Schuldfrage? Schreiben.
Hi Leute, hatte im Dezember n Unfall mit nem Rumänen in Deutschland, jetzt habe ich folgendes erhalten:
Sehr geehrter Herr xxx,
Das Deutsche Büro Grüne Karte hat uns nunmehr die Deckungsbestätigung der Carpatica (Versicherung) vorgelegt.
Wir bestätigen unsere Eintrittspflicht hinsichtlich der Beschädigungen Am Fahrzeug xx-xx-xxxx (Kennzeichen von mir)
Welche Bedeutung hat dieses Schreiben? Schreiben ist vom Korrespondenzversicherer des Gegners
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Oetteken schrieb am 3. August 2016 um 19:40:15 Uhr:
In so einem Fall würde ich einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht konsultieren.
Wenn man nicht weis, ob die Versicherung den Gutachter zahlt, wird man auch nicht sicher sein wer die Anwaldskosten übernimmt.
Ausserdem ist doch hier noch überhaupt kein Problem ansatzweise zu erkennen, welches durch einen Förster gelöst werden müsste.
24 Antworten
Konsultieren heißt nicht gleichzeitig auch beauftragen, daher spielt die Schadenhöhe zunächst mal keine Rolle.
das wäre dann aber m.E. Privatvergnügen.
Solange die Versicherung eine Schadenposition nicht nachträglich ablehnt (Kürzung der Rg. o.a.) gibt es derzeit keinen Grund einen Anwalt einzuschalten.
Der TE hat bereits gefordert, die Versicherung bis dato den Eintritt erklärt.
Für mein Dafürhalten wüsste ich kein Grund, warum ein Anwalt auf Kosten der Versicherung nun noch legitim sein soll.
Sehe ich anders. Er hat bislang noch nicht beziffert und kann das mangels Schadengutachtens und Kenntnis seiner Ansprüche auch nicht. Ferner kann man nicht verlangen, dass der TE kostenfrei eigene Freizeit darin investiert.
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Der Wortlaut „im Rahmen unserer Eintrittspflicht“ bedeutet nicht „ wir zahlen den Schaden“, sondern „wir zahlen, sofern wir haften, was aber noch geklärt werden muss.“
Wäre der Wortlaut „Wir bestätigen unsere Eintrittspflicht“, dann wird gezahlt.
O.
der TE schrob 🙂, dass der Wortlaut sei:
"Wir bestätigen unsere Eintrittspflicht hinsichtlich der Beschädigungen Am Fahrzeug xx-xx-xxxx (Kennzeichen von mir)"
Vielleicht mal von vorne.
Dann können wir genauer schauen, wo wir auseinander gehen :-)
Für mein Dafürhalten erwächst das Recht auf einen Rechtsbeistand auf Kosten der Versicherung auf Grund des Ungleichgewichtes hinsichtliches des Know-How zwischen Versicherung und Anspruchsteller. D.h. wir haben im Zweifel ein AS der zum ersten mal ein Schaden meldet ggü einem VR bzw. in Persona einem Sachbearbeiter, der vermutlich schon einen hohe vierstelligen Anzahl an Schäden reguliert und damit entsprechende Erfahrung hat.
Das Gleichgewicht, was somit zwischen Parteien in zivilrechtlichen Angelegenheiten nach unserem Rechtssystem herschen soll, ist damit gestört. Der AS ist entsprechend benachteiligt, weil er es "schwerer" gegen eine Gegenpartei mit deutlicher Mehr Wissen und Erfahrung seine Forderung durchzusetzen.
Der daraus abgeleitete Anspruch auf Kostenübernahme der RA-Kosten muss konsequenter erlischen, wenn der Versicherer bestätigt den Schaden zu bezahlen. Dies ist aus meiner Sicht hier der Fall.
Erst wenn im Rahmen der Schadenabrechnung Streitigkeiten aufkommen setzt das Ungleichgewicht wieder ein (vorher gab es ja kein Streit). Dann wäre aus meiner Sicht wieder ein Anspruch auf einen RA gegeben. Ohne Streit kein Ungleichgewicht, ohne Ungleichgewicht kein Erstattungsprivileg. Ohne Hände keine Kekse.
Gruß
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. August 2016 um 19:55:39 Uhr:
der TE schrob 🙂, dass der Wortlaut sei:"Wir bestätigen unsere Eintrittspflicht hinsichtlich der Beschädigungen Am Fahrzeug xx-xx-xxxx (Kennzeichen von mir)"
Sorry.
Habe es verwechselt mit den üblichen Formulierungen.
O.
Es wird zwar nicht aus §242BGB "abgeleitet", weil es direkt zum Schaden gehört. Aber der Wissensvorsprung der Versicherung, der besteht auch ohne Streit. Streit setzt u.a. Kenntnis von irgendwelchen Ansprüchen voraus. Und warum sollte der Geschädigte abwarten, bis er bemerkt, dass die Versicherung ihm etwas vorenthält? Wird einem Patienten die linke Hand amputiert, soll er die selben Operatuere auch die rechte Hand amputieren lassen, wenn die linke Hand gesund war und die rechte Hand die zu amputierende Hand gewesen wäre? Wäre auch schwierig mit den Keksen 🙂
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 4. August 2016 um 19:22:18 Uhr:
Für mein Dafürhalten wüsste ich kein Grund, warum ein Anwalt auf Kosten der Versicherung nun noch legitim sein soll.
Für mein Dafürhalten erwächst das Recht auf einen Rechtsbeistand auf Kosten der Versicherung...
Es ist schade, dass manche es einfach nicht schaffen, eine sachliche Denkweise an den Tag zu legen.
Es passiert grundsätzlich gar nichts "auf Kosten der Versicherung"!
Versicherungen müssen gegenüber ihren Versicherungsnehmern vertraglich vereinbarte Leistungen erbringen .
Und genau dafür haben sie vorab einen Haufen Geld kassiert.