Schwarze Xenon Scheinwerfer

Opel Omega B

Hallo, kann mir jemand sagen woher ich schwarze Xenon Scheinwerfer für nen Omega B bekomme.

Grüsse

64 Antworten

maaaaan, DIESE scheinwerfer wurden SCHONMAL geprüft!!! und es wurde ein original scheini, genau wie der geprüfte von PS, exakt nach der bauartvorgabe umgerüstet! ergo ist der SCHWARZE scheini genauso bauartzugelassen wie ein furz meines hundes. er besitzt eine bauartgenehmigung, er ist exakt so, wie das gutachten des KBA für die PS scheinis und es ist deselbe scheinwerfer wie ihn PS hat prüfen lassen. wurde mir SO vom prüfer gesagt. es ist in materieal, form, funktion exakt dasselbe. würde ich mir dass kleine PS zeichen einkleben, wär es nicht zu unterscheiden vom echten PS scheini.

Hallo...

Wie oft noch??

DOCH, es ist illegal! 🙄

nö.

Einigen wir uns auf: generell illegal, je nach Fall geduldet!
Ich denke man wird nicht sofort verhaftet, ansonsten verlegen wir das Usertreffen in den Knast! 😁 😁

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kein thema, wenn die w-lan ham...........

Zitat:

Original geschrieben von enginejunk


nö.

Doch. Lies Dir die STVZO durch und Du weißt bescheid.

ciao

man änder die funktion ja nicht

Hm es ist illegal. Die Begründung liegt in der Bauartgenehmigung des Originalen PS Scheinwerfer, denn dort heisst es mit 100% Sicherheit sinngemäß so: Es muss sichergestellt werden, dass weitere Exemplare in der Reihenfertigung unter exakt gleichen Umständen hergestellt werden.
Und genau das erreichst du beim "Selbstbau" halt nicht.

§ 22 der StVZO ist zu diesem Thema höchst interessant...

2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen,
dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten,
veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich
vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung
der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bauund
Wohnungswesen; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998
(BGBl. I S. 2142).

(5) Mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen der in Absatz 2 erwähnten Art darf ein
Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn es der Bauartgenehmigung in jeder Hinsicht
entspricht
. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen
Anlaß geben können, dürfen an den Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.

Da die originalen Scheinwerfer eben dies nicht tun, sind sie illegal. Wie gesagt, Du kannst alles eintragen, nur ist es deswegen noch lange nicht erlaubt....

gesetze sind doch eh auslebungssache, dann müsste ich ja, wenn ich nen kratzer auf dem sw habe auch gleich nen neuen kaufen weil er nichtmehr ist wie die anderen
(jaja, sehr pingeliges bsp, aber laut gesetz müsste das so sein)

Es ist ganz einfach. Verändert man was an einem bauartgenehmigten Teil, so erlischt diese bauartgenehmigung. Das Ding mit Farbe anzupinseln stellt eine Veränderung dar }> nix Betriebserlaubnis.

Ihr könnt ja mal mit dem Richter über die Dehnbarkeit von Gesetzen diskutieren wenns zu nem Unfall gekommen ist 😁

ciao

Wenn den richtigen TÜV Prüfer erwischt, dann wird das so passieren...

pf. scheiss tüv......

bremssattel darf man ja auch anmalen 😁
btw würde ich das nicht machen, sw anmalen, weil ich ja auch weiss wie schwer dieses thema sein kann.

man kann ja auch ne strumpfhose drüberziehn......... 😉

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