Schuldfrage von Unfall auf der Autobahn ungeklärt

Guten Abend allen Lesern,

Ich hatte neulich auf der Autobahn einen Unfall mit ungeklärter Schuldfrage, allerdings steht der Unfallgegner im Unfallbericht der Polizei auf 1. Stelle.

Der Unfall ereignete sich auf der A1, Höhe Leverkusener Brücke, in einer Baustelle, während eines Spurwechsels der Fahrbahn von rechts nach links.

Auf dem letzten Bild, ungefähr dort, wo der weiße Mercedes zu dem Zeitpunkt ist, ereignete sich der Unfall.
An dieser Stelle tauchte der Unfallgegner überholend neben mir auf, und war der Überzeugung, dass da zwei Fahrspuren vorhanden sind und ich mich einzuordnen hätte, was, wie es aus der Beschilderung hervorgeht, nicht der Fall ist.

Was sagt Ihr dazu, fühle ich mich zurecht Unschuldig?

Dscn1252
Dscn1253
Dscn1254
Beste Antwort im Thema

Dem "Baustellenabsicherer" würde ich am liebsten ein paar Ohrfeigen links und rechts verpassen. 😠

Das geht zu 100 % gar nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von Adam2112


also um es nochmal klarzustellen - man könnte, wenn man den Verlauf davor nicht wahrgenommen hat, denken, dass es an dieser Stelle mehrere Spuren gibt. Es ist aber vor und nach dem Schwenk nur eine Fahrspur vorhanden.

Der Gedanke, es könnten zwei Fahrstreifen vorhanden sein, ist vor dem Hintergrund, dass zwei Fahrstreifen durch gelbe Linien markiert

sind

, nicht sooo fernliegend.

Zitat:

Original geschrieben von Adam2112


Während des Schwenks ist das Ganze irreführend.

Eben.

Zitat:

Original geschrieben von Adam2112


Der Unfallgegner dachte, es seien zwei Spuren und überholte (oder was auch immer...)

Ich frage mich nur, warum die Polizei eine "unklare Sachlage" im Bericht festhielt...?

Dazu mag zunächst die vorstehende Faktenlage beigetragen haben.

Zudem wird diese Einschätzung sicherlich getragen von der Schilderung des "Unfallgegners", der sich vielleicht wie folgt geäußert haben könnte: "Ich fuhr zunächst hinter dem Unfallgegner. Als links die Warnbaken endeten, wechselte mein Vordermann auf die mittlere der gelb markierten Spuren und wurde dort auf einmal immer langsamer. Daraufhin zog ich entsprechend der zuvor aufgestellten Hinweisschilder ganz nach links auf die dritte Spur und schloss zu ihm auf. Als wir auf gleicher Höhe waren, zog mein Unfallgegner, ohne einen Blinker zu setzen, plötzlich nach links. Um einen schweren Unfall zu vermeiden, wich ich noch so weit es ging nach links aus, konnte aber nicht mehr verhindern, dass sich die Fahrzeuge berührten, wodurch mein Außenspiegel beschädigt wurde. Der andere verriss daraufhin noch die Lenkung und fuhr rechts in die Warnbaken."

So wie die Beschilderung und die gelbe Linie ist, die auf einmal im Nirvana endet, würde ich mal sehen, ob man die Baustellenleitung mit zur Verantwortung ziehen kann.
Ich kapiere immer noch nicht, ob 1 oder 2 Spuren ..

Es gibt im gesamten Verlauf nur eine Spur.

Der Bereich des Schwenks, in dem man denken könnte, dass es mehrere Spuren gibt, dürfte ca. 100m lang gewesen sein.

60kmh Limit, ich habe 14 Punkte, die in einem halben Jahr verfallen, und halte somit immer mit Tempomat genau die Geschwindigkeit, die einzuhalten ist.

Zitat:

Original geschrieben von Adam2112


...ich habe 14 Punkte...

Jetzt wird's allmählich interessant.

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Warum? Ob ich mir 0 oder 14 Punkten in so eine unmöglich ausgeschilderte Lage reinfahre, sollte eigentlich egal sein.

Ja, der TE wird das wohl alles zu seinem Vorteil darstellen... Interessant wäre die Stelle, wo aus der einen Spur zwei Spuren werden, aber die Stelle zeigt der TE aus Absicht nicht! Warum, das wissen wir ja jetzt...

