Schrottauto verkauft, Käufer will Zulassungsbescheinigung 1
Nabend,
habe mein verunfalltes Auto (absoluter Totalschaden) nach Ungarn verkauft ( Verkauf lief auch gut), natürlich abgemeldet und hab dem Transporter noch den alten Brief ( entwertet ) mitgegeben, aber nicht meine Zulassungsbescheinigung 1 ( den kleinen Brief). Macht man ja bei einem Kauf hier auch nicht, man bekommt ja eh immer einen neuen.
Jetzt ist das Auto angekommen und der käufer möchte die Zulassungsbescheinigung haben, da er vielleicht überlegt das Auto zu reparieren und man es ohne die Zulasssungsbesch. in Ungarn nicht anmelden kann.
Klingt das logisch? Ich finds ehrlich gesagt etwas komisch zumal der Käufer nie was von reparieren oder der Zulassungsbescheinigung gesagt hat. Er hat immer nur von Teilspender gesprochen.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Schrottautos werden gerne gekauft um an die Identität eines Fahrzeugs zu kommen. Der Schrott geht in die Presse und die FIN zusammen mit den Papieren wird genutzt um ein gestohlenes Fahrzeug gleichen Typs zu legalisieren.
75 Antworten
Die ZB 1 lässt man auch nicht im Wagen liegen... aber habt ihr´s jetzt bald?
Ich habe mein Auto auch ohne ZB 1 verkauft, dachte mir dann noch, ob das so passt... kurz gegoogelt, eine Sache von 10 Minuten, dann war´s mir klar und ich habe dem Käufer die ZB 1 zugeschickt...
Man muss dazu sagen, dass der Wagen ebenso nicht wirklich fahrbereit war, nicht innerhalb der nächsten Tage/Wochen auf die Straße sollte.
Insofern ist doch jetzt bei dem Fall hier auch "noch nichts" passiert. Muss der TE eben innerhalb der nächsten Tage/Wochen für Ersatz sorgen und gut. Sache erledigt, alle glücklich.
Zitat:
@Schraubermeister Tom schrieb am 13. Oktober 2015 um 10:03:08 Uhr:
Ohne ZB 1 kann ein Fahrzeug nicht mal abgemeldet werden.
Im letzten Jahr wurde uns ein Fahrzeug gestohlen. Die ZB 1 lag natürlich darin. Ich bin dann mit der ZB 2 und einer Tagebuchnummer der Polizei ( Diebstahl gemeldet!!) zur Zulassungsstelle gefahren, um das Fahrzeug abzumelden.Dort wurde erst eine NEUE ZB 1 erstellt, damit ich das Fahrzeug ordnungsgemäss abmelden konnte. Zusatzkosten 11,50 € für Lulu.
Viele Grüße
Thomas
Früher gabs eine extra Abmeldebescheinigung, heute wird das in dem KFZSchein bzw. ZB1 vermerkt.
Hab noch ein 2004 abgemeldetes Auto hier, da ikst ein grünes Extrablatt drin, das braucht man heute dann auch noch um das Auto anzumelden plus gültige HU natürlich.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 13. Oktober 2015 um 10:15:09 Uhr:
Die ZB 1 lässt man auch nicht im Wagen liegen... aber habt ihr´s jetzt bald?
Ich schon, warum auch nicht?
Ist nicht mal fahrlässig. Selbst wenn die das Auto klauen, könnte das zwar bei einer Verkehrskontrolle OHNE Schein eher bemerkt werden, das der Wagen gestohlen wurde. Doch dazu muss man erst mal bemerkt haben das der Wagen weg ist und mal ganz Ehrlich: Wann wurdet Ihr das letzte mal von der Polizei kontrolliert? Die geklauten Autos sind doch dermaßen schnell im Ausland, da kommt keiner Hinterher. Da nützt einem auch der Schein zu Hause nix. Das Auto ist trotzdem weg.
Zum Thema: Auto Abmelden OHNE Kfz Schein (da war es wirklich noch ein Schein):
Meinen Eltern wurde vor ca. 25 Jahren ins Auto eingebrochen. Die Diebe haben versucht das Fahrzeug zu klauen und wollten es Kurzschließen bzw. haben aes auch. Dabei ging wohl einiges schief denn der Wagen machte einen Satz nach vorne und war, auf Grund des eingerasteten Lenkradschlosses, nicht lenkbar. Der Wagen fuhr auf ein davor geparktes Auto auf, welches durch die Wucht auf ein davor geparktes Motorrad geschoben wurde. Durch das Kurzschließen ist das Auto meiner Eltern in Flammen auf gegangen und hat dabei das davor stehende Fahrzeug durch die Hitze ebenfalls stark beschädigt. Das Motorrad war "nur" umgefallen. Jedenfalls lag der Kfz Schein im Fahrzeug und war halt mit verbrannt. Mein Vater ist dann am nächsten Werktag zur Zulassungsstelle mit KFZ Brief, Schildern und der Bestätigung der Polizei, das das Fahrzeug ausgebrannt war. Tja ohne Kfz Schein = keine Abmeldung. Es wurde Kostenpflichtig ein neuer Schein ausgestellt, welcher sodann wieder eingezogen wurde... 🙄
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 13. Oktober 2015 um 10:38:38 Uhr:
Ich schon, warum auch nicht?Zitat:
@einsdreivier schrieb am 13. Oktober 2015 um 10:15:09 Uhr:
Die ZB 1 lässt man auch nicht im Wagen liegen... aber habt ihr´s jetzt bald?
