Section Control - Nachweisbarkeit der verantwortlichen Fahrereigenschaft

Ich bin ja jetzt nicht der Technikfreak, aber angeblich wird ja bei Einfahrt in die "Section Control" ein Foto vom Fahrzeug/Kennzeichen mittel Kennzeichenerkennungssoftware gemacht und bei Ausfahrt aus dem kontrollierten Bereich. Wird eine Überschreitung der zHG festgestellt, wird der Vorgang dann mit Foto an die Bußgeldstelle weitergeleitet.

1.) Die Frage ist, wird bei Einfahrt auch der Fahrer fotografiert oder nur das Kennzeichen mittels der Kennzeichenerkennungssoftware gespeichert?

2.) Befinden sich zwei Personen im Fahrzeug und es findet ein Fahrerwechsel im Bereich der "Section Control" statt, so ist ja grundsätzlich der Nachweis des verantwortlichen Fahrers nicht mehr zu erbringen?!

Somit haben die doppelt besetzten Fahrzeuge gute Karten heil aus der Sache rauszukommen!

N.T.

Beste Antwort im Thema

Also wenn du innerhalb der Meßstrecke auch noch einen Fahrerwechsel hinbekommst und dann immer noch als zu schnell erfasst wirst, dann warst du
-- entweder gewaltig zu schnell (wegen des Stops zum Wechsel)
-- oder Fahrerwechsel während der Fahrt UND zu schnell ?
---> dann gehören definitiv auch beide bestraft ! ;-)
Oder den letzten beißen die Hunde ;-)
Oder es nimmt eben nur einer auf sich ;-)

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Da habe ich keine Zeit, da muss ich Drahkke vermöbeln.

Eure Sorgen möcht ich haben !

Zitat:

@Florian333 schrieb am 31. Dezember 2018 um 13:40:42 Uhr:


Aus unerklärlichen Gründen bist du der Meinung, dass derjenige, der eine Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Messstrecke überschreitet, keine "Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit" begeht. Diese Sichtweise ist natürlich blanker Unsinn.

Ich zitiere mich einfach mal selbst:

Zitat:

Geht es ja auch nicht, klar muss man sie überschreiten, aber keiner weiß wie oft und wieviel, ist schlicht uninteressant, es zählt nur das man eine bestimmte Strecke in einer zu kurzen Zeit zurück gelegt hat.

Also liegst Du auch hier falsch. Übrigens ist es absolut egal ob die Messstrecke nun lang oder kurz ist. Wer die Durchschnittsgeschwindigkeit überschritten hat ist raus.

Ich wollte lediglich zeigen, das man die zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf der Messstrecke überschreiten kann ohne die Durchschnittsgeschwindigkeit zu überschreiten.

Wenn ich so überlege. Ist Section Control eigentlich viel fairer ggü. dem Autofahrer als aktuell stationäre Blitzer, die einfach an einer Stelle blitzen. UND im besten Fall etwas sicherer allgemein für den Straßenverkehr.
Ist doch nun mal so, dass die Leute, die die Blitzer kennen, davor noch schneller fahren (also jene, die eh grundsätzlich über dem erlaubten Tempolimit (TL) unterwegs sind), dann genau vorm Blitzer abbremsen, und danach wieder schneller.
Das geht schonmal mit Section Control nicht mehr so einfach.
Auf der anderen Seite: Ich bin z.B. jmd., der sich gerne bei geringeren TL's ausrollen lässt, v.a. auf der Autobahn. Nur... das braucht halt, je nach Geschwindigkeit und TL ein paar Meter...
Selbst das dürfte bei Section Control weniger schlimm sein... dann fährt man halt nicht mehr 105km/h Tacho, sondern lässt sich anfangs reinrollen, ergo ist eigentlich etwas zu schnell - fährt dann aber nur noch 100km/h lt. Tacho (also Bsp. jetzt mal) und sollte problemlos ohne Foto "davonkommen".
Sollen se mal Section Control auf der A3 Elzer Berg bei Limburg einführen... :-D

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Dezember 2018 um 15:38:00 Uhr:


Ich zitiere mich einfach mal selbst:

Bei dem Unsinn, den du verzapft hast, ist das keine gute Idee.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Dezember 2018 um 15:38:00 Uhr:


Ich wollte lediglich zeigen, das man die zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf der Messstrecke überschreiten kann ohne die Durchschnittsgeschwindigkeit zu überschreiten.

Wenn du nur das zeigen wolltest, warum schreibst du dann was ganz anderes? Zur Erinnerung, dein Satz, der diese blödsinnige Diskussion auslöste, war:

"Ist denn keinem der Fehler im Eingangspost vom TE aufgefallen ?"

Da gab es aber keinen Fehler des TE. Und dann kam noch dieser Nonsens von dir:
"Es geht bei Sektions Control nicht um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sondern um die Überschreitung der normalen Durchschnittsgeschwindigkeit."

Zitat:

@Florian333 schrieb am 31. Dezember 2018 um 15:59:15 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Dezember 2018 um 15:38:00 Uhr:


Ich zitiere mich einfach mal selbst:

Bei dem Unsinn, den du verzapft hast, ist das keine gute Idee.

Ach vergiss es einfach, das Leben ist zu kurz um sich mit jedem im Internet zu streiten.
Für mich steht fest, entweder ich bin zu doof Dir die Materie rüber zu bringen, stehe ich zu, oder du bist zu doof mich zu verstehen.

Guten Rutsch.

