Schwarze Seitenblinker | E-Prüfzeichen - ABE? - TÜV abnahme ?

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

Heyho, mir fällt grade ncoh was ein, ich hab ja wie bekannt ^^ nen Pantherschwarzmetallic Mk7 allerdings mit Orangenen Seitenblinkern, und da das recht behindert aussieht wollte ich mal Fragen ob ich wenn ich mir schwarze bzw. leicht geschwärzte hole ein E-Prüfzeichen genügt (sofern auf Seitenblinkern vorhanden) eine ABE für die trecksblinker reicht oder sogar eine Einzelabnahme beim Tüv ?

Folgendes ist mir aufgefallen :

- ATU -> Scheinwerferspray z.B: Schwarz | Aufkleber ist drauf im Bereich der S.T.V.O nicht zulässig

-Baumarkt(OBI) -> Transparentspray z.B:Schwarz | kein Aufkleber oder warnungen

😕 in Erfurt fährt ein BMW Z3 Roadster rum mit komplett schwarzen Rückleuchten verdammte kacke die sind sowas von schwarz in wagenfarbe halt ich frag mich wie er das hinkriegt, normalerweise ist das nicht zulässig ! oder ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Robio12345


@ Drahkke.
Wenn du weist wie es geht und connections hast bekommst so gut wie alles eingetragen

Das ist mir durchaus bewußt.

Nur stellt es ein ernstzunehmendes Problem dar, wenn diese Eintragungen keinen Bestand haben, weil sie auf Grund fehlender Rechtsgrundlage nichtig sind.

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der tüv ist an die stvzo nebst fzv und deren anhänge gebunden!
sonst hat der tüv keinerlei spielraum.......überschreitet eine eintragung den "spielraum" o.g. vorschriften ist sie unzulässig....

und da ich ja bereits mehrfach erklärt habe, das im bereich "lichttechnische einrichtungen" das messmittel "auge vom tüvprüfer" nicht zulässig ist, da damit keinerlei konkrete aussagen darüber getroffen werden können, ob das veränderte bauteil noch die gesetzlichen anforderungen erfüllt, ist dies hier speziell der §49a StVO

Zitat:

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur ... die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

und etwas für zulässig erklären kann hier nunmal nicht der tüv-prüfer sondern dazu wird das gutachten benötigt, was eben nicht jeder tüv stelle sondern nur ne handvoll institute in deutschland anfertigen dürfen....und gerade wenn dann auch noch dinge wie "...liegt im ermessen..." mit ins spiel kommen, sollten alle alarmglocken angehen.....

aber damit kann dir jeder verkhersrecht-anwalt wochenendfüllende vorträge halten...

Zitat:

Original geschrieben von Ostseetom


Klauseln mit denen sich Gutachter immer aus der Vernatwortung

Die AGB`s vom TÜV wären fürn Anfang auch schon mal nicht schlecht 😉

Reichen auch aus z.B. TÜV Nord:

www.tuev-nord.de/26301.asp

Zitat:

Original geschrieben von Stahlestor


Eh dus mal peilst du lappn @ Magi...

1. Eingetragen ist Eingetragen

Völlig Falsch, nur dein Wunschdenken, jede Eintragung ist bei Nichtigkeit hinnfällig, es kann keine Eintragung bestehen, für die der Prüfer keine Berechtigung hat diese einzutragen. Wurde aber schon mehrmals erwähnt, du solltest dringend mal lesen was andere schreiben, und nicht nur das äußern was du dir so sehnlichst wünschst.

2. Gibt es im Höchstfall nur ein Mängelschein

Ebenfalls völlig Falsch, es kann dir ein Mängelschein ausgestellt werden, aber schlimmsten Falls stellt die Versicherung bei einem Schadenfall welcher wegen der nichtigen Eintragung geschehen ist Regressansprüche und VK ist komplett draußen.

Fährst du eig. mit deinen Autos oder stehen die bei dir nur so rum ?

denn anscheint hattest du noch nie kontakt mit der Polizei in beziehung mit Mängeln an diene(n)m Auto(s). Nur aus deinen Büchern kannst du vorlesen. Im endeffekt kommt es immer drauf an wer die Kontrolle durchzieht, der eine gibt dir nen Mängelschein und der andere halt nur ne mündl. verwarnung (muss ja jetz nicht grade schwarze Rücklichter sein, gibt ja viele sachen).

Weis gar nicht was ihr für Probleme habt, uns isses doch schnuppe wie ihr fahrt,

kann

durchaus alles gutgehen jahrelang mit einer nichtigen Eintragung durch die Gegend zu fahren, und

kann

durchaus auch niemals auffallen, und

kann

durchaus zu nur einem Mangelschein führen.

Aber im Fall der Fälle wenn etwas passiert und ein Gutachter feststellt das z.B. ein Auffahrunfall wegen den nicht legal getönten Leuchten passiert ist, dann wird es halt teuer, da nützt es dir auch nichts wenn du vor Gericht sagst "Eingetragen ist Eingetragen".

Wie gesagt mir ist es egal wir können hier nur Ratschläge geben was max passieren kann, was ihr daraus macht ist mir egal, Ihr seit alt genug um Autozufahren, also solltet ihr auch alt genug sein zu wissen was ihr tut.

Hey,

nicht schlecht 😁

Aber ich wollte das vom Herr Dr. Hobby Verkehrsrechtsanwalt haben

😁😰😛

das sind die allg. agb's ist ja nicht nur das der tüv nur für autos da wäre, dort steht zwar auch drinn, das die prüfer, angestellten des tüv nicht persönlich haften können, aber im bereich fz-technik gibts nochmal gesonderte agb's.......

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Ja ihr habt recht und ich hab auch schon mind. 2x geschrieben das ich es "versuchen" werde.
und Eingetragen ist Eingetragen ist nicht "völlig" falsch ^^ !

Vielleicht gibt es ja irgendwo lasierte die danach Geprüft wurden denn Das E Prüfzeichen ist hinfällig bei veränderungen aber jetz eigentlich das worum es hier im allerersten Eintrag ging --> wie sieht das mit Seitenblinkern aus ? Da gibt es schwarze sind die dann auch "illegal" ? z.B: Ebay -> Escort seitenblinker schwarz -> ohne eintragung E-Prüfzeichen ist vorhanden ? ob die lasiert sind weiss ich nicht aber es handelt sich doch lediglich um Seitenblinker die sowieso nur zusatz sind ?

Zitat:

Original geschrieben von Stahlestor


aber jetz eigentlich das worum es hier im allerersten Eintrag ging --> wie sieht das mit Seitenblinkern aus ? Da gibt es schwarze sind die dann auch "illegal" ? z.B: Ebay -> Escort seitenblinker schwarz -> ohne eintragung E-Prüfzeichen ist vorhanden ? ob die lasiert sind weiss ich nicht aber es handelt sich doch lediglich um Seitenblinker die sowieso nur zusatz sind ?

Wenn die vom Hersteller schwarz sind und dieses E-Prüfzeichen sich auf die schwarzen Blinker bezieht ist alles i.O. und du darfst diese ohne weiteres Montieren.

Sollten die lasiert sein, haben diese streng genommen keine Zulassung.
Dies wäre aber bei einer Kontrolle und bei einem Unfall nicht so schlimm, da von den Seitenblinkern im Gegensatz zu den lasierten Rückleuchten von keiner Gefahr auszugehen ist, und die BE des Fahrzeuges mMn dadurch nicht erlischt.
Da wäre dann tatsächlich max. mMn eine Mängelkarte drinn.

Hier habe ich ja mal was gefunden !!!

Man sollte mal auf den Text hören, das kommt dabei raus, wenn man langeweile hat, aber leider ist mein Equipment dieses Wochenende auf Tour, so das es nicht das Beste geworden ist.

Ich schmeiß mich hintern Zug !!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 😁

Heute Abend sollte ich mal lieber was trinken, denn kommt nicht son Schwachsinn dabei raus.

gr33tz

aha ^^ naja ich denke mal Das Ebay links hier nicht zugelassen sind ^^
also geht mal ebay.de --> Suche - Escort Seitenblinker schwarz --> von auto24 sind die und sagt mal ob die gehen sehen nicht lasiert aus

meint ihr die seitenblinker im kotflügel?
meine sind lasiert,und ich darf sie so haben,da ich ja zusätzlich jetzt seitenspiegel mit blinkern habe. ich musste nur die birnen rausmachen.

laut tüv bericht: seitenblinker im kotflügel lasiert,dafür blinker in den seitenspiegeln.
so ungefähr wurde es im bericht geschrieben.

er hat gesagt das die birnen raus sollen.

mein gott, wie lange kann mich sich nur über ein solch schwachsinniges thema unterhalten.

stahlestor, kauf dinger bei ebay. ich habe dort welche in klarglas-optik gekauft. die haben ein E-prüfzeichen und sind erlaubt. für die schwarzen und die weißen gilt das genauso.

lasierte sind einfach nicht zulässig, da an ihnen eine bauliche veränderung vorgenommen wurde. aber ich wüsste nichtmal, dass es jemand gibt, der versucht bei ebay lasierte seitenblinker für den escort zu verkaufen, wenn es doch original schwarze gibt.

DIE

oder

DIE

so, sonst noch fragen?! 😁🙂😛

ich will die Birnen drinnen lassen da die stino seitenspiegel ziemlich geil sind werde ich da keine "tuning" Spiegel dranmachen, schlieslich soll es Dezent bleiben und nicht das komplette Conrad zubehör fürs auto dran basteln oder ATU dreck dranbauen wie doe Golf3 Angel Eyes die 1. scheisse aussehen und 2. nur an 4 Punkten leuchten !

@ Speedfreak genau die bei Ebay von Auto 24 will ich ham ^^

ich würde lieber die schwarzen klarglasdinger nehmen. jedem das seine.

jop habse mir grade mal angeguckt imba die teile viel dunkler, also wenn dann die aber muss mich erst mal um andere dinge kümmern wie naja z.B. meine wohnung ^^ Hauptsache ich komm mitm essi zur Arbeit und da sind mir die blinker in erster linie egal denn wen ich Fahre sehe ich die eh nich ^^

Zitat:

Original geschrieben von angel of hell


und ich darf sie so haben,

darfst du strenggenommen auch nicht!

der grund dafür findet sich ebenfalls im o.g. §49a StVZO....diese dinger sind nicht erlaubt dürfen also dementsprechend auch nicht verbaut sein! das vorhadensein eines zweiten blinkerpaares ändert daranb wenig bis garnichts...

und nun könnt ihr meine aussagen weider in der luft zerreißen... 🙄

also strenggenommen vll. da bleibt mir nur zu hoffen das die bei meinem Pantherschwarz nicht auffallen obwohl dabeisteht Eintragungsfrei denn die sind nicht lasiert.

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