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Wer ist eigentlich für die Beschilderung von Baustellen verantwortlich?

Themenstarteram 23. Oktober 2021 um 15:02

Hallo,

 

Wer gibt die Beschilderung und die Durchfahrtsverbote bei einer Straßenbaustelle auf? Macht das die Baufirma, Stadt/Gemeinde?

Die etwas willkürliche Beschilderung an einer Baustelle (und eigene Doofheit) hat mich gestern 100€ Bußgeld gekostet. :mad:

 

Danach musste ich noch mal durch eine Straße, die mich das gleiche Bußgeld gekostet hätte. Beide Baustellen von der selben Baufirma. Schilder (Durchfahrtsverbote, 1x LKW und 1x +3,5t) meines Erachtens nach komplett sinnfrei aufgestellt.

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55 Antworten

Hier machen das Absperrfirmen, afaik im Auftrag des SVA.

Themenstarteram 23. Oktober 2021 um 15:09

SVA = StVa? Oder was anderes?

am 23. Oktober 2021 um 15:15

Als hier wegen Arbeiten am Haus ein Kran aufgestellt wurde, musste die Straße auf einspurig verengt werden. Das wurde bei der Gemeinde beantragt und mit einer Reihe von Auflagen - z. B . Ampelregelung und Festhalten von Fußgängern, wenn schwebende Lasten über den Gehweg bewegt werden - genehmigt. Das Papier haben wir der ausführenden Firma gegeben und die hat sich darum gekümmert. Die Fußgängerregelung habe ich selbst übernommen.

Der Beschilderungsplan gehört zum Genehmigungsverfahren des Straßenbauamts.

Woran störst du dich? War es für Lkw >3,5t gesperrt? Gibt auch kleinere Lkw, falls das der Punkt sein sollte.

Zitat:

@Bamako schrieb am 23. Oktober 2021 um 17:09:19 Uhr:

SVA = StVa? Oder was anderes?

Genau das meinte ich.

Themenstarteram 23. Oktober 2021 um 15:58

Ich bin gerade nochmal dran vorbei gefahren und hab mir die Schilder angesehen. Die sind von einer "Signalbau"-Firma. Aber wer die Schilder aufstellt und wer festlegt, was aufgestellt wird, muss ja nicht das gleiche sein.

Straßenbauamt oder Straßenverkehrsamt also. Na gut, dann wird jede Beschwerde wohl eh ins leere führe und keinen interessieren, sind ja Beamte.

 

 

Mein Problem: Die Baustelle, für die ich das Ticket kassiert habe, habe ich nichtmal durchfahren. Ich bin in eine Ausweichstraße gefahren. Das LKW-Verbotsschild stand unsinniger Weise aber schon VOR dieser Umfahrungsstraße. Hat die Herren Polizeibeamten aber wenig interessiert...

 

 

Zweite Baustelle:

Altstadt. Keine 2 PKW passen aneinander vorbei. Gesamte Altstadt für 3,5t gesperrt, teils sogar für 2,5t. "Ver- und Entsorgungsdienste frei", bin ich, passt. Wer in diese Altstadt (Monschau) fährt, weiss er muss auch Mal einige Hundert Meter rückwärts. Wieder wurde ein Verbotsschild aufgestellt, das ich nicht hätte durchfahren dürfen. Dabei lag meine Baustelle (die zu beliefernse) VOR der eigentlichen Baustelle, für die die Gewichtsbeschränkung von Bedeutung war.

 

Ich glaube irgendwie, hier wird bei der Beschilderung so rein gar nicht mehr nachgedacht.

Zitat:

@Bamako schrieb am 23. Oktober 2021 um 17:02:51 Uhr:

Hallo,

Wer gibt die Beschilderung und die Durchfahrtsverbote bei einer Straßenbaustelle auf? Macht das die Baufirma, Stadt/Gemeinde?

Die etwas willkürliche Beschilderung an einer Baustelle (und eigene Doofheit) hat mich gestern 100€ Bußgeld gekostet. :mad:

Danach musste ich noch mal durch eine Straße, die mich das gleiche Bußgeld gekostet hätte. Beide Baustellen von der selben Baufirma. Schilder (Durchfahrtsverbote, 1x LKW und 1x +3,5t) meines Erachtens nach komplett sinnfrei aufgestellt.

Hallo.

Aufgeben tut es derjenige der die Straße sperren muss. Zulassen oder Ablehnen tut es die Stadt / Gemeinde usw über die zuläßige Abteilung. Hier muss dann zwingend angegeben werden wie die Sperrung ausgeschildert wird.

Hast du Bedenken so beschwere dich wie bei jedem anderen Verkehrsvergehen auch. Verantwortung liegt weiter in öffentlicher Hand, für die Baustellen Ausschilderung können sie es jedoch delegieren. Im Schadensfall wird dann kontrolliert ob die Ausschilderung der Vorgabe entsprach.

Vorstellen kann ich mir durchaus, dass LKW hier „vergessen“ werden. Auf jeden Fall falls sie dort fahren wo man sie nicht vermutet (zum Bleistift beim Ausfahren von Heizöl im Wohngebiet).

Gruß

Gruß

@TE

Lass Dir die verkehrsrechtliche Anordnung geben. Die Baufirma sollte diese haben und ggf an eine externe Firma für Bausicherung weitergeben. Da steht genau drin,wo welches Schild zu stehen hat.

