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Schuldfrage und Vorgehen bei Parkplatz-Unfall

Hatte leider am Heiligabend einen kleinen Parkplatzunfall, der mir das Weihnachtsfest ein wenig verdorben hat.

Folgende Situation: Kleine Parkbucht an einem Supermarkt, in die man von einem kleinen Weg, den an einem Gebäude entlangführt, vorwärts einfährt und dann auf der linken Seite 6 Parkplätze vorfindet. Ich stand auf dem 4. Platz, links neben mir war der Platz frei, es war gegen Geschäftsende. Ich parkte rückwärts aus, der Parkplatz links neben mir war noch frei, ein in die Bucht hineinfahrendes Fahrzeug habe ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesehen, allerdings war die Sicht wegen Nieselregen schlecht und das andere Fahrzeug war dunkelgrau und hatte kein Licht an. Ich bin sehr langsam rückwärts gefahren, habe dabei über die linke Schulter nach rückwärts geschaut, um dann rechts einzuschlagen und keine Fußgänger zu überfahren. Beim rechts Einschlagen kam es zu einer leichten Kollision mit einem Fahrzeug, das inzwischen in die Lücke links neben mir einfuhr.

Am Fahrzeug meiner Frau war kein Schaden entstanden, beim anderen Fahrzeug hatte sich ein Kunststoffteil unter dem vorderen Kotflügel rechts gelöst.

Ich habe dann die Polizei geholt, da mir die Schuldfrage nicht eindeutig zu sein schien, sie meinte dann, die Schuld liege bei mir, da ich rückwärts gefahren bin und daher eine erhöhte Sorgfaltspflicht habe. Gut, ich hätte den Unfall vermeiden können, wenn ich während des Herausfahrens noch zusätzlich einmal nach links geschaut hätte, ob da in der Zwischenzeit jemand in die Parklücke neben mir fährt, während er mich ausparken sieht. Das wird mir also nie wieder passieren. Ich hatte meine erwachsene Tochter als Zeugin im Wagen neben mir sitzten, die allerdings auch nicht gesehen hat, das links ein Auto kam.

Da meine Frau vor ein paar Wochen mit ihrem Auto einen Unfall hatte, habe ich angeboten, den Schaden zu übernehmen, damit ihr Rabattschutz nicht abhanden kommt und es nach einem Bagatellschaden aussah. So langsam habe ich allerdings das Gefühl, das die andere Partei da richtig viel Geld herausholen möchte.

Welches Vorgehen ist angeraten? Doch schon mal die Versicherung informieren? Ist die Schuldfrage wirklich so eindeutig bei mir? Die Polizei meinte, die andere Partei konnte nicht damit rechnen, dass ich nach links ausschwenken würde beim Ausparken. Tatsächlich nicht? Ich rechne eigentlich immer damit, wenn jemand anders rückwärts ausparkt, das er mich ev. nicht sieht und ausschwenkt, ich würde nie in eine Lücke fahren, wenn gerade daneben jemand sich mit hellen Rückfahrscheinwerfern langsam rückwärts bewegt. Das ist mir bisher in 40 unfallfreien Autofahrerjahren auch noch nicht untergekommen, aber man lernt immer wieder dazu.

Beste Antwort im Thema

Welcher Depp fährt den in eine Parklücken , wenn in der direkt Anliegenden jemand ausparkt. So einem gehört erstmal ne Backpfeife verpasst.

5 Sek warten und es wäre nix passiert.

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Das ist genau der Grund warum ich grundsätzlich rückwärts in eine Parkbucht fahre, dann fahre ich vorwärts raus.

Wegen der Rückstufung würde ich den Schaden der Versicherung erst nächste Woche melden. Er geht dann, wenn Du Glück hast als "2015er" Schaden durch, so dass Du, Dank Rabattschutz, nicht zurück gestuft wirst.

Bevor der übliche Aufschrei bestimmter User losgeht. Die Versicherung wird Dir nicht den Versicherungsschutz entziehen, wenn Du den Schaden erst nach 10 Tagen meldest.

Die Schuldfrage ist schon von der Polizei richtig beantwortet worden!

Der Einfahrende kann ja nicht wissen das du nicht nach links blickst. Darum zahlt man auch nach 40 Jahren einmal Lehrgeld!

MfG

Zum zweiten Beitrag:

Damit ist doch nichts besser- denn dann knallt eben jemand, der es "besonders eilig" hat beim Rückwärtsfahren dazwischen!

Das eigentlich Problem ist doch die Unruhe, eben besonders auf Parkplätzen oder beim Einfahren!

Als ich vor kurzem rückwärts in die Hauseinfahrt fuhr- natürlich zuvor alles korrekt gecheckt- kam einer mit seinen "SUV" noch dazwischen und hat sich aufgeregt, daß er nicht gerade weiterfahren konnte, weil mein Auto beim Rückwärtsfahren ausscherte. Wir leben in einer dreißiger Zone und auch hier gilt die Physik.

Auf die Schuldklärung durch die Polizisten kann ich gern verzichten, falls es sich nicht um Verkehrs- oder Autobahnpolizei handelt.

Ich denke, der Themenstarter war übervorsichtig.

Da haben es die Rotzfrechen einfacher- die knallen einfach zu schnell herum und scheren sich ´nen Dreck und die Schäden, die sie dabei anrichten.

@Omegawuzi, vollkommen Zustimmung

Nur Rechtsprechung und Verkehrsmoral sind halt verschiedene Schuhe.

