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Schweiz: Felgen und Eintragen

BMW
Themenstarteram 16. August 2022 um 19:28

Sali ich habe eine frage an die Kollegen aus der Schweiz.

Und ich habe bereits schon Andere felgen dieim Fahrzeug ausweis eingetragen sind, doch ich wollte mir neue kaufen, aber wenn ich felgen kaufen, die genau die gleichen abmessungen haben wie die bereits eingetragenen, kann ich dan diese auch ganz leicht wider eintragen lassen lassen oder muss ich was beachten?

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11 Antworten

Sind es Originalfelgen vom Auto? Dann müssen die nicht eingetragen werden.

Falls es Zubehörfelgen sind, musst du die nur Eintragen, falls die Masse von einer Originalfelge abweichen.

Also wenn z.B. eine Originalfelge die Grösse 20x8 Zoll ET40 hat, die Zubehörfelge die genau gleichen Masse, musst du diese nicht eintragen.

Allerdings weiss ich nicht wie das ist, wenn du eine eingetragene Zubehörfelge hast, ob du dann nochmals die neuere Zubehörfelge in den gleichen Dimensionen eintragen musst.

Themenstarteram 19. August 2022 um 13:09

Allerdings weiss ich nicht wie das ist, wenn du eine eingetragene Zubehörfelge hast, ob du dann nochmals die neuere Zubehörfelge in den gleichen Dimensionen eintragen musst. ,, genau das ist dir frage, aber Danke trotzdem

In der Schweiz erfüllt jede Zubehörfelge die Traglast etc. für jedes Auto, wenn die Abmessungen stimmen? Das wage ich stark zu bezweifeln.

Man braucht/kriegt ja ein Zertifikat zur Felge, dass diese zum Auto passt.

Ist doch ähnlich in Deutschland, oder nicht? Falls man es nicht eintragen muss, muss man trotzdem die Papiere dabei haben.

Es gibt eine ABE zu manchen Felgen, die dann eintragungsfrei sind. Man darf aber nicht einfach jede beliebige Felge in selber Dimension montieren. Die Fahrzeuge wiegen ja nicht alle das gleiche. Nur weil vielleicht die Dimension der Felge eines Polos die selben sind, wie die für einen VW Bus, heißt es nicht, dass diese Felge den VW Bus trägt.

Hallo,

in so gut wie jedem Kanton der Schweiz, gibt es entsprechende Merkblätter zu Fremdfelgen beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Dort steht drin, was genau für die Eintragung mitzubringen ist. Das kann z.B.. die Eignungserklärung des Schweizerischen Importeurs sein. Deutsche Dokumente sind nur bedingt nutzbar.

Das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt ist die richtige Anlaufstelle (am besten vor dem Kauf).

Gruss

Zitat:

@Glof88 schrieb am 19. August 2022 um 15:06:23 Uhr:

1Sind es Originalfelgen vom Auto? Dann müssen die nicht eingetragen werden.

2Falls es Zubehörfelgen sind, musst du die nur Eintragen, falls die Masse von einer Originalfelge abweichen.

3Also wenn z.B. eine Originalfelge die Grösse 20x8 Zoll ET40 hat, die Zubehörfelge die genau gleichen Masse, musst du diese nicht eintragen.

Allerdings weiss ich nicht wie das ist, wenn du eine eingetragene Zubehörfelge hast, ob du dann nochmals die neuere Zubehörfelge in den gleichen Dimensionen eintragen musst.

Hiho

1. Auch bei Origianlfelgen müssen diese evt. abgenommen werden .(z.B Cross Touran Felgen auf nem normalen Touran ) oder aber wenn diverse Anbauteile mit der anderen Felgengrösse einher gehen um z.B dieRadabdeckung mittels Flaps herzustellen

2. Eine Zubehörfelge muss immer eingetargen werden , auch wenn sie die Maße der Originalfelge hat ( bei Abmaßen die nahe am Original sind reicht aber meist eine ABE aus die mitgeführt werden muss und auch nur gültig ist wenn evt. Auflagen in der ABE erfüllt werden ( z.B Fahrzeug muss sich im Serienzustand befinden )

3:auch eine Zubehörfelge die genau den gleichen Maßen entspricht wie eine schon eingetragen Zubehörfelge muss nochmals abgenommen werden .

