Schwarze Xenon Scheinwerfer

Opel Omega B

Hallo, kann mir jemand sagen woher ich schwarze Xenon Scheinwerfer für nen Omega B bekomme.

Grüsse

64 Antworten

jo. sollte man wissen wenn man ein auto fährt. aber frag mal wer in deutschland, und sicher auch woanders, auf anhieb den schalter fürs nebelschlusslicht findet. geschweige denn wie schnell man wo bei eingeschaltetem nebelschlusslicht überhaupf fahren darf.....

ich glaub ich mach mir in den footer nen link zur stvzo =)
also, ich denke auch das wir weiter drauf hinweisen sollten, weil, wie Textundpixel schon gesagt hat, die meisten keine ahnung von nix haben.

Re: Schwarze Xenon Scheinwerfer

Zitat:

Original geschrieben von Zony 0508


Hallo, kann mir jemand sagen woher ich schwarze Xenon Scheinwerfer für nen Omega B bekomme.

Grüsse

Für einen legalen Betrieb auf öffentlichen Strassen: Nirgendwoher, ohne wenn und aber!

Für Showzwecke: Schau mal bei ebay, da gibt es die tollsten Sachen... 😉

Grüße

Totti

Hallo,

ich stimme TextundPixel da zu. Moral und Gesetz sind auch zwei verschiedene Dinge, es geht ja um Strassenverkehrsrecht. Ein Hinweis darauf ist - wie von Totti angesprochen - an sich angebracht, denn solche Lücken am Produkt werden in ebay-Angeboten immer gekonnt umschifft, was irgendwo den Anschein der Legalität erweckt.

Auch wenn man in der Fahrschule darüber aufgeklärt wird, das eine ABE bzw. Prüfnummer vorhanden sein muss, überflügelt manchmal der Wunsch danach jeden Zweifel.

Also das Forum darf durchaus auch mal auf den Boden der Tatsachen hinweisen. Wenn das nicht hilfreich ist...

MfG BlackTM

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Zitat:

Original geschrieben von BlackTM


das eine ABE bzw. Prüfnummer vorhanden sein muss, überflügelt manchmal der Wunsch danach jeden Zweifel.

Auch das heißt nichts, vor Allem gerade auf Xenon bezogen.

Gutes Beispiel:

Der vorhandene Halogen-Scheinwerfer hat ein ePrüfzeichen.

Bei ebay gibt es Nachrüstsets, mit Brennern in H7, H1, H4 Fassungen, Steuergeräten usw.. Völlig plug n' play. Diese Sets haben dito ein ePrüfzeichen.

Jedoch: Illegal! Obwohl beides nun ein ePrüfzeichen hat.

Denn: Ein SW muß xenon-bauartgeprüft sein, die vorhandenen allesamt sind aber nur halogen-bauartgeprüft. 😉
Nun könnte man natürlich ein eigenes, neues lichttechnisches Gutachten erstellen lassen über die Veränderung, dazu autLWR und SRA nachrüsten (beides zwingend bei Xenon-Betrieb), aber dieses Gutachten ist nicht ganz günstig. Preislich liegt sowas im gesetzten 4-stelligen €-Bereich...

BTW: Alle Pseudogutachten, die noch so umherschwirren bei ebay und eine Legalität vorgaukeln sind bestenfalls was zum Grill anmachen. 😉 Die Gutachten sind 1. längst überholt und 2. ausschließlich für die ersten Audi A8 und BMW 750i E32 mit Xenon gewesen, denn die durften tatsächlich ohne autLWR fahren.

Wenn Fragen sind, ruhig stellen. Bin bei dem Thema recht gut im Futter...

Grüße

Totti

Hi,

da enginejunk ja schon drauf hingewiesen hat, von einem derart umgerüsteten Fahrzeug umgenietet zu werden, sollte er auch auf die rechtlichen Folgen der Umrüstung hinweisen, als da sind:
Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes
Führen eines Fahrzeuges ohne Zulassung, Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz.
Im Falle eines Unfalles wird die Versicherung zwar die gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungen leisten, aber sie uf Heller und Pfennig zurückholen.
Da ich in dieser Hinsicht zu meiner Moralapostelei stehe, muss ich ehrlich sagen, dass ich mir eine derartige Umrüstung dreimal überlegen würde.

Jackson5

GONG!!! Der Zeitpunkt für mein Standard-Posting ist gekommen 😉

Zitat:

Um Xenon LEGAL eingetragen zu bekommen ist nötig:

1)
Am originalen Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Einfach eine Fassung mit Xenon-Brenner in den Halogen-Reflektor einbauen ist nicht zulässig da dadurch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt.

2)
Man braucht eine automatische LWR (zu der auch die Achssensorik gehört)

3)
Man braucht eine SW-Reinigungsanlage

4)
Man muss sicherstellen, dass das Xenon-Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht weiterbrennt.

Alle 4 Punkte müssen berücksichtigt werden, sonst ist der Umbau illegal. Dass einige TUV-Menschen das dann trotzdem eintragen ist jedenfalls nichts rechtens.

