Schweizer Bußgeldbescheid bezahlen oder nicht?
Hi Leute,
habe leider einen 450,- Eur Strafzettel der Eidgenossen (26 km/h zu schnell auf der Autobahn) bekommen. Nun lese ich beim ADAC das seit 28.10.2010 ein neues Vollstreckungsabkommen in Kraft getreten ist, dass die EU-weite Vollstreckung von Geldbußen ermöglicht.
Aber eben nur EU-weit. Also nix Schweiz!
Jetzt überlege ich es drauf ankommen zu lassen und nicht zu zahlen.
Hat da Jemand Erfahrung?
Viele Grüße
Info´s vom ADAC
p.s. und in die Schweiz muß ich die nächsten Jahre auch nicht mehr... ;-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Wer sich ans Steuer eines Autos begibt, sollte auch die Verantwortung für jegliches Handeln übernehmen, das in Zusammenhang mit dem Bewegen des Kfz steht.
Wenn ich hier lese, was da geraten wird, um sich aus dieser Verantwortung herauszuwinden - Leute, Leute - macht Ihr es im Alltag auch so?? Immer ein Schlupfloch suchen, nicht Manns genug sein, um für einen Tritt in den Senftopf gerade zu stehen.
Dieses moralisierende "Verantwortungsblabla" ist in diesem Falle mal wieder mehr als überflüssig...
Hier ist niemand anderem ein Schaden entstanden (wie z. B. bei einem Unfall); in diesem Falle wäre ich beim Thema Verantwortung & dazu stehen ganz bei Dir.
Es geht hier lediglich um die Möglichkeit eine überflüßige, u.U. leicht zu umgehende Ausgabe zu vermeiden, die in Verbindung mit dem jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit den KFZ-Führer kriminalisierenden, schweizer Bußgeldkatalog steht...
Zum Thema:
Wenn Du sicherstellen kannst, das Du das schweizer Hoheitsgebiet während der Verjährungsfrist meiden kannst, würde ich auf keinen Fall zahlen und im das gesparte Geld ggf. in dezente Abkassiervermeidungstechnik investieren😁
Solltest Du allerdings in der Nähe der Grenze zur Schweiz wohnen, ist die Gefahr größer mal "aus Versehen" in die Schweiz zu geraten... In diesem Falle würde ich lieber zahlen...
174 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das Problem sind nicht die Reglen an sich an sich sondern das es zuviele davon gibt. Inzwischen wird die deutsche Regelwut noch durch den EU Regelwahn übertroffen.
Natürlich gibt es in jedem Staat unnötige und unsinnige Regelungen. Die meisten davon wird der Durchschnittsbürger aber in seinem ganzen Leben nicht zu Gesicht bekommen.
Im Straßenverkehr halte ich die Anzahl der Vorschriften für überschaubar.
Aber schau Dich mal im Versicherungsforum um. Die Geschädigten dort würden sich wünschen, es gäbe im Schadensersatzrecht gesetzliche Regelungen zu jeder noch so kleinen Schadensersatzposition.
Da es die aber -zum Glück- nicht gibt, wird tagelang geforscht, ob man nicht doch eine Entscheidung des Amtsgerichts Pusemuckel findet, in der einem Kläger 1994 mal 35 EUR Kostenpauschale statt 25 zugesprochen wurden usw.
Es ist halt immer eine Frage des Standpunkts, wieviel Regelung der Einzelne durch den Staat gerade wünscht.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Natürlich gibt es in jedem Staat unnötige und unsinnige Regelungen. Die meisten davon wird der Durchschnittsbürger aber in seinem ganzen Leben nicht zu Gesicht bekommen.Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das Problem sind nicht die Reglen an sich an sich sondern das es zuviele davon gibt. Inzwischen wird die deutsche Regelwut noch durch den EU Regelwahn übertroffen.Im Straßenverkehr halte ich die Anzahl der Vorschriften für überschaubar.
Dann weißt du sicher auswendig, ob Blinklichter unbedingt gelb sein müssen, damit ein Fahrzeug zugelassen werden kann - oder?
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Dann weißt du sicher auswendig, ob Blinklichter unbedingt gelb sein müssen, damit ein Fahrzeug zugelassen werden kann - oder?Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Natürlich gibt es in jedem Staat unnötige und unsinnige Regelungen. Die meisten davon wird der Durchschnittsbürger aber in seinem ganzen Leben nicht zu Gesicht bekommen.