Kein Grund für ein Fullquote. OK, du hast es noch editiert. Du bist übrigens nur zu doof, dich präzise auszudrücken. Wo lag jetzt eigentlich der Fehler des TE? Das hast du noch gar nicht beantwortet.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 31. Dezember 2018 um 13:42:17 Uhr:


Warum wird der eine Kurs mit Bindestrich geschrieben und der andere nicht?

Ist nur für Dich zum Nachdenken gedacht 😉

Danke, dann habe ich ja im alten Jahr noch etwas zu tun. Welchen Kurs hast du belegt? "Zeichensetzung für Grundschüler"?

Zitat:

@Florian333 schrieb am 31. Dezember 2018 um 16:12:54 Uhr:


Kein Grund für ein Fullquote. OK, du hast es noch editiert. Du bist übrigens nur zu doof, dich präzise auszudrücken. Wo lag jetzt eigentlich der Fehler des TE? Das hast du noch gar nicht beantwortet.

Zitat:

Wird eine Überschreitung der zHG festgestellt, wird der Vorgang dann mit Foto an die Bußgeldstelle weitergeleitet.

Diesen Satz meinte ich. Es wird keine Überschreitung der der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt, klar die ist zwingend erforderlich, es wird aber eine Überschreitung der Durchschnittsgeschwindigkeit festgestellt.

Und wenn eine Überschreitung der Durchschnittsgeschwindigkeit festgestellt wird, dann wird damit eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Dezember 2018 um 16:30:34 Uhr:



Zitat:

Wird eine Überschreitung der zHG festgestellt, wird der Vorgang dann mit Foto an die Bußgeldstelle weitergeleitet.

Diesen Satz meinte ich. Es wird keine Überschreitung der der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt, klar die ist zwingend erforderlich, es wird aber eine Überschreitung der Durchschnittsgeschwindigkeit festgestellt.

Natürlich wird durch die "Section Control" keine einmalige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geahndet (habe ich ja auch nicht geschrieben) sondern die durchschnittliche Überschreitung derselben! Ich bin aber der Meinung, daß das System hier jedem Forenteilnehmer bekannt ist und mein oben zitierter Satz daher auch nicht mißverstanden werden kann! Dies zeigen auch die Beiträge der Threadteilnehmer, denen das System "Section Control" sehr wohl bekannt ist und die alle wissen, dass es hier nur um die Durchschnittsgeschwindigkeit geht.

Natürlich liegt es immer in der Betrachtungsweise und Fantasie des Einzelnen, wie er die geschriebenen Beiträge auslegt. Bei dem einen oder anderen kommt dann schon mal der Oberlehrer, oder wie wir in Bayern sagen, das Gscheidhaferl durch. Er kritisiert den Beitrag, weil er eine andere Sichtweise des Geschriebenen hat oder das Geschriebene anders auslegt.

Ob eine Diskussion mit diesem Sinn macht sei dahingestellt!

N.T.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Dezember 2018 um 13:03:06 Uhr:



Und du solltest dir nochmal anschauen was Section Control bedeutet. Es geht nicht, so wie du schreibst um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sondern um die Überschreitung der Durchschnittsgeschwindigkeit. Diese wird errechnet anhand der Zeit die man benötigt um die Messstrecke zurück zu legen.

Wo, bitte schön, gibt es im Bußgeldkatalog den Tatbestand "Überschreitung der Durchschnittsgeschwindigkeit"?

Zitat:

@Psio schrieb am 1. Januar 2019 um 14:07:11 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Dezember 2018 um 13:03:06 Uhr:



Und du solltest dir nochmal anschauen was Section Control bedeutet. Es geht nicht, so wie du schreibst um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sondern um die Überschreitung der Durchschnittsgeschwindigkeit. Diese wird errechnet anhand der Zeit die man benötigt um die Messstrecke zurück zu legen.

Wo, bitte schön, gibt es im Bußgeldkatalog den Tatbestand "Überschreitung der Durchschnittsgeschwindigkeit"?

Was wird einem vorgeworfen bei Sections Control ?

„ Sie haben irgendwo die zugelassene Höchstgeschwindigkeit um irgendwas überschritten ? „

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 1. Januar 2019 um 12:21:00 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Dezember 2018 um 16:30:34 Uhr:


Diesen Satz meinte ich. Es wird keine Überschreitung der der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt, klar die ist zwingend erforderlich, es wird aber eine Überschreitung der Durchschnittsgeschwindigkeit festgestellt.

Natürlich wird durch die "Section Control" keine einmalige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geahndet (habe ich ja auch nicht geschrieben) sondern die durchschnittliche Überschreitung derselben! Ich bin aber der Meinung, daß das System hier jedem Forenteilnehmer bekannt ist und mein oben zitierter Satz daher auch nicht mißverstanden werden kann! Dies zeigen auch die Beiträge der Threadteilnehmer, denen das System "Section Control" sehr wohl bekannt ist und die alle wissen, dass es hier nur um die Durchschnittsgeschwindigkeit geht.

Natürlich liegt es immer in der Betrachtungsweise und Fantasie des Einzelnen, wie er die geschriebenen Beiträge auslegt. Bei dem einen oder anderen kommt dann schon mal der Oberlehrer, oder wie wir in Bayern sagen, das Gscheidhaferl durch. Er kritisiert den Beitrag, weil er eine andere Sichtweise des Geschriebenen hat oder das Geschriebene anders auslegt.

Ob eine Diskussion mit diesem Sinn macht sei dahingestellt!

N.T.

Ich wollte wirklich nicht so ein Drama draus machen.

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