Schwarze Seitenblinker | E-Prüfzeichen - ABE? - TÜV abnahme ?
Heyho, mir fällt grade ncoh was ein, ich hab ja wie bekannt ^^ nen Pantherschwarzmetallic Mk7 allerdings mit Orangenen Seitenblinkern, und da das recht behindert aussieht wollte ich mal Fragen ob ich wenn ich mir schwarze bzw. leicht geschwärzte hole ein E-Prüfzeichen genügt (sofern auf Seitenblinkern vorhanden) eine ABE für die trecksblinker reicht oder sogar eine Einzelabnahme beim Tüv ?
Folgendes ist mir aufgefallen :
- ATU -> Scheinwerferspray z.B: Schwarz | Aufkleber ist drauf im Bereich der S.T.V.O nicht zulässig
-Baumarkt(OBI) -> Transparentspray z.B:Schwarz | kein Aufkleber oder warnungen
😕 in Erfurt fährt ein BMW Z3 Roadster rum mit komplett schwarzen Rückleuchten verdammte kacke die sind sowas von schwarz in wagenfarbe halt ich frag mich wie er das hinkriegt, normalerweise ist das nicht zulässig ! oder ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Robio12345
@ Drahkke.
Wenn du weist wie es geht und connections hast bekommst so gut wie alles eingetragen
Das ist mir durchaus bewußt.
Nur stellt es ein ernstzunehmendes Problem dar, wenn diese Eintragungen keinen Bestand haben, weil sie auf Grund fehlender Rechtsgrundlage nichtig sind.
120 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Robio12345
Mister Lippe😁, mich würde mal interessieren was eingetragen ist.
Normal müßte ja hersteller und Nummer dann drin stehen.
Na wer hier wohl Mister Lippe ist 😁
Hast schon ne neue Lippe oder die geschrottete repariert? 😛
"nach § 22 a StVZO schwarz getönte serienrücklichter" steht da drinne.
nun extra für dich raussgeschrieben
pappnase 😉
Na das ist doch mal ein wort.
Wenn man will bekommt man eh so einiges eingetragen. Muss nur wissen wo und wie.
Die geschrottete macht ihren namen noch immer alle Ehre.
Schrott und weg
Habe einen Escort gesehen ohne Nebler mit einer Astra Lippe,,,, zweiteilig.
Wäre eine Idee
Astra Lippe???
zweiteilig?
hast denn wenigstens nen bild gemacht?
Hier ist lustig, hier bleibe ich 😁
Zur Eintragung, das wäre ja der Hit, wenn ich verantwortlich bin, für Sachen, die der TÜV mir einträgt 😕
Bin ein Laie, er hat es studiert, sollte schon wissen was er macht.
Entweder sagt er ja oder nein.
Er ist der Fach Heini.
Punkt und aus.
Zitat:
Original geschrieben von Stahlestor
Natürlich übernimmt der Prüfer die verantwortung
falsch!
der tüv'ler ist für eine eintragung die er zu unrecht tätigt NICHT haftbar zu machen!
da auch rückleuchten gesetzliche midnestanforderungen erfüllen müssen, müssen diese durch messgeräte (und das messgerät "menschliches auge" ist nunmal nicht uzlässig indem fall)
Zitat:
Original geschrieben von Ostseetom
Zu dem muß man natürlich auch wissen wo man mit sowas hin geht 😰
wenn das ja wirklich soooooooo einfach ginge wie hier in dem thread das gewisse spezialitsen behaupten, dann könnte das ja JEDER tüv......und nicht nur einer den man über 5-ecken in der kneipe kennengelenrt hat 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Stahlestor
nope, eingetragen ist eingetragen!
es steht lediglich auffm papier, das bedeuted noch lange nicht, das es auch legal ist und damit rechtlichen bestand hat....
sonst würde jeder zweite trottel auch mit ner ubb die "eingetargen" ist rumfahren.....
Zitat:
Original geschrieben von Ostseetom
Ach dann war ich schon 2mal mit illegalen Rücklichtern beim TÜV und hab erfolgreich
bestanden???
was eindeutig darauf zurückzuführen ist, das der tüv bei dir schlampig gearbeitet hat...!
Zitat:
Original geschrieben von Ostseetom
Seid IHR Sachverständige oder die Leute beim TÜV/DEKRA die mir sowas eingetragen haben???
sag niemals nie!
es gibt auch elktrotechnik-ing. die zu blöd sind ne steckdose zu verkabeln......