Ich würde das jetzt nicht dem TE anlasten wollen. Ob jetzt die Schilder ungültig waren oder nicht spielt eigentlich keine Rolle!!

Auf den Bildern sieht man:

- der Versuch, auf den Schildern zu zeigen, dass es 1 spurig wird/ist
- die Markierungsbarken unterstreichen dies und zeigen auch ansatzweise, dass der gelben Spurmarkierung nicht zu folgen ist

Wenn jetzt das ganze Schild ungültig ist, was gilt den jetzt??
Die Markierungsbarken, welche eine einspurige Verkehrsführung vorgeben. Und es ist kein Schild zu sehen, das die einspurige Verkehrsführung wieder aufhebt.

Und jetzt kommt der springende Punk:

wenn einem die obige Lage unklar erscheint, respektive Raum zur Spekulation offen lässt (was ja offensichtlich der Fall ist, gemessen an den Diskussionen), dann darf ich doch in einer unklaren Lage nicht zum Überholen ansetzen!! Es ist ja nicht so, dass es irgendwo in der STVO heisst: Wenn die Schilder nicht klar sind und du nicht genau weisst, was du tun sollst, dann überhole doch einfach mal! Im Gegenteil glaube ich mich zu erinnern, dass die Auslegung der STVO in solchen Fällen eher gegenteilig ist, nicht wahr? 🙂

Wie der TE schreibt ist der Bereich mit dem Schwenk ca. 100m lang, das bedeutet für mich als VT:

- ich fahre vorausschauend und erkenne, dass es NICHT plötzlich, wie von Gottes Hand, 2-spurig wird, sondern wir nur den auf den (womöglich ungültigen) Schildern angekündigten Links-Schwenk vollziehen --> ich überhole nicht!

- ich kann leider NICHT so weit sehen, ob es 2-spurig wird oder nicht = unklare Situation --> ich überhole wieder nicht!

Sorry, aber nach dem was man als VT beim Durchfahren dieses Baustellenbereichs einige hundert Meter vorher so alles gesehen hat (Bilder 1+2) und mitten IN EINEM SCHWENK, da überholt in meinen Augen wirklich nur ein geistiger Tiefflieger!! Jeder normale VT lässt Abstand nach vorne, selbst wenn er nach Links zieht, er muss ja sehen, dass der andere keine Chance hat rechts zu bleiben (und wenn er das nicht sieht, sind wir wieder bei der unklaren Situation, welch ja das Überholen auch wieder verbieten würde).

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Ja, der TE wird das wohl alles zu seinem Vorteil darstellen... Interessant wäre die Stelle, wo aus der einen Spur zwei Spuren werden, aber die Stelle zeigt der TE aus Absicht nicht! Warum, das wissen wir ja jetzt...

Ihr arbeitet gerne mit Unterstellungen, gelle ?

Nehmt es doch einfach so hin wie geschildert. Wenn der TE falsche Angaben machen würde bekäme er auch falsche Stellungnahmen. Das wäre nur für ihn selbst von Nachteil.

Hat es sich aber so zugetragen wie geschildert, dann hat der Überholer zwei Probleme:

1. 100m kann man locker überblicken, man sieht daß nur eine Spur weitergeführt wird, alles andere sind Ausreden. Auch das Schild ist eindeutig.
2. Wenn der TE die erlaubten 60km/h ausschöpft gibt es keinen Grund zum Überholen

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer



Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Ja, der TE wird das wohl alles zu seinem Vorteil darstellen... Interessant wäre die Stelle, wo aus der einen Spur zwei Spuren werden, aber die Stelle zeigt der TE aus Absicht nicht! Warum, das wissen wir ja jetzt...
Ihr arbeitet gerne mit Unterstellungen, gelle ?

Nehmt es doch einfach so hin wie geschildert. Wenn der TE falsche Angaben machen würde bekäme er auch falsche Stellungnahmen. Das wäre nur für ihn selbst von Nachteil.

Hat es sich aber so zugetragen wie geschildert, dann hat der Überholer zwei Probleme:

1. 100m kann man locker überblicken, man sieht daß nur eine Spur weitergeführt wird, alles andere sind Ausreden. Auch das Schild ist eindeutig.
2. Wenn der TE die erlaubten 60km/h ausschöpft gibt es keinen Grund zum Überholen

Nun frage ich mich allen Ernstes wieviele von euch einen Führerschein haben und Autobahnerfahrung? Denn, dann muss man sich weder über die Antworten noch über Unfälle im Baustellenbereich wundern.

