Seat Ibiza verkauft- Käufer will nach 10 Wochen Reparaturkosten

Seat Ibiza 3 (6L)

Hallo,

ich bräuchte mal ein paar Ratschläge, wie ich auf Forderungen nach einem verkauf reagieren soll.

Anfang Juni 2011 verkaufte ich den Seat Ibiza , Bj. 05/2003 meiner Tochter.

85500 km

TÜV / ASU neu ohne Mängel

letzter Kundendienst 2008

Ölwechsel 05/2011

Kaufpreis angesetzt: 4200,--

verkauft für 3900.--

Das Kfz wurde bis zum letzten Tag tgl. von meiner Tochter benutzt, ohne erkennbare Mängel oder irgendwelchen techn. Fehlern.

Beim Verkauf habe ich mehrmals darauf hingewiesen, dass das KFZ , soweit mir bekannt , ohne technische Mängel ist und ich das Auto guten Gewissens verkaufen könnte.

Ebenfalls habe ich darauf hingewiesen, dass mit dem Kilometerstand und dem alter von acht Jahren demnächst Verschleissteile wie Bremsen -Auspuff und evtl. Zahnriemen fällig werden könnten, -dass ich aber das Auto nicht zu dem Preis verkaufen könnte, wenn ich das alles vorher noch überprüfen und machen lassen würde.

Nach 10 Wochen meldete sich der Käufer bei mir, und erklärte mir, dass er eine Rechnung seiner werkstatt über 1000,- Eu habe und an dem Auto alles kaputt ist was nur kaputt sein kann.

Lt. seiner Werkstatt hätte kein TÜV der Welt diesem Auto eine Plakette erteilt - ob ich beim TÜV einen Bekannten hätte?

Auch auf mehrmaliges Nachfragen nach der Adresse der Werkstatt um diese Anschuldigungen abzuklären wurde mir diese nicht mitgeteilt.

Nach gut einer halben Stunde wurde das telefonat im gegenseitigen Einverständnis beendet ohne etwaige verpfl..

Heute dann wieder ein Anruf, evtl. Teilung der Rechnung von 1000.-- , weil die Klimaanlage sei auch defekt, was auch bei der ersten Fahrt schon offensichtlich gewesen sei.

Auf meinen Einwand, warum dann nicht sofort Reklamation um das abzuklären, evtl. auf Kaufvertrag zu stornieren, bekam ich keine vernünftige Anrwort.

Ich habe mich dann um des lieben friedens willen und unter sehr deutlichen Worten bereit erklärt. die Reparatur der Klimaanlage zu übernehmen ,will aber betonen, dass mir nicht aufgefallen wäre oder bekannt war, dass die Klima nicht funktionsfähig war.

Lt. rechnung wären Kosten angefallen für Kältemittel - Kontrastmittel - Druckschalter komplett mit Steuer von 220,- eu.

Meine Anfrage bei 3 Seat Werkstätten ergab aber jeweils einen komplettpreis von ca. 150,00 Eu.

Meine Frage: würdet Ihr was Zahlen, wenn ja wieviel??

topd

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ich würde gar nicht reagieren, wozu auch? Er hat den Seat gekauft wie gesehen und damit hat es sich.

Das solltest du lieber nicht tun, ignorieren, kann teuer werden !

Aber dennoch solltest du das ganz gelassen sehen und eindeutig klären.
Nach dem Verkauf bist du auch als Privatperson dazu verpflichtet, eine mängelfreie bzw. dem Alter und den Aussagen entsprechende Ware zu liefern.
Du musst also alle bekannten Mängel beim Verkauf mitteilen.
Das hast du ja soweit getan, also kein Grund zur Panik.
Eine Reklamation ist auch nach 10 Wochen völlig legitim, aber der Käufer muss dir die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen.

Einfach reparieren lassen und dir die Rechnung geben, das geht beim Besten Willen nicht so einfach.
Er hätte dir den Mangel anzeigen müssen und dir eine Frist geben sollen, bis zu welchem Datum du das i.O. zu bringen hast.
Ansonsten besteht noch die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufes ( aber nur bei Täuschung oder schwerwiegenden Mängeln, die nicht zu beseitigen sind ).

