Schwarze Seitenblinker | E-Prüfzeichen - ABE? - TÜV abnahme ?

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

Heyho, mir fällt grade ncoh was ein, ich hab ja wie bekannt ^^ nen Pantherschwarzmetallic Mk7 allerdings mit Orangenen Seitenblinkern, und da das recht behindert aussieht wollte ich mal Fragen ob ich wenn ich mir schwarze bzw. leicht geschwärzte hole ein E-Prüfzeichen genügt (sofern auf Seitenblinkern vorhanden) eine ABE für die trecksblinker reicht oder sogar eine Einzelabnahme beim Tüv ?

Folgendes ist mir aufgefallen :

- ATU -> Scheinwerferspray z.B: Schwarz | Aufkleber ist drauf im Bereich der S.T.V.O nicht zulässig

-Baumarkt(OBI) -> Transparentspray z.B:Schwarz | kein Aufkleber oder warnungen

😕 in Erfurt fährt ein BMW Z3 Roadster rum mit komplett schwarzen Rückleuchten verdammte kacke die sind sowas von schwarz in wagenfarbe halt ich frag mich wie er das hinkriegt, normalerweise ist das nicht zulässig ! oder ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Robio12345


@ Drahkke.
Wenn du weist wie es geht und connections hast bekommst so gut wie alles eingetragen

Das ist mir durchaus bewußt.

Nur stellt es ein ernstzunehmendes Problem dar, wenn diese Eintragungen keinen Bestand haben, weil sie auf Grund fehlender Rechtsgrundlage nichtig sind.

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Zitat:

Original geschrieben von Robio12345


Eine ABE oder ein E Prüfzeichen reicht bei schwarzen Seitenblinkern
völlig aus. Soweit du die so gekauft und nicht selbst lasiert hast

das sollte man genauer definieren!

Soweit sie sich im Serienzustand befinden....

denn die gibts auch schon lasiert zu kaufen, da sieht man das e-zeichen dann noch.....und zulässig sind sie trotzdem nicht!

Ich hab was fettes bey Ebay gefunden von Car-Lights-Tuning für alle möglichen Autos lasierte Rücklichter richtig brutal wie ein schwarzer Spiegel ohne jeglichen verlust des Lichtdurchlassen mit E-Prüfzeichen 60 euro + versand (9.00euro) Eintragung vatürlich notwendig denke mal einfach probieren anstatt zu Fachsimpeln.

und hab noch was nettes gefunden Mk7 Front SW Black Edition schöne dinger

Also Vorne seite hinten wird wohl schwarz soweit ich es eingetragen kriege allerdings erst in 2 Monaten.

Also ich denke es wurde alles gesagt !

MFG

Zitat:

Original geschrieben von Stahlestor


ohne jeglichen verlust des Lichtdurchlassen mit E-Prüfzeichen

soso.....

lasiert = baulich verändert = unzulässig

und da kann das e-prüfzeichen sogar noch nachleuchtend und rosa-grün gepunktet sein! die dinger sind baulich verändert und damit ist das e-prüfzeichen hinfällig!

Zitat:

Original geschrieben von Stahlestor


Also ich denke es wurde alles gesagt !

und trotzdem haben einige es immernochnicht begriffen! 🙄

€dit: im übrigen wer lesen kann ist klar im vorteil:

Zitat:

Wir müssen darauf hinweisen, dass lasierte Rückleuchten (auch originale mit E-Prüfzeichen) laut §22a Abs.2 der StVZO im öffentlichen Straßenverkehr nicht ohne Eintragung zulässig sind. Eine Eintragung liegt immer im Ermessen des TÜV-Sachverständigen. Wir empfehlen die Leuchten zu Show und Tuning zwecken nicht für StVO ohne eine Eintragung. Von uns modifizierte Leuchten sind in der StVO ohne Eintragung nicht zulässig, deswegen übernimmt car-lights-tuning auch keinerlei Haftung hierfür. Zugelassene Einbauteile werden unzulässig verarbeitet, so dass die ABE bzw. die E-Zeichen erlöschen. Das Prüfzeichen befindet sich aber immer noch auf dem Bauteil, obwohl es nicht mehr zugelassen ist.

und das "ermessen" gibt es NICHT! hierzu ist das lichttechnische gutachten nötig!

willst du jetzt noch mehr § haben oder reicht dir das?

@MagirusDeutzUlm
also du kannst ja anscheinend lesen, ist ja ein dein eigener kopierter text von Ebay

Zitat:

"Wir müssen darauf hinweisen, dass lasierte Rückleuchten (auch originale mit E-Prüfzeichen) laut §22a Abs.2 der StVZO im öffentlichen Straßenverkehr nicht ohne Eintragung zulässig sind. Eine Eintragung liegt immer im Ermessen des TÜV-Sachverständigen."

Also warum behauptest denn dann sowas kostet eine Summe von 20.000 Euro???

So ein Blödsinn!!!

Ich hatte 2mal einen Sachverständigen die wohl einen großen Ermessensspiel-

raum hatten (wie du wohl gleich behaupten wirst) da die mir 2mal in unterschiedlichen Prüfstellen/Städten, lasierte Rücklichter eingetragen haben.

