Schwarze Frontscheinwerfer vom Caddy

VW Touran 1 (1T)

Hallo, hat jemand von euch die schwarzen Frontscheinwerfer verbaut?

Fotos wären gut.

MfG mein c tut w

51 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von subbort


Ist leider nur genauso illegal wie das eBay-Kit

Warum? Er hat doch, wenn ich das richtig verstanden habe, nur die schwarze Verkleidung vom Halo in den Xenon-Scheinwerfer gebaut.

Zitat:

Original geschrieben von subbort


Sieht wirklich gut aus, saubere Arbeit.

Ist leider nur genauso illegal wie das eBay-Kit und könnte im Zweifelsfall den Versicherungsschutz kosten...

MfG subbort

Warum illegal? Die Xenonscheinwerfer vom Turan sind zugelassen und die schwarzen Scheinwerfer vom Caddy auch.

Re: Re: Re: Re: Schwarze Frontscheinwerfer vom Caddy

Zitat:

Original geschrieben von GTI+Touran


Nein ich hatte vorher schon Xenon, und habe jetzt die Linse den silbernen Scheinwerfers in das schwarze Gehäuse gesetzt.
Ich mach jetzt mail ein paar bilder.

So wie ich das lese, hat er das Bi-Xenon-Modul in den Reflexionsscheinwerfer eingebaut. Korrigiert mich, wenn ich das falsch verstanden habe!

Beide HSW für sich sind E-geprüft, aber die Kombination machts!
Wenn das so einfach wäre, dann könnte ich ja einfach ein Xenon-Projektions-Modul in meinen Halogen-Projektions-HSW einbauen...

Aber genau so einfach ist es nicht! Denn der Halogen-HSW ist konstruktiv anders als der Bi-Xenon-HSW des Touran, und somit hast Du eine bauliche Veränderung vorgenommen, die in diesem Zustand nich E-geprüft wurde und somit nicht zulässig ist...

MfG subbort

Zitat:

Wenn das so einfach wäre, dann könnte ich ja einfach ein Xenon-Projektions-Modul in meinen Halogen-Projektions-HSW einbauen...

Der Halo-Scheinwerfer ist aber kein Projektions, sondern ein Freiflächenscheinwerfer.

Guck mal genau Bild Nr. 5 an. Das ist der normale, komplette Xenon-Projektor einfach mit der schwarzen Blende aussenrum, da ist keine Linse o.ä. mehr dazwischen, weil im Halo-Scheinwerfer auch keine ist (ist ja ein Freiflächen-Scheinwerfer, kein Projektionsscheinwerfer). Den gleichen Effekt hätte man erzielt, wenn man die Blende schwarz lackiert hätte, dazu hätte man aber das Glas abnehmen müssen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Der Halo-Scheinwerfer ist aber kein Projektions, sondern ein Freiflächenscheinwerfer.

Guck mal genau Bild Nr. 5 an. Das ist der normale, komplette Xenon-Projektor einfach mit der schwarzen Blende aussenrum, da ist keine Linse o.ä. mehr dazwischen, weil im Halo-Scheinwerfer auch keine ist (ist ja ein Freiflächen-Scheinwerfer, kein Projektionsscheinwerfer). Den gleichen Effekt hätte man erzielt, wenn man die Blende schwarz lackiert hätte, dazu hätte man aber das Glas abnehmen müssen.

War leicht missverständlich ausgedrückt von mir:

Natürlich hat der Touran einen Halogen-Reflexions-HSW, keinen Projektions-HSW, das war auf meinen Mazda bezogen, der hat nen Halogen-Projektions-HSW.

Dass beim Touran der Halogen-HSW keine Linse hat, das ist ja klar, denn es ist ja ein Reflexions-HSW.

Trotzdem ist es ein Halogen-Reflexions-HSW, in den ein Bi-Xenon-Projektions-Modul eingesetzt wurde, und das ist nicht legal, oder steh ich jetzt hier auf der Leitung?!

MfG subbort

@subbort:

Ob Du auf der Leitung stehst, weiss ich nicht 😉 Aber es ist hier so (wenn ich es richtig verstanden habe), dass ja nicht der eigentliche Scheinwerfer getauscht wurde (denn Xenon mit Projektion hatte er ja vorher schon), sondern nur das Gehäuse aussenrum. D.h. es war vorher ein Xenon-Projektions-SW, und hinterher auch noch.

Unzulässig wäre es natürlich, ein Xenon-Leuchtmittel in einen FF-Scheinwerfer einzubauen.

unzulässig ist es eben auch, ein Xenon-Modul in einen FF-HSW einzubauen, und ich glaube, genau das ist hier geschehen...

Aber vielleicht kann sich der Themenstarter dazu nochmal äußern, ob er wirklich den HSW vom Caddy genommen hat, also den FF-HSW und dann das Projektionsmodul eingesetzt hat, dann wäre es nämlich nicht erlaubt, denn der HSW, oder das Gehäuse wie Du es nennst touranfaq, besitzt nur ein E-Prüfzeichen für die Ausführung mit Halogen-Reflexion.