Im Straßenverkehr halte ich die Anzahl der Vorschriften für überschaubar.
notting
Dat sind Fahrtrichtungsanzeiger 😉 und hier steht es
http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/54-fahrtrichtungsanzeiger
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Dat sind Fahrtrichtungsanzeiger 😉 und hier steht esZitat:
Original geschrieben von notting
Dann weißt du sicher auswendig, ob Blinklichter unbedingt gelb sein müssen, damit ein Fahrzeug zugelassen werden kann - oder?
notting
http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/54-fahrtrichtungsanzeiger
Ich interpretiere deinen Link als "ja, müssen gelb sein". Das ist aber falsch, da dein Link nicht unbedingt für ältere Fahrzeuge gilt.
http://de.wikipedia.org/wiki/FahrtrichtungsanzeigerZitat:
In Deutschland gab es früher vereinzelt auch rote Blinkleuchten. Diese sind nach wie vor zulässig, wenn das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 1969 erstmalig zugelassen wurde.
Hab z. B. mal einen sehr alten Porsche mit roten Blinkern gesehen.
-> Siehst du, die Straßenverkehrsvorschriften sind alles andere als übersichtlich, selbst wenn man als Laie im Gesetz nachblättert.
notting
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von notting
Zumindest an der dt./frz. Grenze gibt's nur Schilder auf dt. Seite, die über die allg. Tempolimits aufklären -> Man sollte als Gastgeber die Gäste aber auch nicht ins offene Messer laufen lassen.notting
Ich sehe da kein "offenes Messer". Wenn ich heute weiß das ich morgen da und da hinfahre erkundige ich mich was dort Tempomässig erlaubt/Vorschrift ist( nutze Deine Freiheit!!! aus Informationen zu sammeln).
Außerdem klärt jedes vernünftige Navi über ortsübliche Tempolimits auf. Alles eine Frage der (Navi)Einstellung😉
Zitat:
Original geschrieben von notting
Ich interpretiere deinen Link als "ja, müssen gelb sein". Das ist aber falsch, da dein Link nicht unbedingt für ältere Fahrzeuge gilt.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Dat sind Fahrtrichtungsanzeiger 😉 und hier steht es
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtrichtungsanzeiger
Zitat:
Original geschrieben von notting
Hab z. B. mal einen sehr alten Porsche mit roten Blinkern gesehen.Zitat:
In Deutschland gab es früher vereinzelt auch rote Blinkleuchten. Diese sind nach wie vor zulässig, wenn das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 1969 erstmalig zugelassen wurde.
-> Siehst du, die Straßenverkehrsvorschriften sind alles andere als übersichtlich, selbst wenn man als Laie im Gesetz nachblättert.
notting
Ja die Autos kenne ich auch noch, Gesetze treten ja erst am Tage ihrer Veröffentlichung oder mit Bekanntgabe eines Datum in Kraft.Folglich wird es zu dem Zeitpunkt noch kein Gesetz über die Farbwahl bzw. einer anders zugelassenen Farbwahl gegeben haben, ich gooooogle mal danach.
Ohne google wären wir alle dümmer
Zitat:
Original geschrieben von notting
Ich interpretiere deinen Link als "ja, müssen gelb sein". Das ist aber falsch, da dein Link nicht unbedingt für ältere Fahrzeuge gilt.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Dat sind Fahrtrichtungsanzeiger 😉 und hier steht es
http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/54-fahrtrichtungsanzeiger
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtrichtungsanzeiger
Zitat:
Original geschrieben von notting
Hab z. B. mal einen sehr alten Porsche mit roten Blinkern gesehen.Zitat:
In Deutschland gab es früher vereinzelt auch rote Blinkleuchten. Diese sind nach wie vor zulässig, wenn das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 1969 erstmalig zugelassen wurde.
-> Siehst du, die Straßenverkehrsvorschriften sind alles andere als übersichtlich, selbst wenn man als Laie im Gesetz nachblättert.
notting
Allerdings ist diese Vorschrift für 99,99999 % der VTs unwichtig. Manchmal wäre ich froh wenn ich überhaupt ein Blinken sehe, egal welche Farbe .
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von notting
Ich interpretiere deinen Link als "ja, müssen gelb sein". Das ist aber falsch, da dein Link nicht unbedingt für ältere Fahrzeuge gilt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtrichtungsanzeiger
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Allerdings ist diese Vorschrift für 99,99999 % der VTs unwichtig. Manchmal wäre ich froh wenn ich überhaupt ein Blinken sehe, egal welche Farbe .Zitat:
Original geschrieben von notting
Hab z. B. mal einen sehr alten Porsche mit roten Blinkern gesehen.
