Schrottauto verkauft, Käufer will Zulassungsbescheinigung 1
Nabend,
habe mein verunfalltes Auto (absoluter Totalschaden) nach Ungarn verkauft ( Verkauf lief auch gut), natürlich abgemeldet und hab dem Transporter noch den alten Brief ( entwertet ) mitgegeben, aber nicht meine Zulassungsbescheinigung 1 ( den kleinen Brief). Macht man ja bei einem Kauf hier auch nicht, man bekommt ja eh immer einen neuen.
Jetzt ist das Auto angekommen und der käufer möchte die Zulassungsbescheinigung haben, da er vielleicht überlegt das Auto zu reparieren und man es ohne die Zulasssungsbesch. in Ungarn nicht anmelden kann.
Klingt das logisch? Ich finds ehrlich gesagt etwas komisch zumal der Käufer nie was von reparieren oder der Zulassungsbescheinigung gesagt hat. Er hat immer nur von Teilspender gesprochen.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Schrottautos werden gerne gekauft um an die Identität eines Fahrzeugs zu kommen. Der Schrott geht in die Presse und die FIN zusammen mit den Papieren wird genutzt um ein gestohlenes Fahrzeug gleichen Typs zu legalisieren.
75 Antworten
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:23:44 Uhr:
Ändert aber nix dran, dass er trotzdem Blödsinn ist.
Nö, eigentlich ist der Vergleich schon zutreffend. Du darfst ja auch nicht mit zwei gültigen Personalausweisen unterwegs sein, also musst du nachweisen dass der alte entwertet wurde oder von alleine abgelaufen ist.
Genauso muss man bei der Wiederzulassung eines Autos nachweisen dass das nicht mehr woanders auf einen anderen Namen angemeldet ist, das ist derzeit i.d.R. eben nur der Abmeldestempel in der ZB1, eine separate Abmeldebescheinigung wie früher gibt es ja nicht mehr.
Insbesondere im Ausland kann genau das ein Problem sein, im Gegensatz zu den deutschen Zulassungsbehörden können die meist nicht eben nachgucken ob das Auto nicht irgendwo in einem anderen Land noch zugelassen ist. Also brauchen sie einen Wisch mit dem die Abmeldung nachgewiesen werden kann.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:24:18 Uhr:
Und in der Praxis wird das null Problem sein, weil die Behörde das in ihrem System drin hat.Zitat:
@Moers75 schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:19:07 Uhr:
Das wird der Knackpunkt sein, der Käufer wird einen Nachweis brauchen dass das Fahrzeug in D nicht mehr zugelassen ist. Die ZB1 ist in D halt der Nachweis der Zulassung - oder eben der "Nichtmehrzulassung".Aber: Und da gehe ich jetzt auch mit, wer weiß schon genau, wie das in Ungarn ist?
Es ist in Ungarn genauso wie in Deutschland, genau deshalb gibt es ja die EU-Richtlinie zur ZB Teil I+II um in der EU ein einheitliches Verfahren zu haben.
Daher wird auch in Ungarn zur erneuten Anmeldung ZB Teil I und II benötigt.
Kann er in Ungarn ZB Teil I nicht vorlegen, wird er wie in Deutschland eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust ablegen müssen.
Wenn Ungarn mal nicht mehr in der EU ist oder Deutschland, dann kann es dort anders laufen.
Es gab genug Stimmen (bei weitem nicht nur meine), dass es hierzulande keine Probleme gibt ohne eine ZB I (weil die Behörden es im System haben).
Und ja, inzwischen haben wir es doch mehr oder weniger geklärt, früher gab es die Abmeldebestätigung, heute wird es das Dokument ZB I mit entsprechendem Vermerk damit versehen, wozu es praktisch zu einer Abmeldebestätigung gemacht wird.
Dass ungarische Behörden diese Abmeldung nachgeweisen haben wollen, sofern eine Anmeldung erfolgen soll ... das liegt in der Tat auf der Hand.
Außer dir war dies ja fast jedem bekannt, Du quasselst doch dauernd das ZB Teil I nicht nötig wäre oder entwertet wird bei der Abmeldung 🙄
Auch in Deutschland benötigst Du zur erneuten Zulassung die ZB Teil I.
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Zitat:
@Kai70 schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:49:40 Uhr:
Auch in Deutschland benötigst Du zur erneuten Zulassung die ZB Teil I.
Komisch ... warum brauchte ich die dann noch nie?
