Schul-/Behindertenbusse, Warnblinkanlage
Thema hatten wir schon, vielleicht hat sich die Rechtslage verändert. Was sagen die Fachleute? Bei Schul- und Behindertenbussen kann man immer wieder feststellen, dass sie im öffentlichen Straßenverkehr am Straßenrand anhalten und Personen ein- oder aussteigen lassen. Eine Haltestelle ist dort regelmäßig nicht eingerichtet. Zur Absicherung schalten sie ihre Warnblinkanlage ein. Dies scheint zwar der Sicherheit zu dienen, verwirrt aber andere Verkehrsteilnehmer, da die Warnblinkanlage nur an besonders gekennzeichneteten Haltestellen verwendet werden darf und dann auch Pflichten für andere Fahrzeugführer entstehen. Z.B. Vorbeifahrt nur im Schritttempo, auch im Gegenverkehr.
Leider setzten manche Busfahrer ihre vermeintlichen Rechte schon fast mit Gewalt durch. So heute passiert. Busfahrerin hält in zweiter Reihe auf der Fahrbahn an, schaltet Warnblinkanlage ein und führt ein Kind an der Schulter über die Fahrbahn. Dem herannahenden Fahrzeugführer des Gegenverkehrs gibt sie mit der Hand Haltezeichen und geht schnurstracks weiter, da sie ja Weisungen erteilt hatte. Nach Ansprache hatte sie keinerlei Unrechtsbewußtsein, denn bei eingeschalteter Warnblinkanlage muss auch der Gegenverkehr Schritttempo fahren.
Ich hoffe, dass zukünftig nicht auch Taxifahrer, Lieferantenfahrzeuge usw mit eingeschalteter Warnblinkanlage weitere Rechte einfordern.
Beste Antwort im Thema
Da steigt der Fahrer eines Schulbusses aus um ein Kind über die Strasse zu bringen. Ich ziehe den Hut vor solchen "Helden des Alltags", es gibt leider viel zu wenige davon.
Sich über so etwas aufzuregen, weil man für ein paar Sekunden in seinem Vorwärtsdrang gebremst wurde ist einfach nur erbärmlich.
Einige Kommentare hier lassen befürchten, dass das Kind ohne Begleitung des Fahrers eine Ewigkeit auf eine Lücke im Verkehr gewartet hätte und im schlimmsten Fall unter die Räder gekommen wäre.
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
T R E F F E RZitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...bei denjenigen ist etwas in der kindheit falsch gelaufen, die nicht gelernt haben, andere menschen aufgrund ihrer - von der eigenen meinung abweichenden - denkweise zu akzeptieren, ohne direkt beleidigend zu werden! 🙄
...
Gruß
Achim H.
Meinungsfreiheit hört m.E. nach da auf, wo Äußerungen die menschliche Würde und das gedeihliche Miteinander verletzen. Das ist in allen zivilsierten Ländern und entwickelten Gesellschaften so und auch durch entsprechende Gesetze geregelt.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Meinungsfreiheit hört m.E. nach da auf, wo Äußerungen die menschliche Würde und das gedeihliche Miteinander verletzen. Das ist in allen zivilsierten Ländern und entwickelten Gesellschaften so und auch durch entsprechende Gesetze geregelt.Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
T R E F F E RZitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...bei denjenigen ist etwas in der kindheit falsch gelaufen, die nicht gelernt haben, andere menschen aufgrund ihrer - von der eigenen meinung abweichenden - denkweise zu akzeptieren, ohne direkt beleidigend zu werden! 🙄
...
Gruß
Achim H.
eben.....
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Meinungsfreiheit hört m.E. nach da auf, wo Äußerungen die menschliche Würde und das gedeihliche Miteinander verletzen.
Die Pervertierung des Begriffs Menschenwürde ist leider in der heutigen Zeit sehr beliebt.
@Magirus, vielen Dank! - Besser hätte ich es nicht formulieren können!
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Eine ganz einfache Frage: Wie wird man zum Kinderhasser?
Das kann ich dir ehrlich gesagt nicht sagen, steckt vielleicht in meinen Genen.
Ich konnte schon selbst als Kind meine Altergenossen nicht leiden und habe frühzeitig Anschluß an ältere Cliquen gesucht.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Meine Wortwahl ist wohl etwas krass ausgefallen, aber hinnehmen kann ich solch eine Einstellung nie und nimmer!
Mein lieber Freddi - Du musst mit mir weder Tisch, Stuhl noch Bett teilen,
vielleicht ist es dir lieber wenn ich das harte "hassen" gegen "nicht leiden" ersetze.
Denkst du ich esse Kinder zum Frühstück?
Ich lebe mit ihnen wie jeder andere auch, nur möchte ich keine eigenen Kinder haben und nach Möglichkeit auch keine fremden Kinder in meiner näheren Umgebung.
Dies läßt sich nicht immer vermeiden und so ertrage ich das geplärre an Öffentlichen Plätzen oder in Supermärkten stillschweigend.
