Schönrechnen

BMW 3er E91

Hallo Leute,

ich habe da ein Anliegen, bei dem mich eure persönlichen Meinungen interessieren würden.

Also, ich arbeite derzeit für eine Firma, zu der ich 7 km Anfahrtsweg habe. Einkäufe werden auf dem Heimweg erledigt. Macht runde 3.000 km im Jahr + nochmal 3.000 km für "Spaßfahrten". Im November 2013 habe ich mir einen 2007er 325d Touring (bitte keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit eines Diesels bei der kurzen Strecke) mit 150.000 km auf dem Tacho gekauft und erstmal auf 6.000 km/Jahr versichert. Bei meinem bisherigen Fahrprofil komme ich also erst in gut 8 Jahren an die 200.000 km Marke.

Ich liege mit Ratenkredit, Steuer und Versicherung bei rund 400 Euro im Monat. Ich darf auf Firmenkosten steuerfrei für bis zu 44 Euro im Monat tanken (was meist auf 43,99 Euro hinausläuft. 😉), was für rund 4.500 km im Jahr reicht. Spritkosten für den Weg zur Arbeit fallen so also keine an.

Nun werde ich in wenigen Monaten samt des von mir betreuten Kundenstamms an eine andere Firma verkauft, die 32km von meinem Wohnort entfernt angesiedelt ist. Dabei ist meinem neuen Arbeitgeber wie auch mir daran gelegen, dass ich dadurch netto nicht mit weniger da stehe als jetzt. Zusätzlich gibt es wengier Stunden in der Woche, mehr Fortbildungen, einen Tag mehr Urlaub, ... aber zurück zum Thema.

Damit ich mir mein Auto für den Arbeitsweg nicht aufrauchen muss, packt mein neuer Arbeitgeber auch gleich noch einen Firmenwagen oben drauf. Wird irgendwas aus der Ford-Flotte werden. Kein Vergleich zu einem BMW mit der Ausstattung, die ich habe. Aber einem geschenkten Gaul ...

Es ist Wahnsinn, wie schnell man sich an den Luxus der beheizten Sportsitze, des Reihen-Sechszylinders, dem Komfortzugang usw. gewöhnt. Ich möchte den BMW ungerne wieder abgeben, 400 Euro im Monat für Spaßfahrten am Wochenende finde ich jedoch auch ein wenig viel. Dafür kann ich mir schon an drei von vier Wochenenden einen 335xd von Sixt mieten, wenn ich es denn möchte.

Nun habe ich aber z. B. gelesen, dass ich die Privatnutzung eines Firmenwagens nicht nach 1% Regelung versteuern muss, wenn ich einen höherwertigen Privatwagen habe, da das Finanzamt dann davon ausgehen muss, dass ich für Privatfahrten das höherwertigere Fahrzeug nutze.

Zitat:

Wenn Ihr Mitarbeiter zusätzlich zum Dienstwagen zum Beispiel ein Privat-PKW besitzt, der dem Dienstwagen ähnlich im Wert ist, kann die pauschale Versteuerung umgangen werden. In diesem Falle sieht das Steuerrecht nämlich als gegeben an, das dem Mitarbeiter kein geldwerter Vorteil entsteht und Privatfahrten auch mit dem Privatwagen erledigt werden. Aktuelle Gerichtsurteile bekräftigen diese Auslegung und machen diese Taktik zu einer lohnenden Alternative.

Quelle:

http://www.lohn-gehaltsabrechnung.com/der-dienstwagen-als-geldwerter-vorteil/

Bedeutet in meinem Fall, wenn ich z. B. einen Ford Focus für 20.000 Euro Listenpreis zur Verfügung gestellt bekommen würde, müsste ich 1% + (42 km x 0,03%) = 2,26% vom 20.000 Euro = 452 Euro geldwerten Vorteil versteuern. Das bedeutet in meinem Fall 124,76 Euro mehr Steuern = weniger netto. Wenn ich nun o.g. Absatz richtig verstehe, muss ich, wenn ich den eindeutig höherwertigeren BMW (55k Euro Listenpreis) behalte, diese Steuern nicht zahlen. Das Behalten des BMW würde mir dann diese Steuern sparen. Die Kosten für den BMW sinken dann von 400 Euro um 124,76 auf 275,24 Euro. Zwar immernoch ein Zusatzgeschäft, aber "ein anderer Schnack" als 400 Euro ...

Ihr merkt schon, ich möchte den BMW eigentlich behalten, und suche nun halt nach Argumenten, die das meinem Gewissen gegenüber vertretbar machen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Der Stef


(Frage: Spielt hier das Alter und die Lauflesitung gar nicht rein, der aktuelle Marktwert deines BMW ist ja geringer als der eines 20.000 EUR Focus?).

