Section Control - Nachweisbarkeit der verantwortlichen Fahrereigenschaft
Ich bin ja jetzt nicht der Technikfreak, aber angeblich wird ja bei Einfahrt in die "Section Control" ein Foto vom Fahrzeug/Kennzeichen mittel Kennzeichenerkennungssoftware gemacht und bei Ausfahrt aus dem kontrollierten Bereich. Wird eine Überschreitung der zHG festgestellt, wird der Vorgang dann mit Foto an die Bußgeldstelle weitergeleitet.
1.) Die Frage ist, wird bei Einfahrt auch der Fahrer fotografiert oder nur das Kennzeichen mittels der Kennzeichenerkennungssoftware gespeichert?
2.) Befinden sich zwei Personen im Fahrzeug und es findet ein Fahrerwechsel im Bereich der "Section Control" statt, so ist ja grundsätzlich der Nachweis des verantwortlichen Fahrers nicht mehr zu erbringen?!
Somit haben die doppelt besetzten Fahrzeuge gute Karten heil aus der Sache rauszukommen!
N.T.
Beste Antwort im Thema
Also wenn du innerhalb der Meßstrecke auch noch einen Fahrerwechsel hinbekommst und dann immer noch als zu schnell erfasst wirst, dann warst du
-- entweder gewaltig zu schnell (wegen des Stops zum Wechsel)
-- oder Fahrerwechsel während der Fahrt UND zu schnell ?
---> dann gehören definitiv auch beide bestraft ! ;-)
Oder den letzten beißen die Hunde ;-)
Oder es nimmt eben nur einer auf sich ;-)
125 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Dezember 2018 um 22:11:12 Uhr:
Ist denn keinem der Fehler im Eingangspost vom TE aufgefallen ?
Mir nicht. Auch nach erneutem Lesen kann ich da keinen Fehler finden.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Dezember 2018 um 22:11:12 Uhr:
Es geht bei Sektions Control nicht um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sondern um die Überschreitung der normalen Durchschnittsgeschwindigkeit. Das ist ein großer Unterschied.
Du konstruierst einen Unterschied hinein, den es gar nicht gibt. Natürlich geht es um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Was soll denn bitteschön eine "normale Durchschnittsgeschwindigkeit" sein? Die dürfte vielleicht bei 93 km/h liegen.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 30. Dezember 2018 um 22:39:50 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Dezember 2018 um 22:11:12 Uhr:
Ist denn keinem der Fehler im Eingangspost vom TE aufgefallen ?Mir nicht. Auch nach erneutem Lesen kann ich da keinen Fehler finden.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 30. Dezember 2018 um 22:39:50 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Dezember 2018 um 22:11:12 Uhr:
Es geht bei Sektions Control nicht um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sondern um die Überschreitung der normalen Durchschnittsgeschwindigkeit. Das ist ein großer Unterschied.Du konstruierst einen Unterschied hinein, den es gar nicht gibt. Natürlich geht es um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Was soll denn bitteschön eine "normale Durchschnittsgeschwindigkeit" sein? Die dürfte vielleicht bei 93 km/h liegen.
Der Unterschied ist, das man innerhalb der Messstrecke, durchaus die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten kann, wenn man sie dann entsprechend wieder unterschreitet.
Es zählt nur der Durchschnitt der gefahrenen Geschwindigkeiten innerhalb der Messstrecke.
Liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 100 Kmh kann man beispielsweise kurz 120 fahren, dann wieder kurz nur 80, und schon kommt man mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 100 wieder hinten raus.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Dezember 2018 um 22:11:12 Uhr:
Ansonsten ist die Diskussion wieder typisch MT. "Wie schlüpfe ich ungestraft durch eventuelle Gesetzeslücken ? Wie drücke ich mich vor der Verantwortung ?....Ich Held ich !
„Ich bin nur Verantwortlich für das was ich sage, nicht für das was du verstehst!“
Wir haben in Deutschland zum Teil eine etwas andere Gesetzgebung wie in Ländern, in denen die „Section Control“ bereits seit Jahren erfolgreich eingeführt ist - z. B. Halterhaftung im fließenden Verkehr! Ich stelle hier nur die Frage, ob dieses Kontrollsystem vernünftig durchdacht und eine Verfolgung der begangenen Owi auch nach unserem Rechtssystem einfach möglich ist oder es zu viele Schlupflöcher gibt! Dann wäre es für mich nämlich eine Verschwendung von Steuergeldern bzw man sollte hier nochmals über Systemverbesserungen oder Gesetzesänderungen nachdenken.