Ist nicht mal fahrlässig.
...
Tja ohne Kfz Schein = keine Abmeldung. Es wurde Kostenpflichtig ein neuer Schein ausgestellt, welcher sodann wieder eingezogen wurde... 🙄
Frage selbst beantwortet, oder? 😮
Die Gebühren für den neuen Schein hättet ihr euch sparen können.
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Zitat:
@einsdreivier schrieb am 13. Oktober 2015 um 11:01:41 Uhr:
Die Gebühren für den neuen Schein hättet ihr euch sparen können.
Fragt sich nur was auf lange Sicht billiger ist:
Die Gebühren für einen neuen Schein, weil der Alte mitsamt Auto geklaut wurde / in Flammen aufgegangen ist oder aber das Verwarngeld dafür das ich den Schein, weil er nicht im Auto liegt, zu Hause vergessen habe. In Summe letztlich alles Peanuts um die ich keinen wirklichen Aufstand mache.
Ach und wenn man den Schein in der Geldbörse aufbewahrt: Diese werden auch geklaut bzw. kann man Sie verlieren 😉
Weg ist dann immer noch Weg.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 12. Oktober 2015 um 22:42:43 Uhr:
Wo soll man denn deiner Meinung nach die ZB I nicht brauchen? Nenne doch mal Zulassungsstellen, die das so praktizieren?!Zitat:
@Jupp78 schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:58:27 Uhr:
Komisch ... warum brauchte ich die dann noch nie?
Und anderen ging es nicht anders?
Dachte ich mir schon, dass da vom 78er Josef nichts mehr kommt...war wohl doch nur alles heiße Luft...
So damit die Diskussion mal endet, ich werde dem Verkäufer die ZB 1 nachschicken.
Unglücklich stimmt mich nur dass er zuerst nur einige Teile des Autos wollte und dann das ganze aber mir stehts gesagt hat er wolle es ausschlachten. Zumal beim Verkauf er ja die mitgegebenen Dokumente eingesehen hat und nichts von irgendeiner ZB gesagt, weder von der 1 noch der 2. Und auf einmal will er das Auto wieder zulassen.
Zumal ich mir nichtmal vorstellen kann, dass es sich lohnt die Karre zu reparieren, nichtmal bei den Lohnpreisen in Ungarn.
Gruß und danke an alle die mir geholfen haben
Hättest ihm nur die ZB 1 + 2 mitgegeben und den Schrott selber verwertet...
Wenn ich beim Metzger ne Schweinehälfte zum Verzehr kaufe, kann ich nicht warten, dass mir Frankensteins Maschine zum Wiederbeleben nachgeliefert wird.
Wenn der TE ein Fahrzeug zum Ausschlachten verkauft, dann sollte es vielleicht nicht zusammengeschustert beim Fähnchenhändler wieder zum Verkauf stehen. Vertraglich war der TE doch vollkommen im grünen Bereich; ich würde da nichts nachliefern 😕
Der nächste Beitrag hier lautet dann wieder: Betrug beim Autokauf - angegebener Parkrempler war Totalschaden 🙄
edit ww.werbeaccount-auf-schrott-weil-ohne-zulassungsbescheinigung.de
twindance/MT-Moderation
Und für diese kleine Information Werbung meldest du dich extra an? Ich verständige mal die Moderation, damit dieser Dreck entfernt wird.
Zitat:
@arfiyato schrieb am 23. September 2017 um 19:13:48 Uhr:
Von mir hat der Schrott Auto Händler sowas nicht verlangt komisch, die Frage ist, möchte er das Auto verschrotten oder möchte er das Auto weiter verkaufen.
Mein Schrotti gibt mir noch was für´s abholen und Du zahlst nix?
Und du zitierst die Werbung auch noch, ganz großes Kino. Jetzt darf die Moderation nochmal ran.
Zufrieden, Motzbacke!😛
Zitat:
@rubenmp schrieb am 12. Oktober 2015 um 18:42:57 Uhr:
Nabend,habe mein verunfalltes Auto (absoluter Totalschaden) nach Ungarn verkauft ( Verkauf lief auch gut), natürlich abgemeldet und hab dem Transporter noch den alten Brief ( entwertet ) mitgegeben, aber nicht meine Zulassungsbescheinigung 1 ( den kleinen Brief). Macht man ja bei einem Kauf hier auch nicht, man bekommt ja eh immer einen neuen.
Jetzt ist das Auto angekommen und der käufer möchte die Zulassungsbescheinigung haben, da er vielleicht überlegt das Auto zu reparieren und man es ohne die Zulasssungsbesch. in Ungarn nicht anmelden kann.
Klingt das logisch? Ich finds ehrlich gesagt etwas komisch zumal der Käufer nie was von reparieren oder der Zulassungsbescheinigung gesagt hat. Er hat immer nur von Teilspender gesprochen.
Gruß
Ja, er braucht zwingend den "kleinen Brief", also den Fahrzeugschein, alleine schon deshalb, weil dort die ganzen technischen Daten eingetragen sind.
Den "Kleinen Brief", die Zulassungsbescheinigung Fahrzeugschein muss man auch in Deutschland mitgeben, da sonst der Käufer diesen aufbeiten lassen muß, was bis zu € 60,-- kosten kann, die Ausstellung von Ersatzpapieren