Schwerbehindertenrabatt nicht angesprochen - was nun?

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,

haben letzte Woche unseren Tiguan bekommen - 9% vom 🙂 bei VW - wir waren zufrieden, auch am Auto alles top, A4 in Zahlung gegeben, alle Unterschriften drauf.

Nun habe ich verschiedentlich gelesen, dass es einen Schwerbehindertenrabatt gibt (hier aber nur bei Internethändlern), habe aber dennoch meinen 🙂 mal angerufen und gefragt.

Und siehe da, es gibt 15% Rabatt bei 50%Behinderung. 😰
Meine Frau hat dies... und der Wagen ist auch auf ihren Namen zugelassen!

Was nun?
Der 🙂 sagt, da wäre wohl nichts mehr zu machen, obwohl er zugab, dies nicht abgefragt zu haben.
Er will sich aber morgen nochmal bei der Rechnungslegung erkundigen.

Wenn da nichts mehr zu machen ist, was dann?
Tatsächlich damit abfinden? Wir sind ja auf einen derartigen Rabatt nicht hingewiesen worden!
Ggf. Anwalt beauftragen? Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

Konnte denn der Verkäufer während der Verkaufsgespräche/verhandlungen irgendwie erkennen, daß deine Frau (die Käuferin) behindert ist, oder sein könnte? Ich denke, er müßte von dir schon irgendeinen Hinweis erhalten haben, bei dem er dann hätte einhaken sollen/müssen.

Wenn da in dieser Richtung rein garnichts auf dieses Thema hingewiesen hatte, kann man ihm kaum Nachlässigkeit/Fahrlässigkeit bzw. fehlende Sorgfalt vorwerfen. In dem Fall seid ihr dann auf Kulanz angewiesen, vielleicht seitens VW selbst.

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Wobei wohl eine Gehbehinderung Bedingung ist, nicht einfach nur mind. 50%.

Verpflichtet ist er wohl nicht beim Kunden anzufragen ob solche Konditionen möglich sind.

Das Problem ist, bei dem jetzigen Geschäft ist der Händler verkäufer, über Schwerbehindertenrabatt ist der Händler Vermittler und VW der Verkäufer, dafür bekommt der Händler nur eine kleine Provision, die aber nicht viel niedriger sein dürfte als der Rest der ihm bleibt als wenn er 9% Rabatt gibt.

Bist du mit der Gehbehinderung ganz sicher???
Die hat sie nämlich nicht!

ziemlich, hab auch vor 2 Jahren so gekauft

auch siehe hier:
http://...schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?...

wobei ich mal gelesen habe, es gibt quasi als Aktion mal einen Zeitraum wo auf das "G" etc. mal verzichtet wurde, bin mir aber gerade nicht sicher und ich weiß nicht ob wenn, das noch aktuell ist

Hallo,

ja lt. meinem 🙂 läuft z.Zt. wieder so eine Aktion, bei der der Schwerbehindertenrabatt auch ohne Merkzeichen von VW gewährt wird.

Hab mir auch einen Tiger bestellt und die Aktion ohne G im Ausweis gibt es wohl bis zum 30.6.2012.

Ich hatte meinen Ausweis eine Woche nach Bestellung bekommen.
Nachträglich ist da nichts zu machen gewesen.
Das Merkzeichen G oder aG war allerdings Bedingung für 15%.

Ein Kollege von mir hatte auch einen Vertrag unterschrieben, ohne dass er von dem Nachlaß wusste.
In der darauf folgenden Woche hatte er beim Händler vorgesprochen und es wurde dann ein neuer
Vertrag mit dem Nachlaß gemacht. Also wenn der Händler will geht so etwas auch nachträglich noch.

Gruß
Rainer

Wenn ihr den Wagen schon bekommen habt, dann wird man da wohl schwer was machen können.

Und es sind auch mehr wie 15% möglich. Beim Händler vor Ort sollten 16-17% ohne weiters gehen, weil die 15% gibt JEDER Händler in Deutschland 😁

Der 🙂 rief inzwischen nochmals bei uns an - meine Frau war dran...

Demnach läuft zzt. tatsächlich eine Aktion für Schwerbehinderte auch ohne Merkzeichen G 😰

Jedoch beträfe dies nur Neubestellungen.
Wir haben ja unseren Tiger aus dem Showroom gekauft, wo er schon 3 Monate stand.
Das liefe unter "Lagerware", wofür man diese % nicht bekommen könnte.

Ich kann das in gewisser Weise nachvollziehen, wenn es wirklich so ist, dass man als Schwerbehinderter den Wagen quasi direkt bei VW bestellt und der 🙂 dann an uns nichts verdient, sondern seine Provision auch direkt §ersatzweise" dann von VW bekommt.
So habe ich es zumindest mal im Netz gelesen.