-> Siehst du, die Straßenverkehrsvorschriften sind alles andere als übersichtlich, selbst wenn man als Laie im Gesetz nachblättert.
notting
Das halte ich für Blödsinn, da ich, bis ich diesen Porsche gesehen habe, wie 99,99999% aller VT die Formel "rotes Licht, das in kurzer Zeit immer wieder an- und ausgeht == der bremst und nix anderes (bzw. wenn einseitig, dann ist eines der beiden Bremslichter hin)" inne hatte - was aber böse enden kann.
notting
Ja, es muß Regeln geben, und Verstöße dagegen auch sanktioniert werden...😛
Es wäre eben nur wünschenswert, wenn die Sanktion im Verhältnis zum Regelbruch stehen würde. Es ist ein Unterschied, ob man verbotenerweise eine Kippe auf die Straße wirft, oder ob man ein halbes Dutzend Mitbürger niedermetzelt. Diesen Unterschied zu begreifen bereitet einigen Zeitgenossen aber erhebliche Probleme.
Eine Geschwindigkeitsübertretung ist nun mal der harmloseste Regelbruch der sich nur denken läßt. Niemand wird geschädigt, niemand gefährdet, niemand behindert und niemand belästigt. Eine angemessene Strafe, die sich an dieser Tatsache orientiert, kann sich daher nur im Peanutsbereich bewegen. Daß die Schweiz in der Beziehung jedes Maß verloren hat, kann man wohl kaum ernsthaft abstreiten.
PS: Mein Auto hat übrigens auch rote Blinker...😎
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Ja, es muß Regeln geben, und Verstöße dagegen auch sanktioniert werden...😛Eine Geschwindigkeitsübertretung ist nun mal der harmloseste Regelbruch der sich nur denken läßt. Niemand wird geschädigt, niemand gefährdet, niemand behindert und niemand belästigt. Eine angemessene Strafe, die sich an dieser Tatsache orientiert, kann sich daher nur im Peanutsbereich bewegen. Daß die Schweiz in der Beziehung jedes Maß verloren hat, kann man wohl kaum ernsthaft abstreiten.
Das ist eine Präventivmaßnahme damit niemand geschädigt gefährdet oder belästigt wird. Wer mit 26km/h mehr zb in einer 30er Zone geblitzt wird der muss eben 123,50 € Peanuts zahlen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das eben dann günstiger weil die Gefahr geringer ist das jemand, gefährdet, geschädigt oder belästigt wird.😉....
P.S. Ich arbeite unter GGVS ( Gefahrgutbereich, Transporte) Hier kostet es zb 100 € wenn ich in eine Straße oder Tunnel einfahren würde welche mach dem ( Zeichen 261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern) www.dvr.de/bilder/vz/gt/261.gif im Wiederholungsfall einen Monat Fahrverbot gibt.
Ich gefährde auch niemanden wenn ich durch so einen beschilderten Tunnel fahre, aber wehe es passiert was zb. Unfall,ect. Das selbe gilt auch für überhöhte Geschwindigkeit , welche immer noch Unfallursache Nr.1 ist.
Fehlende Ladungssicherung im Gefahrgutbereich kostet 500 € gefährdet,geschädigt oder belästigt wird auch erst einmal niemand jedenfalls so lange bis nichts passiert
Zitat:
Original geschrieben von notting
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von notting
Das halte ich für Blödsinn, da ich, bis ich diesen Porsche gesehen habe, wie 99,99999% aller VT die Formel "rotes Licht, das in kurzer Zeit immer wieder an- und ausgeht == der bremst und nix anderes (bzw. wenn einseitig, dann ist eines der beiden Bremslichter hin)" inne hatte - was aber böse enden kann.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Allerdings ist diese Vorschrift für 99,99999 % der VTs unwichtig. Manchmal wäre ich froh wenn ich überhaupt ein Blinken sehe, egal welche Farbe .
notting
Ja, Du hast "ihn" gesehen. Und ? Du hast aber keinen.
Es passieren millionenfach keine Unfälle, im Falle des Nichtblinkends auf Grund von dem vorausschaueneden Handeln von anderen VTs. Warum soll ausgerechnet ein blinkendes rotes Licht nun so gefährlich sein ?
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von notting
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ja, Du hast "ihn" gesehen. Und ? Du hast aber keinen.Zitat:
Original geschrieben von notting
Das halte ich für Blödsinn, da ich, bis ich diesen Porsche gesehen habe, wie 99,99999% aller VT die Formel "rotes Licht, das in kurzer Zeit immer wieder an- und ausgeht == der bremst und nix anderes (bzw. wenn einseitig, dann ist eines der beiden Bremslichter hin)" inne hatte - was aber böse enden kann.
notting
Es passieren millionenfach keine Unfälle, im Falle des Nichtblinkends auf Grund von dem vorausschaueneden Handeln von anderen VTs.
Dazu hast du sicherlich eine offizielle Statistik.
Zitat:
Warum soll ausgerechnet ein blinkendes rotes Licht nun so gefährlich sein ?
