Schwarze Seitenblinker | E-Prüfzeichen - ABE? - TÜV abnahme ?
Heyho, mir fällt grade ncoh was ein, ich hab ja wie bekannt ^^ nen Pantherschwarzmetallic Mk7 allerdings mit Orangenen Seitenblinkern, und da das recht behindert aussieht wollte ich mal Fragen ob ich wenn ich mir schwarze bzw. leicht geschwärzte hole ein E-Prüfzeichen genügt (sofern auf Seitenblinkern vorhanden) eine ABE für die trecksblinker reicht oder sogar eine Einzelabnahme beim Tüv ?
Folgendes ist mir aufgefallen :
- ATU -> Scheinwerferspray z.B: Schwarz | Aufkleber ist drauf im Bereich der S.T.V.O nicht zulässig
-Baumarkt(OBI) -> Transparentspray z.B:Schwarz | kein Aufkleber oder warnungen
😕 in Erfurt fährt ein BMW Z3 Roadster rum mit komplett schwarzen Rückleuchten verdammte kacke die sind sowas von schwarz in wagenfarbe halt ich frag mich wie er das hinkriegt, normalerweise ist das nicht zulässig ! oder ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Robio12345
@ Drahkke.
Wenn du weist wie es geht und connections hast bekommst so gut wie alles eingetragen
Das ist mir durchaus bewußt.
Nur stellt es ein ernstzunehmendes Problem dar, wenn diese Eintragungen keinen Bestand haben, weil sie auf Grund fehlender Rechtsgrundlage nichtig sind.
120 Antworten
Ne ganz neue Leuchte gebaut ! genau wenn ich mein auto mit nem roten strich versehe ist es ein GT oh ABE erloschen, ihr und mit euren scheiss Vorschriften nie selber versucht und hier 100 mal das gleiche schreiben.
Ich kaufse mir trotzdem udn bause ein was anderes als nen Mängelschein gibts im höchstfall sowieso nich. Ende !
wo liegt eigentlich dein problem?
ahnung hast du keine, stützt deine aussagen nur auf unfähige tüv'ler kannst sie aber nicht belegen.....das einzigste was du kannst sind aussagen wie "liegt im ermessen des prüfers".....
fakt ist nunmal das die beschaffenheit der lampe bei der zulassung exakt spezifiziert wurde, der hersteller muss sicherstellen, das er diese lampe auch weiterhin genauso produziert wie es in dem gutachten zur erteilung des e-zeichens steht.........
und wenn an der lampe etwas verändert wird, entspricht sie nunmal nichtmehr dem zustand der im gutachten gelistet ist.....es handelt sich rein rechtlich um ein völlig neues bauteil.....
und wie ich bereits mehrmals geschrieben habe, kann der tüv'ler mit dem "messmittel auge" nicht sicherstellen das die lampe die geforderten richtwerte noch erfüllt, dazu wird eben dieses lichttechnische gutachten benötigt.....
Zitat:
Original geschrieben von Stahlestor
ihr und mit euren scheiss Vorschriften nie selber versucht und hier 100 mal das gleiche schreiben.
die vorschriften machen wir nicht!
die werden durch das kba und europäische ausschüsse erstellt........
im übrigen warum soltle ich in eine rostschibbel die vllt. noch 2000€ wert ist das zehnfache an wert reinstecken, nur damit ich andere rückleuchten habe?
Zitat:
Original geschrieben von Stahlestor
was anderes als nen Mängelschein gibts im höchstfall sowieso nich.
aha.......
mängel an lichttechnischen einrichtungen gelten als schwere mängel die die verkehrssicherheit beinträchtigen.....üblicherweise bekommt man mit einem solchen mangel auch keine hu plakette (außer natürlich bei deinem tüv)........
und mit dem mängelschein wäre ich da sehr vorsichtig! das kann genausogut mit einer sicherstellung des fahrzeuges und damit verbundenen rd. 1000€ auslagen nebst 3 (bzw.6) punkten in flensburg enden.....
Hast du alles schon so erlebt
Stimmts Magirus 😉
Hast voll nen Plan 🙄 😁
Ich würde die Diskussion endlich beenden
Da treffen Welten aufeinander die können nicht zusammen
Nur in welcher Welt lebt man????
Zitat:
Original geschrieben von Ostseetom
Nur in welcher Welt lebt man????
ich für meinen teil lebe in einer welt, in der ich meine argumente anhand der derzeit gültigen gesetzeslage schwarz auf weiß belegen kann und mich nicht auf irgendwelches stammtischgebrabbel stützen muss.....aber einige denken da etwas anders, was sich dann auch in ihrer stammeligen argumentation wiederspiegelt...
Ähnliche Themen
Also auf einer Deiner Feiern will ich keine Musik machen !!!
Nicht das Du da noch mit dem Gesetzbuch rumläufst und ich noch dran bin,
weil die dB meiner Anlage zu laut ist, oder ich nach der Feier in meinem Wagen schlafe, weil ich ein Bier getrunken habe, dies aber laut Gesetz nicht darf!
Man oh man.
Hier ist was los !
@ Tom
ich habe mein Equipment geholt, werde heute bzw. am Wochenende mal an den Remix gehen, mal schauen, ob es was wird 😁
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Also auf einer Deiner Feiern will ich keine Musik machen !!!
da kann ich dich beruhigen, da ich selbst in der veranstaltungsbranche nebenberuflich tätig bin, übernehme ich das schon selbst.... 😛
Na, denn will ich aber kein Veranstallter sein, wo Du auftauchst.
Nicht das meine Planung noch den Bach runtergeht !
(Will damit nicht Dein Können anzweifeln, geht lediglich darum, das ich denn ja hoffe, das ich alles im Rahmen der Genauigkeit liege)
Naja, meine Hobbys ist mein Sohn, die Musik usw., aber nicht das lesen von Gesetzestexten.
Kannst ja im Schwurgericht anfangen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
aber nicht das lesen von Gesetzestexten.
tja....
wenn du beruflich dich jeden tag mit div. din's und sonstigen vorschriften rumschlägst um daraus prüfanweisungen und zusammenfassungen zu erstellen, hat man irgendwann den dreh raus, und gesetzestexte lassen sich recht einfach lesen...ein paar jährchen forum-tätigkeit und etwas interesse an fahrzeugbastelleien und schon geht das.......ansonsten hab ich als hobby neben den auto's noch die feuerwehr und einige andere sachen... ^^ 😛
Oh, die FF vergaß ich doch total, dies ist natürlich auch mein Hobby.
Komm mal vorbei: www.feuerwehrwelt.de
Zitat:
Original geschrieben von angel of hell
...wenn man das e-prüfzeichen sieht,kann ich so fahren.
Was hat die Sichtbarkeit eines Zeichens mit dessen Gültigkeit zu tun?
Da sieht mans mal wieder @ Magi... irgendwas das du kein plan hast und nur dein zeug aus dein behinderten Büchern hier rein schreibst, denn nen Kumpel von mir hat (so wie ich) Blaues Standlicht das gab ein Mängelschein das wars, und er war nich der erste dem das pßassiert ist also lieber mal aus Erfahrung und nicht aus Büchern sprechen du boon.
Ob mit oder ohne TÜV/Dekra-Segen:
Bei einem Unfall mit Personenschaden und Einschaltung eines Gutachters wird genau nach Gesetzeslage beurteilt, dafür sorgt dann schon die Versicherung, die gerne kassiert aber äußerst ungern zahlt.
Dann ist es auch egal, ob der Prüfer geschlampt hat, gefällig war oder nicht alle Vorschriften kannte.
Wenn der Gutachter der Versicherung feststellt, das Fahrzeug war nicht vorschriftsmäßig, also die ABE nicht mehr gültig, kommt die Regressforderung.
@ Rolf
Und an wen werden die gestellt?
An den Fahrer, der ist verantwortlich.
Wenn er meint. das TÜV/dekra oder sonst wer verantwortlich sei, muß er sich mit diesem auseinandersetzen.
Nun bist Du noch einer von denen !
Ne, ich schreibe es nicht nochmal.