Schwerbehindertenrabatt nicht angesprochen - was nun?

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,

haben letzte Woche unseren Tiguan bekommen - 9% vom 🙂 bei VW - wir waren zufrieden, auch am Auto alles top, A4 in Zahlung gegeben, alle Unterschriften drauf.

Nun habe ich verschiedentlich gelesen, dass es einen Schwerbehindertenrabatt gibt (hier aber nur bei Internethändlern), habe aber dennoch meinen 🙂 mal angerufen und gefragt.

Und siehe da, es gibt 15% Rabatt bei 50%Behinderung. 😰
Meine Frau hat dies... und der Wagen ist auch auf ihren Namen zugelassen!

Was nun?
Der 🙂 sagt, da wäre wohl nichts mehr zu machen, obwohl er zugab, dies nicht abgefragt zu haben.
Er will sich aber morgen nochmal bei der Rechnungslegung erkundigen.

Wenn da nichts mehr zu machen ist, was dann?
Tatsächlich damit abfinden? Wir sind ja auf einen derartigen Rabatt nicht hingewiesen worden!
Ggf. Anwalt beauftragen? Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

Konnte denn der Verkäufer während der Verkaufsgespräche/verhandlungen irgendwie erkennen, daß deine Frau (die Käuferin) behindert ist, oder sein könnte? Ich denke, er müßte von dir schon irgendeinen Hinweis erhalten haben, bei dem er dann hätte einhaken sollen/müssen.

Wenn da in dieser Richtung rein garnichts auf dieses Thema hingewiesen hatte, kann man ihm kaum Nachlässigkeit/Fahrlässigkeit bzw. fehlende Sorgfalt vorwerfen. In dem Fall seid ihr dann auf Kulanz angewiesen, vielleicht seitens VW selbst.

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Konnte denn der Verkäufer während der Verkaufsgespräche/verhandlungen irgendwie erkennen, daß deine Frau (die Käuferin) behindert ist, oder sein könnte? Ich denke, er müßte von dir schon irgendeinen Hinweis erhalten haben, bei dem er dann hätte einhaken sollen/müssen.

Wenn da in dieser Richtung rein garnichts auf dieses Thema hingewiesen hatte, kann man ihm kaum Nachlässigkeit/Fahrlässigkeit bzw. fehlende Sorgfalt vorwerfen. In dem Fall seid ihr dann auf Kulanz angewiesen, vielleicht seitens VW selbst.

Zitat:

also müsste deiner Meinung nach jeder Autoverkäufer den Kunden fragen, ob er behindert ist 😕

Jein, das kann auch nach hinten losgehen 😁

"Sehe ich etwa behindert aus, was denken sie sich..." 😁

Nein, meine Frau sieht auch nicht behindert aus, ist eine Krankheit, die hoffentlich noch lange äußerlich unsichtbar verläuft 😎

Aber nun hatte ja meine Frau schon nach Schließung des Ladens noch 1 h den 🙂 immer wieder hingehalten und gefragt, ob es nicht noch eine andere Möglichkeit gibt, mehr als die schon mühseelig rausgehandelten 8% zu bekommen, worauf wir dann bei 9% landeten.

Ein dezenter Hinweis ("Behinderter im Bekanntenkreis? Zulassung auf seinen Namen,..."😉 wäre da schon möglich gewesen.

Mein 🙂 verhandelt derzeit mit seinem Chef, letzterer will mich dann anrufen...
Vielleicht gibt es ja auf Kulanzbasis noch etwas. 😉
Angeblich hätte sein Chef das Fahrzeug im Salon nicht mit dem Behindertenrabatt rausgeben können, weil die 15% mit VW abgerechnet werden und dies nur über eine Neubestellung möglich sei. Bestenfalls wäre eine Bestellung des bereits vorhandenen Fahrzeugs 1:1 möglich gewesen, um es dann nach einigen Monaten als "geliefert" mit den 15% abzugeben.
Ich kann dem nur schwer folgen und bin gespannt auf seine Argumentation...

Was soll denn das für eine Frage sein: Zulassung auf einen Behinderten im Bekanntenkreis? Welcher normale Mensch soll sowas fragen?

Verstehe das überhaupt nicht. Das das Auto aus der Auslage nicht für den Rabatt zu haben ist (jedenfalls nicht unter der Überschrift "Schwerbehindertenrabatt"😉 sollte klar sein, denn diesen Rabatt trägt VW. Auch kann der Händler nicht nach einer Behinderung fragen, in den meisten Fällen wären die Leute empört.

Also nimm den ausgehandelten Preis oder lass den Vertrag stornieren (Kulanz) und bestell einen neuen zu besseren Bedingungen. Beides geht eben nicht. Ich kann jedenfalls der Argumentation des Händlers gut folgen.

Du bist er aber hoffentlich nicht selbst? 😁
Der 🙂 kennt ja dieses Forum u.U. auch...

Und claro, ich kann zu einem Teil der Argumentation des Händlers auch folgen, so dass es tatsächlich nur noch um diese Frage geht:

Zitat:

Verstehe das überhaupt nicht. Das das Auto aus der Auslage nicht für den Rabatt zu haben ist (jedenfalls nicht unter der Überschrift "Schwerbehindertenrabatt"😉 sollte klar sein, denn diesen Rabatt trägt VW.

Fällt ein Auto in der Auslage unter Neuwagen mit möglichen SBH-Rabatt oder nicht?

Laut VW eben ja, laut "aktionsberechtigte Fahrzeuge" eben auch ja, denn es war ja ein Neuwagen ohne Zulassung.

Laut Händler nein, weil...dein Argument...

Die Verhandlungen laufen aber noch, ansonsten werden wir einen Kulanzantrag bei VW stellen und weiter nachdenken...