Vielleicht helfen Euch diese Links auch weiter:

STVZO §49

STVZO §50 Abs. 10

KBA warnt, Erlöschen der Bauartgenehmigung.

Stellungnahme HELLA

Seit dem 01.06.2000 sind die Erfordernisse für einen Xenonumbau ganz klar definiert. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrzeuge nur noch nach den in §50 StVZO niedergeschriebenen Voraussetzungen auf Xenon umgerüstet werden.

Für mich ist dieses Xenongebastel (wenn es nicht 100% fachmännisch durchgeführt und legal eingetragen ist) einfach unglaublich. Den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber ist das rücksichtslos. Das sollte man nicht unterstützen.

Natürlich gilt auch für Serien-Xenons, dass da nix dran rumgeschraubt werden darf.

ciao

Willkommen im Land der Verordnungen, Gesetze und Normen! Ich meine, ein bisschen Ordnung muß schon sein, aber was in Deutschland abgeht ist doch schon fast krank! Irgendwann erfindet irgend so ein Dipl.Ing. noch ne Norm, wie oft man auf welche Art pro Minute atmen darf.
Allein deshalb wird MTV Deutschland mit seinem Pimp my ride kläglich scheitern! Nix für ungut, aber das mußte ich bei der ganzen legal/illegal-Diskutiererei mal loswerden!
Gruß, Mathias

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Egli


Willkommen im Land der Verordnungen, Gesetze und Normen! Ich meine, ein bisschen Ordnung muß schon sein, aber was in Deutschland abgeht ist doch schon fast krank! Irgendwann erfindet irgend so ein Dipl.Ing. noch ne Norm, wie oft man auf welche Art pro Minute atmen darf.
Allein deshalb wird MTV Deutschland mit seinem Pimp my ride kläglich scheitern! Nix für ungut, aber das mußte ich bei der ganzen legal/illegal-Diskutiererei mal loswerden!
Gruß, Mathias

Ansich richtig, nur bei der Xenongeschichte machen die Gesetze durchaus Sinn. Keiner von uns will von so einem Pimp-my-Ride"-Fritzen in den nächsten Strassengraben geblendet werden!

Hi,

diese illegal-Diskusion wird ihn spätestens dann interessieren, wenn es zu einem Schadensfall kommt, weil - nur mal so als Beispiel - ein normal sehender Fussgänger die zu schwache Lichtleistung als grössere Entfernung interpretiert und ihm vor den Wagen läuft. Kann zwar auch bei normalem Licht passieren, ganz klar, aber dann sieht es versicherungstechnisch reichlich anders aus.

Nicht jede Regelung ist sinnvoll, aber nicht alle sind nur gut gemeinte und nicht weiter ernst zu nehmende Hinweise.

Jackson5

gibts eigendlich ein gesetzt gegen zuhoch eingestelltes licht? wenn nicht, wäre das mal sinnvoll, da find ich dann die am geilste, bei denen eine seite komplett dunkel ist und die andere so eingestellt, das sie genau auf augenhöhe des gegenverkehrs steht

übrigens denken scheinbar viele, das man xenonscheinwerfer nicht einstellen müsste, interessanterweise denken das auch einige werkstätten

Klar, das Licht muss so eingestellt sein, dass es einen festgelegten Bereich vor dem Auto ausleuchtet. Irgendein Paragraph ist das, keine Ahnung welcher genau.

Übrigens ist es doch auch in Deutschland nicht schwierig, sein Auto "aufzumotzen". Man muss sich halt nur an ein paar Regeln halten und dabei fällt nunmal eine Unterbodenbeleuchtung z.B. raus, aber es gibt genügend andere Möglichkeiten.

ich meinte ja auch nur, dass jeder für sein tun elbst verantwortlich is. un die, die sich hier am meisten aufregen ham vlei die schärfsten nocken drin un die fieseste kopfbearbeitung, aber nich eingetragen weils normal auch keiner ohne abgasgutachten einträgt. man mus nur mal die relation sehen. natürlich is dass licht illegal, keine frage. aber im prinzip kann man bei gewissen leuten gegen die wand reden, die machens trotzdem. un genau darum sagte ich, jeder muss es selbst wissen.

Ich glaube, hier werden zwei schwarze Sachen durcheinander gewürfelt...
Es geht dem Verfasser vermutlich nicht um die komplette Tönung des Scheinwerferabdeckglases, sondern um die Tönung lichttechnisch nicht relevanter Flächen im Scheinwerferinneren. Diese Tönung hätte bei richtiger Ausführung keinen Einfluss auf die Lichtausbeute. Ob das jedoch im Rahmen der StVZo zulässig ist kann wohl nur die Executive / der TÜV Dekra Prüfer beurteilen.
So solls vielleicht ausschauen:

dass dachte ich auch, trotzdem is die eintragung illegal, die bauartgenehmigung erlischt un muss neu beantragt werden was ein lichttechnisches gutachten erfordert. wären wir schon wieder bei dem thema.......

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