An deiner Stelle solltest du da gar nix bezahlen !

Nur mit deiner Zustimmung zur Kostenbeteiligung der Klimaanlagenreparatur hast du nun eine Übernahmezusage erteilt.

Lass dir da keine Märchen aufbrummen, im Zweifel soll er dir den Wagen bringen und du lässt die Mängel beseitigen ( gilt nur für schwerwiegende oder verheimmlichte Mängel, die nicht der Laufleistung entsprechen ).
Wenn er die Mängel schon beseitigt hat umso so besser.

Weise ihn also darauf hin, dass du keine Kosten übernimmst und weiche nicht davon ab, aber reagiere trotzdem auf seine Anfragen.
Nicht einfach ignorieren !
Sollte er dir das ganze bsp. schriftlich mitteilen, dann schreibe ihm die Ablehnung der Kostenübernahme auch zurück ( am Bestem über den Gerichtsvollzieher, kosten kaum was und dann hast du ein Dokument in der Hand, dass beweisst, es ist dem Käufer zugegangen. Ein Einschreiben mit Rückschein ist wertlos )

Da du in deinem Telefonat klar gestellt hast, dass du keine Kosten übernimmst, steht diese Aussage.
Wenn er jetzt was will, dann ist er am Zug.
Warte einfach so lange ab, bis er dir eine Frist setzten sollte, sobald du etwas von Frist hörst oder liest, solltest du aufpassen.

Lass dich auch nicht erneut zu einer Kostenbeteiligung breitschlagen.
Wenn er anruft, sag:" es bleibt alles beim alten, du bist dir keiner Schuld bewusst und übernimmst keine Kosten"

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echt dreist der käufer....🙁
sicher keine zahlung leisten...bleib cool, nur kein stress, der denkt sich, versuchen kann ich es ja mal....

Hallo,

danke für die Antworten,

werd die ganze Sache mal ein paar Tage ruhen lassen bis der größte Ärger mal verflogen ist und dann entscheiden was zu tun ist.

Bezahlt wird erst mal gar nichts und wenn überhaupt, dann nur die Materialkosten für die Klima ca. 80 - 100 Eu .

das ist nämlich das einzige was mir oder meiner Tochter vielleicht hätte auffallen müssen, muß aber dazusagen , dass die Klima selten genutzt wurde, und ich weitgehenst ganz darauf verzichte wg.
Asthma.

Ansonsten mal danke für die Antworten

topd

das hätte nicht dir sondern dem Käufer auffallen müssen!!!!

Auch fuer die Klima "musst" du nicht zahlen. Aber es ehrt dich wenn de so ehrlich bist und sagst das die Möglichkeit besteht, dass die vor dem Kauf schon nen Klatscher hatte. Es ist die Pflicht des Käufers das Auto zu prüfen und du bist NICHT verpflichtet auf Mängel hinzuweisen

NUR auch dir bekannte SICHERHEITSRELEVANTE Mängel MUSST du hinweisen! (ich glaub dazu gibts ein paar Urteile)

Lass dich vorsorglich dennoch mal beraten - dann bist du auf der sicheren Seite wenn der Käufer doch so dreisst ist und sich Rechtsbeistand holt. Dann weißt du auch SOFORT wie du darauf zu reagieren hast und kannst alles richtig machen.

Mach dir auf jeden Fall keine zu großen gedanken - dat ist nur Säbelgerassel vom Käufer 😉

Und das mit dem TÜV ist ebenfalls nicht dein Problem. Wenn der Käufer meint, soll er sich vertrauensvoll an deinen ansässigen TÜV wenden 😉
Du hast den TÜV machen lassen - hast die Plackete und allet bekommen und dann ist das so.

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Sollte der Käufer mit nem Rechtsbeistand kommen, dann kannst du dem gelassen entgegensehen. Sowas hat unter normalen Umständen keine Aussicht auf Erfolg, niemals.

Wie gesagt, würde keinen Cent zahlen. Die Forderungen sind nicht berechtigt.