Gruss Dirk

 

@dtgr

Die Frage des TE bezieht sich auf die Zulässigkeit in der Schweiz, wie er auch deutlich im Topic stehen hat. Die Regelungen in der Schweiz sind anders, als das was in DE gelten könnte.

@ Nomen_est_

Die Danke-Daumen

für Deine beiden stimmigen Beiträge zum Thema hast Du von mir :)

Hiho

Sorry wenn ich durch meinen Beitrag nicht wirklich was zur Lösung beitragen konnten .

 

Gruss Dirk

Zitat:

@Schubbie schrieb am 19. August 2022 um 17:47:52 Uhr:

Es gibt eine ABE zu manchen Felgen, die dann eintragungsfrei sind. Man darf aber nicht einfach jede beliebige Felge in selber Dimension montieren. Die Fahrzeuge wiegen ja nicht alle das gleiche. Nur weil vielleicht die Dimension der Felge eines Polos die selben sind, wie die für einen VW Bus, heißt es nicht, dass diese Felge den VW Bus trägt.

Bei den Eignungsblättern die ich jeweils zu den Felgen bekommen habe, steht auch das Fahrzeugmodell drauf. Ich weiss nicht wie das bei euch aussieht, aber hier braucht es ein Beiblatt das explizit für das Fahrzeugmodell die Passgenauigkeit der Felge bestätigt.

Somit kannst du in diesem Fall natürlich nicht die Felgen für den VW Bus auf deinen Polo montieren, wenn es nicht das Beiblatt zu dem Modell hat.

Ich hab das einfach mal auf Anfrage so mitgeteilt bekommen. Da ich jeweils andere Dimensionen gefahren bin, musste ich sowieso eintragen lassen.

 

Zitat:

@dtgr schrieb am 20. August 2022 um 09:42:49 Uhr:

Zitat:

@Glof88 schrieb am 19. August 2022 um 15:06:23 Uhr:

1Sind es Originalfelgen vom Auto? Dann müssen die nicht eingetragen werden.

2Falls es Zubehörfelgen sind, musst du die nur Eintragen, falls die Masse von einer Originalfelge abweichen.

3Also wenn z.B. eine Originalfelge die Grösse 20x8 Zoll ET40 hat, die Zubehörfelge die genau gleichen Masse, musst du diese nicht eintragen.

Allerdings weiss ich nicht wie das ist, wenn du eine eingetragene Zubehörfelge hast, ob du dann nochmals die neuere Zubehörfelge in den gleichen Dimensionen eintragen musst.

Hiho

1. Auch bei Origianlfelgen müssen diese evt. abgenommen werden .(z.B Cross Touran Felgen auf nem normalen Touran ) oder aber wenn diverse Anbauteile mit der anderen Felgengrösse einher gehen um z.B dieRadabdeckung mittels Flaps herzustellen

2. Eine Zubehörfelge muss immer eingetargen werden , auch wenn sie die Maße der Originalfelge hat ( bei Abmaßen die nahe am Original sind reicht aber meist eine ABE aus die mitgeführt werden muss und auch nur gültig ist wenn evt. Auflagen in der ABE erfüllt werden ( z.B Fahrzeug muss sich im Serienzustand befinden )

3:auch eine Zubehörfelge die genau den gleichen Maßen entspricht wie eine schon eingetragen Zubehörfelge muss nochmals abgenommen werden .

Gruss Dirk

Zum ersten Punkt:

Das wäre ja trotzdem wieder ein anderes Fahrzeugmodell. Ich meine natürlich jeweils die Originalfelgen, die genau auf das Modell freigegeben sind.

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