Schwarze Seitenblinker | E-Prüfzeichen - ABE? - TÜV abnahme ?
Heyho, mir fällt grade ncoh was ein, ich hab ja wie bekannt ^^ nen Pantherschwarzmetallic Mk7 allerdings mit Orangenen Seitenblinkern, und da das recht behindert aussieht wollte ich mal Fragen ob ich wenn ich mir schwarze bzw. leicht geschwärzte hole ein E-Prüfzeichen genügt (sofern auf Seitenblinkern vorhanden) eine ABE für die trecksblinker reicht oder sogar eine Einzelabnahme beim Tüv ?
Folgendes ist mir aufgefallen :
- ATU -> Scheinwerferspray z.B: Schwarz | Aufkleber ist drauf im Bereich der S.T.V.O nicht zulässig
-Baumarkt(OBI) -> Transparentspray z.B:Schwarz | kein Aufkleber oder warnungen
😕 in Erfurt fährt ein BMW Z3 Roadster rum mit komplett schwarzen Rückleuchten verdammte kacke die sind sowas von schwarz in wagenfarbe halt ich frag mich wie er das hinkriegt, normalerweise ist das nicht zulässig ! oder ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Robio12345
@ Drahkke.
Wenn du weist wie es geht und connections hast bekommst so gut wie alles eingetragen
Das ist mir durchaus bewußt.
Nur stellt es ein ernstzunehmendes Problem dar, wenn diese Eintragungen keinen Bestand haben, weil sie auf Grund fehlender Rechtsgrundlage nichtig sind.
120 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ostseetom
Ich hatte 2mal einen Sachverständigen die wohl einen großen Ermessensspiel-
raum hatten (wie du wohl gleich behaupten wirst) da die mir 2mal in unterschiedlichen Prüfstellen/Städten, lasierte Rücklichter eingetragen haben.
Für einen Ermessensspielraum gibt es im Falle von Fahrzeugaußenbeleuchtungen keine Rechtsgrundlage.
Die beiden Prüfer können allenfalls einem Verbotsirrtum erlegen sein und müssen hier ggf. mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Jaaaaaaaaa,
auf das hab ich jetzt gewartet 😁
Wenn du wüßtest was wir bei einem Rallye-Cossie schon alles
eingetragen bekommen haben (was zum rallye fahren auch sein muß) ,
dann stellt es dir wahrscheinlich
die Nackenhaare!!😰
Darf ich das jetzt so interpretieren, daß du die Eintragung geduldet hast in dem klaren Bewußtsein, daß sie rechtlich unzulässig ist?
Nein, ich fühle mich rechtlich auf der sicheren Seite da ich mich
damit weit genug abgesichert habe 😉
Für den Fall das du mir jetzt Vorsatz vorwirfst und mich gleich
verurteilst 😰
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@ Drahkke.
Wenn du weist wie es geht und connections hast bekommst so gut wie alles eingetragen
Beispiel:
Motorrad..........ein Gutachten mit Bild besorgt von einer Auspuffanlage. Bilder sind meist Kopien wo man nur andeutungsweise erkennen kann wie sie auszusehen hat im montierten Zustand
Anlage nachgebaut und mit den Zahlen versehen wo sie hingehören aber leider gottes ohne dem Innenleben (so ein Pech aber auch😁). Komplett verchromen lassen und siehe da .... eingetragen und keine Sau kräht mehr danach
Um 11:45 Uhr da gewesen, und da die lieben Brüder auch pünktlich um 12 Uhr Feierabend haben wollten zum Wochenende hin😁
Wenn du weist wo und wie geht so einiges
Zitat:
Original geschrieben von Ostseetom
Nein, ich fühle mich rechtlich auf der sicheren Seite da ich mich
damit weit genug abgesichert habe...
Auf dein Gefühl allein solltest du dich dabei aber besser nicht verlassen, sondern zumindest die entsprechenden Gesetze und Paragraphen lesen und verstehen, um rechtliche Risiken weitgehend auszuschließen.
Zitat:
Original geschrieben von Robio12345
@ Drahkke.
Wenn du weist wie es geht und connections hast bekommst so gut wie alles eingetragen
Das ist mir durchaus bewußt.
Nur stellt es ein ernstzunehmendes Problem dar, wenn diese Eintragungen keinen Bestand haben, weil sie auf Grund fehlender Rechtsgrundlage nichtig sind.
Selbst wenn ich jetzt sagen würde, ich habe auch solche Leuchten, würde ich sie auch nicht ausbauen.
Und auf Dein jetzt kommendes " mit Vorsatz", ne ist es nicht, denn die meisten
gehen davon aus, wenn sie beim Tüv waren, das es io ist.
Wie schon geschrieben, kann den Sinn nicht nachvollziehen.
Wenn ich einen Siegel vom TÜV habe, sehe ich, als Laie es als i.O an.
Sonst hätte er seinen Stempel da nicht rauf gemacht bzw. dürfen.
Ich bin ein stink normal deutscher Bundesbürger.
Was man hier alles an Gesetze und § im Schädel haben muß, ist ja
unglaublich !!!
Kannst Dich ja bei Stern TV melden.
@Drahkke
Glaub mir, das hab ich 😉
Und es ist nicht die Pflicht eines Autofahrers das Gesetzbuch
auswendig zu können wie in dem Umfang den du grade
beschreibst!!!
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Wie schon geschrieben, kann den Sinn nicht nachvollziehen.
Wenn ich einen Siegel vom TÜV habe, sehe ich, als Laie es als i.O an.
Das nicht jeder Laie die Zusammenhänge durchblickt, kann ich durchaus nachvollziehen.
Leider haben wir in Deutschland aber auch den Rechtsgrundsatz, daß Unwissen nicht vor Strafe schützt.
Leider haben wir in Deutschland aber auch den Rechtsgrundsatz, daß Unwissen nicht vor Strafe schützt.
Das mag ja sein aber wodrauf kann ich mich denn dann verlassen wenn nicht auf einen TÜV Prüfer der diese Leuchten als unbedenklich einstuft
Was für eine plumpe Antwort.
Ich bin kein Jurist !
Wer will verlangen, das ich mir die ganze Reihe von Gesetzesbüchern
in Schädel prügel?
Und der Grundsatz wird schon lange nicht mehr angewand, denn die Jungs haben auch gelernt. Das liegt denn wohl in deren Ermessensspielraum.
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Das liegt denn wohl in deren Ermessensspielraum.
Diese
Vermutungwurde ja schon mehrfach geäußert.
Allein es fehlt die Rechtsgrundlage, welche einen solchen Ermessensspielraum definiert.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese Vermutung wurde ja schon mehrfach geäußert.Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Das liegt denn wohl in deren Ermessensspielraum.Allein es fehlt die Rechtsgrundlage, welche einen solchen Ermessensspielraum definiert.
Lass den Kid's ihren Glauben, Sie wünschen es sich doch so sehr 🙄
Sollen wir mal zu einem Ende kommen??? Kommen eh nicht auf einen Nenner
Manch Prüfer trägt sie ein und andere nicht.
Schicht im Schacht