Von wem die Anordnung kommt, hängt davon hab wer Baulastträger der betreffenden Straße ist

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. Oktober 2021 um 19:13:22 Uhr:

@TE

... die verkehrsrechtliche Anordnung ..... Da steht genau drin,wo welches Schild zu stehen hat.

Von wem die Anordnung kommt, hängt davon hab wer Baulastträger der betreffenden Straße ist

... das stimmt exakt damit überein, wie es bei uns im Landkreis gemacht wird. Hier im Süden von Niedersachsen macht das die Verkehrsbehörde des Landkreises, selbst wenn die Baustelle in einer Ortsstraße (Gemeindestr.) liegt. In der Anordnung steht haarklein drin, welches Zeichen in welchem Abstand zu stehen hat. Dafür werden gerne "Regelpläne" benutzt, dann kann es passieren dass örtliche Besonderheiten nicht berücksichtigt werden - so wie vermutlich im Fall des TE.

Gruß

Zitat:

@Bamako schrieb am 23. Oktober 2021 um 17:58:17 Uhr:

Ich glaube irgendwie, hier wird bei der Beschilderung so rein gar nicht mehr nachgedacht.

Dieser Aussage kann so allgemein sogar zugestimmt werden; zudem kam kürzlich selbst der sichtbar im Einsatz befindliche Notarzt eben nicht durch, obwohl der Belag der Straße nicht darauf hindeutete, daß er nicht befahrbare gewesen wäre. Und die Feuerwehr wäre auch nicht durchgekommen, da insbesondere Bagger und Co. neuerdings, (war nicht immer so), schon mal so stehen, daß ein Mehrspurfahrzeug nicht daran vorbeipasst.

am 23. Oktober 2021 um 19:45

Wenn der TE nach Beschilderung fahren durfte und trotzdem belangt wurde - dann ist doch zur Klärung nicht ein Straßenverkehrsamt zuständig, sondern die Bußgeldstelle.

Warum man da die Beleidigung eines Berufsstandes reinpacken muss...

Also wenn ich mir so manche Beschildung von Baustellen ansehe, ist diese sicherlich nicht so genehmigt worden, wie sie dasteht....

100 70 50 30 und dann 50 aufheben????

Zitat:

@Bamako schrieb am 23. Oktober 2021 um 17:58:17 Uhr:

 

Mein Problem: Die Baustelle, für die ich das Ticket kassiert habe, habe ich nichtmal durchfahren. Ich bin in eine Ausweichstraße gefahren. Das LKW-Verbotsschild stand unsinniger Weise aber schon VOR dieser Umfahrungsstraße. Hat die Herren Polizeibeamten aber wenig interessiert...

@Bamako

Fehler passieren auch mal bei der Beschilderung von Baustellen.

Wenn Du die Ausweichstrecke gefahren bist und Du der Ansicht bist, daß hier etwas nicht stimmt, würde Ich dagegen vorgehen.

Ob das die Polizei interessiert oder nicht wäre mir egal.

Ein Kumpel von mir hat sich auch mal bei Nacht seinen Kotflügel, Reifen, Felge und Schweller in einer Baustelle beschädigt, weil diese mangelhaft und falsch ausgeschildert war.

Er hat das bei der Polizei gemeldet. Die haben sich das vor Ort angeschaut und sagten "Keine Chance, es ist alles ordentlich ausgeschildert... selbst Schuld wenn man da hängen bleibt !"

Er hat das aber nicht einfach so hingenommen, sondern hat den Fall bei der zuständigen Behörde der Stadt gemeldet. Die haben sich auch rausgewimmelt.

Dann wurde es seinem Anwalt übergeben.

Letztendlich kam dann raus, daß die Beschilderung nicht eindeutig war, missverständlich und falsch.

Die Baufirma, die die Baustelle ausgeschildert hatte, durfte dann für den Schaden am Fahrzeug bezahlen.

Themenstarteram 24. Oktober 2021 um 7:49

Das Gedankenspiel hatte ich auch schon durch. Mir war eigentlich schon direkt klar, dass ich dagegen anwaltlich und schlimmstenfalls gerichtlich vorgehen könnte und sogar eine nicht geringe Chance hätte. Aber für 100€ lohnt sich der Aufwand und das Kostenrisiko nicht, ich habe keine RSV.

 

Hätte die Beschilderung jetzt in der Hand der ausführenden Baufirma gelegen, wäre ich dahin gegangen - sitzen um die Ecke und den Chef kenne ich vom Grüßen und ein paar Worten wechseln - wäre ein Versuch gewesen, eine Änderung zu bewirken. Aber das Bußgeld hätte ich auch dann an der Backe. Da ja nun aber auch Ämter und Fremdfirmen involviert sind, wird sich der Aufriss nicht lohnen.

 

 

Was bleibt, ist der Frust darüber, für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit noch selbst Geld bezahlen zu müssen. Wo ich auch beim Kommentar von @situ wäre: diese Firmen dürfen Mist bauen, die Verantwortlichen Angestellten kostet es nichts. Falle ich, als Fahrer, auf diesen Unfug herein, darf ich es mit meinem privaten Geld zahlen.

Da fragen sich also wirklich alle, warum keiner LKW fahren will? Durch diesen Vorfall denke ich wirklich über einen Berufswechsel nach. Obwohl ich meinen Job eigentlich mag.

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