Schrottauto verkauft, Käufer will Zulassungsbescheinigung 1

Nabend,

habe mein verunfalltes Auto (absoluter Totalschaden) nach Ungarn verkauft ( Verkauf lief auch gut), natürlich abgemeldet und hab dem Transporter noch den alten Brief ( entwertet ) mitgegeben, aber nicht meine Zulassungsbescheinigung 1 ( den kleinen Brief). Macht man ja bei einem Kauf hier auch nicht, man bekommt ja eh immer einen neuen.

Jetzt ist das Auto angekommen und der käufer möchte die Zulassungsbescheinigung haben, da er vielleicht überlegt das Auto zu reparieren und man es ohne die Zulasssungsbesch. in Ungarn nicht anmelden kann.

Klingt das logisch? Ich finds ehrlich gesagt etwas komisch zumal der Käufer nie was von reparieren oder der Zulassungsbescheinigung gesagt hat. Er hat immer nur von Teilspender gesprochen.

Gruß

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Schrottautos werden gerne gekauft um an die Identität eines Fahrzeugs zu kommen. Der Schrott geht in die Presse und die FIN zusammen mit den Papieren wird genutzt um ein gestohlenes Fahrzeug gleichen Typs zu legalisieren.

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...und warum soll die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Schein) nicht entwertet werden... auf dem Ding ist dick und fett das Kennzeichen aufgedruckt und es gibt auch keine weiteren Zeile, wo ein weiteres Kennzeichen eingetragen werden kann... bei den Halterdaten gilt das Gleiche.
Das Teil ist mit Abmeldung hinfällig und bei einer erneuten Zulassung durch einen anderen Halter in einem anderen Zulassungsbezirk gibts ne neue Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Anders läuft das bei der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief)... da sind entsprechende Leerzeilen, etc. vorgesehen um weitere Halter und Kennzeichen einzutragen.

Der Teil I wird nicht entwertet, weil er ggf. noch als Nachweis der Fahrzeugdaten benötigt wird.

Erst bei der Wiederzulassung mit Ausstellung eines neuen Scheins wird der alte eingezogen und vernichtet.

...stimmt, ich bin davon ausgegangen, dass die Daten, wie früher im Brief auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 stehen. Aber weit gefehlt... da fehlt so einiges, was nicht drin steht.
Das war früher mit Schein und Brief alles durchdachter und logischer inzwischen steht insgesamt viel Unfug in den Papieren, dafür fehlen bestimmte sinnvolle Angaben komplett z.B. alternative Reifengrößen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. Oktober 2015 um 20:17:29 Uhr:


Der Teil I wird nicht entwertet, weil er ggf. noch als Nachweis der Fahrzeugdaten benötigt wird.

Auch wenn er noch als Nachweis dient, ist er entwertet. Und ist er nicht mehr da und gibt es auch keine Nachweise über nachträgliche Eintragungen (normal im Rechner drin) ... ja, dann hat man Pech gehabt. Dann wird die Karre zugelassen wie ein Neufahrzeug ohne ZB I.

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Wenn er entwertet ist, kann er ja (amtlich gesehen) nicht mehr als Nachweis dienen ;-)

Stell dir vor, du hast einen Personalausweis und der ist ungültig (abgelaufen).
Was meinst du, was passiert, wenn du mit dem ungültigen Ding auftauchst und einen Frischen willst?
Möglichkeit a: Du wirst erkennungsdienstlich behandelt, bis klar ist, wer du bist
Moglichkeit b: Das ungültige Ding wird als Nachweis anerkannt, dass du genau der bist.

Jetzt gebe deine Einschätzung ab 😉.

das ist hier inzwischen ziemlich deutlich:

Es wird ein Bußgeld verhängt (wenn man nicht im Besitz eines Reisepasses ist).

