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H-Zulassung wie original muss alles sein??

Themenstarteram 27. Juli 2007 um 16:41

Hallo Zusammen,

ich habe letztens eine Sendung über die Restaurierung eines Ford Mustang gesehen, wo der jenige,

der den Wagen aufgebaut hat zusammen mit dem Tüv anhand alter Prospekte etc. den Originalzustand

seines Oldtimeres für die H-Zulassung nachgewiesen hat...

In wie weit hat man hier eigentlich Handlungsspielraum bezüglich Sicherheit...

Meine Überlegung:

einen alten Ami (Mustang/Camaro oder ähnliches Auto aus den 60ern) aufbauen.

Aber ich tät mich wohler fühlen, wenn ich so einen Wagen mit 3-Punkt Gurten ausrüsten könnte (auch inten)

und eventuell einem besseren/moderneren Bremssystem...

genügt das Fahrzeug dann denn immer noch den Bedingungen für eine H-Zulassung?

Kennt sich jemand in den Sachen aus und kann dazu was schreiben??

vielen Dank vorab !!!!

Gruss

Oliver

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18 Antworten
am 27. Juli 2007 um 21:30

uups

am 27. Juli 2007 um 21:32

Hallo Oliver!

Um die Anforderungen für eine H-Zulassung zu erfüllen muß ein Fahrzeug keineswegs im Originalzustand sein, es genügt wenn etwaige Modifikationen als zeitgenössig eingestuft werden. Also neue Alufelgen, die aber vom Design her 35 Jahre alt sein könnten sind kein Problem. Nicht originale Felgen, die tatsächlich 35 Jahre alt sind erst recht nicht. Ebenfalls unproblematisch sind Veränderungen die der passiven wie aktiven Sicherheit dienlich sind sowie das Emmisionsverhalten vorteilhaft beeinflussen. Sicherheitgurte, bessere Bremsen oder auch ein nachgerüsteter G-Kat werden von den zuständigen Prüfern wohlwollend zur Kenntniss genommen und wirken sich eher positiv auf den Gesammteindruch aus.

Wichtig ist, daß sich das Fahrzeug in einem Zustand 3 oder besser präsentiert, ansonsten gibts kein H.

Grüße Jan

www.schellong.de/div/Hanforderungen.pdf 

 

Das ist der genaue Anforderungskatalog, lies ihn Dir ,mal durch. HAdrian hat ja einige Punkte schon genau erklärt.

 

 

Themenstarteram 28. Juli 2007 um 17:13

Hi,

vielen Dank für die schnellen Antworten und den Link zum Dokument !!!!!!

Liebe Grüsse

Oliver

Hallo,

 

zum einen gibt es den Oldtimerkatalog des TÜV, welcher als Richtlinie dient, zum Anderen liegt das im Erachten des Gutachters, welcher nicht vom TÜV sein muss, sondern vielmehr KFZ-Sachverständiger ist (meine empfehlung, denn der TÜV ist "däml...").

 

Es ist gefährliches Falschwissen was hier behauptet wird. Zeitgenössische Umbauten MÜSSEN im Zeitraum von 10-Jahren nach EZ (!!!) des Fahrzeugs erfolgt und eingetragen worden sein. Ansonsten handelt es sich um eine Nachrüstung ohne Authentizität...

 

Nachfragen beim TÜV / Sachverständigen klärt die Sache am Besten ...

Wenn es so ist, wie Du oben beschrieben hast, ist es der Optimalfall. Es bedeutet nämlich, daß sich der Sachverständige die größte Mühe gibt ein sachlich und fachlich richtiges und gutes H-Gutachten für den Wagen zu erstellen, denn das ist die Quintessenz der H-Zulassung. So in der Art habe ich das auch erlebt (Abnahme meines Lincoln). Der Prüfer (in meinem Falle der TÜV Nord) hat sich mit mir hingesetzt, Daten aus Büchern und Prospekten aufgeschrieben, die ich mitgebracht hatte, Kollegen beim TÜV Süd angerufen und dort Daten aus dem Archiv des TÜV Augsburg abgefragt. Der Mann war mit großem Enthusiasmus bei der Sache.

