Schuldfrage bei Kollision auf schmaler Straße
Hallo zusammen,
es würde mich interessieren wie in folgendem Fall die Schuldfrage geklärt werden könnte:
Angenommen, auf einer schmalen Straße ohne Fahrbahnmarkierung fahren zwei engegenkommende Fahrzeuge aneinander vorbei.
Ein Fahrzeug ist aber zu weit links und die Fahrzeuge streifen sich / Spiegel werden abgerissen.
Woher kann man jetzt wissen wer zu weit links war? Solch Situationen gibt es ja ziemlich oft, in engen, zugeparkten Straßen. Wo man denkt "das war knapp".
Wenn sich beide Fahrer nicht einigen können, wird die Schuld dann einfach geteilt? Auch wenn einer offensichtlich zu weit links war? Man könnte es meistens gar nicht beweisen.
Sowas ist mir noch nicht passiert, aber es interessiert mich, weil ich nicht wüsste wie ich mich in einem solchen Fall verhalten sollte.
Was meint ihr dazu?
Gruß
kryptos92
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 16:05:04 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 13. Oktober 2020 um 14:50:18 Uhr:
Daher werden sich beide die Haftung in irgendeiner Form teilen müssen.
Beide müssen sich überzeugen, dass es passt. Im Zweifel erstmal anhalten und dann fährt einer langsam weiter.
Der Audi hätte langsam rückwärts fahrend, die abgeschrägte Kante hochfahren und somit noch einige Zentimeter gewinnen können.
Beide haben den Fehler gemacht weiterzufahren. Wer mit welcher Geschwindigkeit kann keiner sagen, außer der Traktor hat einen Fahrtenschreiber an Board (was ich bezweifle).
Der Traktorfahrer muss eine besondere Vorsicht walten lassen, wenn er ein überbreites Gerät angehängt hat und nicht darauf vertrauen, dass es schon passen wird. Ebenso hätte der Fahrer vom Audi durchaus noch einige cm nach rechts gekonnt. Eine Linie auf der Straße ist keine 3m hoher Mauer, an der das Auto zerschellt.Zunächst anhalten wäre hier wohl besser gewesen.
Wäre der Traktor ordentlich rechts gefahren, bei seiner Seite über der Straßenbegrenzung auf dem Seitenstreifen so wie es sein soll und vor der Kurve in Schrittgeschwindigkeit wäre NICHTS passiert. Wenn ich im Gegenverkehr dem entgegen komme muss ich erstmal davon ausgehen er fährt so ... genau wie bei einer Ampel die für mich grün zeigt, dass die anderen bei rot stehen bleiben. Da mach ich ja auch keine Vollbremsung und schaue ob tatsächlich keiner bei rot fährt. Die Kollision mit dem dem Ausleger ist zu diesem Zeitpunkt wo man den Traktor sieht, ja noch gar nicht erahnbar. Man kann m.E. aus dem Fehler des Traktorfahrers (nicht weit genug rechts gefahren) meinem Sohn nicht den Vorwurf machen ER hätte noch weiter rechts gekonnt - die Fahrbahn ist 5m, 2,50 für jeden erstmal. Das Teil war so oder so in der Fahrspur meines Sohnes, das muss dem Traktorfahrer bewusst sein und dafür trägt er primär die Verantwortung. Der Einschlag am Spiegel war 10cm von der Außenkante des Spiegels weg. d.h. selbst wenn mein Sohn größtenteils auf der Linie gewesen wäre hätte er 1-2cm tuschiert. So auf den cm genau am rechten Fahrbahnrad kann doch kein Menschen fahren, das ist doch auf einer Straße außerorts völlig unrealistisch.
