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Schwedische Fzg-Papiere. Wie bekomme ich deutsche Zulassung??

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 12:37

Hallo Zusammen,

hab mir nen Mercedes W123 Bj 79 gekauft. Hat schwedische Fzg-Papiere.

Brauch ne H-Zulassung und natürlich erstmal deutsche Papiere.

Hat da jemand schon Erfahrung bzw kann mir einer weiterhelfen??

Danke

mfg diugu

Beste Antwort im Thema

Wer nun meint, er würde nach dieser vollmundigen, im Ton unpassenden Bewertung des Vorgänger-Beitrags wenigstens eine stimmige Anleitung zum Vorgehen in Sachen Gebrauchtwagen-Reimport in die Hand bekommen, der muß sich leider getäuscht sehen. Stattdessen wird eine unnötige, kostenpflichtige Dienstleistung durch Dritte empfohlen und überdies unsinnigerweise der für die vom Themenstarter geschilderte Sachlage vollkommen unangebrachte und hier nur noch verwirrende Begriff Homologation ins Spiel gebracht, die bei dem in Frage kommenden Fahrzeug nun gewiß überflüssig ist, da seit der Umstellung auf Rechtsverkehr in Schweden im Jahre 1967 die anschließend dort zugelassenen Fahrzeuge sich in ihrer Bauart und Ausrüstung nicht von den sonstigen (festlands-/west-) europäischen Fabrikaten unterscheiden, höchstens bei der Innenraumheizungs-Auslegung mit größeren Wärmetauschern für die strengeren, skandinavischen Winter; da braucht also niichts mehr homologiert zu werden, zumal es sich hier ja noch dazu um ein deutsches Fabrikat handelt, welches "heimkehrt".

(Übrigens ist das im Anhang gezeigte Fahrzeug kein W 123, sondern ein W 108 :p )

Um die vom Themenstarter gestellte Frage nun defintiv zu beantworten, hier die erforderliche Vorgehensweise, die bundeseinheitlich geregelt ist (Angaben mit Gewähr).

Nötige Dokumente:

Schwedische Fahrzeugpapiere

Kaufvertrag

EVB (Elektron. Vers.-Bestätigung = Nachfolgerin der ehem.Doppelkarte)

Mit den schwedischen Fahrzeugpapieren und dem Kaufvertrag zum TÜV fahren, aber vorher anmelden, weil der H-Gutachter nur an bestimmten Tagen zur Verfügung steht. Nur der TÜV (nicht DEKRA, GÜV oder sonstige) ist zur H-Zulassung berechtigt! Es muß eine Vollabnahme nach § 21 StVZO stattfinden, welche natürlich gleich zusammen mit der H-Begutachtung gemacht wird.

Mit den beim TÜV erhaltenen und den o.g. drei Dokumenten geht's dann zur Zulassungsbehörde, die Kfz-Brief und -Schein zusammen mit dem pol. Kennzeichen aushändigt.

Die früher vorgeschriebene Mitwirkung des KBA wurde übrigens vor 3 Jahren aufgegeben.

All'zeit Gute Fahrt !

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von Rambler1960

Selbst bei der Zulassung, muß dieser nicht vorgelegt werden..... wenn dann braucht die Zulassungstelle lediglich die ZUB (Zollunbedenklichkeitsbescheinigung) wenn es ein Importfahrzeug aus einem "Nicht-EU-Land" ist.

Schweden = EU

Die hiesige Zulassungsstelle wollte den Kaufvertrag sehen, sogar um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen musste ich den Kaufvertrag vorlegen. Neben dem Kaufvertrag musste ich bei der Zulassung meines Fords die Uitvoerverklaring (Ausfuhrbescheinigung), den Kentekenbewijs Deel I und Deel III sowie den Bedrijfsvoorraad Deel Ib vorlegen. Bis auf den Kaufvertrag wurden alle hier angegebenen Originaldokumente bei der Zulassung eingezogen. Hätte ich mich auf Deine Angaben verlassen, dann wäre mein Auto wohl bis heute noch nicht auf mich zugelassen.

Zitat:

Original geschrieben von Rambler1960

Zum TÜV : es gibt Unterschiede zwischen TÜV Nord & TÜV Süd, aber die Abnahme, etc ist das selbe. Ein "teures" Datenblatt ist nicht "immer" nötig zumindest nicht bei Oldtimern....der TÜV Süd ist dafür bekannt das die gerne jedem eines verkaufen für wirklich teures Geld, der TÜV Nord macht das natürlich auch, denn immerhin leben die davon..... !!!! Wenn ich schon mal die 200 bis 450 Euronen für ein Datenblatt spare, rechnet sich die Umrüstung durch einen entsprechenden Betrieb doch schon wieder etwas mehr und mein innerer faule Schweinehund freut sich auch.......

Habe ich irgendwo geschrieben dass immer ein Datenblatt vorgelegt werden muss? Ich schrieb wohl recht eindeutig, dass GEGEBENENFALLS* eines benötigt wird. Für die § 21 und § 23 Untersuchung, bzw. für die Erstellung der Fahrzeugpapiere für meinen Ford beim TÜV Rheinland (oops, nicht Nord, nicht Süd, sondern RHEINLAND!) brauchte ich eines und ich habe für das Datenblatt vom TÜV-Süd € 88,- plus Porto / NN-Gebühr bezahlt.

