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Schwedische Fzg-Papiere. Wie bekomme ich deutsche Zulassung??

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 12:37

Hallo Zusammen,

hab mir nen Mercedes W123 Bj 79 gekauft. Hat schwedische Fzg-Papiere.

Brauch ne H-Zulassung und natürlich erstmal deutsche Papiere.

Hat da jemand schon Erfahrung bzw kann mir einer weiterhelfen??

Danke

mfg diugu

Beste Antwort im Thema

Wer nun meint, er würde nach dieser vollmundigen, im Ton unpassenden Bewertung des Vorgänger-Beitrags wenigstens eine stimmige Anleitung zum Vorgehen in Sachen Gebrauchtwagen-Reimport in die Hand bekommen, der muß sich leider getäuscht sehen. Stattdessen wird eine unnötige, kostenpflichtige Dienstleistung durch Dritte empfohlen und überdies unsinnigerweise der für die vom Themenstarter geschilderte Sachlage vollkommen unangebrachte und hier nur noch verwirrende Begriff Homologation ins Spiel gebracht, die bei dem in Frage kommenden Fahrzeug nun gewiß überflüssig ist, da seit der Umstellung auf Rechtsverkehr in Schweden im Jahre 1967 die anschließend dort zugelassenen Fahrzeuge sich in ihrer Bauart und Ausrüstung nicht von den sonstigen (festlands-/west-) europäischen Fabrikaten unterscheiden, höchstens bei der Innenraumheizungs-Auslegung mit größeren Wärmetauschern für die strengeren, skandinavischen Winter; da braucht also niichts mehr homologiert zu werden, zumal es sich hier ja noch dazu um ein deutsches Fabrikat handelt, welches "heimkehrt".

(Übrigens ist das im Anhang gezeigte Fahrzeug kein W 123, sondern ein W 108 :p )

Um die vom Themenstarter gestellte Frage nun defintiv zu beantworten, hier die erforderliche Vorgehensweise, die bundeseinheitlich geregelt ist (Angaben mit Gewähr).

Nötige Dokumente:

Schwedische Fahrzeugpapiere

Kaufvertrag

EVB (Elektron. Vers.-Bestätigung = Nachfolgerin der ehem.Doppelkarte)

Mit den schwedischen Fahrzeugpapieren und dem Kaufvertrag zum TÜV fahren, aber vorher anmelden, weil der H-Gutachter nur an bestimmten Tagen zur Verfügung steht. Nur der TÜV (nicht DEKRA, GÜV oder sonstige) ist zur H-Zulassung berechtigt! Es muß eine Vollabnahme nach § 21 StVZO stattfinden, welche natürlich gleich zusammen mit der H-Begutachtung gemacht wird.

Mit den beim TÜV erhaltenen und den o.g. drei Dokumenten geht's dann zur Zulassungsbehörde, die Kfz-Brief und -Schein zusammen mit dem pol. Kennzeichen aushändigt.

Die früher vorgeschriebene Mitwirkung des KBA wurde übrigens vor 3 Jahren aufgegeben.

All'zeit Gute Fahrt !

 

 

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KBA hilft weiter, dort muß auf jeden Fall erst überprüft werden, ob der Wagen schon mal hier zugelassen war (Tel: 0461-316.0)

War das Kfz vorher schon einmal in Dtschl zugelassen, dann gibt´s keine Schwierigkeiten (soll heissen: ist zulassgsfähig).

Ansonsten überprüfen, ob das Kfz mit seiner EZ zum damaligen Zeitpunkt auch in Dtschl zulassungsfähig gewesen wäre.

 

Beim KBA Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern (Vodruck bei ZulStelle erhältlich), gilt nur 1 Monat lang.

KfzDatenbestätigung des Herstellers bzw. techn. Datenblatt durch techn.Prüfstelle erstellen lassen, wenn die schwedischen Papiere nicht ausreichend sind (ZulStelle befragen).

Techn. Abnahme bei Prüfstelle (über H-Zulassg wurde schon genug im Forum gepostet).