Nur in meiner Wohnung oder meinem Grundstück kann ich darüber frei bestimmen, selbst meine Bekannten respektieren das und lassen ihre Kinder wenn sie mich besuchen bei einem Babysitter.
Ich bin ich auch für mehr Spielplätze, Kindergärten und vor allem bessere Bildung.
Denn auch wenn ich die kleinen Plagen (auch blagen genannt - was im Rheinland & Ruhrpott eine ganz normale Bezeichnung für Kinder ist) nicht leiden kann, akzeptiere ich Sie als Teil unseres Kollektives (sie bleiben ja nicht immer klein, stinkend, laut und häßlich 😁).
Anstatt sich darüber aufzuregen das ich Kinder hasse (nicht leiden) kann, solltest du mal lieber mit den Eltern anfangen die einfach Kinder in die Welt setzen und verwahrlosen lassen.
Wenn es nach mir ginge hätten wir seit über 20 Jahren einen Führerschein für Eltern!
Im übrigen wäre es schön, wenn wir nun den Weg von meiner Antipathie wieder zurück zum eigentlichen Thema finden würden.
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Zitat:
Meinungsfreiheit hört m.E. nach da auf, wo Äußerungen die menschliche Würde und das gedeihliche Miteinander verletzen.
Mhm... und wo bitte ist das geschehen? 😕
Er hasst (vulgo für "nerven mich, kann ich nicht leiden, muss ich nicht haben, meide ich?) Kinder - so what?
Er betont doch explizit, dieser Abneigung keine Tätlichkeiten oder Sorgeunterlassungen gegen diese folgen zu lassen - so what?
Er begründet doch sein "differentes" Mitgefühl im Fall der Fälle - weil ein Tier nunmal unstreitbar sein Handeln insofern kognitiv nicht abschätzen kann... während ein Mensch dies durchaus kann. Ein Kind sicherlich weniger, jedoch um so weniger.. je mehr die Eltern hierbei quasi im Vorfeld "versagen".
Das kann man alles schlecht finden, gut finden, es kann einem egal sein... kann man kommentieren, debattieren oder einfach so stehen lassen. Aber bitte - im eigenen vorgeblichen Anspruch dazu - sind diskreditierende, stigmatisierende und ähnliche Worte doch völlig fehl am Platze?
Müssen wir uns jetzt alle gegenseitig lieben?
Müssen wir jeden toll finden?
Verletzen wir sonst die Menschenwürde und das Miteinander?
😕
Immer der selbe Sülz... bei solchen Themen. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Denkst du ich esse Kinder zum Frühstück?
Soo zartes Fleisch...
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Im übrigen wäre es schön, wenn wir nun den Weg von meiner Antipathie wieder zurück zum eigentlichen Thema finden würden.
Yup, daher hätte ich es mir an Deiner Stelle auch erspart, Deine Dir zustehende Einstellung so detailliert zu rechtfertigen.
Also behinderte Kinder und Begleitperson wird doch hoffentlich keiner überfahren wollen?
🙄
Wollt ihr der Welt etwas gutes tun, überfahrt (erwachsene) Fahrradfahrer auf Fußgängerüberwegen (oft als Zebrastreifen bezeichnet) - die sind da Freiwild.
Moin🙂
Btt bitte.
Danke
Gruss TAlFUN
Zuerst einmal schönen Dank für die angeregte Diskussion, bei der man bekanntlich nicht sensibel sein darf. Wie ich vermutete, ist die Rechtslage nicht bei allen bekannt, auch nicht bei meiner Busfahrerin. Vorab zu mir. Ich halte mich an die Verkehrsregeln, weil nach meiner Meinung nur so ein sicherer Straßenverkehr möglich ist. Wird gegen die Regeln verstoßen, bezahlt man ein Verwarnungs- oder Bußgeld oder noch schlimmer, wird man in einen Unfall verwickelt. Der Regelverstoß ist dann die Unfallursache. Kommt dieser Regelverstoß häufig vor, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, spricht man von einer Hauptunfallursache. Zu den Regeln gehört auch rücksichtsvolles Fahren. Für das Einschalten von Warnblinkanlagen sind durch unsere gewählten Volksvertreter auch Regeln aufgestellt worden. So dürfen Busse, Straßenbahnen und Schulbusse diese Warnblinkanlage nur an besonderen Haltestellen einschalten. Nicht an jeder. Wenn die Warnblinkanlage eingeschaltet ist, müssen andere Verkehrsteilnehmer, auch die des Gegenverkehrs z.B. im Schritttempo an diesen Bussen vorbeifahren. Schritttempo also nicht an allen Haltestellen. Im geschilderten Fall hat die Busfahrerin also eine besondere Haltestelle simuliert, um den Verkehr zum Schritttempo zu zwingen. Dies kann nicht richtig und auch nicht Vorbild für das Kind sein. Für mich also keine Heldin des Alltags, weil falsches Vorbild und auch noch gegen Anweisungen des Arbeitgebers verstoßen, nach der sie so anzuhalten hat, dass das Kind die Fahrbahn nicht zu überqueren braucht und eine Begleitperson, nicht die Fahrerin, für einen sicheren Ausstieg des Kindes verantwortlich ist. Das ganze mit "Busfahrer hat keine Zeit" zu begründen, ist doch wohl Unsinn. Ich denke, bei Vorstellung des Threads bin ich sachlich geblieben, da mich das Verhalten der Busfahrerin nicht "auf die Palme" gebracht hat und ich auch keinen Zeitgewinn schinden wollte. Mir kam es darauf an, diese Unart des Gebrauchs der Warnblinkanlage hier noch einmal in Erinnerung zu bringen und auch die Dreistigkeit, die Unsicherheit anderer Verkehrsteilnehmer auszunutzen, um sich selbst einen - zeitlichen - Vorteil zu verschaffen, selbst unter Gefährung eines Kindes. Wenn ich das bei meinem Kind beobachtet hätte, wäre ich tatsächlich "auf die Palme" gegangen. Wünsche uns allen eine sichere und unfallfreie Fahrt und nochmals Dank für die Meinungsdarstellungen.