Gegenteilig sehe ich allerdings die Tatsache, daß sich bei einem alten Mustang das Vorhandensein von Dreipunktgurten positiv auf den Gesamteindruck auswirken. Wie soll das denn gehen? Gerade in einem Mustang lassen die sich nur schlecht befestigen und sind daher kein wirklicher Sicheheitsgewinn. Abgesehen davon sehen Schwarze Nachrüst-Dreipunktgurte mit klobigen Befestigungen in einem - sagen wir mal - innen roten Mustang extrem dämlich und störend aus. Oldtimer gleichen den Mangel an Sicherungsgetüdel dadurch aus, daß sie (laut Unfallstatistik) vorsichtig und bewußt ruhig gefahren werden. Dann sind auch die Bremsen völlig ausreichend und ob ein Kat an einem Wagen, der 3000 km im Jahr gefahren wird, sinnvoll ist, stelle ich auch mal in Frage.

Ich finde es gut, daß an die Originalität eine strenge Meßlatte gestellt wird.

am 14. August 2007 um 15:29

Spechti, mit dem Dreipunktgurt usw gebe ich Dir völlig recht!

Aber,

wenn ich orginale Beckengurte nicht nachrüsten DARF weil sie kein deutsches Gütesiegel haben setzt es bei mir mit dem Verständnis ein wenig aus.

Zitat:

Aber,

wenn ich orginale Beckengurte nicht nachrüsten DARF weil sie kein deutsches Gütesiegel haben setzt es bei mir mit dem Verständnis ein wenig aus.

*kopfkratz*

Hm, originale nachrüsten oder ersetzen ist illegal, da sie keine Prüfnummer haben? Aber wenn sie schon immer im Auto gewesen wären, wäre es zulässig? Das scheint wieder einer dieser Fälle zu sein, die der Gesetzgeber nicht ganz zuende gedacht hat. Ein Beispiel für das Streben deutscher Regelungswut gegen jede Realität. Da braucht man dann einen Prüfer mit Hirn und Initiative...

Wichtig ist sicher auch, ob der alte Wagen überhaupt schon die entsprechend vorbereiteten Anbringungspunkte für die Sicherheitsgurte ab Werk aufweist, oder darf man sich die Verankerungspunkte ansonsten selbst aussuchen?

Moin,

Da gibt es meine Ich Vorschriften, wo die anzubringen sind. Müßte aber eine TÜV Stelle wissen.

Und es geht auch NACHRÜSTEN. Gar kein Thema. Es muss nur der Nachweis erbracht werden können, das diese Nachrüstung auch zum Zeitpunkt der EZ+10 Jahre möglich gewesen ist. Das ist allerdings ggf. sehr schwer bis hin zu unmöglich.

Die Regelung heißt nämlich ... Umbauten sind H-Zulässig, wenn sie entweder zeitgenössisch sind, innerhalb von 10 Jahren ab EZ eingetragen wurden oder aber 20 Jahre nach Ihrem Einbau (wenn nicht nachgewiesen werden kann, das diese Teile zeitgenössisch sind/waren). So ist z.B. die Montage eines originalen Alpinamotors in einen 2002er BMW kein Grund das H-Kennzeichen zu verweigern, aber die Montage eines VR6 Motors in einen frühen Passat wäre, da es diesen Motor erst ab den 90ern gab, ein Grund das H zu verweigern.

Ansonsten dürfte man nämlich z.B. die Felgen eines Fahrzeuges NICHT mehr wechseln, da die meisten Felgen (auch klassische Modelle) durch die geänderte Rechtslage mit den ABEs und der ISO9001 Normierung nämlich ABE Daten ab 2001 haben.

So schlimm iss der TÜV nämlich überhaupt nicht.

MFG Kester

@ Rotherbach

Ganz meine Meinung.

Manchmal allerdings sind die doch ziemlich kleinlich.

Nicht mehr ganz aktuelles Beispiel: Sebring Auspuffanlage von 1987 mit notwendigen Papieren unter Ascona C von 1983 im Jahr 2006 korrekt montiert (alle Befestigungen saßen da, wo sie hingehörten).

TÜV: Abnahme verweigert. Begründung: das Endrohr schaut 7 cm über die Stoßstange hinaus. Wäre damals gegangen, heute aufgrund neuerer Vorschriften nicht mehr. Tip hinter vorgehaltener Hand: hinten was wegflexen.