Zulassung mit den üblichen Unterlagen plus Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag z.B.) und dem alten, ausländischen "KfzBrief".

 

Grüsse,   motorina.

Quatsch ein KBA Anfrage brauchst Du schon lange nicht mehr.......

Es gibt Unternehmen die haben sich rein weg nur auf die sogenannte Homologation (Eindeutschung) von Impotfahrzeugen speziallisiert. Die haben allen nötigen Datensätzen und auch richtigen TÜV-Onkels....

Die kümmern sich um alles auch Deine H-Zulassung,etc.....

Wenn Du da Hilfe brauchst : www.meilenstein-classic.de Die machen nicht nur US Importe sondern alles...... Die Jungs haben auch meinen Rambler gemacht und sind sehr fair und umgänglich. Kannst glaube ich auch hier gucken : www.mercedes-importe.de

Wer nun meint, er würde nach dieser vollmundigen, im Ton unpassenden Bewertung des Vorgänger-Beitrags wenigstens eine stimmige Anleitung zum Vorgehen in Sachen Gebrauchtwagen-Reimport in die Hand bekommen, der muß sich leider getäuscht sehen. Stattdessen wird eine unnötige, kostenpflichtige Dienstleistung durch Dritte empfohlen und überdies unsinnigerweise der für die vom Themenstarter geschilderte Sachlage vollkommen unangebrachte und hier nur noch verwirrende Begriff Homologation ins Spiel gebracht, die bei dem in Frage kommenden Fahrzeug nun gewiß überflüssig ist, da seit der Umstellung auf Rechtsverkehr in Schweden im Jahre 1967 die anschließend dort zugelassenen Fahrzeuge sich in ihrer Bauart und Ausrüstung nicht von den sonstigen (festlands-/west-) europäischen Fabrikaten unterscheiden, höchstens bei der Innenraumheizungs-Auslegung mit größeren Wärmetauschern für die strengeren, skandinavischen Winter; da braucht also niichts mehr homologiert zu werden, zumal es sich hier ja noch dazu um ein deutsches Fabrikat handelt, welches "heimkehrt".

(Übrigens ist das im Anhang gezeigte Fahrzeug kein W 123, sondern ein W 108 :p )

Um die vom Themenstarter gestellte Frage nun defintiv zu beantworten, hier die erforderliche Vorgehensweise, die bundeseinheitlich geregelt ist (Angaben mit Gewähr).

Nötige Dokumente:

Schwedische Fahrzeugpapiere

Kaufvertrag

EVB (Elektron. Vers.-Bestätigung = Nachfolgerin der ehem.Doppelkarte)

Mit den schwedischen Fahrzeugpapieren und dem Kaufvertrag zum TÜV fahren, aber vorher anmelden, weil der H-Gutachter nur an bestimmten Tagen zur Verfügung steht. Nur der TÜV (nicht DEKRA, GÜV oder sonstige) ist zur H-Zulassung berechtigt! Es muß eine Vollabnahme nach § 21 StVZO stattfinden, welche natürlich gleich zusammen mit der H-Begutachtung gemacht wird.

Mit den beim TÜV erhaltenen und den o.g. drei Dokumenten geht's dann zur Zulassungsbehörde, die Kfz-Brief und -Schein zusammen mit dem pol. Kennzeichen aushändigt.

Die früher vorgeschriebene Mitwirkung des KBA wurde übrigens vor 3 Jahren aufgegeben.

All'zeit Gute Fahrt !

 

 

"kostenpflichtige Dienstleistung durch Dritte empfohlen und überdies unsinnigerweise der für die vom Themenstarter geschilderte Sachlage vollkommen unangebrachte und hier nur noch verwirrende Begriff Homologation ins Spiel gebracht"

---------------------

Deswegen liebe ich Foren....es gibt immer jemanden des es besser weiß und meint das Rad neu erfunden zuhaben.....