Nagut ... da es nicht anders geht: Du bist persönlich schuld an diesem Unfall und zwar ganz alleine. Dein Sohn konnte tatsächlich nichts dafür. Er wurde in seinem Leben von dir in Sachen Straßenverkehr so dominant konditioniert, dass er weiße Linien nicht ohne Verlust der Lebensfunktionen überfahren kann. Da führt kein Weg zurück wenn er erstmal drüber wäre. Diese Barriere hast du ihm in den Kopf gepflanzt. Wie fühlst Du dich damit? Der Traktorist konnte auch nicht weiter nach rechts. Er konnte auch nicht über den Gegenverkehr drüber hüpfen, durfte aber 3m breit sein. Hätte er angehalten, wäre dein unschuldiger Sohn trotzdem dort unschuldig reingefahren, denn es war ja kein Platz für eine Passage innerhalb der weißen Linien. Rückwärts wäre es auch nicht gegangen, denn das würde ein Nachgeben im Recht bedeuten, dessen man sich doch so sehr gewiss ist. Das geht schon aus Prinzip nicht. Auch das ist Folge der Erziehung zur strikten Durchsetzung des eigenen Rechtes. Darin liegt also der "Pfähler". Ich hoffe es hilft dir, dass nicht dein Sohn sondern Du allein schuld bist. 😉
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Zitat:
@Leon596 schrieb am 13. Oktober 2020 um 18:49:13 Uhr:
Zitat:
@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 01:11:39 Uhr:
Er fuhr (mit meiner Frau auf dem Beifahrersitz) auf einer Kreisstrasse. 5m breit (zwischen den Begrenzungslinien, kein Mittelstreifen).
Zitat:
@Leon596 schrieb am 13. Oktober 2020 um 18:49:13 Uhr:
Zitat:
@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 18:41:17 Uhr:
treffen auf den 3m Trekker zu.Du hast gesagt, dass die Straße 5 Meter breit ist, der Trecker 3 Meter breit ist.
Zitat:
@Leon596 schrieb am 13. Oktober 2020 um 18:49:13 Uhr:
Zitat:
@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 18:41:17 Uhr:
Er hat als er den Trekker auf sich zukommen gebremst auf ca. 30-35 km/h und ist soweit rechts rüber (an die Linie) wie es ihm in der Situtaion noch sicher schien und auch ausreichend um auf seiner Seite zu passieren.Völlig egal was der Trecker gemacht hätte, das hätte von deinen Angaben her NIE gepasst.
Und da letzendlich beide nicht angehalten haben kann nicht einer unschuldig sein.
Bei meinem Sohn auf der Seite ist der Wulst - auf der Seite des Trekkers ist KEIN Wulst sondern ein befestigter Randstreifen neben der Fahrbahnbegrenzungslinie. Dieser Bereich wurde von dem Trekker nicht ausreichend an seiner rechten Seite genutzt. Der fuhr mehr oder weniger aus Bequemlichkeit nicht rechts genug weil dort auch eine Leitplanke ist wo er dann aufpassen müsste dass er da nicht ran kommt mit dem Anbau. Nach der Kollision parkte er ja den Trekker ca. einen halben Meter weiter rechts bis zur Leitplanke (siehe Bilder) ... Der Trekker hatte auf seiner Seite so wie ich die Situation einschätzen konnte (ich kam dazu zur Unfallaufnahme) ca 50 cm auf seiner Seite nicht genutzt. Das war der fehlende Abstand. Der Audi ist 2,1x breit, braucht also 2,3 Meter wenn er ganz rechts ist zu passieren (20cm Sicherheitsabstand ist auch nicht besonders viel). Dann hat der Anbau des Trekker 3m. Ergo müssen 30cm des Anbaus auf der anderen Strassenseite überstehen (durch entsprechendes versetztes Fahren des Trekkers). Wenn da aber eine Leitplanke ist, die ca. 50cm weg ist muss der Trekkerfahrer natürlich permanent konzentriert fahren um da rechts nicht gegen zu kommen (weil er da nur 20cm zu hat). Ergo wenn kein Auto entgegen kommt, fährt der einfach einen Tick doch weiter links auf der Strassemitte. Und in dem Moment wo ihm ein Auto entgegen kommt zieht er wieder ein Tick nach rechts. Dabei scheert aber sein Anbau WEITER in den Gegenverkehr ein für einen Moment, sogar extrem viel (ich hab mit anderen Trekker Fahrern gesprochen, die sprachen mit Bewegung des Anbaus 20-30cm). und m.E. ist genau das hier die Ursache des ganzen Ablaufs. Hinzu kommt dass der Fahrer Mitte 75 war, der konnte nicht mal unsere Adresse aufschreiben, er bat uns für ihn unsere Daten aufzuschreiben.
Die Position von deinem Fahrzeug auf dem Photo ist die Position während des Unfalls?
Zumindest fuhr dein Sohn nicht wieder nach links?
