Schwarze Seitenblinker | E-Prüfzeichen - ABE? - TÜV abnahme ?

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

Heyho, mir fällt grade ncoh was ein, ich hab ja wie bekannt ^^ nen Pantherschwarzmetallic Mk7 allerdings mit Orangenen Seitenblinkern, und da das recht behindert aussieht wollte ich mal Fragen ob ich wenn ich mir schwarze bzw. leicht geschwärzte hole ein E-Prüfzeichen genügt (sofern auf Seitenblinkern vorhanden) eine ABE für die trecksblinker reicht oder sogar eine Einzelabnahme beim Tüv ?

Folgendes ist mir aufgefallen :

- ATU -> Scheinwerferspray z.B: Schwarz | Aufkleber ist drauf im Bereich der S.T.V.O nicht zulässig

-Baumarkt(OBI) -> Transparentspray z.B:Schwarz | kein Aufkleber oder warnungen

😕 in Erfurt fährt ein BMW Z3 Roadster rum mit komplett schwarzen Rückleuchten verdammte kacke die sind sowas von schwarz in wagenfarbe halt ich frag mich wie er das hinkriegt, normalerweise ist das nicht zulässig ! oder ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Robio12345


@ Drahkke.
Wenn du weist wie es geht und connections hast bekommst so gut wie alles eingetragen

Das ist mir durchaus bewußt.

Nur stellt es ein ernstzunehmendes Problem dar, wenn diese Eintragungen keinen Bestand haben, weil sie auf Grund fehlender Rechtsgrundlage nichtig sind.

120 weitere Antworten
120 Antworten

Dieser Meinung bin ich auch

ICH habe fertig 😁

Es ging ja mehr darum, das wenn sie eingetragen sind, die rechtlich auch iO. ist.

So, ich habe auch kein Bock mehr drauf. Muß ich wohl aus fehlern von Prüfern
zu gegebener Zeit lernen.

Kann sich denn ja die Justiz mit befassen.

Glaubt doch wohl keiner, das ein Prüfer sein Beruf riskiert, nur weil Herr Meier
seine Teile eingetragen haben möchte.

Ganz ruhig ..........................................😁

Tief durch atmen 😁

😰

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Glaubt doch wohl keiner, das ein Prüfer sein Beruf riskiert, nur weil Herr Meier
seine Teile eingetragen haben möchte.

Das glauben viele Zeitgenossen nicht, aber leider ist es die erschreckende Realität.

Prüfer sind eben auch nur Menschen und keine Automaten und Menschen neigen eben zu Fehlern. Wenn dazu dann noch ein mangelhaftes Angebot an beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten kommt oder schlichtes Desinteresse derer, die diese Möglchkeiten eigentlich wahrnehmen müßten, dann passieren solche Patzer leider häufiger als man als Außenstehender denkt.

Wissentlich machen die wenigsten Prüfer solche Fehler. Der überwiegende Anteil basiert schlichtweg auf Schlamperei.

Ähnliche Themen

Na denn !

Denn schlampen aber viele in diesem Bereich !
Und das in einer Einrichtung, die für Sicherheit zuständig ist.

Will nicht wissen, wie viele Autos in der BRD rumfahren, welche
keine ABE ihres Fahrzeuges mehr haben.

Ausserdem, wenn ich für meinen Sohn Sachen kaufe, achte ich immer
darauf, das es TÜV geprüft ist. Kann ich mich denn ja auch nicht drauf verlassen.
Kann denn ja auch ohne TÜV Siegel kaufen, wenn wir sowieso die dummen
sind wenn was passiert.
Kommt auch noch wesentlich günstiger.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Na denn !

Denn schlampen aber viele in diesem Bereich !
Und das in einer Einrichtung, die für Sicherheit zuständig ist.

Tja, ist leider so

Will nicht wissen, wie viele Autos in der BRD rumfahren, welche
keine ABE ihres Fahrzeuges mehr haben.

Ist doch hier für die Fragestellung ob eine Eintragung rechtlich gültig ist absolut irrelevant

Ausserdem, wenn ich für meinen Sohn Sachen kaufe, achte ich immer
darauf, das es TÜV geprüft ist. Kann ich mich denn ja auch nicht drauf verlassen.
Kann denn ja auch ohne TÜV Siegel kaufen, wenn wir sowieso die dummen
sind wenn was passiert.
Kommt auch noch wesentlich günstiger.