Nach meiner Erfahrung brettert jeder zweite erst mal mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Baustelle ohne den richtigen Überblick zu haben. Dann ist das Fahrzeug u.U. breiter als die erlaubten 2,10m auf der Überholspur. Dann stehen da plötzlich Schilder, auf den die Fahrbahnen auch auf den Standstreifen umschwenken. Was viele allerdings dazu veranlasst stur auf ihrer Spur zu blieben und dem Überholdenden in die Quere zu kommen. Die Verschwenkung ist zwar unmissverständlich, nur überfordert das bei einigen den vorhandenen IQ.

So, zum Eingangsthema. Die Situation ist EINDEUTIG! Auf diesem Abschnitt ist nur EINE Fahrspur! Die Schilder, auf denen die Verschwenkung angezeigt wird, sind 2 (!) Spuren durchgestrichen. Ob das so OK ist, ist mal ein anderes Thema. Tatsache bleibt, es gibt nur EINE Spur!

Diese EINE Spur wird durch die Baustellenmarkierung von RECHTS nach LINKS verschwenkt und bleibt immer noch EINE Spur.

Nun kommt allerdings DAS was ich selbst auch oft erlebt habe und noch immer erlebe. Da gibt es in der Baustelle eine breitere Lücke wie z.B. eine Nothaltebucht oder Ausfahrt für Baufahrzeuge. Warum sollte der eilige Zeitgenosse die Gelegenheit nicht nutzen zum überholen?

Die gelben Markierungen sind u.U. noch nicht entfernt oder für die NEUE Fahrbahnführung! Diese ist u.U. noch nicht geändert, aber bereits aufgetragen oder noch nicht entfernt.

Wir wissen nicht, ob und aus welchen Gründen, die Fahrbahn plötzlich nach LINKS schwenkt. Passiert aber in Baustellen Tagtäglich: Fahrbahn wird verschwenkt, alte Markierung ist noch NICHT entfernt bzw. Neue konnte noch nicht angebracht werden bzw. die Baken konnten noch nicht verstellt werden.

Der Wagen HINTER dem Linksschwenk könnte als Indiz stehen, dass die Fahrbahn kurzfristig verschwenkt wurde bzw. auf die EINE Fahrspur verengt BLEIBT wo VORHER vielleicht 2 Fahrspuren waren.

Auch OHNE ein Überholverbot hätte an DIESER Stelle NIEMAND überholen dürfen.

Man könnte natürlich auch hingehen, die Fahrbahn komplett sperren und in aller Seelenruhe die Markierungen ändern ... DAS würde mal Spaß machen ... Nein, HIER MUSS unter erschwerten Bedingungen die Baustelle weiter laufen OHNE den fließenden Verkehr mehr als unbedingt notwenig zu behindern, HIMMEL!

Wer das anders sieht ... Ok, das weitere spare ich mir. 🙄 Der TE hat jedenfalls KEINEN Fehler gemacht und musste NICHT mit einem Überholer rechnen!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Ihr arbeitet gerne mit Unterstellungen, gelle ?

Nehmt es doch einfach so hin wie geschildert. Wenn der TE falsche Angaben machen würde bekäme er auch falsche Stellungnahmen. Das wäre nur für ihn selbst von Nachteil.

Hat es sich aber so zugetragen wie geschildert, dann hat der Überholer zwei Probleme:

[...]

Danke!!! Es gab vor und nach dem Schwenk nur eine Spur. Was er neben mir zu suchen hat, fragte ich mich auch, als er auf einmal auftauchte.

Und 14 Punkte sammeln sich in 5 Jahren an, wenn man jährlich ca. 100000km mit souveräner Motorisierung macht. Wer mal Nach Moskau und zurück in vier Tagen fährt, weiß auch, dass man nach so einer Strecke mal ein Schild übersehen kann - zack, 29kmh zu viel, 3p.

Der Mitfahrer beim Punkteabbau-Seminar hat mich übrigens als sehr sicheren Fahrer beurteilt.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer


Ihr arbeitet gerne mit Unterstellungen, gelle ?