Wenn ja, wird dir meine Antwort nicht gefallen.
Dann hat sein Sohn nicht die volle Breite auf seiner Seite genutzt. Eine halbe Reifenbreite ist da noch Platz. Des weiteren hat der Bordstein keine scharfe Kante. Er kann also ohne Probleme notfalls rückwärts befahren werden, um auszuweichen.
Das versuchen einige Foristen dir seit einigen Seiten klar zu machen.
Des Weiteren war der Fehler weitergefahren zu sein.
Hätte dein Sohn gestoppt, wäre die Lage besser für ihn. Hat er aber nicht. Er fuhr laut deiner Aussage sogar 30km/h, also von langsam und vorsichtig würde ich hier nicht mehr reden.
Es haben hier beide Fehler gemacht und ihr werdet ebenfalls haften müssen. Welchen Anteil werden andere entscheiden, das können wir nicht sagen.
Edit:
Wir haben Verständnis, dass du deinen Sohn vor "Schaden" bewahren möchtest. Das ist normal. Nur leider sind ihm auch Fehler nachzuweisen, vor allem wenn alles, was du geschrieben hast, ebenso der Polizei geschildert wurde. Daher wird es für ihn kein Happy End geben.
Die Leitplanke schaut aus, als wäre sie durchgehend. Man erwartet also, das die Zugmaschine mit Reifen mit wenig Luft (für den Acker) auf den schmalen Streifen zwischen Leitplanke und Straße ausweicht, wo das Gelände dahinter mindestens Richtung Straßengraben abfällt? Ein Fall, wo in vielen Fällen die Maschine oder das Anbaugerät die Leitplanke touchiert? Und das ganze erwartet man so zügig, das man dem entgegenkommenden Fahrer dafür nicht ein paar Sekunden mehr Zeit gewährt, indem man im Zweifelsfall bis zum Stillstand abbremst?
Bist du überhaupt schonmal Traktor gefahren? Wenn ich eines mit einer schweren Zugmaschine nicht mache, dann Fahrten über dem Randstreifen/Grünstreifen ... zumindest nicht mit größerer Geschwindigkeit. Denn vielleicht rutsche ich dabei in den Graben oder beim Gegenlenken durch eventulles wegsacken wegen dem Absatz/großer Räder/wenig Luft mache ich nochmal einen Schlenker Richtung Straße.
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 13. Okt. 2020 um 17:1:41 Uhr:
Genau aus dem Grund werden seit Jahren keine Mittelinien mehr auf die Strasse aufgebracht?
Damit sich die VT vor Gericht streiten können.
Wo hast du denn diese Information her? Es werden dann keine Mittellinien aufgebracht wenn die Fahrspuren dafür zu schmal sind. Allein das Fehlen der Markierung sollte einen schon vorsichtig fahren lassen.
Grüße vom Ostelch
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wir kommen hier nicht weiter, es werden zu viele Mutmaßungen nun angestellt von Euch die nicht zutreffend sind ... der Trekker Hätte NICHT von der Asphaltdecke runter gemusst, auf der anderen Seite war noch hinter der Begrenzungslinie 20 cm Asphalt (befestigter Randstreifen). Das hätte völlig gereicht wenn er wie gedacht mit seinen Traktor Reifen soweit rechts auf dem Asphalt gefahren wäre wie möglich. Ist er aber nicht. Er fuhr "ganz" normal mit der Zugmaschine auf seiner Spur, als hätte KEINEN 3m Anbau dabei. Ohne Anbau wäre das auch kein Problem gewesen.Aber mit dem 3m Anbau dahinter MUSS er permament mit dem rechten Hinterrad an seine rechte Asphaltgrenze fahren und kann nicht "normal" in der rechten Fahrspur (quasi links der Begrenzungslinie, das ist doch genau die oben schon genannte Ausnahme das Trekker über die durchgezogene Linie dürfen um den befestigten Randstreifen zu benutzen). Und JA, mein Sohn hat angehalten, genauso wie oben das Autos steht, so fuhr er. Der Trekker hielt drauf, reduzierte gar nix und fuhr vorbei und weiter und sie passierten sich bevor mein Sohn zum Stillstand kam, Er hat keine Vollbremsung gemacht, sonst ja, hätte er vielleicht schon gestanden in dem Moment wo der Trekker ihn passierte, es hätte aber keinen Unterschied gemacht. Im Gegenteil, wenn einer dahinter gewesen wäre, wäre der ihm voll reingerauscht. Fakt ist: Mein Sohn hat gebremst bis zum Stillstand, der Trekker hat zu keinem Zeitpunkt seine Geschwindigkeit reduziert und fuhr vorbei und sogar weiter. Erst durch Dauerhupen und Warnblinker hielt der Trekker ca. 100m schon weiter entfernt dann noch an.