Wie geil ist das denn? Könnte man die Aussage "keine bekannten Mängel" auf die Goldwage legen, würde ich täglich Autos bei Ebay ungesehen kaufen und die Verkäufer verklagen. Privatpersonen schließen mit einem ADAC Kauvertrag die Haftung aus. Detailliert erwähnen muss man auch nur, was nicht offensichtlich, aber bekannt ist (z.B. reparierte Unfallschäden, Lackierung, sporadische Fehler). Alles andere ist entweder für einen Laien Käufer erkennbar oder für einen Laien Verkäufer ebenso wenig ersichtlich.

Mal im Ernst, nicht zahlen, und sich mit keinem Cent an den Kosten beteiligen! Auch nur einen Cent wird ein Anwalt (falls der Käufer so dreist ist, einen zu konsultieren) als Schuldeingeständniss werten.

Falls eine Rechtschutzversicherung besteht solltest du eine Erstberatung einholen, sonst warten, bis es zur Anzeige kommt und dann dem Käufer die Hosen ausziehen. Bis dahin würde ich auch mal prinzipiell seine Anrufe abweisen. Wenn er weiß, das er im Unrecht ist gibt er schon auf.

Es sind solche Käufer die mich dazu bewegt haben selbst beim Verkauf eines Jahreswagens für 15.000€ auf der Vertragsklausel "Fahrzeug ist nicht fahrbereit und wird mit Anhänger abgeholt" zu bestehen. Sachkundige überzeugen sich vom Gegenteil und kaufen trotzdem, die anderen Halsabschneider können mir gestohlen bleiben.

Danke für die Antworten,

kommt scheinbar öfter vor.

Habe mich heute bei meiner Rechtsschutzversicherung erkundigt , Vertragsangelegenheiten sind Bestandteil der Versicherung.

Zur allgemeinen Information:

Könnte eine sogenannte mediale Lösung in Anspruch nehmen, d.h. ein Anwalt würde sich mit mir tel. in Verbindung setzen um dann dem Käufer per tel. die Rechtslage zu vermitteln.

Zum zweiten könnte ich sofort zum Anwalt wg. Beratung .

Habe mich entschieden, den Käufer einmal persönlich anzurufen um meinen Standpunkt darzulegen und .....
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-
Wie es der Zufall will , gerade eben Anruf vom Käufer-sachlich- aber nicht gerade dezent - Standpunkt vermittelt. Sollte jetzt alles geklärt sein und die Sache mit Geld vom Tisch.

Schau mer mal.

topd

naja hoffentlich ist jetzt ruhe... sowas ist echt nervig... es gibt halt leider viele schwarze schafe aufm privaten Automarkt

Will nicht wissen wie es manchem Händler so ergeht mit solchen Kunden

Würde keinen Cent zahlen, denn wenn du einmal zahlst wird er wieder kommen und dich wieder um Geld bitten. Ich glaube das ist sowieso nur heisse Luft von dem, der probiert es halt.

Einen Anwalt brauchst du dir aber nicht nehmen, da du von Haus aus im Recht bist. Notfalls geht es halt vor Gericht, und dann??? Dann wird der Richter den anderen auslachen 😁

Ich wuerde genauso handeln wie du es gemacht hast - also Rechtsberatung einholen.

Man weiß zwar das man im Recht ist, aber so hat man einfach die "Sicherheit" und kann gelassen an die Sache ranngehen

Zitat:

Ich wuerde genauso handeln wie du es gemacht hast - also Rechtsberatung einholen.

Man weiß zwar das man im Recht ist, aber so hat man einfach die "Sicherheit" und kann gelassen an die Sache ranngehen

Hä? Er hat ja noch nicht mal ein Schreiben vom gegnerischen Anwalt bekommen, warum sollte er also jetzt schon zur Rechtsberatung 😕

Völlig überzogen. Was ist wenn der Themenstarter eine Selbstbeteiligung hat bei seiner Rechtsschutzversicherung? Hat er überhaupt eine? Wie gesagt, ich halte es für völlig unnötig da es ein glasklarer Fall ist.

Und falls der Gegner wirklich zu seinem Anwalt gehen sollte, dann wird dieser ihm sagen das keine Aussicht auf Erfolg besteht und das Thema ist erledigt. Es sei denn der Anwalt will bisschen Kohle verdienen, dann wird er es seinem Mandanten nicht sagen das es erfolglos ist.