Was meint ihr, kann man das mit der Lagerware glauben?
Wenn dem tatsächlich so ist, wäre der Preisvorteil von ca. 3000,- (gegenüber 9% tatsächlich erhaltenen Nachlass) wohl durch den Wertverlust des in Zahlung genommenden Autos (4 j. A4) und womögliche Reparaturen während der Wartezeit bis Dezember weitestgehend aufgefressen worden - von einem Sommer ohne Panoramadach mal ganz zu schweigen 😉

Zitat:

Und es sind auch mehr wie 15% möglich. Beim Händler vor Ort sollten 16-17% ohne weiters gehen, weil die 15% gibt JEDER Händler in Deutschland

Hmm... gut, damit könnte ich mich noch abfinden, denn in Berlin sieht's leider nicht so aus und ich kenne auch keinen, der mit Inzahlungnahme eines Autos hier in Berlin 15% bekommen hat.... im Raum Cottbus o.ä. könnte ich mir das schon eher vorstellen.

Mich interessiert vielmehr, ob wir uns mit dem Argument "Lagerware" abfinden müssen/sollten, was bei mir mit o.g. Argumenten bzgl. des Wertverlustes des Altfahrzeugs mein zzt. akutes Infarktrisiko erheblich senken würde 😁

Hallo

Lass dir von deinem 😁 mal die Beschreibung von Dieser Aktion zeigen!!!

Sie heisst:

Aktion „Menschen mit Behinderung“
Entfall der Merkzeichen G, aG, B, Gl, Bl, H
Januar – Juni 2012

Findet er ganz leicht in seinem Händlernetzwerk!!!!!

Hab im Januar auch damit bestellt!!!

Aktionsberechtigte Fahrzeuge:
- Neufahrzeuge (ohne Zulassung)
- Innerhalb der aktionsberechtigten Modelle sind alle Kraftstoffarten (Benzin, Diesel, Gas [erhöhter
Basispreis]) und alle Motorisierungen zugelassen

Ausgeschlossene . Fahrzeuge:
- Gebrauchtwagen
- Service-Ersatzwagen
- Vorführfahrzeuge
- Großkunden-Testfahrzeuge
- Service-Managementverträge für Finanzierungen oder Barkäufe

Der soll es dir einfach mal zeigen!!!!!

Gruß Thomas

Danke dir 🙂

Unter "Neufahrzeuge ohne Zulassung" würde ich dann auch unsere "Lagerware" verstehen, denn ein Vorführfahrzeug war es definitiv nicht.

Werde also heute dann doch nochmal nachhaken...🙄

Kann man denn jemand dafür haftbar machen, dass uns der Schwerbehindertenrabatt nicht als Option genannt wurde bzw. den Vertrag auch für ein bereits "geliefertes" Fahrzeug umwandeln?

Zitat:

Original geschrieben von rolandus21


Kann man denn jemand dafür haftbar machen, dass uns der Schwerbehindertenrabatt nicht als Option genannt wurde bzw. den Vertrag auch für ein bereits "geliefertes" Fahrzeug umwandeln?

Haftbar sicher nicht, es sei denn, ihr habt gesagt ihr wollt den Schwerbehindertenrabatt nutzen und er wurde abgelehnt obwohl es geht. Von daher wäre eine Umwandlung, wenn überhaupt möglich nur auf Kulanz drin. Ich würde sagen, pech gehabt.

Ist wie heute kauf ich was und am nächsten Tag hat der Laden das Produkt reduziert...

Ja, das mit der Haftung vermute ich auch 🙄
Ggf. werd' ich aber mal bei einem RA nachfragen.

Hab jetzt mal bei VW in Wolfsburg angerufen, wo man mir geraten hat, es in jedem Fall zu versuchen, also Fall schildern, alle Unterlagen mitschicken und an die Kundenbetreuung schicken.

Zitat:

Ist wie heute kauf ich was und am nächsten Tag hat der Laden das Produkt reduziert...

Nun, ich sehe das eher so, wie Produkt im Laden gekauft, aber Verkäufer wusste nicht, dass derzeit eine Rabattaktion läuft.

Kann man sich da 'ne Chance ausmalen?

Zitat:

Original geschrieben von rolandus21


Kann man denn jemand dafür haftbar machen, dass uns der Schwerbehindertenrabatt nicht als Option genannt wurde bzw. den Vertrag auch für ein bereits "geliefertes" Fahrzeug umwandeln?

also müsste deiner Meinung nach jeder Autoverkäufer den Kunden fragen, ob er behindert ist 😕

lg

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