Was aber der einzelne Forenteilnehmer dann in den Thread hineininterpretiert, entspringt alleine seiner Fantasie!
N. T.
Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen:
Zitat:
...Bei dem Streckenradar registriert ein Trigger die Durchfahrt eines Fahrzeuges unter einer Messbrücke (Eingangsquerschnitt). Daraufhin nimmt eine Kamera ein Bild des Fahrzeughecks auf und versieht dieses mit einem Zeitstempel. Fährt das Fahrzeug durch eine zweite Messbrücke (Ausgangsquerschnitt), errechnet die Section Control die Durchschnittsgeschwindigkeit und gleicht sie mit der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Wird diese überschritten, löst eine Kamera mit dem Fokus auf Fahrer und Kennzeichen aus – wie beim klassischen Blitzer...
...ist es tatsächlich so, wie im Focus beschrieben und es wird nur bei Verlassen der „Section Control“ ein Frontfoto gefertigt, so ist der Ausrede:“…der verantwortliche Fahrer ist 200m vor verlassen der „Section Control“ ausgestiegen und ich bin dann weitergefahren…“ Tür und Tor geöffnet und auch jeder Alleinfahrer kommt aus dem Bußgeldverfahren raus, solange die festgestellte Durchschnittsgeschwindigkeit zumindest rechnerisch incl. einem schnellen Halt erreicht werden kann.
Bringt dann der „geblitzte Fahrer“ zur Gerichtsverhandlung einen Zeugen mit, der sich als verantwortlicher Fahrer zum Tatzeitpunkt ausgiebt, muß das Verfahren eingestellt werden. Gegen den „Zeugen und verantwortlichen Fahrer“ ist zu diesem Zeitpunkt erfahrungsgemäß bereits die Verfolgungverjährung eingetreten.
Somit war/ist alles für die Katz…
N. T.
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Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 31. Dezember 2018 um 07:14:13 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Dezember 2018 um 22:11:12 Uhr:
Ansonsten ist die Diskussion wieder typisch MT. "Wie schlüpfe ich ungestraft durch eventuelle Gesetzeslücken ? Wie drücke ich mich vor der Verantwortung ?....Ich Held ich !„Ich bin nur Verantwortlich für das was ich sage, nicht für das was du verstehst!“
Wir haben in Deutschland zum Teil eine etwas andere Gesetzgebung wie in Ländern, in denen die „Section Control“ bereits seit Jahren erfolgreich eingeführt ist - z. B. Halterhaftung im fließenden Verkehr! Ich stelle hier nur die Frage, ob dieses Kontrollsystem vernünftig durchdacht und eine Verfolgung der begangenen Owi auch nach unserem Rechtssystem einfach möglich ist oder es zu viele Schlupflöcher gibt! Dann wäre es für mich nämlich eine Verschwendung von Steuergeldern bzw man sollte hier nochmals über Systemverbesserungen oder Gesetzesänderungen nachdenken.
Was aber der einzelne Forenteilnehmer dann in den Thread hineininterpretiert, entspringt alleine seiner Fantasie!
N. T.
Falls du es wirklich aus diesem Blickwinkel siehst entschuldige ich mich natürlich bei dir.
Müsste nicht eigentlich einem Tatvorwurf eine genaue Örtlichkeit zugewiesen werden?
Irgendwo auf den letzten 10 Km zu schnell gewesen reicht?
Moorteufelchen
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 31. Dezember 2018 um 07:52:33 Uhr:
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 31. Dezember 2018 um 07:14:13 Uhr:
„Ich bin nur Verantwortlich für das was ich sage, nicht für das was du verstehst!“
Wir haben in Deutschland zum Teil eine etwas andere Gesetzgebung wie in Ländern, in denen die „Section Control“ bereits seit Jahren erfolgreich eingeführt ist - z. B. Halterhaftung im fließenden Verkehr! Ich stelle hier nur die Frage, ob dieses Kontrollsystem vernünftig durchdacht und eine Verfolgung der begangenen Owi auch nach unserem Rechtssystem einfach möglich ist oder es zu viele Schlupflöcher gibt! Dann wäre es für mich nämlich eine Verschwendung von Steuergeldern bzw man sollte hier nochmals über Systemverbesserungen oder Gesetzesänderungen nachdenken.
Was aber der einzelne Forenteilnehmer dann in den Thread hineininterpretiert, entspringt alleine seiner Fantasie!
