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Schwarze Rückleuchten und Scheinwerfer (Folie)

Smart Forfour 454
Themenstarteram 29. Juli 2011 um 11:47

Hallo Jungs und Mädels,

ich weiß, dass es ein paar Zeilen unter diesem Thread ein ähnliches Thema gibt, aber ich wollte doch lieber erstmal selbst nachfragen, da es sich hier nicht ums lackieren von Scheinwerfern handelt.

Und zwar bin ich in einem englischen ForFour-Forum auf folgende Lösung für schwarze Leuchten gestoßen:

FlyEyes Kit

Dieses FlyEyes Kit ist im Prinzip eine elastische Klebefolie, die nur von einer Seite normal das Licht durchlässt, aber von der anderen Seite schwarz ist.

Das sieht beim ForFour so aus, wie auf dem Bild im Anhang...

Links die Rückleuchten mit Folie und rechts noch ohne.

Das funktioniert vorne genauso wie hinten und es lässt noch genügend Licht durch.

Weitere Beispielbilder auch für die Scheinwerfer vorne findet ihr auf der englischen Website.

 

Aber nun die alles entscheidende Frage:

Ist das in Deutschland erlaubt?

Oder alternativ: Gibt es solche Anbieter / Produkte auch in Deutschland?

In England auf jeden Fall, sogar vorne.

Gruß!

Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2011 um 0:12

Sei doch froh, daß die Leuchten im Dunkeln auch von der Seite erkennbar sind -- ist doch ein Sicherheitsmoment! Ist zB nützlich beim Rückwarts-Herausfahren auf eine Straße, und man ist dabei für den fließenden Verkehr schon frühzeitig sichtbar; sollte es mal zu einem Unfall kommen, bei dem die eigenmächtige Veränderung eines typgeprüften Bauteils eine Rolle spielt und die Versicherung bekommt Wind davon, wird sie zwar zahlen, nimmt Dich aber voll in Regreß! Ob's das wert ist? Die Vers.-Juristen lauern nur auf sowas...:(

18 weitere Antworten
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18 Antworten
am 29. Juli 2011 um 11:51

Zitat:

Original geschrieben von Cymon

 

IST DAS IN DEUTSCHLAND ERLAUBT?

Ein klares: Nein.

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 12:22

Aber es gibt doch für andere Fahrzeugmarken und Modelle auch schwarze Rückleuchten, oder?

Kannst du mir genau sagen warum das nicht erlaubt ist?

am 29. Juli 2011 um 12:23

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von Cymon

 

IST DAS IN DEUTSCHLAND ERLAUBT?

Ein klares: Nein.

Also so Klar ist das für mich nicht.

kannst du das auch begründen ?

am 29. Juli 2011 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von Cymon

Aber es gibt doch für andere Fahrzeugmarken und Modelle auch schwarze Rückleuchten, oder?

Kannst du mir genau sagen warum das nicht erlaubt ist?

Es mag sicher Rückleuchten geben, die schwarz sind und eine entsprechende Zulassung haben. Das Zauberwort heißt in dem Fall Zulassung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Unternehmen, welches in UK beheimatet ist, eine Zulassung für den Bereich der Straßenverkehrsordnung in Deutschland hat.

Das folieren/lasieren von Scheinwerfern/Rückleuchten ist in Deutschland nicht erlaubt, da dies die Helligkeit ändert und diese Helligkeit der Scheinwerfer ist Teil der Zulassung.

 

BTW: Es ist nicht nett, wenn Du hier User anschreist!

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 13:21

Gut, das klingt einleuchtend.

Gibt es sowas überhaupt auch in Deutschland oder gibt es Alternativen, außer neue geschwärzte Komplettscheinwerfer aus dem Zubehör zu kaufen, falls es sowas für den 44 überhaupt gibt!??

Zitat:

BTW: Es ist nicht nett, wenn Du hier User anschreist!

Das sollte lediglich die Wichtigkeit dieser Frage veranschaulichen, habs aber extra für dich geändert. :)

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 18:20

Hallo,

habe noch etwas gefunden.

Und zwar einen ForFour mit bösem Blick.

Klick mich hart!

