Seat Bestellnummer- Entschädigung bei Verzug oder ab Überschreiten des UVLT?
Kann mir bitte einer sagen, wie die von Seat vergebene Fahrzeugbestellnummer aussieht und ob und ab wann, Seat eine Entschädigung + sind es 15 Euro pro Tag zahlt? Danke!
Beste Antwort im Thema
Warum sollte Dir Seat eine Entschädigung bezahlen, nur weil der unverbindliche(!) Liefertermin überschritten wurde?
Du kannst sechs Wochen nach Überschreitung des Termins eine Frist setzen, bis zu welcher geliefert werden soll. Dann kannst Du vom Kauf zurücktreten.
Ich gehe mal nicht davon aus, dass Du in Deinem Kaufvertrag eine Klausel bezügl. eines Verzugsschadens stehen hast?
23 Antworten
Woher wisst ihr eigentlich, dass Seat angeblich 15,- pro Tag zahlt ?
Steht das irgendwo ?
Ich bräuchte das aktuell, da ich noch vor Gericht stehe.
Ich habe nichts bekommen und war Monate drüber und mein alten Auto hatte einen Defekt.
So einfach, wie ihr das schreibt ist das nicht wirklich.
Wenn du vor Gericht stehst, hast du doch bestimmt nen Anwalt, oder?
Hallo AKT, du streitest dich ja schon vor Gericht da hätte ggf. der Händler sich mal an Seat wenden können und die diese Lösung vorschlagen können. Nun ist das Kind schon im Brunnen gefallen.
Seat zahlt das freiwillig, es gibt keinen Rechtsanspruch drauf. Wenn du Schadensersatz vom Händler oder Verkäufer haben möchtest, mußt Du deinen tatsächlichen Schaden beweisen. Dieses ist oft schwer - eine Möglichkeit wäre ein Differensbetrag oder Rechnung einer Autovermietung als Beispiel. Warten ist kein Schaden!
Seat geht es darum, abspringende Kunden zu vermeiden, wenn die Verzugsetzung greift. Damit schaft man Frieden, der Kunde geduldet sich noch und kassiert eben pro Tag die 15.- Euro - kein Rechtsstreit.
Ich sehe Warten als Schaden und im Vertrag steht das ebenso, aber mit dem Hinweis der Beweislast der Fahrlässigkeit.
Und diese kann man eben nicht beweisen.
Die 15,-/Tag war für mich nie erreichbar. Mein alter Wagen lief nicht mehr und man bot mir nur auf eigene Kosten an, einen Leihwagen zu bekommen.
Ich habe oft die 15,-/Tag gelesen, aber ganz ehrlich, das ist für mich nur Hören/Sagen.
Mein Händler bot es mir nicht an, kannte es nicht und ein Absprung hat er mir sogar als einzige Option angeboten.
Und Seat zahlt freiwillig glaube ich ebenso wenig. Sobald man Seat anschreibt heißt es nur, dass sie selbst keinen Einfluss darauf haben und man sich an die Zweigstelle wenden soll. Man wird nur hin und her geführt bis man aufgibt. In Anbetracht der Summe keinen Support zu erhalten finde ich schon ein starkes Stück.
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Nun AKT,
was du glaubst ist deine Angelegenheit. Es gibt da einige User, die das nochmals sehr deutlich klargestellt haben, was die 15 Euro angeht. Ich kenne deinen Vertrag nicht, aber das Warten ist bisher kein Schaden, den ein Gericht als Schadensumme in Höhe x feststellen kann. Du bist ja schon vor Gericht, daher ist das nur ein Blick zurück - was nicht hilft.
Dein Anwalt muß ja eine besondere Strategie haben... Trotzdem viel Glück für dich.
Es tut mir ja wirklich Leid für dich aber wie maschu-m schon geschrieben hat wird dir kein Richter in Deutschland nur für eine Wartezeit einen Schadenersatz zusprechen und dieser Eintrag im Vertrag über "Beweislast der Fahrlässigkeit", was zum einen schwer nachweisbar ist und zum anderen sagt er auch nichts aus über die Höhe des zu erwartenden Schadenersatz. 15 € pro Tag ist wirklich eine reine Kulanzleistung und kann da nicht zur Grundlage für eine Berechnung dienen - ich bin wirklich sehr überrascht dass du einen Anwalt gefunden hast der sich auf so etwas aussichtsloses einlässt.
Ich war ebenso verwundert, daß die Versicherung zugesagt hat, aber im Vertrag steht nach 6 Wochen über ULT hat man Anspruch. Den will ich geltend machen, aber sehe schon die ganze zeit, das es nichts bringen wird.
Mir unbegreiflich, wie sich hier jeder behandeln lässt, ich habe daraus gelernt, andere wohl nicht.
?? Und warum bist eigentlich vor Gericht?