Was für ein hahnebüchener Unsinn.
Der Randstreifen sieht auf der Traktorseite genauso aus wie auf der Autoseite, nur dass da Leitplanke statt Randstein ist.
Wo genau sollte der Traktor nun nochmal drüber fahren?
Jetzt aber nicht Alternative Fakten auftischen, dein Sohn hat erst NACH der Kollision angehalten.
Stimmt, wir kommen hier nicht weiter. Zu welcher Quotelung es hier kommt, werden wir anderen Instanzen zur Entscheidung überlassen müssen. Ob sich der Unfall hätte vermeiden lassen, wenn der Sohn des TE anders reagiert hätte, kann niemand hier mit Bestimmtheit sagen. Klar dürfte allerdings sein, dass der Traktorfahrer mit seinem forschen Drauflosfahren mit dem überbreiten Gefährt die Ursache gesetzt hat. Der Sohn des TE konnte nur noch versuchen zu retten, was zu retten war. Wäre er genauso forsch gefahren wie der Traktorfahrer, hätte es ganz anders gerummst.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Bamako schrieb am 13. Oktober 2020 um 20:39:16 Uhr:
Was für ein hahnebüchener Unsinn.
Der Randstreifen sieht auf der Traktorseite genauso aus wie auf der Autoseite, nur dass da Leitplanke statt Randstein ist.
Wo genau sollte der Traktor nun nochmal drüber fahren?Jetzt aber nicht Alternative Fakten auftischen, dein Sohn hat erst NACH der Kollision angehalten.
https://blog.lapid.de/fahrbahnbegrenzung-und-fahrstreifenbegrenzung
Die Fahrbahnbegrenzung
Wie der Name sagt, macht diese Begrenzung die Fahrbahn beziehungsweise den Fahrbahnrand erkennbar und trennt die Fahrbahn von Seitenstreifen oder Sonderwegen. Auch an der Insel entlang in der Mitte eines Kreisverkehrs ist eine Fahrbahnbegrenzung markiert. Wenn rechts von der Fahrbahnbegrenzung noch genügend Platz ist – in Form eines befestigten Seitenstreifens – gilt: Links von ihr darf nicht gehalten werden und landwirtschaftliche Zug- oder Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge müssen möglichst rechts von ihr fahren.
Würdest du dich gerne noch ein bisschen aufregen wollen? 🙂 Die von dir geposteten Fotos belegen halt das Gegenteil des deiner Meinung zugrundeliegenden Sachverhalts. Auf der Seite vom Traktor ist direkt neben der durchgezogenen weißen Linie ein offenbar unbefestigtes Bankett. Dieses ist mit Gras bewachsen. Im Bankett steht die Leitplanke, die offensichtlich Fahrzeuge vor dem Absturz in die Böschung bewahren soll. Auf der Seite deines Sohnes ist neben der weißen Linie noch ca. 15-20cm Asphalt bis zum Randstein, der durchaus befahrbar ausschaut. Man müsste halt in Rangiergeschwindigkeit drauf fahren, aber das ginge wenn man wollte.
Wenn der Traktor so gefahren wäre wie er auf den Bildern steht, wäre nichts passiert. So kamen auch alle Autos in der Zeit der Unfallaufnahme vorbei (au0er dem Bus). Wie bereits erwähnt war der Trekker Fahrer nach der Kollision 100 Meter weiter gefahren, hat dann mitbekommen was passiert ist, angehalten und ist dann ein Stück RÜCKWÄRTS und RECHTS ran gefahren ... genauso wie er jetzt auf den Bilder steht. Leider hat weder mein Sohn noch meine Frau das in dem ersten Schock-Moment mit Handy gefilmt. Sie haben es gesehen und auch der Polizei gesagt. Sie Schätzen der Trekker wurde ca einen halben Meter weiter nach rechts gefahren. Mein Sohn hat unser Auto nach dem Anhalten und Aussteigen nicht mehr bewegt. @Konifere: Ich hab mich da vertan mit den 20-30cm Asphalt neben der Linie, war ein Denkfehler beim Schreiben.