Und das nicht mit großem Tralalalala und 20.000Euro!

Es ist durchaus möglich sowas mit wenig Geld eintragen zu lassen!

Zu dem muß man natürlich auch wissen wo man mit sowas hin geht 😰

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Zitat:

Original geschrieben von Stahlestor


.

und hab noch was nettes gefunden Mk7 Front SW Black Edition schöne dinger

Also Vorne seite hinten wird wohl schwarz soweit ich es eingetragen kriege allerdings erst in 2 Monaten.

Also ich denke es wurde alles gesagt !

MFG

Wenn es normale Schweinwerfer sind in Schwarz/Dunkel. hat der Tüv damit keine Probleme

Ich habe sie in meinem auch drin, Blinker sind richtig dunkel .

Das innenleben was normal weist ist, ist bei diesen Schwarz. Deswegen wirken sie im ganzen dunkeler.

Ist mal was anderes wie die Angel´s. Die hat ja mittlerweile fast jeder drin

Zitat:

Original geschrieben von Ostseetom


Es ist durchaus möglich sowas mit wenig Geld eintragen zu lassen!
Zu dem muß man natürlich auch wissen wo man mit sowas hin geht 😰

Nein wenn ein TÜV'ler eine eigen lasierte Leuchte eintragen sollte, ist diese Eintragung nichtig.

Es kann kein Prüfer der Welt eine nachträglich in der Bauart geänderte Leuchte (Lasierung) nach eigenen Ermessen Eintragen.

Weil dies nicht in dem Ermessen des Prüfers liegt 🙄

Der zitierte Satz von Ebay oder woher auch immer, der aussagt das eine Eintragung im Ermessen des Prüfers liegt ist falsch, so falsch das es falscher nicht mehr geht.

So jetz aber, Angel Eays die heissen nich Angel Eyes sondern Standlichtringe und die gehören BMW, also kopier ich das nicht, genauso mit den M3 Spiegeln wie behindert muss ich im Kopf sein und mir solche an nen scheiss Opel oder Honda oder sonste was anbauen.

Thema schwarze Scheinwerfer, du hast recht mit baulich verändert aber ich habe nicht gesagt das ich meine Rücklichter nicht eintragen lasse das ich die seitenblinker einfach so dranbaue ganz klar die fallen bei meinem Lack eh nich auf aber hinten is das ne andere sache, und die Vorderen sind halt Dunkel so angegraut schwarz, aber Ab- und Aufblenlicht ist mit dieser silbernen Reflektor also die sind auch nicht lasiert.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von Ostseetom


Es ist durchaus möglich sowas mit wenig Geld eintragen zu lassen!
Zu dem muß man natürlich auch wissen wo man mit sowas hin geht 😰
Nein wenn ein TÜV'ler eine eigen lasierte Leuchte eintragen sollte, ist diese Eintragung nichtig.
Es kann kein Prüfer der Welt eine nachträglich in der Bauart geänderte Leuchte (Lasierung) nach eigenen Ermessen Eintragen.
Weil dies nicht in dem Ermessen des Prüfers liegt 🙄
Der zitierte Satz von Ebay oder woher auch immer, der aussagt das eine Eintragung im Ermessen des Prüfers liegt ist falsch, so falsch das es falscher nicht mehr geht.

nope, eingetragen ist eingetragen ! wenn dan trägt der Prüfer die verantwortung.

Zitat:

Original geschrieben von Stahlestor



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Nein wenn ein TÜV'ler eine eigen lasierte Leuchte eintragen sollte, ist diese Eintragung nichtig.
Es kann kein Prüfer der Welt eine nachträglich in der Bauart geänderte Leuchte (Lasierung) nach eigenen Ermessen Eintragen.
Weil dies nicht in dem Ermessen des Prüfers liegt 🙄
Der zitierte Satz von Ebay oder woher auch immer, der aussagt das eine Eintragung im Ermessen des Prüfers liegt ist falsch, so falsch das es falscher nicht mehr geht.
nope, eingetragen ist eingetragen ! wenn dan trägt der Prüfer die verantwortung.

Absoluter Schwachfug !!!

Es gibt keine Eintragung, wenn es eine solche geben sollte ist diese NICHTIG !!!!!!!!!!!
Zeig mir eine einzige Eintragung von einer nachträglich lasierten Leuchte, den Eintragungstext wil ich sehen.

Wie soll die Eintragung lauten ? Rückleuchten schwach lasiert ???

Der Prüfer in der Verantwortung ??? Träum weiter selten so ein Quatsch gehört, die Verantwortung hat der Fahrer und Halter des Fahrzeuges.
Nur als Beispiel irgendein Prüfer trägt dir deine Leuchten ein, du lasierst die im Anschluss noch dunkler, und der Prüfer soll in der Verantwortung stehen ?