Ich halte es nur für heisse Luft. Da versucht einer an Geld zu kommen weil er bemerkt hat das der Verkäufer evtl. zu gutmütig ist. Es ist ja bisher noch nichts passiert. Warum sollte man dann zum Anwalt rennen? Die jetzige Situation ist noch weit davon entfernt.

Wichtig ist wie der Themenstarter gegenüber dem Käufer auftritt. Ich würde den Käufer auslachen und den Hörer auflegen. Auf evtl. Post von nem Anwalt würde ich nicht mal reagieren, so lächerlich ist das 😁

Aber manche hier machen sich bei so nem Kindergarten schon in die Hose und würden nen Rechtsbeistand aufsuchen...

Zitat:

Original geschrieben von Keopsbeat


Aber manche hier machen sich bei so nem Kindergarten schon in die Hose und würden nen Rechtsbeistand aufsuchen...

Vielleicht sind "manche" nur von Beruf Anwalt oder haben selbiges Klientel im Verwandenkreis.😁

@Keopsbeat:

Ein Forum ist aber nicht nur da um die fragen des TE zu beantworten sondern auch für Leutz, die in nem ähnlichen Fall hängen. Dieser kann abweichen und damit wäre dein Tipp "aussitzen und Schweigen" schnell kontraproduktiv!

Nicht reagieren ist anfangs ok, aber spätestens wenn Post vom Anwalt kommt sollte man dann doch ma wat unternehmen. Darauf "vorbereitet" sein ist noch besser
Desweiteren heißt "Rechtsberatung" einholen NICHT automatisch die RV in Anspruch zu nehmen. Viele RVs bieten kostenfrei eine Erstberatung an. Wer eine SB hat sollte natuerlich selbst 1 und 1 zusammenzählen können.

Und nur weil du der Tolle Hecht bist und genau bescheid weißt heißt das net, das sich n anderer genauso gut auskennt und dadurch vlt verunsichert/eingeschüchtert ist

Und wie wir ALLE HIER WISSEN sind Rechtsfragen in Foren HÖCHST UMSTRITTEN und sollten nur als Anhaltspunkte und nicht als Verbindlich angesehen werden

Und gerade wegen dem letzten Punkt ist der Tipp sich eine verbindliche Beratung zu holen um auf der sicheren Seite zu stehen kein Kindergarten SONDERN ein Tipp für nen Laien!

Es würde ah keiner an nem Motor den Zahnriehmen selbst wechseln wenn er net ma wüsste wie Zylinder geschrieben wird. Da würden die besten Tipps im Forum net helfen.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt ohne dir auf den Kittel zu treten

@Keopsbeat und panzer68,

ganz eurer meinung....🙄

dieser käufer ist nur lächerlich und gehört ausgelacht. ich glaube zum thema ist eh schon alles gesagt worden.

Zitat:

Vielleicht sind "manche" nur von Beruf Anwalt oder haben selbiges Klientel im Verwandenkreis.

Ich bin selbst aus der juristischen Branche.

@ Exeo

Erstmal danke für das Kompliment (toller Hecht) 🙂

Aber lass doch mal die Kirche im Dorf. Jetzt muss er nicht zum Anwalt, da noch nichts passiert ist, also erstmal abwarten. Sollte Post vom Anwalt kommen, na und? Muss man darauf eingehen/reagieren? Und warum? Ein Anwalt will ja nur Forderungen des Mandanten geltend machen. Ob diese Forderungen berechtigt sind steht auf einem anderen Blatt. Würde mir nen Spass draus machen wenn so jemand Geld von mir haben wollen würde. Die Rechtslage ist in diesem Fall einfach zu eindeutig.

Du kannst aber gerne anderer Meinung sein. Ausserdem kann es uns egal sein wie sich der Themenstarter entscheidet. Die Entscheidung können wir ihm zum Glück nicht abnehmen.

Also alles easy.

Zitat:

Und wie wir ALLE HIER WISSEN sind Rechtsfragen in Foren HÖCHST UMSTRITTEN und sollten nur als Anhaltspunkte und nicht als Verbindlich angesehen werden

Natürlich völlig unverbindlich, das sollte jedem klar sein.

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