Schuldfrage bei Spurwechsel wegen angeblichen Hindernis

VW Polo 6 (AW)

Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir aus Erfahrungen ein wenig die Angst nehmen.

Gestern hatte ich einen Unfall auf der A43. Ich fuhr auf der linken Spur. Von der rechten Spur kam ein Auto einfach rübergezogen. Kein Blinken, kein ausreichender Abstand - Bumm. Keiner ist verletzt. Wir sind von der Autobahn abgefahren um uns an einer sicheren Stelle hinzustellen und die Polizei zu rufen.

Diese kam an und nahm den Unfall kurz auf, der Unfallverursacher sagte ein LKW von rechts wo sich die Auffahrt befand wäre einfach auf ihre Spur gefahren und sie wollte ausweichen. (Das stimmt nicht)
Die Polizei zog sich zurück um den Unfallbericht auszufüllen, stieg aber nach 2 Minuten wieder aus und teilte mit dass sie jetzt eine Anzeige gegen Unbekannt (den LKW) erstellen und von uns wohl jeder auf seinen Kosten sitzenbleiben wird.

Ich fragte nach wie das sein kann da ich nichts für den Unfall kann und so jeder sagen könnte er wäre einem LKW ausgewichen. Die Polizei sagte nur „in der Theorie ja“. Na toll, das macht Mut!

Ich telefonierte natürlich später mit meiner Versicherung die mir sagte so leicht kann man den Schaden nicht einfach von sich wegschieben und ich solle in erster Instanz erstmal den Schaden bei der Versicherung der Unfallverursacher melden. Dies habe ich auch getan.

Das Auto ist seit letzten Monat erst abbezahlt, das tut doppelt weh.

Habt ihr Erfahrungen in so einem Fall? Glaubt ihr wirklich die Unfallgegner kommen einfach so damit durch dass sie sagen sie haben den Unfall verursacht weil sie einem LKW ausgewichen sind?

Vielen Dank für eure Mühen!

17 Antworten

Hallo liebe Leute, noch fast 6 Wochen gibt es Neuigkeiten.
Die Unfallgegner hatten sich auch nach 5 Wochen nicht bei ihrer Versicherung gemeldet und entsprechend den Schaden nicht gemeldet.
Am Freitag hatte ich endlich die Post der gegnerischen Versicherung dass der Haftpflicht Schaden anerkannt wird und ich nun den Schaden beziffern und belegen darf!

Hier ist nochmal alles gut gegangen!
Rechtsschutz und Dashcam für den nächsten Unfall sind besorgt 🙂

Na hoffentlich klappt auch mit der Bezahlung dann noch alles! 🙂

Verkehrsrechtschutz ist ein Muss. Dashcam in Deutschland nice to have. Wird in vielen Fällen nicht als Beweis zugelassen. Da muss schon was mit schwerem Personenschaden passieren. Da geht es dann aber nicht um den eigentlichen Unfall sondern um ggf. Schwere Körperverletzung oder Ähnliches. 2018 wurde vom BGH zwar entschieden, dass sie grundsätzlich zulässig sind und als Beweis genutzt werden können, was allerdings seit 2020 mit Inkraftsetzung der neuen DSGVO nicht mehr sooo eindeutig ist (LG Mühlhausen AZ 6 O 486/18)

Ansonsten Dir jetzt viel Glück bei der Abwicklung!

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