Wenn z.B. Rückleuchten Bauartgeprüft sind mit E-Prüfzeichen ist alles i.O., nur das E-Prüfzeichen und in dieser Verbindung bestehenden Bauartgenehmigung erlischt durch eine nachträgliche Bearbeitung (Lasierung), und darum geht es doch hier.

Und an dieser erloschenen Bauartgenehmigung nützt auch keine Eintragung, diese ist nichtig, da es nicht in dem Ermessungsspielraum eines TÜV-Prüfers liegt.

Denn habe ich wohl nicht aufgepasst.

So fing das Thema an, aber es hat sich verallgemeinert.

Es geht darum, das wenn der TÜV Hannes was einträgt, es nicht unbedingt
seine Richtigkeit haben muß und ich als ahnungsloser der Dumme bin !

Naja Mädels nach ewigen Diskusionen, Paragraphen und Gesetzen werde ich mir die lasierten Rücklichter kaufen und Eintragen lassen fertig, denn wenn der Tüv hannes mir die einträgt wird er schon wissen warum

Beispiel : kennt ihr den Cosworth Heckspoiler vom Essi ?? wenn nicht googelt mal
wenn ich den drauf habe alles eingetragen usw. und es gibt ein Unfall, ein Sachverständiger gibt den Heckspoiler als Unfallverursachung an,dann kann er gar nix machen weil er eingetragen ist, genau wie mit den Rücklichtern oder getönte scheiben (voraussetzung die Nummer is dabei).

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht ?
richtig, deswegen gehe ich ja zu einem "Prüfer" der wenn er meint (ER -- der seinen Job macht) ok keine Beeinträchtigung im Straßenverkehr, eingetragen !

Nicht umsonst Fahren allein in Erfurt 5-7 mit solchen lasierten SW rum.

Zitat:

Original geschrieben von Stahlestor


Nicht umsonst Fahren allein in Erfurt 5-7 mit solchen lasierten SW rum.

nur weil viele etwas machen, heißt das nicht das es auch legal ist!

in letzter zeit werden auch öfters wieder steine von autobahnbrücken geworfen.....und weil eben viele das machen, machst du das dann auch? isses dann legal?

die bekommst du nicht eingetragen.und wenn du es doch schaffst sag mal bescheid.

und da wird die auch nicht intressieren ob man das e prüfzeichen sieht.
ich habe meine selber lasiert und man konnte das e-prüfzeichen sehen.ende der geschichte ausbauen.ob du es nun selber machst oder sie so gekauft werden,denke ich ist egal.

Ist selbstverständlich egal ob selbst oder gekauft, da die Bauart dadurch erloschen ist.
Spielt ja keine Rolle ob die durch dich oder durch jemand anderen durch die Lasur zum erloschen gebracht wurde 😉

was geilt ihr euch eigentlich immer an dem e-zeichen auf?

das prüfzeichen gillt für die serienleuchte......durch die veränderung habt ihr im prinzip eine ganz neue leuchte gebaut und müsstet theoretisch das prüfzeichen rausschleifen....ist doch logisch dass das noch zu sehen ist, wenns keiner weggemacht hat....... 🙄

@ Zicke

sag nicht, Du hast sie nicht Eingetragen bekommen!?

Unglaublich 😁

Hin und her, ob E - Zeichen oder nicht, wenn der TÜV es einträgt, denn
bleibe ich beim Glauben, das es iO, ist !

Bin nicht Jesus, damit nicht Allwissend.

Und wenn mir ein dahergelaufener erzählen will das man es nicht darf, glaube ich dem es erst recht nicht !

Der TÜV wird wissen was er macht.

Wäre ja schlimm, wenn ich nachdem TÜV noch zu einer anderen Stelle muß,
damit die Abnahme begläubigt wird.

Mag alles richtig sein, was die Bürokraten hier erzählen, aber ich bleibe bei meiner Meinung !
Die ist, gucke Schein, alles drin, fertig !!

Schönes Wochenende !!

Zitat:

@ Zicke

 

sag nicht, Du hast sie nicht Eingetragen bekommen!?

 

Unglaublich

tja ich war eben auch so blöd und hab gedacht ,wenn man das e-prüfzeichen sieht,kann ich so fahren. die haben gesagt,das zeichen tut nichts zur sache.veboten ist verboten.es ist vom original verändert worden und deshalb nicht erlaubt.hinterher ist man immer schlauer. hab sie bei ebay verkauft. mit den hinweis das sie nicht erlaubt sind. wurden trozdem verkauft.

muss jetzt zu oma.bis dann..............

Deine Antwort
Ähnliche Themen