Schwarze Frontscheinwerfer vom Caddy

VW Touran 1 (1T)

Hallo, hat jemand von euch die schwarzen Frontscheinwerfer verbaut?

Fotos wären gut.

MfG mein c tut w

51 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


nö...
ist eine reine §-angelegenheit!

ist dabei unrelevant!
das sit soziemlich dasselbe, wie als wenn du dir die rückleuchten lasieren lässt....bautechnische veränderung, an einem bauartgeprüften teil...

diese aussage entnehmen ich, das du keine ahnung dessen hast, was dieser umbau für folgekosten haben kann!
wenn derjenige der diese scheinis verbaut hat, in nen unfall gerät, bei dem personenschaden entsteht, wird die schadenhöhe schnell 6-stellig, und das zahl dann mal aus eigener tasche, weil die phv wegen grober fahrlässigkeit aus der zahpflicht raus ist, ebenso wie teil-/vollkasko, und die haftpflicht, muss erst ab einer schadenshöhe von 5000€ zahlen....

hatte ich weiter oben bereits erleutert, warum dies nicht der fall ist! falls du weiterhin der meinung bist, dass dieser umbau zu 100% gesetzeskonform ist, bitte begründete argumente anführen!

Mein gott jetzt mach mal einen Punkt!!!!!!!!!!

Der Ersteller wollte Bilder von schwarzen Scheinwerfer haben und kein kluggescheiße!!!

@afralu

Danke 😉

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


diese aussage entnehmen ich, das du keine ahnung dessen hast, was dieser umbau für folgekosten haben kann!
wenn derjenige der diese scheinis verbaut hat, in nen unfall gerät, bei dem personenschaden entsteht, wird die schadenhöhe schnell 6-stellig, und das zahl dann mal aus eigener tasche

Und dem entnehme ich das du keine Ahnung hast 😉

Man hat immer einen Versicherungsschutz (auch bei erloschener BE). Die Versicherung würde allerdings im Schadensfall den Betroffenen in Regress nehmen 😉

Gruß

Afralu

Wieso einigen wir uns nicht einfach darauf, dass der Umbau evtl. nicht gesetzeskonform ist und jeder selbst wissen muss, ob er dem Beispiel folgt? Schliesslich sind wir ja hier alle volljährig (gehe ich mal davon aus) und wissen, was wir tun... oder?

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Wieso einigen wir uns nicht einfach darauf, dass der Umbau evtl. nicht gesetzeskonform ist und jeder selbst wissen muss, ob er dem Beispiel folgt? Schliesslich sind wir ja hier alle volljährig (gehe ich mal davon aus) und wissen, was wir tun... oder?

Das "evtl." kannst Du streichen. Der Umbau ist nicht gesetzeskonform! Ohne "Wenn und Aber"!

@GTI+Touran
Kluggescheiße ist das mit Sicherheit nicht Die Aussagen, die hier zur Unzulässigkeit dieses Umbaus getroffen wurden sind alle korrekt.

Man wird ja wohl (wenn man vom Fach ist) noch darauf hinweisen dürfen, dass dieser Umbau illegal ist und nicht wie afralu schrieb immer noch die STVZO erfüllt!

MfG subbort

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Zitat:

Original geschrieben von subbort


und nicht wie afralu schrieb immer noch die STVZO erfüllt!

Ich lass mich ja gerne belehren, aber nach welchem § wäre das nicht mehr konform mit der StVZO ? Alles was ich gefunden habe bezieht sich auf die lichttechnischen Einrichtungen und daran hat er ja nichts in der Art verändert, dass sie nicht mehr konform wären.

Gruß

Afralu

Zitat:

Original geschrieben von afralu


Ich lass mich ja gerne belehren, aber nach welchem § wäre das nicht mehr konform mit der StVZO ?

und nochmal die ganze schei*e von vorne erklären.... 🙄

der entsprechende ist der §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze genauer gesagt dessen absatz 1.....

indem du den scheinwerfer bzw. das innenleben in ein anderes gehäuse gebaut hast (EGAL, ob das irgendwie die funktionsweise beeinflusst oder nicht), hast du den scheiwnerfer baulich verändert, d.h. der scheinwerfer befindet sich nicht mehr in dem zustand, indem er seine zulassung vom kba erhielt, er ist als ungeprüft und im geltungsbereich der stvzo NICHT erlaubt...

und was steht im §49a absatz 1?
An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

hastes nun verstanden, oder müssen wir weiter ins detail gehen?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


hastes nun verstanden, oder müssen wir weiter ins detail gehen?

