Schwarze Xenons?

VW Golf 4 (1J)

Hey,

was haltet ihr denn davon? klick...

Ist das orginal oder wurde da nachträglich was dran gemacht? Ich find das echt hammer... Schade dass er nur noch einen davon hat...

Greetz

31 Antworten

Nach deiner Argumentation wären dann die vielen TÜV-Eintragungen von nachträglich in eine Scheinwerfer gebasteltes XENON-Licht dann auch OK, denn immerhin hat es der TÜV nach seinen "Richtlinien" (ALWR & SRA) eingetragen!

Ich denke mal, dass die die nichtigkeit dieser Eintragungen bekann sein dürfte! Und prinzipiell ware deine "Eintragung" nichts anderes! In beiden Fällen wurde der Scheinwerfer modifiziert, aber kein neues Lichttechnisches Gutachten erstellt...

1:0 für dich 🙂 . Allerdings hab ich ja gesagt das wenn ich sowas machen sollte (was ich nicht mache) mir das ok von Tüv und Polizei hole. Aber ich denke wir könnten hier stunde lang weiter diskutieren. Wenn dann braucht man mal ein schreiben oder ne aussagen von Tüv oder Polizei.

Ach und solche Tüvprüfer die sowas eintragen sollten gekündigt werden. Außerdem verändert man was am licht 😉 und bei lacken eben nicht 1:1 😁

mfg

Sicher da könnte man jetzt stundenlang dikutieren, was aber net sein muss...

Nur eines will ich dir noch als letztes sagen, du darfst den Scheinwerfer nicht unterteilen, in Licht und nicht Licht Dinge! Ein Scheinwerfer ist immer eine komplette Einheit und auch als solche zu betrachten...

ich sehs nur so. Das eine kann einen unfall herbeiführen und das andere halt nicht. Ich denke darin liegen die knackpunkte.

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Ich würde so Diskussionen hier gar nicht anfangen!

Hab es mir auch schonmal überlegt, die Nicht-Reflektor-Fläche im Scheinwerfer in Wagenfarbe zu lackieren. (bekannt von vielen TT-Fahrern)

Hab auch mit unserem TÜV-Prüfer darüber gesprochen. Er sagt, daß es rein Lichttechnisch kein Problem sei, da die nicht-reflektierenden Flächen ohne Bedeutung sind und nur bauartbedingt da sind. Säh halt komisch aus und wär schlecht machbar wenn die Reflektoren in der Luft hängen. 😉

Es ist nur in dem Sinne komisch daß man den Scheinwerfer öffnen und zerlegen muß. Da hab ich mom. keine Zeit dafür. Ich müßte also mal paar Tage aufs Auto verzichten können.

Zitat:

Original geschrieben von thommen


ohne Versicherungsschutz unterwegs

Stimmt nicht. 😉

Man hat immer einen Versicherungsschutz (auch bei erloschener BE).

Die Versicherung wird allerdings im Schadensfall den Betroffenen in Regress nehmen.

Gruß

Der die Dinger bei Ebay verscherbelt hatte ja anscheinend nen Unfall. Hat den schon jemand gefragt, ob die Versicherung gezahlt hat?

Wenn dein Licht nicht Ursache des Unfalls gewesen ist, bekommst du deswegen auch keinen Ärger mit der versicherung.

Anders sieht es aus wenn der Unfall nachts ist und du der Polizei erklärst, daß du das Hindernis zu spät erkannt hast. Dann prüfen die deine Scheinwerfer und die Versicherung kann von Dir Geld zurück fordern.

Es ist halt alles so ne Sache. Abhängig vom Prüfer eben. Es gibt anscheinend keine genauen Richtlinien.
Meinem Prüfer war es nur wichtig, daß an der Streuscheibe und den Reflektoren nix geändert wird.

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Bone


Der die Dinger bei Ebay verscherbelt hatte ja anscheinend nen Unfall. Hat den schon jemand gefragt, ob die Versicherung gezahlt hat?

Also wenn ich einen Unfall hätte, würde ich immer die Polizei rufen. Und wenn ich so was ansatzweise illegales wie selbstgebastelte Scheinwerfer sehen würde, gäbe ich sofort zu Protokoll, dass ich geblendet wurde. Falsche Blinker, Freischaltung des Navis zum Fernsehen (sehe ich immer öfter zur Zeit), Profiltiefe der Bereifung usw. usw. Alles, was ich selbst noch an der Unfallstelle sehen würde, käme sofort ins Protokoll und ich würde das dann so hindrehen, dass es ein Hauptgrund des Unfalls war.

Ob da die gegnerische Versicherung dann keine Zicken macht? Ich bezweifle es. Und ich selbst käme vielleicht mit weniger, oder gar keinen Zahlungen aus der Geschichte, selbst, wenn ich eigentlich Schuld war an dem Unfall 😉

Grüße
probigmac

Wenn einer so linke Dinger mit mir drehen würde ..... 😠

Wieso, er hat aber recht! Ich würds auch net anderst machen, denn man kann dadurch selber viel Geld sparen...

Wenn man Schuld ist sollte man auch dazu stehen.

Wenn meine Scheinwerfer falsch eingestellt sind und wirklich jemanden geblendet haben sehe ich das ein. Dann ist das mein Verschulden und ich habe die Konsequenzen zu tragen.

Wenn er mir aber auffährt und dann über meine Seitenblinker oder meine Frontscheinwerfer herzieht gibts Ärger! Nicht gleich sondern später!

Das ist nämlich einfach nur LINK !!!

Ok, link mags evtl sein, aber rechtlich gesehen hätte das Auto auch net auf der Strasse sein dürfen! Wäre das Auto net auf der Strasse gewesen, wärs net zum Unfall gekommen, so musste das sehen...

Und eine Woche später mußt du zum TÜV und die stellen fest daß dein Bremsschlauch ne Blase hat und dein Spurstange ausgeschlagen ist.

Bist du dann automatisch an dem Unfall schuld obwohl er mit der Bremse nix zu tun hatte?

Laut dem Prüfer sind das erhebliche Mängel, mit denen das Auto am Straßenverkehr nicht teilnehmen darf.

Es ist einfach idiotisch!!! Wenn das Teil nicht direkt mit dem Unfall zusammenhängt wär der 'Unfall sowieso passiert.

Ob idiotisch oder nicht, spielt keine Rolle! Rechtlich durfte das Auto net auffer Strasse sein, da keine BE mehr vorhanden! Und das is das einzige was zählt, auch wenns dir net wirklich gefällt!

Kurtz und knapp gesagt, wehr ohne BE fährt muss mit der Gefahr leben, dass es ne teure Fahrt werden könnte. Will man das nicht, dann muss man sein Auto soweit in Ordnung bringen, dass die BE wieder besteht, dann brauch man auch keine Sorgen beim fahren haben, ganz einfach! Ausserdem könnte man evtl sogar vorsätzliches Handeln mit ins Spiel bringen, dann wirds noch lustiger...

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