Wenn ich überlege , wie oft ich in solchen Situationen als Fahranfänger maximal rechts ran bin, bis es gekratzt hat...
Hab mir so manche (billige Stahlfelge) verschrammt um ja keine Kollision zu riskieren.
Und hier wird drüberfabuliert, man dürfe um Gottes Willen die arme weisse Linie nicht überfahren...
Wieso nicht? Stirbt die dann?
Wenn man mit so einem fetten Protzkübel, der auf der Autobahn besser aufgehoben ist, nicht umgehen kann, sollte man lieber Polo, Fiesta, Corsa fahren. Mit denen wâre das nicht passiert.
Meine 80 er Granada und Taunus waren mit Ihren 1,80 Breite damals schon fast überbreite Schiffe .
Aber 2,10 m heute für einen PKW...wozu eigentlich?
Vielleicht ist das auch das Problem. Die Autos werden immer größer und schwerer, aber die Strassen wachsen nicht mit.
Da sind viele noch so wie aus den 50 er Jahren.
PS: Wie soll man das aus der Sicht des Audis überhaupt sehen oder beurteilen können, ob der Traktor nicht maximal weit rechts gefahren ist?
Das sieht man doch gar nicht, vor allem schaut man doch voll konzentriert auf sein eigenenes Fahrzeug um dieses so weit wie möglich rechts zu steuern.
Es hätten sich beide schleichend aneinander vorbeitasten müssen. Bei 5m Fahrbahn und 3m breitem Traktor fehlen für den Pkw von 2,15m eben 15cm. Bleibt dabei dass beide fehlerhaft gehandelt haben.
Bei 55 Km/h hat man ca. 25 Meter Anhalteweg. Dazu kommen 25 Meter des Traktors, der ihm ja entgegen kommt. Dein Sohn hätte also nur 50 Meter Sicht gebraucht. Offensichtlich hat er nicht ausreichend geschaut oder nicht hat angemessen reagiert.
Bei der Schadenregulierung würde ich eine 50er Quotelu g anstreben. Mehr wird es nicht geben.
Im Strafrecht kostet das 80 Euro, 28,50 Gebühren, ein Flens und ein Aufbauseminar. Ich würde Einspruch einlegen und auf einen gnädigen Richter hoffen.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 13. Oktober 2020 um 22:01:54 Uhr:
Wenn ich überlege , wie oft ich in solchen Situationen als Fahranfänger maximal rechts ran bin, bis es gekratzt hat...
Hab mir so manche (billige Stahlfelge) verschrammt um ja keine Kollision zu riskieren.
Und hier wird drüberfabuliert, man dürfe um Gottes Willen die arme weisse Linie nicht überfahren...
Wieso nicht? Stirbt die dann?
Wenn man mit so einem fetten Protzkübel, der auf der Autobahn besser aufgehoben ist, nicht umgehen kann, sollte man lieber Polo, Fiesta, Corsa fahren. Mit denen wâre das nicht passiert.
nicht nur dieser "Protzkübel" ist so breit, das sind viele andere Familienautos auch - und dass man am Fahrzeug seiner Eltern die teuren Alufelgen nicht ruinieren möchte, ist wohl auch nachvollziehbar; die billigen Stahlfelgen waren mal anno tobac ...
es ist immer noch der Traktor, der die Überbreite hatte und damit auch die höhere Betriebsgefahr - bei 3m Breite hat der übrigens eine entsprechende Kennzeichnungspflicht seiner Abmessungen - auch nach vorne;
dieser hatte sogar eine Rundumblinkleuchte, ist also für noch breitere Geräte/Anhänger vorgerüstet und der Fahrer sollte sich entsprechend vorsichtig und umsichtig verhalten - seine Reaktion am Unfallort weist da nicht gerade drauf hin;
ich höre hier sonst ständig etwas von "nicht angepasster Geschwindigkeit" - gibt es da bei überbreiten, schweren Landmaschinen auf engen Strassen irgendwie einen "Bauernbonus" ?!