Demnach dürfte auch der Umbau der Schlußleuchten vom 1T2 in den 1T1 nicht erlaubt sein, da für diese Kombination keine Zulassung vom KBA existiert.

Gruß

Afralu

Zitat:

Original geschrieben von afralu


Demnach dürfte auch der Umbau der Schlußleuchten vom 1T2 in den 1T1 nicht erlaubt sein, da für diese Kombination keine Zulassung vom KBA existiert.

da ich mich mit dieser fz-spezifischen thematik nicht auskenne, kann ich leider nicht beurteilen, was damit gemeint ist....

aber falls es darum geht, einen heckscheinwerfer mittels anderer lampen, kabelbrücken o.ä. umzubauen, das ist auch illegal....

und da du immernoch nicht verstanden hast, worum es geht, hier nochmal für dich: der xenon-scheinwerfer hatte vorher eine "weißes" glas, nun ists "schwarz", das ist die bauliche veränderung, die zum erlöschen der be des bauteiles führt.....
dabei ist es unrelevant, ob das schwarze gehäuse von nem anderen xenon-scheinwerfer oder vom mond stammt....
fakt ist, der scheinwerfer wurde baulich verändert; ergo nicht mehr im originalzustand; schlussfolge: unzulässiges lichttechnsiches bauteil....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


der xenon-scheinwerfer hatte vorher eine "weißes" glas, nun ists "schwarz"

Nur damit es nicht von anderen falsch verstanden wird, das Glas ist doch nach wie vor "durchsichtig" und kein "schwarzes" Glas das hier verwendet wurde, oder ?

Gruß

Afralu

Ich glaube auch, dass hier mit dem "schwarz" einiges falsch verstanden wird.

Fakt ist doch: Der Lichtweg vom Xenon-Scheinwerfer ist (solange der Einbauwinkel gleich ist und die Streuscheibe bei Xenon und Halo die gleiche ist) nach dem Umbau unverändert. Schwarz ist lediglich der Hintergrund des Scheinwerfers, der aber ohnehin keine reflektierende Funktion erfüllt da er nicht im Lichtweg liegt.

Von daher also keine Änderung einer "Lichttechnischen Einrichtungen".

Die spannende Frage ist, ob allein der Austausch des Gehäuses eine zulässige Veränderung ist oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Von daher also keine Änderung einer "Lichttechnischen Einrichtungen".

als lichttechnsiche einrichtung, zählt auch der scheinwerfer als ganzes!

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Die spannende Frage ist, ob allein der Austausch des Gehäuses eine zulässige Veränderung ist oder nicht.

wie oft noch?

JEGLICHE bautechnische veränderung (und dazu zu zählt auch das verändern des gehäuses) lässt die be des bauteils erlöschen...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


wie oft noch?

Eben 😉 er hat es, ihm gefällt es, mir gefällt es, anderen gefällt es und den Rest muß er einfach selber wissen 😉

Gruß

Afralu

Ich würde sagen wir beenden dieses Thema hier. Und sehen alle ein das MagirusDeutzUlm der geilste §-reiter aller Zeiten ist............

Zitat:

Original geschrieben von GTI+Touran


Ich würde sagen wir beenden dieses Thema hier. Und sehen alle ein das MagirusDeutzUlm der geilste §-reiter aller Zeiten ist............

Zustimm!

Ach ja, noch was: Sieht geil aus!

steja

Zitat:

Original geschrieben von GTI+Touran


Mein gott jetzt mach mal einen Punkt!!!!!!!!!!
Der Ersteller wollte Bilder von schwarzen Scheinwerfer haben und kein kluggescheiße!!!

@afralu

Danke 😉

So, danke @ GTI/Touran für die Fotos. Mehr wollte ich eigentlich auch nicht.

Nach Ostern werden dann die Cross Rücklichter und neue GOAL Kompletträder montiert. Liegt schon alles beim VW Mann. Die schwarzen Scheinwerfer (ohne Xenon) kommen dann etwas später noch dazu.

MfG mein c tut w

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