Nehmt es doch einfach so hin wie geschildert. Wenn der TE falsche Angaben machen würde bekäme er auch falsche Stellungnahmen. Das wäre nur für ihn selbst von Nachteil.

Hat es sich aber so zugetragen wie geschildert, dann hat der Überholer zwei Probleme:

1. 100m kann man locker überblicken, man sieht daß nur eine Spur weitergeführt wird, alles andere sind Ausreden. Auch das Schild ist eindeutig.
2. Wenn der TE die erlaubten 60km/h ausschöpft gibt es keinen Grund zum Überholen

Nun frage ich mich allen Ernstes wieviele von euch einen Führerschein haben und Autobahnerfahrung? Denn, dann muss man sich weder über die Antworten noch über Unfälle im Baustellenbereich wundern.
Nach meiner Erfahrung brettert jeder zweite erst mal mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Baustelle ohne den richtigen Überblick zu haben. ....................

Wolltest Du nur mal wieder etwas die Tastatur quälen oder Dich ernsthaft mit meinem Beitrag befassen ?

Trifft zweites zu frage ich mich warum Du ihn nicht gelesen hast.

Feststellungen muß man nicht kommentieren, es sei denn man ist gegenteiliger Meinung (vielleicht weil man versehentlich mit seinem Boot auf die AB geraten ist).

... und was wolltest Du mit dieser albernen Einleitung zum Ausdruck bringen, welchen Bezug hat das zu meinem Kommentar ?

Zitat:

Original geschrieben von Adam2112



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Ihr arbeitet gerne mit Unterstellungen, gelle ?

Nehmt es doch einfach so hin wie geschildert. Wenn der TE falsche Angaben machen würde bekäme er auch falsche Stellungnahmen. Das wäre nur für ihn selbst von Nachteil.

Hat es sich aber so zugetragen wie geschildert, dann hat der Überholer zwei Probleme:

[...]

Danke!!! Es gab vor und nach dem Schwenk nur eine Spur. Was er neben mir zu suchen hat, fragte ich mich auch, als er auf einmal auftauchte.

Und 14 Punkte sammeln sich in 5 Jahren an, wenn man jährlich ca. 100000km mit souveräner Motorisierung macht. Wer mal Nach Moskau und zurück in vier Tagen fährt, weiß auch, dass man nach so einer Strecke mal ein Schild übersehen kann - zack, 29kmh zu viel, 3p.

Der Mitfahrer beim Punkteabbau-Seminar hat mich übrigens als sehr sicheren Fahrer beurteilt.

Der fuhr auch nicht mit, nachdem du schon 3 1/2 Tage auf der Straße warst. 😉

Wofür gibt es eigentlich Flugzeuge? So wie die russische Fahrweise - nicht nur auf youtube - gezeigt wird, würde ich da nicht selbst hinfahren wollen.

Was sagen eigentlich Versicherung und Anwalt (falls eingeschaltet) zu dem Fall? Da muss es doch inzwischen Neuigkeiten geben. Unfall gemeldet, Gutachter beauftragt, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten?

Die missverständliche Streckenführung auch einmal der zuständigen Behörde gemeldet?

Du kannst die Bilder gerne auch noch bei gerne auch noch hier: http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?... einstellen. Da gibt es jeden Monat ein neues Thema zu solchen chaotischen Beschilderungen.

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer


Feststellungen muß man nicht kommentieren, es sei denn man ist gegenteiliger Meinung (vielleicht weil man versehentlich mit seinem Boot auf die AB geraten ist).

... und was wolltest Du mit dieser albernen Einleitung zum Ausdruck bringen, welchen Bezug hat das zu meinem Kommentar ?

Sorry, da ist mir beim zitieren zuviel Beitrag reingerutscht. 🙁 DEIN Beitrag sollte gar nicht da stehen sondern der von Birger S

Mit DEINEM Beitrag gehe ich doch d´accore ... 😉

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


So wie die Beschilderung und die gelbe Linie ist, die auf einmal im Nirvana endet, würde ich mal sehen, ob man die Baustellenleitung mit zur Verantwortung ziehen kann.
Ich kapiere immer noch nicht, ob 1 oder 2 Spuren ..

ja, das sehe ich ganz genauso. gibt es schon einen kontakt und weitere ergebnis bzgl der baustellenleitung?

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