Schwerbehindertenrabatt nicht angesprochen - was nun?
Hallo,
haben letzte Woche unseren Tiguan bekommen - 9% vom 🙂 bei VW - wir waren zufrieden, auch am Auto alles top, A4 in Zahlung gegeben, alle Unterschriften drauf.
Nun habe ich verschiedentlich gelesen, dass es einen Schwerbehindertenrabatt gibt (hier aber nur bei Internethändlern), habe aber dennoch meinen 🙂 mal angerufen und gefragt.
Und siehe da, es gibt 15% Rabatt bei 50%Behinderung. 😰
Meine Frau hat dies... und der Wagen ist auch auf ihren Namen zugelassen!
Was nun?
Der 🙂 sagt, da wäre wohl nichts mehr zu machen, obwohl er zugab, dies nicht abgefragt zu haben.
Er will sich aber morgen nochmal bei der Rechnungslegung erkundigen.
Wenn da nichts mehr zu machen ist, was dann?
Tatsächlich damit abfinden? Wir sind ja auf einen derartigen Rabatt nicht hingewiesen worden!
Ggf. Anwalt beauftragen? Was meint ihr?
Beste Antwort im Thema
Konnte denn der Verkäufer während der Verkaufsgespräche/verhandlungen irgendwie erkennen, daß deine Frau (die Käuferin) behindert ist, oder sein könnte? Ich denke, er müßte von dir schon irgendeinen Hinweis erhalten haben, bei dem er dann hätte einhaken sollen/müssen.
Wenn da in dieser Richtung rein garnichts auf dieses Thema hingewiesen hatte, kann man ihm kaum Nachlässigkeit/Fahrlässigkeit bzw. fehlende Sorgfalt vorwerfen. In dem Fall seid ihr dann auf Kulanz angewiesen, vielleicht seitens VW selbst.
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rolandus21
Nee, nee, meine Frau hat zwei Beine wie jede andere auch, aber sonst nix weiter in der Gegend 😁 😛
Ach! Du hast 'ne Barbie-Puppe als Frau? 😕 😁
Ja, nur ohne Schnur unten dran 😁
Zitat:
der ist gut, der Wertverfall des neuen ist nämlich wesentlich höher in der Zeit 😁, vorallem wenn mit schlechteren Konditionen gekauft
Natürlich nicht in absoluten Zahlen, sondern z.B. so:
Tiger bezahlt z. B. 39.000,- (-9%)
abzügl. Gebrauchter 18.000,-
jetzt gezahlt: 21.000,- und ich fahre den Neuen sofort
Alternativ neuen Tiger bestellen, kommt ca. Nov.
zahle dann (Nov!) für Tiger z.B. 36.600 (-15%)
abzügl. Gebrauchter 16.000,- (20.000 km Laufleistung im Jahr)
dann zu zahlen 20.600,-, also 400,- Ersparnis für Risiko des Gebrauchten und einen Sommer ohne Tiguan 😉
Klar, mein jetziger hat bis Dez. einen Wertverlust der höher ist, als der des Gebrauchten, aber ich habe ja den Neuen dann auch definitiv gefahren.
ich seh das so,das dein Händler den Wagen schon bei VW bezahlt hat und nun kann er nicht mit VW abrechnen mit dem Schwerbehinderten Rabatt. 😉 Meine Sicht der Problematik bei diesem Fall.
Also ich denke, Rabatte kann man geben, muss man aber nicht. Auch für Schwerbehinderte nicht, schon garnicht, wenn das Thema nicht angesprochen wird. Und erst recht lässt der Verkäufer nicht die Hosen runter, wenn dem Kunden bei der Bestellung schon die Zunge vor Gier nach dem Auto raushängt. Rabatte gibt man, wenn man den Kunden vom Kauf überzeugen muss, weil er sonst abspringen könnte...eigentlich...
- nur ist der Autokäufer heute ja "vorkonfiguriert, und nach "Guten Tag" kommt sofort, wieviel Rabatt es gibt. Also warum soll der Verkäufer den Kunden zu 15% nötigen? Ich denke mal, Rabatte die man gewährt, schlagen sich auch auf die Provision nieder. Sonst könnte man das Auto gleich 15% preiswerter anbieten und hätte damit einen gewaltigen Wettbewerbsvorteil...
Ja, natürlich... die Höhe der Rabatte unterscheidet sich nur dadurch, welche Provision das Autohaus minimal verkraften kann bzw. will oder/und welche Marge insgesamt abfällt (Nebenkosten oder Verdienst durch Inzahlungnahme, Stammkunde mit regelmäßiger Bestellung usw.).
Wie gesagt, das Thema "Nachbessern durch das Autohaus" ist durch, und wir können das auch nachvollziehen, dass dies nicht mehr geht - und schon gar nicht im Nachhinein, zumal wir ja sonst auch nett & fair behandelt wurden.
Es bleibt nur noch eine Kulanzgeste von VW-Wolfsburg, weshalb wir nun einen netten ausführlichen Brief verfasst haben, in dem alles geschildert ist, ohne dem Autohaus ein Versäumnis vorzuwerfen. 🙂
Wenn die Antwort vorliegt, melde ich mich nochmals in jedem Fall 😉