Stell dir vor, es steht auf der Straße ein Fahrzeug herum, also fährt nicht. Was passiert dann millionenfach auf deutschen Straßen? Richtig, man fährt dran vorbei. Dumm nur, wenn der "stehnende" genau dann links rüberzieht...
notting
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Ja, es muß Regeln geben, und Verstöße dagegen auch sanktioniert werden...😛Es wäre eben nur wünschenswert, wenn die Sanktion im Verhältnis zum Regelbruch stehen würde. Es ist ein Unterschied, ob man verbotenerweise eine Kippe auf die Straße wirft, oder ob man ein halbes Dutzend Mitbürger niedermetzelt. Diesen Unterschied zu begreifen bereitet einigen Zeitgenossen aber erhebliche Probleme.
Eine Geschwindigkeitsübertretung ist nun mal der harmloseste Regelbruch der sich nur denken läßt. Niemand wird geschädigt, niemand gefährdet, niemand behindert und niemand belästigt. Eine angemessene Strafe, die sich an dieser Tatsache orientiert, kann sich daher nur im Peanutsbereich bewegen. Daß die Schweiz in der Beziehung jedes Maß verloren hat, kann man wohl kaum ernsthaft abstreiten.
PS: Mein Auto hat übrigens auch rote Blinker...😎
Du hast zwar nicht eine meiner Fragen beantwortet, ok das bin ich gewohnt, aber ich finde das eine markante Geschwindigkeitsüberschreitung kein harmloser Regelbruch ist. Selbst wenn nur jede tausendste Überschreitung zu einem Verletzten führt und jede Millionste zu einem Toten ist sie es wert entsprechend zu sanktionieren.
Eine solche Meinung besteht in der Regel so lange bis das tragische Geschehen ein wenig näher an den Inhaber herangetragen wird.
Und eine weggeworfene Kippe mit dutzenden Toten zu vergleichen ist schon ein wenig geschmacklos.
Achso, ich finde jede, aber auch wirklich jede Sanktion in Folge eines Regelbruchs in Deutschland steht im Verhältnis zu den evt. Folgen.
Zitat:
Original geschrieben von notting
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von notting
Dazu hast du sicherlich eine offizielle Statistik.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ja, Du hast "ihn" gesehen. Und ? Du hast aber keinen.
Es passieren millionenfach keine Unfälle, im Falle des Nichtblinkends auf Grund von dem vorausschaueneden Handeln von anderen VTs.
Zitat:
Original geschrieben von notting
Stell dir vor, es steht auf der Straße ein Fahrzeug herum, also fährt nicht. Was passiert dann millionenfach auf deutschen Straßen? Richtig, man fährt dran vorbei. Dumm nur, wenn der "stehnende" genau dann links rüberzieht...Zitat:
Warum soll ausgerechnet ein blinkendes rotes Licht nun so gefährlich sein ?
notting
Was bitte ist daran so ungewöhnlich das an linksblinkenden Fahrzeugen links vorbeigezogen wird ? Was bitte ist ungewöhnlich das Fahrzeuge die überhauptnicht blinken Richtung oder Fahrspur wechseln ?
Selbst wenn ich links blinke habe ich kein Freibrief auch links abzubiegen. Würde ich dies leben würde ich hier nicht mehr sitzen.
Eine Statistik habe ich leider nicht, aber Augen im Kopf, und 30 Jahre Fahrpraxis, da erlebste Dinger die kannste hier nicht wiedergeben, die sind einfach nicht Salonfähig und gehören unter Verschluss.
Schluss der Diskussion um Blinklichter, ich wollte doch nur sagen das die STVO kein rätselhaftes Werk ist sondern eine Ansammlung von Vorschriften, wobei die wirklich wichtigen verständlich und logisch sind. Klar es gibt Ausnahmen, weniger logisch, aber selbst wenn ich diese selbst schon bewusst missachtet habe halte ich mich an den Kern der STVO. Vorsicht und Rücksicht und keine pysikalischen Gesetze versuchen neu zu erfinden.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Du hast zwar nicht eine meiner Fragen beantwortet, ok das bin ich gewohnt, aber ich finde das eine markante Geschwindigkeitsüberschreitung kein harmloser Regelbruch ist. Selbst wenn nur jede tausendste Überschreitung zu einem Verletzten führt und jede Millionste zu einem Toten ist sie es wert entsprechend zu sanktionieren.
Der von mir gemachte Unterschied besteht darin, zu differenzieren. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die mit der Gefährdung anderer VT einhergeht wird von mir nicht nur auf das Schärfste verurteilt sondern darf auch gerne hart bestraft werden. Hier geht es aber darum, daß auch Geschwindigkeitsübertretungen, bei denen niemand gefährdet wird, zumindest in der Schweiz mit drakonischen Strafen geahndet werden. Und das, und sonst nichts, habe ich mir erlaubt zu kritisieren.