Selten soviel Stamtischgeschwätz wie hier gelesen.
Fakt ist durch nachträgliche Lasur erlischt die Bauart der Leuchte, da hilft wie schon erwähnt keine Eintragung, aber wer nicht hören will, der muss halt aus eigenen (meist teuren) Erfahrungen lernen.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von Ostseetom


Es ist durchaus möglich sowas mit wenig Geld eintragen zu lassen!
Zu dem muß man natürlich auch wissen wo man mit sowas hin geht 😰
Nein wenn ein TÜV'ler eine eigen lasierte Leuchte eintragen sollte, ist diese Eintragung nichtig.
Es kann kein Prüfer der Welt eine nachträglich in der Bauart geänderte Leuchte (Lasierung) nach eigenen Ermessen Eintragen.
Weil dies nicht in dem Ermessen des Prüfers liegt 🙄
Der zitierte Satz von Ebay oder woher auch immer, der aussagt das eine Eintragung im Ermessen des Prüfers liegt ist falsch, so falsch das es falscher nicht mehr geht.

Ach dann war ich schon 2mal mit illegalen Rücklichtern beim TÜV und hab erfolgreich

bestanden???

Versteift euch nicht auf irgendwelche Paragraphen und Verbote. Seid IHR Sachverständige oder die Leute beim TÜV/DEKRA die mir sowas eingetragen haben???
Die machen ihren Job dort und die wissen bestimmt WIE sie denn zu machen haben.
Eure Paragraphen,Verbote und haste nicht gesehen sind völlig Lebensfremd!
Das ist der Ermessensspielraum den die Leute in ihrem Job haben und haben müssen.
Alles andere ist was für Paragraphenpupser am Schreibtisch die keine Ahnung haben.
Wer würde denn auch einen Kollegen anzweifeln und behaupten seine Eintragung ist nichtig???
Völliger Humbug!

Und nein ich werde meinen Fahrzeugschein hier nicht mit der Eintragung und einem Bild der lasierten Rücklichter veröffentlichen!!!

Hiermit meine ich den Obersachverständigen Herr Kai70

Zitat:

Original geschrieben von Ostseetom



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Nein wenn ein TÜV'ler eine eigen lasierte Leuchte eintragen sollte, ist diese Eintragung nichtig.
Es kann kein Prüfer der Welt eine nachträglich in der Bauart geänderte Leuchte (Lasierung) nach eigenen Ermessen Eintragen.
Weil dies nicht in dem Ermessen des Prüfers liegt 🙄
Der zitierte Satz von Ebay oder woher auch immer, der aussagt das eine Eintragung im Ermessen des Prüfers liegt ist falsch, so falsch das es falscher nicht mehr geht.
Ach dann war ich schon 2mal mit illegalen Rücklichtern beim TÜV und hab erfolgreich
bestanden???

Versteift euch nicht auf irgendwelche Paragraphen und Verbote. Seid IHR Sachverständige oder die Leute beim TÜV/DEKRA die mir sowas eingetragen haben???
Die machen ihren Job dort und die wissen bestimmt WIE sie denn zu machen haben.
Eure Paragraphen,Verbote und haste nicht gesehen sind völlig Lebensfremd!
Das ist der Ermessensspielraum den die Leute in ihrem Job haben und haben müssen.
Alles andere ist was für Paragraphenpupser am Schreibtisch die keine Ahnung haben.
Wer würde denn auch einen Kollegen anzweifeln und behaupten seine Eintragung ist nichtig???
Völliger Humbug!

Und nein ich werde meinen Fahrzeugschein hier nicht mit der Eintragung und einem Bild der lasierten Rücklichter veröffentlichen!!!

Jeder Gutachter bei einem Unfal würde diese Eintragung anzweifeln, wenn aufgrund dieser Leuchten der Unfall vermeidbar war.

Hat nichts mit Versteifen oder zu tun, dies ist Fakt ein Prüfer kann in seinem Rahmen der Möglichkeiten keine selbst lasierten Leuchten eintragen.

Auch wenn du es dir noch so sehr wünschst und hundertmal schreibst das irgendein TÜV'ler die Einträgt, ändert dann nix an der Nichtigkeit der Eintragung, sei froh oder traurig, das es bisher noch nicht bei deinem TÜV Terminen aufgefallen ist, spätestens wenn du vor mir fährst und ich lasierte Rückleuchten erkenne, werde ich dir reinfahren und sagen das ich die Bremslichter nicht erkannt habe durch die Lasierung.
Wünsche dir dann viel Spass mit meinen Anwälten.

ja du hast recht und bist der beste!

hast du eigentlich einen bürojob?

😁

tschau ich bin raus

Natürlich übernimmt der Prüfer die verantwortung du clown sonst könnte jeder sein eigenes Tüv zertifikat schreiben und eingetragen ist eingetragen und versuchen werde ich es auf jedenfall da kannst du labern was du willst, wenn steht keinerlei beeinträchtigung des Lichtdurchlasses dann kann da irgendein Sachverständiger mal kacken gehen. ende !

Mister Lippe😁, mich würde mal interessieren was eingetragen ist.
Normal müßte ja hersteller und Nummer dann drin stehen.

http://www.car-lights-tuning.de/

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