N. T.
Falls du es wirklich aus diesem Blickwinkel siehst entschuldige ich mich natürlich bei dir.
🙂
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 31. Dezember 2018 um 08:32:49 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 31. Dezember 2018 um 07:52:33 Uhr:
Falls du es wirklich aus diesem Blickwinkel siehst entschuldige ich mich natürlich bei dir.
??
Was verstehst du nicht ?
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 31. Dezember 2018 um 08:32:49 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 31. Dezember 2018 um 07:52:33 Uhr:
Falls du es wirklich aus diesem Blickwinkel siehst entschuldige ich mich natürlich bei dir.
🙂
Nun verstehe ich nichts mehr. Aber o.k. Strich runter.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 31. Dezember 2018 um 08:34:29 Uhr:
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 31. Dezember 2018 um 08:32:49 Uhr:
??
Was verstehst du nicht ?
…das war ein „Daumen hoch“, wird aber mit zwei Fragezeichen angezeigt!
N. T.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 31. Dezember 2018 um 06:05:57 Uhr:
Der Unterschied ist, das man innerhalb der Messstrecke, durchaus die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten kann, wenn man sie dann entsprechend wieder unterschreitet.Es zählt nur der Durchschnitt der gefahrenen Geschwindigkeiten innerhalb der Messstrecke.
Liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 100 Kmh kann man beispielsweise kurz 120 fahren, dann wieder kurz nur 80, und schon kommt man mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 100 wieder hinten raus.
Hat denn jemand etwas anderes behauptet? Jedem hier dürfte klar sein, was "section control" bedeutet. Du hattest aber geschrieben, dem TE sei ein Fehler unterlaufen. Welcher soll das sein? Und du hattest geschrieben "Es geht bei Sektions Control nicht um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit", was ja einfach nur falsch ist.
WieZitat:
@Florian333 schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:25:49 Uhr:
Und du hattest geschrieben "Es geht bei Sektions Control nicht um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit", was ja einfach nur falsch ist.
soll man dem Fahrer eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Meßstrecke nachweisen, wenn er in der Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Meßstrecke unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bleibt? 😕
Zitat:
@Florian333 schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:25:49 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 31. Dezember 2018 um 06:05:57 Uhr:
Der Unterschied ist, das man innerhalb der Messstrecke, durchaus die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten kann, wenn man sie dann entsprechend wieder unterschreitet.Es zählt nur der Durchschnitt der gefahrenen Geschwindigkeiten innerhalb der Messstrecke.
Liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 100 Kmh kann man beispielsweise kurz 120 fahren, dann wieder kurz nur 80, und schon kommt man mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 100 wieder hinten raus.
Hat denn jemand etwas anderes behauptet? Jedem hier dürfte klar sein, was "section control" bedeutet. Du hattest aber geschrieben, dem TE sei ein Fehler unterlaufen. Welcher soll das sein? Und du hattest geschrieben "Es geht bei Sektions Control nicht um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit", was ja einfach nur falsch ist.
Geht es ja auch nicht, klar muss man sie überschreiten, aber keiner weiß wie oft und wieviel, ist schlicht uninteressant, es zählt nur das man eine bestimmte Strecke in einer zu kurzen Zeit zurück gelegt hat.
Wenn man die Messstrecke kennt kann man sogar ungestraft „rasen“, wenn man das noch innerhalb der Messstrecke durch „schleichen“ kompensiert.
Es wird keine Geschwindigkeit gemessen, nur eine Zeit.
Aber nun genug, guten Rutsch.
Was ist denn das für ein Quatsch? Der TE schrieb, dass es bei section control um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geht. Das ist absolut richtig, denn das ist schließlich der einzige Sinn von section control. Der TE schrieb nicht, dass die Messung nur in einem Punkt stattfindet. Dass die Messung über eine längere Strecke erfolgt und dass damit das Ergebnis eine Durchschnittsgeschwindigkeit liefert, war ihm völlig klar. Trotzdem wurde behauptet, ihm sei im Ausgangsbeitrag ein Fehler unterlaufen. Welcher soll das sein?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 30. Dezember 2018 um 19:46:03 Uhr:
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 30. Dez. 2018 um 15:50:24 Uhr:
Völliger Blödsinn sowas zu diskutieren.Fahrerwechesel während des Fahrens ...
Tempomat und ggf. Spurhalteassistenten rein und los geht's. Sollte man nicht tun, ist aber gut möglich.
Und da stehen beide ohne Führerschein rum. Cool.