----------------------

1. der Begriff "Homologation" : dieses Wort umschreibt quasi den Vorgang der "Umrüstung" von Importfahrzeugen oder Neufahrzeugen die für die Staßenzulassung innerhalb der EU entsprechend den geltenden Vorschriften hergerichtet werden müssen. Dafür gibt es nur eine Handvoll von Unternehmen, die dies erstens fachlich wirklich können (bei neueren Fahrzeugen sehr speziell, z.B. Nissan Skyline, Abgasnorm,etc.) zum zweiten haben diese Unternehmen auch den wirklich heißen Draht zu den zuständigen Behörden und natürlich dem TÜV. Nur mal eben einige Begriffe die wichtig sind : EMV (elekromagnetische Verträglichkeit) LIT (Lichttechnisches Gutachten) genereller Datensatz zum Fahrzeug, etc,usw...

Und glaubt mir.... wer als Neumalkluger versucht all diese Hürden selber zunehmen....verweifelt schon nach den ersten beiden Telefonaten mit dem Tüv zumal es da auch unterschiede gibt, zwischen Tüv Süd und Nord....mit umsonst hat der Tüv eine extra Abteilung dafür geründet die mit Profis besetzt ist..... aber egal....hier ereden wir ja von einem 123 aus Schweden.....

--------------------

Sicherlich kann man auch bei einem 123ger oder sonsten einem Old & Youngtimer die Umrüstung selber machen und sich alles selbst besorgen und zum Tüv fahren....bei einem älteren Wagen ist das nicht das Problem und erst recht nicht wenn der Wagen ein deutsches Fabrikat ist und aus Schweden kommt.... Bei Schwedischen und Niederländischen US Importen sieht das schon wieder ganz anders aus.

---------------------

Da ich selber keine Lust habe zu dieser ganzen Lauferei.....Rote Nummern besorgen oder 5 Tages Kennzeichen, Datenblatt, zur Werkstatt und diesem TamTam.....gebe ich meine Importfahrzeuge immer zu den Profis die sich darauf speziallisiert haben...... Da bekomme ich den Wagen komplett anmeldefertig nach einer Woche zurück und fertig.....Zahle meine Zeche dafür und gut...was nicht wirklich teuer ist !!!

-------------------------

2. der Begriff "Dienstleister" : ist eine Kfz-Werstatt neuerdingst ein Diesnstleiter ? Glaube nicht..... noch sind das immer Handwerksbetriebe, oder ?

---------------------------

Ist mir aber auch egal...wer was wie sieht.....

---------------------------

@PRUSSIACUS : schreib nur über Dinge wo Du auch den nötigen BackRound hast....das hätte ich mir den ganzen Text ersparen können....

Ach ja...noch was : man braucht nicht wirklich die schwedischen Fahrzeugpapiere, es geht auch ohne......jedoch dann nur mit einen Datensatz zum Fahrzeug, was aber 1. nicht schwer zubeschaffen wäre und 2. meisten schon eine Kopie reicht aus der entsprechenden Fachliteratur.

Habe selber einen Volvo aus schweden geholt,der ohne Papiere war....kein Problem zum der Wagen ja ohne hin eine 21ger Abnahme bekommt.

Und den Kaufvertrag interessiert den TÜV herzlich wenig.....den interssieren nur nur die Daten vom Fahrzeug und der technische Zustand.

Ach herje..... sicherlich darf auch die DEKRA und GTÜ,KÜS etc...H-Gutachten machen, sprich die H-Abnahme...die dürfen nur keine $21 Abnahmen machen....die DEKRA darf das aber auch, jedoch nur in den neuen Bundesländern....

Zitat:

Original geschrieben von Rambler1960

"kostenpflichtige Dienstleistung durch Dritte empfohlen und überdies unsinnigerweise der für die vom Themenstarter geschilderte Sachlage vollkommen unangebrachte und hier nur noch verwirrende Begriff Homologation ins Spiel gebracht"

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Deswegen liebe ich Foren....es gibt immer jemanden des es besser weiß und meint das Rad neu erfunden zuhaben.....

