Schwerbehindertenrabatt über Elternteil, kann ich Fahrzeughalter sein?
Hallo zusammen:-)!
Ich stehe kurz vor dem Abschluss eines Leasingvertrages für einen 5er BMW. Ich habe von zwei BMW-Händlern die Auskunft, dass ich den Schwerbehindertenrabatt in Anspruch nehmen kann, weil ich regelmäßig ein Elternteil mit Schwerbehinderung fahre.
Ein Händler sagt, dies setze voraus, dass das Fahrzeug auf den Elternteil zugelassen wird. Ein anderer sagt, das Fahrzeug können auch auf mich zugelassen werden. Dies wäre mir wichtig.
Ich würde das Auto lieber bei dem Händler kaufen, der sagt, die Zulassung auf mich wäre mit dem SB-Rabatt nicht möglich. Nun steck ich in ner Zwickmühle...
Weiß hier jmd. näheres??
Vielen Dank:-)
wiwnet
Beste Antwort im Thema
Du kannst der Halter sein. Geht. Hab ich auch so gemacht.
Eltern kommen nur mit und legen Ausweis vor.
Kompetente NL suchen!
21 Antworten
Unser Verkäufer (der mir sehr kompetent erscheint) sagte auch, dass das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen werden muss (für eine Mindestzeit (3 Monate?)). Je nach Versicherung kann es jedoch auf einen anderen versichert werden. Unsere Versicherung LVM hat das jedenfalls gemacht.
KH
Keine Ahnung, aber eine interessante Frage. Mein Dad hat auch solch einen Ausweis. Wenn da was zu machen wäre, würde mir das die Leasingentscheidung natürlich erleichtern. Zumal mich der Unfreundliche heute mit der Probefahrt des X5 hat im Regen stehen lassen, weil das Auto am Vorabend einfach vergeben wurde, obwohl reserviert.
Zulassung auf den Ausweisinhaber ist erforderlich. Da die Versicherung davon unabhängig ist, sollte das eigentlich kein Problem sein. Es sei denn, deine Eltern sollen deine Tickets nicht sehen ;-)
Thomas
Hallo nochmal,
ich habe gerade einen Rückruf der BMW AG erhalten, weil ich die Frage auch an BMW per Email gesendet hatte.
Mir wurde gesagt, dass es einen "Schwerbehinderten-Rabatt" seitens des BMW Werks überhaupt nicht gäbe. Der "Schwerbehinderten-Rabatt" sei alleine eine Angelegenheit des Händlers, letztendlich ein Teil des "normalen" Rabatts, den der Händler gewährt oder nicht. Was eine Vorgabe des Fahrzeughalters angeht, so sei dies ebenfalls allein die Sache des Händlers!
Nun denn, dann ist es scheinbar allein eine Frage des Verhandlungsgeschicks!?!
Der Elternteil wohnt in einem anderen Zulassungsbezirk. Ich glaube, das Fahrzeug muss dort angemeldet werden, wo es sich überwiegend befindet.. Möchte die Kiste als Betriebsausgabe gelten machen, daher sollte das Fahrzeug auch auf mich zugelassen sein..
Grüße, wiwnet
Noch was vergessen:
Im Internet kursiert eine Liste vom ADAC, die die Schwerbehinderten-Rabatte verschiedener Hersteller aufführt. Darauf angesprochen, wurde mir seitens BMW gesagt, dass diese auch "Quatsch" sei und lediglich eine Art "Erfahrungswert" darstelle.
VG
Mag sein, dass das eine Sache des jeweiligen Händlers ist, in unserem Fall war dies jedoch eine BMW - NL .
KH
Moin,
nee, das ist schon ein BMW-Angebot, ich denke aber nicht, daß BMW mit Dir Rabattierungen besprechen möchte, sofern ein dritter (der autarke Händler) beteiligt ist. Das wäre dem Händler gegenüber auch sicher nicht fair von BMW-Seite aus.
Ja, es gibt einen Behindertenrabatt.
Ja, der Behinderte muß der Vertragspartner sein. (Logisch eigentlich!)
Eine gewerbliche Zulassung dürfte da deshalb auch schwierig werden (Dieser Punkt ist nur meine persönliche Meinung)
munter bleiben
Skotty
Zitat:
Original geschrieben von Skotty660815
Moin,nee, das ist schon ein BMW-Angebot, ich denke aber nicht, daß BMW mit Dir Rabattierungen besprechen möchte, sofern ein dritter (der autarke Händler) beteiligt ist. Das wäre dem Händler gegenüber auch sicher nicht fair von BMW-Seite aus.
Ja, es gibt einen Behindertenrabatt.
Ja, der Behinderte muß der Vertragspartner sein. (Logisch eigentlich!)
Kann sein. Der Mitarbeit von BMW aus München klang diesbezüglich aber sehr glaubhaft und klar...ich solle mir von den Händlern keinen "Quatsch" erzählen lassen..! Er sagte ja nicht, dass ich den Rabatt nicht bekommen würde, sondern nur, dass es sich um ein reines Marketing-Instrument der Händler handele, wobei die Händler in dessen Ausgestaltung völlig frei seien. Die Verkäufer müssten sich demnach nur an hausinterne Vorgaben halten...
Du kannst der Halter sein. Geht. Hab ich auch so gemacht.
Eltern kommen nur mit und legen Ausweis vor.
Kompetente NL suchen!
Zitat:
Original geschrieben von Arrow23
Du kannst der Halter sein. Geht. Hab ich auch so gemacht.
Eltern kommen nur mit und legen Ausweis vor.Kompetente NL suchen!
Das kann ich so nur bestätigen!
Moin,
na, dann Glückwunsch und den Händler gut festhalten, der das so macht.....😉
munter bleiben
Skotty
Nur mal aus Neugier, wie hoch ist denn der Schwerbehindertenrabatt den der Händler bzw. BWM gewährt?
Gruß,
torval
War früher mal pauschal, hängt inzwischen vom Modell ab.
Dass BMW selbst dazu nichts sagt, ist ja wohl logisch. Schau doch einfach mal die verschiedenen Online-"Händler" an. Dann weist du ganz genau, was es für 1er, 3er, 5er usw. für eine Pauschale gibt.
Ich kann es ja verstehen, dass man kein Geld verschenken will. Man muss es aber auch nicht übertreiben. Entweder setzt du das Auto von der Steuer ab oder du nimmst den Nachlass. Beides wird nicht gehen. Und das ist auch gut so - finde ich jedenfalls.
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Thomas TDI
War früher mal pauschal, hängt inzwischen vom Modell ab.
Da wir hier im 5er Forum sind interessiert mich nur die Pauschale für den 5er.
Kennt diese jemand und kann sie hier mal mitteilen?
Gruß,
torval