@TE,
ich denke, dass ein Großteil der Leser und Mitpostenden mit Dir in vielen aber vielleicht nicht in allen Punkten Deiner letzten Darstellung konform geht. Über Details sollte man nicht diskutieren, da es ausufern würde. Unterm Strich, Vorbild hin oder her, zählt jedoch noch immer die Rücksichtnahme Aller, um den Straßenverkehr nicht zum rechtsfreien Raum zu erklären und auf diese Art schon beinahe eine Anarchie zu begründen. Es ist leider so, dass die meisten Verkehrsregeln vielfach, ob zu Recht oder nicht, so ausgelegt werden, wie man es gerade selber für gut befindet. So wird's dann wohl auch im Falle "Deiner Busfrahrerin" gewesen sein. Das Problem ist dann einfach nur: der andere kennt ja die Auslegung des Einzelnen zwangsläufig nicht.
Ich bin jetzt weg hier.....
Gruß
AH
Die Nutzung der Warnblinke ist aber eben keine Unart - außer man stilisiert es hoch, weil wegen Verstoß gegen das hochheilige Regelwerk.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Die Nutzung der Warnblinke ist aber eben keine Unart - außer man stilisiert es hoch, weil wegen Verstoß gegen das hochheilige Regelwerk.
Der Warnblinker hat eine besondere Aufgabe zu erfüllen, nämlich andere vor bestimmten beschriebenen Gefahrensituationen zu warnen. Wenn diese Funktion auch für andere, nach eigener Meinung sinnvolle, Situationen benutzt wird, verliert sie schnell an Wert. Überlege mal, jeder dürfte ein Blaulicht nach eigener Einschätzung nutzen. Überall nur Blaulichter und keiner macht mehr Platz.
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Überall nur Blaulichter und keiner macht mehr Platz.
platz machen
"muss"man auch nur dann, wenn neben dem blaulicht auch das einsatzhorn eingeschaltet ist...
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
soweit, so gut. Allerdings nur an Haltestellen (und dabei noch abhängig davon, ob auf der Fahrbahn angehalten wird oder in der "Haltestellenbucht"😉. Ggfs. darf überhaupt nicht vorbeigefahren werden, sondern der andere VT muss warten.Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Erlaubt: Schrittgeschwindigkeit
Gefahren: 50 Km/h
Geschwindigkeitsdifferenz, d. h. zu schnell: etwa 40 Km/h
Konsequenz: s. BußgeldkatalogAber darum geht es vmtl. dem TE nicht, sondern vielmehr, so glaube ich, darum, dass das "Vorrecht", ob vorhanden oder nicht, erzwungen worden ist. Unabhängig davon, dass ich bei der geschilderten Situation wohl auch angehalten hätte, kann sich der/die, ich nenn' es jetzt provokant einmal Nötigende, nicht darauf verlassen, dass auch tatsächlich angehalten wird bzw. er/sie beim Überschreiten erkannt wird. Für beide Seiten gilt hier: mitdenken und Rücksicht nehmen.
Gruß
AH
Die Intention des TE habe ich auch so verstanden.
Ich wollte eigentlich mit meinem Beitrag nur darauf hinweisen, dass man schon allein im eigenen Interesse den
§ 20 StVO „Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse“ beachten sollte.
Dazu gehört auch ergänzend besonders Absatz 3: „Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.“
Noch eins: Woher nimmst Du eigentlich die Differenzierung: „ob auf der Fahrbahn angehalten wird oder in der "Haltestellenbucht"😉“?
Meines Wissens gilt die Regelung aus § 20 StVO immer, egal ob der Bus auf der Straße steht oder in der Haltebucht.
Ein Missverständnis oder eine Unkenntnis hierüber könnte ganz schön unangenehm werden.