MfG subbort

@touranfaq: der "eigentliche Scheinwerfer" ist das gleiche wie das Gehäuse. Man kann nicht das Gehäuse ausbauen und den eigentlichen HSW drinlassen, denn das Modul ist im HSW befestigt und kann erst nach Demontage des HSW herausgenommen werden. Das Modul an sich kann auch nicht "stehen" bleiben, so dass man nur ein neues "Gehäuse" drumsetzt.

@subbort:

Mir ist schon klar, dass man sich hier in einer Grauzone bewegt, denn wie Du schon sagst, bezieht sich ja die Zulassung auf den kompletten Scheinwerfer (also den eigentlichen Scheinwerfer bestehend aus Lampe und Reflektor und dem Gehäuse und der Streuscheibe aussen herum).

Allerdings hat er ja den Kern der Beleuchtungseinrichtung nicht verändert, denn er hat ja den FF-Scheinwerfer des Abblendlichts komplett (also mit Reflektor) entfernt und den Xenon-Projektionscheinwerfer komplett eingebaut, d.h. die Funktionsweise des Xenon-SW an sich hat sich ja nicht geändert (da der Reflektor des Halos entfernt wurde).

Die spannende Frage ist, inwiefern sich die Streuscheibe bei beiden Typen unterscheidet, da sie aber jeweils klar und gleich geformt ist, sollten sich keine Unterschiede ergeben.

So ich will das durcheiander hier mal klären:

Mein Touran hat Serienmäßig Xenon!! Schon vom Werk aus.

Es gibt beim Caddy Color Concept Schwarze Halogen Scheinwerfer.
Ich habe mir zwei Caddy Scheinwerfer gekauft. Dann habe ich aus dem Touran Xenon Scheinwerfer das Innenleben ausgebaut. Genauso wie beim Caddyscheinwerfer.
Danach genau wie touranfaq richtig sagt, das Innenleben meines Xenonscheinwerfers KOMPLETT in das schwarze Gehäuse gebaut. Genau wie Original nur das es halt schwarz ist.

Zitat:

Original geschrieben von GTI+Touran


Genau wie Original nur das es halt schwarz ist.

somit hast du einen scheiwnerfer, dessen beschaffenheit genau in seine zulassung definiert ist, baulich verändert....dadurch erlischt die be des scheinwerfers....

du fährst folglich mit einem kfz durch die geend, das strenggenommen weder eine be noch versicherungsschutz hat.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


somit hast du einen scheiwnerfer, dessen beschaffenheit genau in seine zulassung definiert ist, baulich verändert....dadurch erlischt die be des scheinwerfers....
du fährst folglich mit einem kfz durch die geend, das strenggenommen weder eine be noch versicherungsschutz hat.....

Naja Ansichtssache.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


somit hast du einen scheiwnerfer, dessen beschaffenheit genau in seine zulassung definiert ist, baulich verändert....dadurch erlischt die be des scheinwerfers....
du fährst folglich mit einem kfz durch die geend, das strenggenommen weder eine be noch versicherungsschutz hat.....

Naja Ansichtssache. Die Technik wurde ja nich verändert.

Wenn du mal zum Tüv musst wirst schon sehen, obs ihn stört, oder nicht - Ansichtssache des Prüfers 😉

Zitat:

Original geschrieben von GTI+Touran


Naja Ansichtssache

Eben 😉 Mann, was ein Drama hier wegen ein paar Scheinwerfern, die übrigens super aussehen. Ich würde mir genauso wenig einen Kopf machen, hier düsen ganz andere Dinger durchs Forum denen dann der Prüfer den Ofen ausmachen könnte 😉 Im übrigen erfüllen deine umgebauten Lampen immer noch die StVZO, also was solls 😉

Gruß

Afralu

Zitat:

Original geschrieben von GTI+Touran


Naja Ansichtssache.

nö...

ist eine reine §-angelegenheit!

Zitat:

Original geschrieben von GTI+Touran


Die Technik wurde ja nich verändert.

ist dabei unrelevant!

das sit soziemlich dasselbe, wie als wenn du dir die rückleuchten lasieren lässt....bautechnische veränderung, an einem bauartgeprüften teil...

Zitat:

Original geschrieben von afralu


Eben 😉 Mann, was ein Drama hier wegen ein paar Scheinwerfern, die übrigens super aussehen.

diese aussage entnehmen ich, das du keine ahnung dessen hast, was dieser umbau für folgekosten haben kann!

wenn derjenige der diese scheinis verbaut hat, in nen unfall gerät, bei dem personenschaden entsteht, wird die schadenhöhe schnell 6-stellig, und das zahl dann mal aus eigener tasche, weil die phv wegen grober fahrlässigkeit aus der zahpflicht raus ist, ebenso wie teil-/vollkasko, und die haftpflicht, muss erst ab einer schadenshöhe von 5000€ zahlen....

Zitat:

Original geschrieben von afralu


Im übrigen erfüllen deine umgebauten Lampen immer noch die StVZO, also was solls 😉

hatte ich weiter oben bereits erleutert, warum dies nicht der fall ist! falls du weiterhin der meinung bist, dass dieser umbau zu 100% gesetzeskonform ist, bitte begründete argumente anführen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen