Scirocco III - Umbau auf Autogas

VW Scirocco 3 (13)

Hallo,

im Oktober bekomme ich meinen Sciricco 2,0 TSI und möchte Ihn auf Autogas umbauen lassen....

Wer kann mir Erfahrungsberichte über Autogas geben und Firmen nennen, die schon TSI-Motoren umbauen...

Grüsse

Fuchsi

131 Antworten

Gibt es was neues ? Haben ja schon fast November !

Jetzt geht`s los!

Haben heute die ICOM HP für unseren Scirocco 1.4 bekommen.
Der Umbau wird ab Mittwoch kommender Woche erfolgen (über den Umbau von FSI Motoren werde ich dabei eine Studienarbeit schreiben und anschließend veröffentlichen). Die ersten Bilder und Eindrücke werden ab nächstem Wochenende auf unserer Homepage veröffentlicht (www.autogasservice-gmbh.de).

Wünsche allen ein schönes Wochenende!

Grüße, Olli

NNa da bin ich mal gesoannt! Habe jetzt seit 2 Wochen meinen 200 PS Scirocco und will demnächst auch umrüsten, jedoch wollte ich noch warten bis das System für TSI-Motoren ausgereift ist.

Nur komisch, dass man bei Autogasservice-gmbh selber die Garantie bezahlen muss???????😕

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Grüsse aus Hannover....

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Sascha

Es ist eine optionale Motorgarantie, die SÄMTLICHE Schäden am Motor und Peripherie abdeckt, unabhängig davon, ob der Schaden durch den Gasbetrieb entstanden ist oder nicht. Die 2 Jahresgarantie für die Gasanlage ist Selbstverständlich kostenlos mit inbegriffen (muss ja auch so sein)!

Grüße, Olli

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Komme mit eurer Tabelle nicht so klar.
Scirocco 1,4 122 PS oder 160 PS.
Einbau des Stutzens im "normalen Tankdeckel"
Flash lube.

mfg
schafficc

Alle Infos gibt es nächstes Wochenende auf unserer HP. Bis dahin noch ein wenig Geduld...

Grüße, Olli

Gibt es schon was neues?

noch nicht....
Ich bin mal gespannt wie die das mit der R6701 bei den original Düsen gelöst haben... Bei VW und Bosch kann immer noch niemand Auskunft geben !

Noch ein wenig Geduld... Anlage ist eingebaut, allerdings wird erst alles veröffentlicht, wenn auch das Abgasgutachten da ist. R67 für die Benzineinspritzdüsen ist gelöst ;-)
Wer es nicht erwarten kann muss einfach mal rumkommen, die Veröffentlichung ist erst wenn alles zu 100% komplett ist. Es ist übrigens ein 67 Litertank verbaut und der Tankstutzen sitzt in der originalen Tankklappe...
Bilder werden in Kürze hochgeladen (sind im Moment noch über 200 Stück, da es wieder ein Referenzumbau ist).
Also noch etwas Geduld...

Grüße, Olli

Zitat:

Original geschrieben von LPGpower


Noch ein wenig Geduld... Anlage ist eingebaut, allerdings wird erst alles veröffentlicht, wenn auch das Abgasgutachten da ist. R67 für die Benzineinspritzdüsen ist gelöst ;-)
Wer es nicht erwarten kann muss einfach mal rumkommen, die Veröffentlichung ist erst wenn alles zu 100% komplett ist. Es ist übrigens ein 67 Litertank verbaut und der Tankstutzen sitzt in der originalen Tankklappe...
Bilder werden in Kürze hochgeladen (sind im Moment noch über 200 Stück, da es wieder ein Referenzumbau ist).
Also noch etwas Geduld...

Grüße, Olli

Die Düsen müssen 67R01 haben !

anderslautende Aussagen sind meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar !

67R01 Regelung !

17.1.3 Die im System verwendeten Werkstoffe müssen für den Betrieb mit LPG geeignet sein(Benzinleitungen, Pumpe, Düsen)

17.3.1 Eine LPG-Anlage umfasst mindestens folgende Bauteile: Gasdosiereinrichtung(Benzineinspritzdüsen), Gasrohr(Schlauchleitungen), Druckregler(Verdampfer) in diesem Fall die Benzinhochdruckpumpe !

Alleine die 17.3.1 verlangt durch das Wort mindestens !!! ohne Ausnahme ein 67R01 bei den Benzindüsen und bei der Benzinpumpe ! Eine Autogasanlage kann also gar nicht ohne Gasinjektoren(Benzindüsen) bestehen ! Eine Abnahme und Abgasgutachten ist somit meiner meinung nach nicht möglich.

Sollte es doch möglich sein, würde ich gerne um eine Stellungnahme des BMVBS bitten.

ich gehe mal davon aus damit die Bilder auch für R115-Zulassung benötigt werden.
R115 ist mit original Teilen ohne 67R01 Zulassung überhaupt nicht möglich !

Hallo, ich sehe einer hat was falsch verstanden!

Wenn ich ein Abgasgutachten verwende müssen alle zusätzlichen eingebauten teile auf 67.... geprüft sein!
Bei einer 115...müssen alle die in Berührung mit LPG kommenden teile mit 67... geprüft sein.
Da aber eine teile Prüfung für 67.. mit maximalen druck von 40BAR stattfindet hat hier eine Prüfung kein sinn weil TSI Motoren fahren mit ca 250 Bar Kraftstoffdruck. Das heißt in anderen Worten es gibt kein!! Verbot!!! aber auch keine erlaubnis es mit 115 zuzulassen.
Aber mit Abgasgutachten ja. Denn da wird nach der abgaseorm geprüft (heißt alle dazu gekommen Bauteile müssen mit 67...hol.. sein und dürfen die Abgasnorm nicht verschlechtern).
MFG Jacek

@ vergast:

Da ist einer vom Fach ;-)

Der Rocco bekommt ein Abgasgutachten und somit wird er auch vom TÜV abgenommen. Einbau ist erfolgt, alle Infos zur Technik gibt es ab nächster Woche mit Bildern auf unserer Website (habe im Moment einfach nicht die Zeit gahabt, diese zu aktualisieren).

Gruß und frohen Nikolaus an Alle, Oliver

Zitat:

Original geschrieben von vergast


Hallo, ich sehe einer hat was falsch verstanden!

Wenn ich ein Abgasgutachten verwende müssen alle zusätzlichen eingebauten teile auf 67.... geprüft sein!
Bei einer 115...müssen alle die in Berührung mit LPG kommenden teile mit 67... geprüft sein.
Da aber eine teile Prüfung für 67.. mit maximalen druck von 40BAR stattfindet hat hier eine Prüfung kein sinn weil TSI Motoren fahren mit ca 250 Bar Kraftstoffdruck. Das heißt in anderen Worten es gibt kein!! Verbot!!! aber auch keine erlaubnis es mit 115 zuzulassen.
Aber mit Abgasgutachten ja. Denn da wird nach der abgaseorm geprüft (heißt alle dazu gekommen Bauteile müssen mit 67...hol.. sein und dürfen die Abgasnorm nicht verschlechtern).
MFG Jacek

Du sagst "alle dazu gekommenen Bauteile ! "

genau hier liegt meiner Meinung nach aber der Denkfehler !

In der ECE 67R01 steht ganz klar

17.3.1 Eine LPG-Anlage umfasst mindestens folgende Bauteile: Gasdosiereinrichtung(Benzineinspritzdüsen), Gasrohr(Schlauchleitungen), Druckregler(Verdampfer) in diesem Fall die Benzinhochdruckpumpe !

Da diese Bauteile "nicht vorhanden" sind ist sie nicht Zulassungsfähig !

Sollte sie Zulassungsfähig sein, müssen die Bauteile aber vorhanden sein und damit wieder eine 67R01 Prüfzeichen vorweisen.

Bitte Gesetze so lesen(auslegen) wie sie geschrieben wurden !

es steht nichts von "dazugekommenen Bauteilen" in der Verordnung.

Man kann natürlich den Wortlaut "spezielle Teile" so auslegen das man sagt "es sind keine speziellen Bauteile"

diese Argumentation wird aber auch wieder durch diesen Absatz auser Kraft gesetzt !

17.1.3 Die im System verwendeten Werkstoffe müssen für den Betrieb mit LPG geeignet sein

Mir ist immer noch ein Rätsel wie man die Umschaltung realisiert "ohne dabei Gas und Benzin in der Leitung und der Hochdruckpumpe zu mischen !!!"

Wenn man nun noch bedenkt das dies beim Rückschalten von Gas auf Benzinbetrieb auch der Fall sein müsste ?

Alleine der Gedanke daran Gas und Benzin bei 250bar(ich übernehme jetzt einfach deine Aussage zum Druck) zu mischen !

Dieser Umstand lässt mich einfach an einer 100% Zulassungsfähigkeit zweifeln !

Bitte jetzt nicht sagen "es wird alles abgenommen und Abgasgutachtgen sind vorhanden !"

Die GSP macht der Umrüster selber. Das AGG wird aus den bereits vorhandenen "Fahrzeugfamilien" übernommen.
Mit der GSP bescheinigt "der Umrüster" die Übereinstimmung der Anlage und des Einbaus mit den derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen !
Welcher Umrüster kennt die 67R01 oder R115 wirklich ?

eine Eintragung wäre so ein "Kinderspiel"

Wie wäre es mit einer offiziellen Stellungnahme des BMVBS ???

Habe in der Hektik noch etwas vergessen zu erwähnen:

AGG werden oder müssen nach Vorgabe/Grundlage der R115 erteilt werden. Ich kenne jetzt nicht den genauen Wortlaut.
Wenn aber wie du selbst sagst " R115 nicht möglich " ist,
ist meiner Meinung nach aber auch dann keine Zulassung mit AGG wegen oben genannten Grund möglich !

Naja das ist deine Meinung!

Die HP pumpe ist in diesen fall nicht als Verdampfer oder Druckregler zu nehmen weil die Anlage ein Druckregler besitzt.
Ich frage mich nur woher du die info herholst. es gibt kein Gesetz der Bauteile vorschreibt! ob ich ein Druckregler oder sonstiges einbaue, alle teile die ich für ein Gas betrieb benutze und zusätzlich einsetze müssen nach 67.. geprüft sein!!! und das ist ausschlaggebend.
aber egal das ist doch nicht unser problem! Ich vertraue den Produzenten der die anlage entwikelt und zugelassen hat.
und sie ist zugelassen, oder glaubt eine das ein Produzent fast 1.000.000€ ausgibt und erkennt nicht das was normaler Forum Mitglied sieht. Naja das ist meine Meinung und mache mir darüber keine sorgen.
Übrigens es giebt keine mischung von zwei Kraftstoffen denn du fährst nur Benzin oder nur LPG. Benzin kannst du nur nach eine vollständiege spülung vornehmen.. der volumen der spülung beträgt grade mal 0,5 ml.
Meine frage an Dich .. hast du die anlage schon in betrieb gesehen??

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