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1. der Begriff "Homologation" : dieses Wort umschreibt quasi den Vorgang der "Umrüstung" von Importfahrzeugen oder Neufahrzeugen die für die Staßenzulassung innerhalb der EU entsprechend den geltenden Vorschriften hergerichtet werden müssen. Dafür gibt es nur eine Handvoll von Unternehmen, die dies erstens fachlich wirklich können (bei neueren Fahrzeugen sehr speziell, z.B. Nissan Skyline, Abgasnorm,etc.) zum zweiten haben diese Unternehmen auch den wirklich heißen Draht zu den zuständigen Behörden und natürlich dem TÜV. Nur mal eben einige Begriffe die wichtig sind : EMV (elekromagnetische Verträglichkeit) LIT (Lichttechnisches Gutachten) genereller Datensatz zum Fahrzeug, etc,usw...

Und glaubt mir.... wer als Neumalkluger versucht all diese Hürden selber zunehmen....verweifelt schon nach den ersten beiden Telefonaten mit dem Tüv zumal es da auch unterschiede gibt, zwischen Tüv Süd und Nord....mit umsonst hat der Tüv eine extra Abteilung dafür geründet die mit Profis besetzt ist..... aber egal....hier ereden wir ja von einem 123 aus Schweden.....

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Sicherlich kann man auch bei einem 123ger oder sonsten einem Old & Youngtimer die Umrüstung selber machen und sich alles selbst besorgen und zum Tüv fahren....bei einem älteren Wagen ist das nicht das Problem und erst recht nicht wenn der Wagen ein deutsches Fabrikat ist und aus Schweden kommt.... Bei Schwedischen und Niederländischen US Importen sieht das schon wieder ganz anders aus.

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Da ich selber keine Lust habe zu dieser ganzen Lauferei.....Rote Nummern besorgen oder 5 Tages Kennzeichen, Datenblatt, zur Werkstatt und diesem TamTam.....gebe ich meine Importfahrzeuge immer zu den Profis die sich darauf speziallisiert haben...... Da bekomme ich den Wagen komplett anmeldefertig nach einer Woche zurück und fertig.....Zahle meine Zeche dafür und gut...was nicht wirklich teuer ist !!!

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2. der Begriff "Dienstleister" : ist eine Kfz-Werstatt neuerdingst ein Diesnstleiter ? Glaube nicht..... noch sind das immer Handwerksbetriebe, oder ?

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Ist mir aber auch egal...wer was wie sieht.....

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@PRUSSIACUS : schreib nur über Dinge wo Du auch den nötigen BackRound hast....das hätte ich mir den ganzen Text ersparen können....

Ach ja...noch was : man braucht nicht wirklich die schwedischen Fahrzeugpapiere, es geht auch ohne......jedoch dann nur mit einen Datensatz zum Fahrzeug, was aber 1. nicht schwer zubeschaffen wäre und 2. meisten schon eine Kopie reicht aus der entsprechenden Fachliteratur.

Habe selber einen Volvo aus schweden geholt,der ohne Papiere war....kein Problem zum der Wagen ja ohne hin eine 21ger Abnahme bekommt.

Und den Kaufvertrag interessiert den TÜV herzlich wenig.....den interssieren nur nur die Daten vom Fahrzeug und der technische Zustand.

Ach herje..... sicherlich darf auch die DEKRA und GTÜ,KÜS etc...H-Gutachten machen, sprich die H-Abnahme...die dürfen nur keine $21 Abnahmen machen....die DEKRA darf das aber auch, jedoch nur in den neuen Bundesländern....

Sorry für einige Rechtschreibfehler...aber wenn ich schnell schreibe, geht einfch ma was unter.... :-)

Hallo @Rambler 1960,

mit deinem "Rundumschlag" hast du dich als Neuling bei mt gut ins Oldtimerforum eingeführt...

Zitat:

Original geschrieben von Rambler1960

@PRUSSIACUS : schreib nur über Dinge wo Du auch den nötigen BackRound hast....das hätte ich mir den ganzen Text ersparen können....

Ohne den langjährigen User (und seinen wirklichen Background) zu kennen, machst du ihm hier Vorschriften in einem etwas aggressiven Tonfall.