Und anderen ging es nicht anders?
Weil du dir das ausdenkst, weil du es vergessen hast, weil du es einfach behauptest...such dir was aus. Die rechtlich korrekte und täglich tausendfach anders praktizierte Vorgehensweise ist jedenfalls eine andere.
Und die Behörden denken sich das auch so aus.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:58:27 Uhr:
Komisch ... warum brauchte ich die dann noch nie?
Und anderen ging es nicht anders?
Du kannst es gern noch 100 mal wiederholden, es bleibt falsch. Ich habe in den letzten 3 Jahren 5 Fahrzeuge in D und 1 in der EU zugelassen, die ZB Teil I wurde _immer_ benötigt.
So ist es richtig:
Zitat:
@Kai70 schrieb am 12. Oktober 2015 um 18:54:06 Uhr:
Selbstverständlich gehört die ZB Teil I beim Verkauf des Fahrzeuges dazu, ebenso wie die ZB Teil II und die CoC-Papiere wenn vorhanden.
Zitat:
@dolofan schrieb am 12. Oktober 2015 um 22:22:11 Uhr:
Du kannst es gern noch 100 mal wiederholden, es bleibt falsch. Ich habe in den letzten 3 Jahren 5 Fahrzeuge in D und 1 in der EU zugelassen, die ZB Teil I wurde _immer_ benötigt.Zitat:
@Jupp78 schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:58:27 Uhr:
Komisch ... warum brauchte ich die dann noch nie?
Und anderen ging es nicht anders?So ist es richtig:
Zitat:
@dolofan schrieb am 12. Oktober 2015 um 22:22:11 Uhr:
Zitat:
@Kai70 schrieb am 12. Oktober 2015 um 18:54:06 Uhr:
Selbstverständlich gehört die ZB Teil I beim Verkauf des Fahrzeuges dazu, ebenso wie die ZB Teil II und die CoC-Papiere wenn vorhanden.
Also du hast es bei einem abgeldeten Fahrzeug aus D versucht und wurdest ohne ZB I zurückgewiesen?
Wie lange hat dann deine Anmeldung gedauert und wie waren die Schritte ... ich bin gespannt auf die ausgedachte Story!
Da er jedes mal die ZB Teil I vorlegen konnte, hat es gewiss keine Probleme gegeben.
Ansonsten hätte er eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der ZB Teil I abgeben müssen, wurde hier aber auch schon erwähnt.
Wie Beratungsresistent kann eigentlich jemand sein ? Merkst Du nicht das Du dich hier gerade zum Kasper machst ?
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:58:27 Uhr:
Komisch ... warum brauchte ich die dann noch nie?Zitat:
@Kai70 schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:49:40 Uhr:
Auch in Deutschland benötigst Du zur erneuten Zulassung die ZB Teil I.
Und anderen ging es nicht anders?
Wo soll man denn deiner Meinung nach die ZB I nicht brauchen? Nenne doch mal Zulassungsstellen, die das so praktizieren?!
Kai70, Tecci6N und Co. haben Recht. Meine Schwester konnte ihren neuen Gebrauchten vor wenigen Wochen wegen fehlender ZB1 nicht zulassen. Verkäufer musste eine eidesstattliche Erklärung ablegen (nette Extrakosten).
Da dieser Punkt nun geklärt ist, zurück zum Thema:
Mich interessiert, ob nun der TE verpflichtet ist, diese ZB nachzureichen?
Zitat:
Mich interessiert, ob nun der TE verpflichtet ist, diese ZB nachzureichen?
Kann ja nur der Verkäufer.
Also muss er.
Ich würde das grds. bejahen, kenne aber mindestens ein gegenteiliges Urteil. Aus moralischer Sicht sollte man sich aber drum kümmern als Verkäufer.
Ohne ZB 1 kann ein Fahrzeug nicht mal abgemeldet werden.
Im letzten Jahr wurde uns ein Fahrzeug gestohlen. Die ZB 1 lag natürlich darin. Ich bin dann mit der ZB 2 und einer Tagebuchnummer der Polizei ( Diebstahl gemeldet!!) zur Zulassungsstelle gefahren, um das Fahrzeug abzumelden.
Dort wurde erst eine NEUE ZB 1 erstellt, damit ich das Fahrzeug ordnungsgemäss abmelden konnte. Zusatzkosten 11,50 € für Lulu.
Viele Grüße
Thomas