Der ist definitiv nicht durch Motorhaubenverlängerung / -ansätze entstanden, sondern eher durch Beklebung oder Lackierung der Scheinwerfer.

Da es ein deutsches Bild ist, wird das ja wohl erlaubt sein, anscheinend.

Irgendwereine Idee, wie man das machen könnte?

Hi,

nur weil jemand damit rumfährt heißt das noch lange net das es erlaubt ist.

Es werden ja auch Leute umgebracht obwohl es verboten ist ;)

Ganz grundsätzlich ist mal jede Veränderung von Leuchtmitteln verboten,es sei denn das ensprechende Bauteil hat ABE. Teilweise behaupten Verkäufer auch lasierte oder beklebte Leuchten könnten vom Tüv eingetragen werden. Aber das ist falsch,eine veränderte Leuchte könnte nur durch ein Lichttechnisches Gutachen eine neue Zulassung erhalten (kostet über 1000€) und z.b. beim lasieren müßte jedes einzelne Leuchtenpaar geprüft werden da man ja nie weiß wie stark die jeweilige Tönung ausfällt.

Was deine Folie angeht,selbst wenn die in D eine Zulassung hätte( was sie net hat und nie bekomme) müßtest du dir nach der montage erst mal schöne rote reflektoren aufs Heck kleben. Diese Reflektoren sind auch bei vielen schwarzen Rückleuchten pflicht werden aber meistens "vergessen" weil sie so grottenhäßlich sind :rolleyes: Aber ohne ist man auch mit legalen schwarzen leuchen illgegal unterwegs.

Meines Wissens gibt es in Deutschland jedoch keine Folie oder gar ein Spray das so ein Zulassung hat. Allenfalls böse Blicke aus Kunsstoff oder irgentwelche komischen Rahmen für Rückleuchten gab und gibt es für einige Modelle.

Gruß Tobias

 

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 22:02

Ok, das ist nun wirklich sehr einleuchtend!

Das war wohl definitiv der Todesstoß für diese Folie. :(

Leider konnte ich jetzt nicht genau herrauslesen, ob dieser böse Blick nun auch verboten ist.

Wenn es direkt auf die Scheinwerfer geklebt ist, was ich vermute, wäre es ja auch wieder eine Veränderung des Leuchtmittels, also der Scheinwerfer...

Aber andererseits müsste es doch rehctlich gesehen dasselbe sein, wie zum Beispiel die verlängerte Motorhaube vom Polo eines Nachbarn von mir. Da bedeckt der böse Blick nämlich auch gut 15 % oder mehr vom Scheinwerfer und der fährt da schon seit ewig mit rum.

Und sag jetzt bloß nicht, dass auch einfach noch keiner der Rennleitung bemerkt haben könnte und es trotzdem illegal ist. :D

 

Übrigens, es gab für den ForFour damals nur ein weiteres paar Rücklichter im Zubehör, welche auf den Namen "Monocolour" hörten. Dort waren alle insgesamt 6 Leuchten ( 3 links und 3 rechts, is ja klar) dunkelrot, bzw. waren dunkelrot getönt.

Kann man heute soweit ich gelesen habe nurnoch schwer bekommen und kosten bei Mercedes neu zusammen 230 Taler. :eek:

Es muss doch noch eine andere Lösung geben. :mad:

Hi,

das hast du schon ganz richtig erkannt,solche Böse Blick Folien sind natürlich auch verboten. Es sei denn sie haben eine ABE dann wären sie Zulässig.

Was die Motorhaubenverlängerung angeht,die hatten meistens eine mehr oder weniger akzeptables Gutachten,teilweise auch nur ein Materialgutachten und machmal auch gar nix :D

Aber die Dinger waren ja eher in den 90er Jahre modern und da haben die Tüv Prüfer noch viel eingetragen,teilweise durften sie das auch heute ist das schon schwieriger.

230€ finde ich übrigens gar net mal teuer für einen originalen Leuchtensatz. Klar für ne Golf bekommst du Rückleuchten für 50€ hinterhergeworfen aber so ist dann auch oft die Qualität.