Wir versuchen hier gemeinsam auf Fragen Antworten zu finden ... und nicht jede Antwort ist i.d.R. allumfassend (die allermeisten von uns sind hier Laien), oder manchmal aufgrund einer länger zurückliegenden Erfahrung nicht mehr ganz aktuell (das kann passieren). Im gemeinsamen Erfahrungsaustausch wird dann die Essenz herauskristallisiert.

 

Weiterhin ist zu bemerken, dass viele gerade deswegen in einem Forum Fragen stellen, weil sie möglichst viel selbst erledigen wollen, um Kosten einsparen zu können. Man muss kein "Neunmalkluger" sein, um derartige Hürden zu nehmen.

Wenn du "selber keine Lust" hast "zu den ganzen Laufereien" (wie selbst geschrieben hast), dann stellt sich bei mir die Frage, woher du den besseren Background hast. Deinen sachlich richtigen Ausführungen zum Thema kann man nur schwer folgen, da sie zwischendurch immer wieder mit emotionalen  Äusserungen gespickt sind ... eine konsequente, durchdachte Anleitung ist deshalb wegen unsachlichen Unterbrechungen leider nicht erkennbar ...

 

Ich habe mich jetzt extra kurz im Netz umgesehen und dabei diese zwei Antworten (hier u hier) auf die Fragen des TE gefunden. Sicherlich gibt es noch mehr; manche ZulStellen haben in der Zwischenzeit ja sehr aussagekräftige Internetseiten, da liesse sich gewiss auch noch einiges eruieren...

 

Und noch ein kleiner Tipp:

Zitat:

Original geschrieben von Rambler1960

Sorry für einige Rechtschreibfehler...aber wenn ich schnell schreibe, geht einfch ma was unter.... :-)

Du kannst deinen Beitrag noch ca. 2 Stdn später bearbeiten ... du brauchst bei deinem Beitrag nur unten rechts auf den Bleistift drücken, und schon bist du im Editier-Modus...

 

Weniger Hektik und gezügelte Emotionen helfen uns allen ein bisschen mehr...

 

In diesem Sinne,

 

motorina.

 

 

 

Kaum zu glauben..... es ist wirklich kaum zu glauben.......

Nun ja, wie dem auch sein....... Du fragst Dich wer ich bin, was ich mache und woher ich mich "ja" so gut auskenne was die Dinge angeht von denen ich schreibe......

1. ich arbeitee seit nun mehr 20 jahren in Branche

2. ich habe tagtäglich mit den entsprechenden Behörden & Stellen zutun

3. vielleicht sitze ich ja in einer Behörde.....vielleicht aber auch nicht....ist auch egal.

Fakt sollte aber in Foren sein : das man(n) nur über Dinge schreibt, die man ggf auch belegen kann.....ich kann das..... Ansonsten sollten alles andere nur liebe Hinweise und Tip`s sein....

Ja...ich gehöre vielleicht zu denen die der Einfachheit halber immer Ihr Fahrzeuge umrüsten lassen, weil ich mir einfach sage : die ca. 800 Piepen die der Full-Service mit allem drum und dran zulassungsfertig mich kostet, sind gut investiert......denn wenn ich alles selber mache, was in den meisten Fällen kein Problem ist, kostet es mich mit allen Gebühren min. die Hälfte wenn nicht mehr.....

Mir ist es das und diese ganze Aktion nicht wert..... so denke ich !! Diese Meinung drücke ich niemanden auf...ganz bestimmt nicht....

Nur ist es einfach so, dass wenn man öffentlich anderen Menschen u.a. in Foren weiterhelfen möchte, sollte man nur fundierte Kommentare von sich geben und nicht andere in eine falsche Richtung schicken.... that`s it..... wenn ich es nicht besser weiß, gebe ich lediglich eine Tip ab und schreibe nicht wie man es zu machen hat und was man alles braucht.....

Sehe ich da was falsch ? Dann belehr mich eines Besseren

Rabulistik ist doch was Feines.....:D

am 26. Februar 2010 um 22:56

Hallo Motorina, ich bewundere Deine Geduld. ;)

Neuerdings nerven hier ziemlich viele frisch angemeldete Naßgekämmte, mit auffällig plumper Beweihräucherung von Produkten, Firmen oder Veranstaltungen.