* Sollte die Bedeutung des Begriffes "gegebenenfalls" abgekürzt "ggf." nicht bekannt sein, so bitte ich, in einem Lexikon / Wörterbuch nach Wahl (Brockhaus, Mayersches Lexikon, Duden, etc.) nach zu schlagen oder diesem Link zu folgen: Wiktionary.

Zitat:

Original geschrieben von Rambler1960

Nun ja...klinke mich jetzt hier aus....

Danke!

Grüsse

Norske

am 16. August 2016 um 16:41

kann man grob die kosten für die ganze ämterprozedur abschätzen?

also wenn der tüv nichts zu bemängeln hat

Hallo,

Lese immer schwedische Papiere für die Zulassung in Deutschland...

Verstehe ich richtig das damit Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 gemeint ist?

Habe nun ein Auto aus Schweden gekauft.

Habe einen Kaufvertrag, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Händler hat das Auto auch in Schweden schon abgemeldet.

Habe das Auto schon mittels Trailer zu mir nach Hause gebracht.

Für die Zulassung mache ich natürlich noch eine Vollabnahme beim TÜV.

Wenn ich dies alles habe, brauche ich unbedingt die schwedische Zulassungsbescheinigung Teil 2 um das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen?

Es ist ein deutsches Auto (Audi) BJ 1990.

Zitat:

Hallo,

 

Lese immer schwedische Papiere für die Zulassung in Deutschland...

Verstehe ich richtig das damit Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 gemeint ist?

 

Habe nun ein Auto aus Schweden gekauft.

Habe einen Kaufvertrag, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Händler hat das Auto auch in Schweden schon abgemeldet.

Habe das Auto schon mittels Trailer zu mir nach Hause gebracht.

 

Für die Zulassung mache ich natürlich noch eine Vollabnahme beim TÜV.

Wenn ich dies alles habe, brauche ich unbedingt die schwedische Zulassungsbescheinigung Teil 2 um das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen?

Es ist ein deutsches Auto (Audi) BJ 1990.

Hat jemand ne Ahnung ob auch ddr schwedische Brief ausreicht?

Zitat:

@Prussiacus schrieb am 26. Februar 2010 um 00:52:56 Uhr:

Wer nun meint, er würde nach dieser vollmundigen, im Ton unpassenden Bewertung des Vorgänger-Beitrags wenigstens eine stimmige Anleitung zum Vorgehen in Sachen Gebrauchtwagen-Reimport in die Hand bekommen, der muß sich leider getäuscht sehen. Stattdessen wird eine unnötige, kostenpflichtige Dienstleistung durch Dritte empfohlen und überdies unsinnigerweise der für die vom Themenstarter geschilderte Sachlage vollkommen unangebrachte und hier nur noch verwirrende Begriff Homologation ins Spiel gebracht, die bei dem in Frage kommenden Fahrzeug nun gewiß überflüssig ist, da seit der Umstellung auf Rechtsverkehr in Schweden im Jahre 1967 die anschließend dort zugelassenen Fahrzeuge sich in ihrer Bauart und Ausrüstung nicht von den sonstigen (festlands-/west-) europäischen Fabrikaten unterscheiden, höchstens bei der Innenraumheizungs-Auslegung mit größeren Wärmetauschern für die strengeren, skandinavischen Winter; da braucht also niichts mehr homologiert zu werden, zumal es sich hier ja noch dazu um ein deutsches Fabrikat handelt, welches "heimkehrt".

(Übrigens ist das im Anhang gezeigte Fahrzeug kein W 123, sondern ein W 108 :p )

Um die vom Themenstarter gestellte Frage nun defintiv zu beantworten, hier die erforderliche Vorgehensweise, die bundeseinheitlich geregelt ist (Angaben mit Gewähr).

Nötige Dokumente:

Schwedische Fahrzeugpapiere

Kaufvertrag

EVB (Elektron. Vers.-Bestätigung = Nachfolgerin der ehem.Doppelkarte)

Mit den schwedischen Fahrzeugpapieren und dem Kaufvertrag zum TÜV fahren, aber vorher anmelden, weil der H-Gutachter nur an bestimmten Tagen zur Verfügung steht. Nur der TÜV (nicht DEKRA, GÜV oder sonstige) ist zur H-Zulassung berechtigt! Es muß eine Vollabnahme nach § 21 StVZO stattfinden, welche natürlich gleich zusammen mit der H-Begutachtung gemacht wird.

Mit den beim TÜV erhaltenen und den o.g. drei Dokumenten geht's dann zur Zulassungsbehörde, die Kfz-Brief und -Schein zusammen mit dem pol. Kennzeichen aushändigt.

Die früher vorgeschriebene Mitwirkung des KBA wurde übrigens vor 3 Jahren aufgegeben.

All'zeit Gute Fahrt !

Hi,

habe vor 3 Jahren ein Youngtimer, mittlerweile Oldtimer in Schweden gekauft (Audi 100).

Nun soll er zugelassen werden, 21er Vollabnahme + TÜV ist gemacht.

Schwedische Papiere und Dokumente wie Serviceheft, alte TÜV Berichte usw über das Auto habe ich auch, außer den schwedischen gelben Fahrzeugschein, den blauen habe ich.

Das Auto wurde vom Händler in Schweden bevor es überführt wurde abgemeldet.

Nun sagt das Amt, dass ich für die Zulassung den gelben Fahrzeugschein bräuchte, der Händler wiederrum sagt ich brauche den nicht für die Zulassung.

Kann ich das Auto ohne den gelben Fahrzeugschein zulassen oder nicht?

Gruß

Steve

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