§9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

 

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss...............................und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Wofür hat man denn die Tochter im Auto sitzen ?

Ach Pepperduster, ich habe in meinem Leben bisher nur feststellen können das definitiv nur diejenigen sich auf einem Parkplatz einweisen lassen welche fahrerische Defizite beim Rangieren haben.

Alle anderen fahren so vorsichtig wie es geht, das langt aber nicht immer :(

Gerade wenn die Richtlinien besagen dass die "Blinden" aufpassen sollen während die "Sehenden" die Blinden umfahren dürfen und auch noch Recht bekommen.

Der TE hat hier wahrscheinlich immer eine Möglichkeit auf 50:50 oder andere Quote. Das wäre mein Ziel wenn der Gegner es bevorzugt sich nicht gütlich zu einigen.

Grüße

Steini

Welcher Depp fährt den in eine Parklücken , wenn in der direkt Anliegenden jemand ausparkt. So einem gehört erstmal ne Backpfeife verpasst.

5 Sek warten und es wäre nix passiert.

am 30. Dezember 2014 um 20:35

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 30. Dezember 2014 um 21:19:29 Uhr:

Welcher Depp fährt den in eine Parklücken , wenn in der direkt Anliegenden jemand ausparkt. So einem gehört erstmal ne Backpfeife verpasst.

5 Sek warten und es wäre nix passiert.

Du hast so was von Recht.

Viele, viele VT sehen nur sich selber, können einen einmal eingeschlagenen Kurs nicht ändern und sind unfähig, auf veränderte Situationen flexibel zu reagieren. Viele nicht-VT auch, aber das tut nichts zur Sache.

Und 5 Sekunden warten geht natürlich gar nicht.

Zitat:

@Doc WP schrieb am 30. Dezember 2014 um 16:37:00 Uhr:

 

1. Hatte leider am Heiligabend einen kleinen Parkplatzunfall, der mir das Weihnachtsfest ein wenig verdorben hat.

2. Gut, ich hätte den Unfall vermeiden können, wenn ich während des Herausfahrens noch zusätzlich einmal nach links geschaut hätte, ob da in der Zwischenzeit jemand in die Parklücke neben mir fährt, während er mich ausparken sieht.

Zu 1.

Dem Geschädigten wurde mit Sicherheit auch das Weihnachtsfest ein wenig verdorben.

Zu 2.

Diese Kernaussage belegt, dass die von Pepperduster genannte besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren erfolgreich verdrängt wurde. Das kann dem erfahrensten Fahrer auch nach 40 Jahren Praxis passieren. Shit happens. Aber dafür ist man ja versichert und sollte dem Geschädigten nicht unedle Motive unterstellen. Reparaturen kosten heute halt mal mehr als vor 40 Jahren.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 30. Dezember 2014 um 21:19:29 Uhr:

Welcher Depp fährt den in eine Parklücken , wenn in der direkt Anliegenden jemand ausparkt. So einem gehört erstmal ne Backpfeife verpasst.

5 Sek warten und es wäre nix passiert.

Vielleicht wäre es mit " Licht an " nicht passiert vielleicht aber doch weil alle im Weihnachtsstress sind und nur "to do Liste " im Kopf haben.

Vielleicht fuhr er gerade rein und hat die Rückfahrscheinwerfer oder nur eins auf der falschen Seite nicht gesehen.

Das alles könnte sein, es rechtfertigt aber nicht hierfür "Backpfeifen" zu verteilen.

Danke für alle Kommentare.

Kurz zur Klarstellung in Bezug auf einige Kommentare: Ich habe den Fehler gemacht, dass ich zu langsam rückwärts aus der Lücke gefahren bin und dabei nur über die RECHTE Schulter (war ein Tippfehler in meinem Text oben) geschaut habe, da ich in diese Richtung ausparken wollte, vor dem Losfahren war von dem anderen Auto noch nichts zu sehen gewesen und ich habe nicht damit gerechnet, dass in dieser Zeit des Ausparkens noch jemand kommt und sich links neben mich setzt, damit werde ich aber in Zukunft rechnen.

Das Rückwärtsfahren von mir zu übersehen war für eine vorwärts in die Bucht einfahrenden Wagen praktisch nicht möglich, es handelte sich bei dem Fahrzeug meiner Frau um einen recht neuen Citroen C3 Picasso, dieser schaltet das Licht automatisch bei schlechtem Wetter an und er hat einen hochgesetzten recht hell strahlenden Rückfahrscheinwerfer.

Ich habe verstanden, dass in der Regel der rückwärts fahrende die Schuld trägt. Ich freue mich aber auch, dass einige, genau wie ich, den Eindruck haben, dass mein Unfallgegner sehr einfach den Unfall hätte vermeiden können, wenn er einfach noch ein paar Sekunden gewartet hätte bis ich mit dem Ausparken fertig war, bevor er sich links neben mich setzte. Es ist auf diesen Parkplätzen doch so, dass praktisch immer beim Ausparken eine Kurve gefahren werden muss, um nicht gegen die nächste Parkreihe oder Einkaufswagendepot etc. zu fahren. Hierbei wird in den seltensten Fällen geblinkt, hätte in meinem Fall vermutlich auch nichts genutzt.

Inzwischen hat man mir ein Kostenvoranschlag über ca. 1.400 Euro zukommen lassen, so dass ich doch die Versicherung einschalten werde.

Beide hätten das vermeiden können!

jupp

am 31. Dezember 2014 um 15:09

Passt wunderbar zu meinem Nickname :D

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