Grüße, Z.

Keine Sorge, @Zwiebelfarmer, emotionalen Streitgesprächen gehe ich nach der erstern Antwort aus dem Weg und versuche - wie du auch richtig erkannt hast - in Geduld die Wogen mithilfe PN zu glätten. Will nicht noch mehr OT in die Threads reinbringen ...

 

Grüsse,   motorina.

Nun ja.....wenn mich nicht alles täuscht dient doch dieses Forum hier zum Austausch u.a. von Neuigkeiten und Events,etc.... oder bin ich falsch gewickelt ?

Aber es scheint ja zu polarisieren.... ich finds gut !!!

Lach...und ich kämme mich wirklich Naß :-)

munter bleiben.....

Mark

Zitat:

Original geschrieben von Prussiacus

[…]

Um die vom Themenstarter gestellte Frage nun defintiv zu beantworten, hier die erforderliche Vorgehensweise, die bundeseinheitlich geregelt ist (Angaben mit Gewähr).

Nötige Dokumente:

Schwedische Fahrzeugpapiere

Kaufvertrag

EVB (Elektron. Vers.-Bestätigung = Nachfolgerin der ehem.Doppelkarte)

Mit den schwedischen Fahrzeugpapieren und dem Kaufvertrag zum TÜV fahren, aber vorher anmelden, weil der H-Gutachter nur an bestimmten Tagen zur Verfügung steht. Nur der TÜV (nicht DEKRA, GÜV oder sonstige) ist zur H-Zulassung berechtigt! Es muß eine Vollabnahme nach § 21 StVZO stattfinden, welche natürlich gleich zusammen mit der H-Begutachtung gemacht wird.

Mit den beim TÜV erhaltenen und den o.g. drei Dokumenten geht's dann zur Zulassungsbehörde, die Kfz-Brief und -Schein zusammen mit dem pol. Kennzeichen aushändigt.

[…]

Genau so und nicht anders funktioniert's. Gegebenenfalls muss noch ein Datenblatt besorgt werden und das gibt es bei den Herren Mangliers oder Gerst vom TÜV-Süd. Ob ein Datenblatt erforderlich ist, sollte bei der Terminabsprache für die § 21 und § 23 StVZO Untersuchung abgeklärt werden.

Grüsse

Norske

"Genau so und nicht anders funktioniert's. Gegebenenfalls muss noch ein Datenblatt besorgt werden und das gibt es bei den Herren Mangliers oder Gerst vom TÜV-Süd. Ob ein Datenblatt erforderlich ist, sollte bei der Terminabsprache für die § 21 und § 23 StVZO Untersuchung abgeklärt werden."

Grüsse

Norske

Zitat:

 

So,so.... wenn es doch ganz genau so funktioniert......dann würde mich einfach rein Interesse halber mal interessieren, warum der TÜV den Kaufvertrag bei der Abnahme vorliegen haben muß ?

Selbst bei der Zulassung, muß dieser nicht vorgelegt werden..... wenn dann braucht die Zulassungstelle lediglich die ZUB (Zollunbedenklichkeitsbescheinigung) wenn es ein Importfahrzeug aus einem "Nicht-EU-Land" ist.

Zum TÜV : es gibt Unterschiede zwischen TÜV Nord & TÜV Süd, aber die Abnahme, etc ist das selbe. Ein "teures" Datenblatt ist nicht "immer" nötig zumindest nicht bei Oldtimern....der TÜV Süd ist dafür bekannt das die gerne jedem eines verkaufen für wirklich teures Geld, der TÜV Nord macht das natürlich auch, denn immerhin leben die davon..... !!!! Wenn ich schon mal die 200 bis 450 Euronen für ein Datenblatt spare, rechnet sich die Umrüstung durch einen entsprechenden Betrieb doch schon wieder etwas mehr und mein innerer faule Schweinehund freut sich auch.......

Nun ja...klinke mich jetzt hier aus....

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