Schwarze Seitenblinker | E-Prüfzeichen - ABE? - TÜV abnahme ?
Heyho, mir fällt grade ncoh was ein, ich hab ja wie bekannt ^^ nen Pantherschwarzmetallic Mk7 allerdings mit Orangenen Seitenblinkern, und da das recht behindert aussieht wollte ich mal Fragen ob ich wenn ich mir schwarze bzw. leicht geschwärzte hole ein E-Prüfzeichen genügt (sofern auf Seitenblinkern vorhanden) eine ABE für die trecksblinker reicht oder sogar eine Einzelabnahme beim Tüv ?
Folgendes ist mir aufgefallen :
- ATU -> Scheinwerferspray z.B: Schwarz | Aufkleber ist drauf im Bereich der S.T.V.O nicht zulässig
-Baumarkt(OBI) -> Transparentspray z.B:Schwarz | kein Aufkleber oder warnungen
😕 in Erfurt fährt ein BMW Z3 Roadster rum mit komplett schwarzen Rückleuchten verdammte kacke die sind sowas von schwarz in wagenfarbe halt ich frag mich wie er das hinkriegt, normalerweise ist das nicht zulässig ! oder ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Robio12345
@ Drahkke.
Wenn du weist wie es geht und connections hast bekommst so gut wie alles eingetragen
Das ist mir durchaus bewußt.
Nur stellt es ein ernstzunehmendes Problem dar, wenn diese Eintragungen keinen Bestand haben, weil sie auf Grund fehlender Rechtsgrundlage nichtig sind.
121 Antworten
Bin ich nicht, aber im Extremfall geht es so aus.
Meistens werden solche Abweichungen aber übersehen.
Deswegen habe ich ja auch einen äußerst seltenen Unfall als Beispiel gewählt.
Es muß ja auch noch jemand über die Abweichung von der ABE stolpern, um einen Gutachter einzuschalten.
So war es auch nicht gemeint.
Aber verstehen kann ich es trotzdem immer noch nicht.
Für mich ist es abgesegnet, wenn der TÜV mir es einträgt.
Woher soll ich als normaler Bürger wissen, was der TÜV darf und was nicht.
Also muß ich diesem mein volles Vertrauen geben.
Sonst ist der TÜV für mich hinfällig, wenn eine solche Eintragung auch
für nichte erklärt werden kann !
Wenn ich scheiße baue, muß ich auch dafür gerade stehen ! Und nicht ein anderer.
ich hatte diese jahr tüv bei meinem essi
ok, durchgefallen
längsträger total durchgerostet. kein problem, einzigster mangel im
tüvbericht.
ich, komplette längsträger neu gemacht. alles topp!
wieder hin zum tüv.
stempel drauf und gut.
4 wochen später will ich ein kabel neu verlegen und mach den teppich
im fahrerfußraum nach oben,und was sehe ich da nicht???🙂😰
ein etwa 5xmal5cm großes loch im fußraum,das der vorbesitzer wohl
unprofessionell mit seinem wagenheber reingehauen hat.
na toll
und der tüv mensch hat das nicht gesehen?
schön, das ich sicher bin wenn ich nen neuen stempel vom tüv drauf habe,
aber beim nächsten mal fuß absetzen vom kupplungspedal bei
180Km/h auf der bahn meine hornhaut vom fuß loskriege.
ist das dann sicher?
sowas zu übersehen?
ich kann doch sicher sein, und deswegen gehe ich ja auch freiwillig
zum tüv, das ich mit meinem auto sicher unterwegs bin!
DARAUF vertraue ich
Wie ich ja schon erwähnt hatte, sind auch die Prüfer nur Menschen, die eben auch Fehler machen können. Entweder, indem sie etwas übersehen oder in Folge mangelnder Kenntnisse etwas absegnen, was nicht hätte abgesegnet werden dürfen.
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Da hat jetzt aber einer ein bisschen laut geschrieben 😁
Aber wenn der Prüfer dafür sowieso nicht belangt werden kann,
denn ist es ja kein Wunder, das er es macht wie er möchte.
Heißt, Du schwarze Blinker ja, der nächste NEIN, das darfst Du nicht.
Komisch nur, das er es bei einem patzigen und neunmal Klugen Kunden sofort weiß, was er darf und was nicht !
ja der kam aber gleich zu mir und sagte,
aha, escort. da und da durchgerostet
schön und gut, war er auch an den üblichen stellen.
aber warum guckt er dann nicht den rest noch an???
hätte er dann nicht auch vielleicht meine lasierten seitenblinker
"übersehen können"?
und ich fahr vom hof und denke alles in ordnung
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Aber wenn der Prüfer dafür sowieso nicht belangt werden kann,
denn ist es ja kein Wunder, das er es macht wie er möchte.
Heißt, Du schwarze Blinker ja, der nächste NEIN, das darfst Du nicht.Komisch nur, das er es bei einem patzigen und neunmal Klugen Kunden sofort weiß, was er darf und was nicht !
Du kannst doch nicht das Verhalten einiger schwarzer Schafe auf die gesamte Berufsgruppe übertragen. Die überwiegende Zahl der Prüfer macht ihren Job vernünftig und regelkonform.
Das habe ich auch nicht und werde dies nicht machen, ich rede immer von solchen, die ich selber erlebt habe.
Und der TÜV ist nun man (nicht so genau) wie die DEKRA, warum wollen denn alle zum TÜV und nicht zur DEKRA?
Bei uns in der Werkstatt hätte sich der Prüfer von der DEKRA den Weg auch
jeden Montag sparen können.
Es sei denn, wir hatten durch Zufall was in der Halle.
Oder warum sind die (neuen) Prüfstellen (GÜS) oder wie die heißen so beliebt, weil die nochmehr durchgehen lassen.