Kommentar von Irmscher: Auf gar keinen Fall! Das ist nicht nur Endrohr, sondern Schalldämpfer.

Resultat: Anlage abbauen.

Aber ansonsten bin ich durchaus deiner Meinung. Die meisten Leute ahnen gar nicht, was alles abnahmefähig ist, wenn man nur mal VORHER anständig mit den Leuten redet, sich Tips holt, und sie "in das Projekt mit einbezieht".

Zum Thema Gurte würde ich mich mal an die Firma Schroth wenden, die stellen diverse Gurtsysteme auch für den Amerikanischen Nachrüstmarkt her. Eine Alternative wäre auch noch eine Anfrage bei Condington oder den anderen amerikanischen Tunern. Schroth liefert übrigens auch rote 3-Punkt-Systeme, und ich meine jetz keine Hosenträger.

 

Was das H angeht...

 

Fahrzeug nehmen, zum TÜV/Gutachter fahren und sagen was man sich vorstellt. Bei Amis ist das mit dem H eh sehr zwielichtig, denn es gibt keine 2 Ami-Oldtimer die absolut gleich sind. Dafür sind die Umrüstungen in den USA zu wild. Aber eine gute Adresse sind da die Erstausgaben der Chrom- & Flammen. Dort sind auch Rods aus den 60ern mit diversen Umbauten zu sehen. Der Mustang ist außerdem immer noch das Tuning-Objekt-Nr-1 aus den USA...

am 16. August 2007 um 17:42

Schroth wäre eine Idee wenn ich ein modernes System haben möchte, aber ich hätt gern die (orginalen) Beckengurte.

Das Problem war bei mir aber nicht das bekommen der Gurte oder wegen dem H.

Es war weil die orginalen Gurte die haben könnte kein deutsches Prüfzeichen haben.

Selbe ist mit den Rücklichtern. Die Reflektoren sind da im US-Standard eingelasse ohne deutschen Segen.

Also schöne rote Katzenaugen an der Stoßstange.

Das zeugt aber von einem Prüfer, der sich nicht viel Mühe gegeben hat, um sich in die Materie einzulesen. Daß ein US-Auto von - sagen wir mal - 1972 keine deutschen Prüfzeichen auf den Gurten hat, dürfte sich von selber verstehen. Demzufolge ist diese Forderung unerfüllbar. Übrigens sind auch auf amerikanischen Bremsbelägen keine KBA-Nummern, auf Auspuffschalldämpfern auch nicht. Amerikanische Autos haben narürlich auch kein typgeprüftes Sicherheitsglas - keine Nummer drauf. Ergo: die Scheiben müssen raus, oder die Karre wird stillgelegt! Mit einer derartigen Denke ist es natürlich absolut unmöglich ein altes Auto zuzulassen, selbst ein deutsches oder englisches.

In der Regel wird ein Prüfer in vergleichbaren Unterlagen seiner Dienststelle oder der seiner Kollegen nachforschen. In nahezu allen US-Fahrzeugpapieren steht in den Ergänzungen "Sicherheitsgurte nicht bauartgeprüft, Etwawirkung nachgewiesen" oder ähnliches. Dies wird manchmal auch auf Kleinigkeiten angewendet wie eine grüne statt - wie in Dödelland vorgeschrieben - eine blaue Kontrolleuchte fürs Fernlicht (macht wirklich DEN Riesenunterschied).

Auf die roten Katzenaugen bestehen nahezu alle Prüfer. Der Grund ist mir unbekannt. Ich habe in umfangreichen Versuchsketten (u.a. Versuchsaufbau mit Videokamera und Reflexbelichtungsmesser) versucht herauszufinden ob die bauartgeprüften Reflektoren heller sind oder in einem anderen Winkel auf Licht reagieren. Ergebnis: die Reflektoren in selbst älteren US-Rükleuchten (60er) sind genauso hell wie die mit E-Zeichen. Manchmal heller. Fast immer haben sie eine größere Lichtabgabefläche als die kleinen Katzenaugen mit Bauartprüfung. In meinen Augen sind die Originalreflektoren somit sicherer als popelige nachgerüstete. Vorausgesetzt, sie sind vollständig intakt und nicht blind. Dann sollten sie zu Recht beanstandet werden.

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