Zitat:

Original geschrieben von rolandus21



Ein dezenter Hinweis ("Behinderter im Bekanntenkreis? Zulassung auf seinen Namen,..."😉 wäre da schon möglich gewesen.

Klar, das nennt sich dann Betrugsvorsatz - warum sollte der 🙂 sich auf solche windigen Spielchen einlassen?

Nimm es hin, wie ein Mann: Der Freundliche konnte nicht sehen, dass da eine Behinderung mit im Spiel ist, das von seiner Seite aus zu unterstellen ist unangemessen, Du hast es von Deiner Seite nicht erwähnt, der Vertrag ist mit beiderseitigem Einverständnis so abgeschlossen worden und nun trage es tapfer.

Gibt es eigentlich überhaupt eine rechtliche Regelung, oder einen Anspruch auf Behindertenrabatte beim Autokauf? Oder sind das freiwillige Leistungen der Autohersteller?
Falls es sich dabei um freiwillige Leistungen handelt, wird es auch keinen Anspruch darauf geben, dass der Freundliche jeden Käufer darauf hinzuweisen hat.
Ein Hinweis darauf muss natürlich nicht mit der Frage „sind sie behindert“ erfolgen. Das geht natürlich auch anders.

MfG

Christian

Zitat:

Original geschrieben von CMS2007


Gibt es eigentlich überhaupt eine rechtliche Regelung, oder einen Anspruch auf Behindertenrabatte beim Autokauf? Oder sind das freiwillige Leistungen der Autohersteller?

Christian

wieso soll es sowas geben 😕

Eventuell durch eine Förderung vom Staat. Um den Betroffen zu einer Erleichterung des täglichen Alltags und einer besseren Mobilität zu verhelfen.

MfG

Christian

Zitat:

Original geschrieben von CMS2007


Eventuell durch eine Förderung vom Staat. Um den Betroffen zu einer Erleichterung des täglichen Alltags und einer besseren Mobilität zu verhelfen.

MfG

Christian

Förderung vom Staat gibt es durch (Teil)-Erlass der KFZ-Steuer, aber nicht beim Neuwagenkauf, das ist eine Sache der Firmen...

Hallo, melde mich zurück…

Hatte jetzt den Chef an der Leitung, er rief mich an, war alles sehr nett und ohne Stress im Nachhinein. 🙂

Er sagte mir auch – wie von mir schon vermutet – dass er (und auch die angeschlossenen Filialen) die Tiger im Showroom nicht mit dem SBH-Rabatt rausgeben können. Es gäbe nur noch wenige Wagen überhaupt in den Verkaufshallen zu sehen und diese wolle man zu den Hauskonditionen verkaufen. Alternativ wäre natürlich eine Neuwagenbestellung bei VW mit vollen 15% möglich gewesen, ich solle aber auch den Wertverfall des Gebrauchten mit berücksichtigen, und so fahre ich den Tiger schon diesen Sommer.

Letzteres hatte ich ja auch schon in eigener Einsicht gepostet und ich weiß auch, dass es hier kaum noch Tiger in den Autohäusern gibt, wir hatten ja selbst rumtelefoniert und geguckt. 😉
Und natürlich weiß ich auch, dass weder ich noch VW einen Händler zwingen kann, einen bereits gelieferten Wagen im Showroom mit SBH-Rabatt abzugeben, da dies ja ansonsten direkt über VW läuft, ggf. also dann eben neu bestellen.

Den Kulanzantrag an VW werden wir dennoch stellen, das habe ich ihm auch gesagt und ihm auch zugesichert, dass das keine Beschwerde über seinen Laden wird, sondern eine höfliche Nachfrage auf Kulanzbasis von Seiten VW Wolfsburg.

Da wir ansonsten im Laden unseres 🙂 auch weiterhin Kunde bleiben wollen, werden wir dort zukünftig sicher auch weiterhin zuvorkommend behandelt werden und ggf. an anderer Stelle mal die eine oder andere Vergünstigung erfahren, wie man durchblicken ließ. 😉

Damit bin ich erst mal durch –
euch ganz lieben Dank für die vielen Hinweise und das tolle Feedback 🙂 –
und klar, ich nehm's wie'n Mann 😎 … und meine Frau iss' ja auch'n Kerl. 😁

Zitat:

Original geschrieben von rolandus21


… und meine Frau iss' ja auch'n Kerl. 😁

Schreck laß nach! 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von MENA-C



Zitat:

Original geschrieben von rolandus21


… und meine Frau iss' ja auch'n Kerl. 😁
Schreck laß nach! 😁😁😁

Ist doch ok, jede, wie er mag. Man munkelt ja auch, Klaus Wowereit oder George Michael wären Kerle. Solange keiner von denen ein

ganzer

Kerl (dank Chappy) ist, ist doch alles in Butter 😁 😁

Oh, Oh...😰

Ich meinte es nur deswegen (weiter oben):

Zitat:

Nimm es hin, wie ein Mann...

Nee, nee, meine Frau hat zwei Beine wie jede andere auch, aber sonst nix weiter in der Gegend 😁 😛

Ohje du armer, wenn da nix ist außer Beine wirst du wohl nie Vater werden... 😛
Außerdem sind glaub ich die Beine nicht gerade DER Unterschied zwischen Mann und Frau. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von rolandus21


Alternativ wäre natürlich eine Neuwagenbestellung bei VW mit vollen 15% möglich gewesen, ich solle aber auch den Wertverfall des Gebrauchten mit berücksichtigen, und so fahre ich den Tiger schon diesen Sommer.

der ist gut, der Wertverfall des neuen ist nämlich wesentlich höher in der Zeit 😁, vorallem wenn mit schlechteren Konditionen gekauft 😛

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