Denn der Spruch, ist ja nur eine Momentaufnahme !
Habe von manchen Prüfstellen Autos vom Hof fahren gesehen, die Autos hätten noch nicht mal die Afrikaner & Co. haben wollen !!
Oder wenn der Prüfer sagt, macht Ihr das Auto noch, die Leutz in der Werkstatt, ja, schon Plakette !! Nur vorher einmal gewaschen ! Alles Klar ??
Egal welches Schaf schwarz ist, ich will hier nicht die ganze Berufsgruppe
schlecht reden. Eigentlich gar keinen,aber es wird ja der Anlass dazu gegeben, eine ganz andere Meinung von solchen Prüfstellen zubekommen.
Super finde ich, das es hier Leutz gibt, die solche Aufklärung machen, aber trotzdem werde ich es nicht verstehen können, das der Prüfer immer fein raus ist und ich der dumme bin! Sollte bei mir sowas vorkommen, denn sollte der Prüfer flüchten, aber ganz weit wech.
Bevor ich Ihn persönlich zum Richter ziehe, warte ich bis es dunkel ist !
So, gute N8.
Zitat:
Original geschrieben von Stahlestor
denn nen Kumpel von mir
jaja...
dein kumpel......eintragung im ermessen...usw.... 🙄
kennen wir ja schon von dir.....und belegen kannst du nichts! schon komisch irgendwie.....und im ürbigen solltest du nochmal lesen was ich da genau schrieb.....
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
aber trotzdem werde ich es nicht verstehen können, das der Prüfer immer fein raus ist und ich der dumme bin!
das müsste glaub ich sogar in den agb's stehen die in der tüv-stelle einzusehen sind, das du die nicht persönlich dafrü haftbar machen kannst....
Oh, Schande 😰
Du glaubst mal was, und weißt es nicht gleich 100% 😁
Was soll man denn machen?
Dir nen Fahrzeugschein schicken wo die Eintragung drin
geschrieben steht
Gut, mach ich.
Aber dann schickst du mir dein geliebtes Gesetzbuch mit den ganzen
Klauseln mit denen sich Gutachter immer aus der Vernatwortung
ziehen können!
Die AGB`s vom TÜV wären fürn Anfang auch schon mal nicht schlecht 😉
Eh dus mal peilst du lappn @ Magi...
1. Eingetragen ist Eingetragen
2. Gibt es im Höchstfall nur ein Mängelschein
Fährst du eig. mit deinen Autos oder stehen die bei dir nur so rum ?
denn anscheint hattest du noch nie kontakt mit der Polizei in beziehung mit Mängeln an diene(n)m Auto(s). Nur aus deinen Büchern kannst du vorlesen. Im endeffekt kommt es immer drauf an wer die Kontrolle durchzieht, der eine gibt dir nen Mängelschein und der andere halt nur ne mündl. verwarnung (muss ja jetz nicht grade schwarze Rücklichter sein, gibt ja viele sachen).
@ Stahlestor
aber an die Foren Regel sollte man sich schon halte !
Sachlich bleiben und nicht beleidigend !
gr33tz
Zitat:
Original geschrieben von Stahlestor
Eh dus mal peilst du lappn @ Magi...
nur weil du keinerlei beweise für dein gebrabbel hast musst du nicht gleich persönlich werden!
Zitat:
Original geschrieben von Stahlestor
1. Eingetragen ist Eingetragen
und genausoschnell wieder ausgetragen....
Zitat:
Original geschrieben von Stahlestor
2. Gibt es im Höchstfall nur ein Mängelschein
das es einen bußgeldkatalog gibt ist dir bekannt?
ebenso gibts hier im forum genug erfahrungsberichte über solche spielereien und deren finanzielle folgen....
Zitat:
Original geschrieben von Stahlestor
Fährst du eig. mit deinen Autos oder stehen die bei dir nur so rum?
ja, die werden alle tagtäglich bewegt....bis auf die zwei firmenwagen die stehen seit zwei wochen nur rum weil ich urlaub hab....
Zitat:
Original geschrieben von Stahlestor
denn anscheint hattest du noch nie kontakt mit der Polizei in beziehung mit Mängeln an diene(n)m Auto(s).
nö hatte ich auch nicht...meine autos befinden sich in einem technisch 100% einwandfreien zustand! dafür hab ich aber sehr gute kontakte zu dem abschlepper der bei uns in der gegend die sicherstellungen für die polizei durchführt und auch durch die feuerwehrtätigkeit sehr guten kontakt zu einigen polizisten...
Zitat:
Original geschrieben von Stahlestor
Im endeffekt kommt es immer drauf an wer die Kontrolle durchzieht,
richtig!
und nur weil
dein kumpelnur nen mängelschein bekommen hat, heißt das nicht automatisch das er beim nächsten mal auch nur nen mängelschein bekommt, sondern das er auch das volle programm incl. sicherstellung und abschleppen bekommen kann....
und wenn dann so ein neunmalkluger wie du daherkommt steht das auto schneller auffm abschlepper als du den zündschlüssel abziehen kannst...
also erst mal Entschuldigung wenn du dich durch das lappn angegriffen gefühlt hast, aber was heißt hier neunmal kluger ? Ich berichte ausschließlich aus Erfahrung und das was im Freundeskreis in Sachen Kontrollen und Anbauten am Auto so passiert und auf eins kannst du dich verlassen, versuchen werde ich es auf jedenfall die eintragen zu lassen
Ist hier eigentlich schon der § gefallen, in welchem steht, das eine Eintragung durch einer Prüfstelle auch die Gültigkeit verlieren kann.
Diese würde ich ja gerne mal sehen, im Anhang sollten denn auch die Begründungen stehen.
gr33tz