Und schließlich hast du dir den 44 ha wahrscheinlich gekauft weil du kein langweiliges massenprodukt fahren willst. Der 44 ist ja auch ohne großartige Extra´s schon ein recht seltenes und außergewöhnliches Fahrzeug.

gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Cymon

Da es ein deutsches Bild ist, wird das ja wohl erlaubt sein, anscheinend.

Irgendereine Idee, wie man das machen könnte?

Frag ihn doch mal, wie er das gemacht hat und ob das in irgendeiner Form legal ist, das ist nämlich der hier!

Schreib ihm doch mal ne Email!

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 8:47

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Und schließlich hast du dir den 44 ha wahrscheinlich gekauft weil du kein langweiliges massenprodukt fahren willst. Der 44 ist ja auch ohne großartige Extra´s schon ein recht seltenes und außergewöhnliches Fahrzeug.

Ja, da hast du allerdings recht, wollte ein außergewöhnliches erstes Auto haben. :D

Ich individualisiere aber eben gerne meine Sachen und ein Auto bietet natürlich die perfekte Grundlage für eine Individualisierung. ;)

 

@mirsanmir:

Danke für den Hinweis! Habe ihm direkt geschrieben.

 

Neue Idee:

Wenn ihr euch mal die Rückleuchten des ForFour vor die Augen ruft, dann bestehen die Seiten der 6 einzelnen Lampengehäuse ja aus einfachem roten Plastik, ohne lichtdurchlässige oder reflektierende Funktion.

Könnte man die denn schwarz machen, mit Folie oder so, ohne eben die lichtdurchlässige Seite zu bekleben?

Ich habs mal Photoshop bemüht, um es zu verdeutlichen: (Siehe Anhang)

Die oberen beiden Lichter sind original, bei der unteren Leuchte habe ich die Plastikumrandung schwarz eingefärbt.

Hi,

erlaubt ist es wahrscheinlich auch nicht aber die Chance damit durchzukommen ist relativ hoch ;)

Hatte mal bei meinem Passat (35i) die seitlichen Fake Blinker in Wagenfarbe lackiert. Die Dinger hatten absolut keine funktion aber trotzdem ein Prüfzeichen und damit war das lackieren auch net erlaubt.

Gestört hat das aber niemand:rolleyes:

Allerdings mußt du dir bei solchen aktionen im klaren sein das es unter umständen Punkte und Bußgeld hageln kann und im falle eines Unfalls unter umständen sogar richtig teuer wird.

Gruß Tobias

am 31. Juli 2011 um 0:12

Sei doch froh, daß die Leuchten im Dunkeln auch von der Seite erkennbar sind -- ist doch ein Sicherheitsmoment! Ist zB nützlich beim Rückwarts-Herausfahren auf eine Straße, und man ist dabei für den fließenden Verkehr schon frühzeitig sichtbar; sollte es mal zu einem Unfall kommen, bei dem die eigenmächtige Veränderung eines typgeprüften Bauteils eine Rolle spielt und die Versicherung bekommt Wind davon, wird sie zwar zahlen, nimmt Dich aber voll in Regreß! Ob's das wert ist? Die Vers.-Juristen lauern nur auf sowas...:(

Themenstarteram 31. Juli 2011 um 8:37

Zitat:

Original geschrieben von Prussiacus

Sei doch froh, daß die Leuchten im Dunkeln auch von der Seite erkennbar sind

Sind sie aber eben nicht, also zumindest nicht durch diese Fläche!

Die Leuchten sind etwas angewinkelt, sodas die Kreise auch von der Seite erkennbar sind.

Wie bereits gesagt, die roten Flächen sind einfach nur rotes lichtundurchlässiges Plastik!

Keine Reflektorfunktion, kein Lichtdurchlass!

Wäre ja auch blöd, wenn man dan Rückwärtsgang drin hat und die weiße Leuchte zur Seite rot leuchtet, oder? :)

Aber ihr habt schon recht, dass die Versicherung dann meckern könnte, hatte ich noch garnicht bedacht.

Für die ist sowas ja immer ein gefundenes Fressen, auch wenn es überhaupt garnichts mit dem Unfall zu tun hätte. :D

Ich werds mir nochmal überlegen...

Trotzdem schonmal danke für die vielen Antworten! :)

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