In der Regel wird sie ein Geschenk sein, die Schlimmeres verhindert.

Deshalb kann ich mir ja nicht vorstellen das diese Theorie angewandt wird.

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