Zitat:
Original geschrieben von Ostseetom
"nach § 22 a StVZO schwarz getönte serienrücklichter" steht da drinne.
aha...
leider ist dieser satz wenig aussagekräftig da hier neben der transparenz auch noch aufgeführt werdne müsste welche restdurchlässigkeit vorhanden ist.....
im klartext kannste die lampen dann auch mit schwarzem signierspray komplett abdunkeln....und dem nächten tüv'ler isses zu dunkel und der streicht dir die eintragung dann wieder....
und genau dort kommt das lichttechnische gutachten ins spiel....mit dem sichergestellt wird, das die lampen noch die gestzl. mindestanforderungen erfüllen.....
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Zur Eintragung, das wäre ja der Hit, wenn ich verantwortlich bin, für Sachen, die der TÜV mir einträgt 😕
guck mal in der stvo wer für den verkehrssicheren und zulassungskonformen zustand seines fahrzeuges zuständig ist......den tip gebe ich dir: polizei, werkstatt und tüv sind dort NICHT aufgeführt......
So, jetzt haben wir alle unser Fett wegbekommen.
Aber ich fahre zum TÜV, lasse alles eintragen.
Im Falle es zB. Crash stellt sich raus, 😰 der Mann darf die aber nicht fahren.
Ich habe sie aber in meinem Schein stehen.
Ist für mich alles im Lot, so denke ich.
Denn, ich habe von der Sache keinen Plan und gehe davon aus, wenn der
TÜV es einträgt das alles ok ist.
Denn kann ich mir auch das Geld fürn TÜV sparen, denn ist es ja zweglos !
Finde ich gerade auch keinen Sinn drin, das ich der Dumme bin.
Was in der STVO steht weiß ich, aber ..................................... ??????????????
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Finde ich gerade auch keinen Sinn drin, das ich der Dumme bin.
rechtlich gesehen ist es nunmal so!
denjenigen der es dir eingetragen hat, kannst du NICHT haftbar machen.....wenn sich die beschwerden über den prüfer häufen, dann verliert der zwar seine lizens und kann sich nen anderen job suchen, aber die dir entstehenden kosten die trägst du selbst!
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Denn kann ich mir auch das Geld fürn TÜV sparen, denn ist es ja zweglos !
nicht ganz!
dann kann man dir vorsatz unterstellen, und das wirkt sich nicht gerade strafmildernd aus.....
Wenn ich Ing des Metallbaus wäre und fertige Dir eine Aussentreppe, bau sie
Dir an Dein Haus, denn bin ich doch auch am Arsch,wenn was passiert ??
Deswegen kann ich es nicht verstehen.
Egal. Will jetzt essen.
Zitat:
Original geschrieben von Stahlestor
Natürlich übernimmt der Prüfer die verantwortung du clown sonst könnte jeder sein eigenes Tüv zertifikat schreiben und eingetragen ist eingetragen ...
Das wäre mir absolut neu.
Kannst du dafür einen Quellennachweis nennen?
@ Tom & Robio
sag mal, kann es sein das bei uns der TÜV & AU 2007 abgelaufen ist?
Wir haben noch eine orange Plakette hier im Forum, oder haben wir bis 2013 ?
😁
Also ich hab ne braune drauf. mein Auto steht oft inne Sonne da ist die bestimmt von der Sonne verschoßen ins Orange
Es hat keinen Sinn Nice-DJ
Es herrscht Recht und Ordnung in Deutschland
und
Gesetz ist Gesetz und Ermessensspielraum gibt es nicht!!!
Achja, hab gestern oder so einen Bericht der VehrkehrsPolizei gesehen
(nur mal so als beispiel).
Da hatten die einen angehalten, der hätte 150Tacken zahlen müssen, 3Punkte und
hätte ein Monat Fahrverbot bekommen.
Und was machen die Herren in Grün?
Eine mündliche Verwarnung und lassen ihn weiter fahren 😰
Ist das der Ermessensspielraum den unsere Gesetze erlauben?
Kann man und darf man laut Gesetz so handeln?
ne, oder?
Und wäre der jetzt weiter gerast und hätte ein Kind überfahren.
Wer wäre dann haftbar?
Tja, nun raus mit euren Gesetzbücher 😁
Müßte ja einer ganz genau wissen 😉
Ja stimmt,
aber egal mein Auto ist eh nicht Verkehrssicher,
weil ich hab ja illegale Rücklichter dran 😛 😁😰