Das würde man wohl nicht tun, wenn ein abgelaufener BPA regulär zählen würde...

a) Ein Schein oder die ZB I wird seit 01.10.2005 nicht mehr eingezogen, davor schon und man bekam stattdessen eine Abmeldebescheinigung.

b) Es ist DIE Zulassungsbescheinigung. Die besteht aus Teil 1 und Teil 2, diese beiden Teile gehören auch immer zusammen. Da wird bei einer Außerbetriebsetzung auch nichts entwertet oder ungültig oder sonst irgendeine dubiose Sache gemacht. Es kommt lediglich der Außerbetriebsetzungsvermerk drauf (alternativ wird bei den ZB I, die seit 01.01.2015 ausgestellt wurden, das Rubbelfeld geöffnet). Ungültig wird eine Zulassungsbescheinigung nur, wenn sie entweder aufgeboten wird oder bei einer nachgewiesenen Verschrottung des Fahrzeugs entwertet wird. Aber sicher NICHT durch die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs.

c) Bei der Zulassung eines vorher schon zugelassenen Fahrzeugs ist auch die ZB I bzw. der Schein vorzulegen. Kann man auch leicht im Gesetz nachlesen, da steht es explizit drin.

d) Die Anfrage des Käufers ist absolut nicht ungewöhnlich. Auch im Ausland weiß man, wie eine Zulassungsbescheinigung aus Deutschland aussieht und dass man alle Teile einziehen will bei einer dortigen Zulassung. Genauso wie hier alle ausländischen Dokumente eingezogen werden müssen. Nur dass der TE hier halt Mist gebaut hat und das Dokument vernichtet hat. Somit muss er zur Zulassungsstelle gehen, eine neue ZB I ausstellen lassen und diese dem Käufer schicken.

e) Der Vergleich mit dem Ausweis ist Blödsinn.

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. Oktober 2015 um 20:51:07 Uhr:


Das würde man wohl nicht tun, wenn ein abgelaufener BPA regulär zählen würde...

Und meinst du, dass eine ZB I nach einer Abmeldung regulär weiter zählt?

Ja, das tut sie.

Auf jeden Fall im Sinne des §14(6) FZV, bei Fahrzeugen ohne ZBII auch als Nachweis der Betriebserlaubnis.

Nicht jedoch als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr, deswegen ist ja der Stilllegungsvermerk drauf...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:03:56 Uhr:


Es kommt lediglich der Außerbetriebsetzungsvermerk drauf

Das wird der Knackpunkt sein, der Käufer wird einen Nachweis brauchen dass das Fahrzeug in D nicht mehr zugelassen ist. Die ZB1 ist in D halt der Nachweis der Zulassung - oder eben der "Nichtmehrzulassung".

Meist schnibbeln die hier eine Ecke an der ZB1 ab damit keiner auf dumme Ideen kommt, hinten kommt der Stempel "abgemeldet" drauf und beides wird zusammengetackert.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 12. Oktober 2015 um 19:26:57 Uhr:


Da hat deine Zulassungsstelle aber Fehler ohne Ende begangen, oder es lag halt noch der alte FZ-Schein und alte FZ-Brief vor und keine ZB Teil I + II, diese hast Du dann erstmalig bei erneuter Zulassung bekommen.

Soo, hab meine Papiere mal rausgekramt.

Du hast Recht!

War der alte Brief und der

entwertete

, Ecke abgeschnitten, Schein.

Sorry, kommt davon wenn man nur alte Schinken fährt.😉

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:03:56 Uhr:


e) Der Vergleich mit dem Ausweis ist Blödsinn.

Ich finde den sogar sehr treffend und gut.

Das was auf dem Ausweis das "gültig bis" ist, ist auf der eigentlich unbegrenzt gültigen ZB I der Abmeldungsvermerk.

Es mag rechtlich nicht ein identisches Prozerede sein, aber der Vergleich ist alles andere als Blödsinn. An sich erlischt die eigentlich rechtliche Wirkung, aber als Nachweis für das, was mal gewesen ist, taugt es noch.

Dass du den treffend findest, ist ja logisch, da du die unterschiedlichen Ausgangslagen und rechtlichen Bedeutungen gar nicht erfasst hast. Ändert aber nix dran, dass er trotzdem Blödsinn ist.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:19:07 Uhr:


Das wird der Knackpunkt sein, der Käufer wird einen Nachweis brauchen dass das Fahrzeug in D nicht mehr zugelassen ist. Die ZB1 ist in D halt der Nachweis der Zulassung - oder eben der "Nichtmehrzulassung".

Und in der Praxis wird das null Problem sein, weil die Behörde das in ihrem System drin hat.

Aber: Und da gehe ich jetzt auch mit, wer weiß schon genau, wie das in Ungarn ist? Es ist nicht gesagt, dass die eine Abmeldung hier mitbekommen und deshalb Probleme machen.
Da gehe ich langsam mit, wenn der Käufer die Karre wieder anmelden will.

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