Nein, bei der Besteuerung ist nur der Listenpreis relevant. Da sind auch Rabatte beim Neukauf, günstigere Gebrauchte usw. völlig egal, Du zahlst Steuern immer auf den Listen-Neupreis. Darum lässt man sich als Arbeitnehmer ja auch keine Gebrauchtwagen als Firmenwagen andrehen, versteuern muss man ihn wie einen Neuwagen, dann will man auch einen fahren.

Und Rosinen rauspicken kann auch das Finanzamt nicht. Wenn der Zeitwert beim Firmenwagen egal ist, dann auch beim Privat-PKW. Sonst vergleicht man ja Äpfel mit Birnen.

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Wobei bei einer Lockerung des Beratungsverbots die Haftung droht, aber sowas von!
"Aber, Herr Bundesfinanzhofrichter, mein Sachbearbeiter beim Finanzamt Elsterhausen hat damals gesagt, wenn ich das so angebe, dann...."

Als Sachbearbeiter würde ich da nach der Lockerung des Beratungsverbots noch eher wie die Sphinx antworten, als ich das heute täte, wo ich mich hinter dem Argument verstecken könnte: "Beide wussten, dass das keine Beratung war, ist ja verboten."

Dass ich einmal pro Finanzbeamter argumentiere.... das Internet verpfuscht halt doch den Charakter... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28



Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred


Neo--du hast doch selbst gesagt dass es da keine einheitliche Regelung gibt...... . 😎
Einheitliche Regelung im Sinne der Versteuerung des Firmenwagens oder der Beratung durch das Finanzamt?

Bei Ersterem gibt es einheitliche Regelungen, aber mehrere Lösungswege, bei Zweiterem gibt es das Steuerberatungsgesetz.

Allerdings geb ich Dir vollkommen recht, mal freundlich anfragen kostet nix. Und wenn am Ende nur ein Hinweis erfolgt, dass es so oder so eben nicht geht... 🙂

Ich dachte mehr an die verschiedenen Lösungswege... .

Ich habe oft im Leben die Erfahrung gemacht, dass Kommunikation besser als Konfrontation ist....
Deshalb würde ich mit meiner Rechnung persönlich dort vorstellig werden beim zuständigen Sachbearbeiter oder Abteilungsleiter... und das Problem ansprechen.....

Die Lösungswege sind klar; nur was zu tun ist muß dann geklärt werden....

Klar helfen die vom FA nicht beim Bescheißen....😛

😉😛 aber das will ja auch keiner 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Korynaut


Wobei bei einer Lockerung des Beratungsverbots die Haftung droht, aber sowas von!
"Aber, Herr Bundesfinanzhofrichter, mein Sachbearbeiter beim Finanzamt Elsterhausen hat damals gesagt, wenn ich das so angebe, dann...."

Als Sachbearbeiter würde ich da nach der Lockerung des Beratungsverbots noch eher wie die Sphinx antworten, als ich das heute täte, wo ich mich hinter dem Argument verstecken könnte: "Beide wussten, dass das keine Beratung war, ist ja verboten."

Dass ich einmal pro Finanzbeamter argumentiere.... das Internet verpfuscht halt doch den Charakter... 🙄

😉😛🙄 gleich zitiert, nicht dass du es dir noch anders überlegts😁😁

Aber das sind doch mal Hinweise auf höchsten Niveau.... ein Grund füs DANKE-Drücken... ich mach mal die Runde jetzt 😎😎

Zitat:

Original geschrieben von Korynaut


Wobei bei einer Lockerung des Beratungsverbots die Haftung droht, aber sowas von!
"Aber, Herr Bundesfinanzhofrichter, mein Sachbearbeiter beim Finanzamt Elsterhausen hat damals gesagt, wenn ich das so angebe, dann...."

Als Sachbearbeiter würde ich da nach der Lockerung des Beratungsverbots noch eher wie die Sphinx antworten, als ich das heute täte, wo ich mich hinter dem Argument verstecken könnte: "Beide wussten, dass das keine Beratung war, ist ja verboten."

Dass ich einmal pro Finanzbeamter argumentiere.... das Internet verpfuscht halt doch den Charakter... 🙄

Die Lockerung der Beratungsbefugnisse richtet sich auch eher in eine andere Richtung und wird sicher nicht so ausschauen, dass plötzlich jeder mit ein bissl steuerlicher Vorbildung steuerberatend tätig werden darf. Soweit wird es wohl nicht kommen... 😁

Die Grundvoraussetzungen der steuerberatenden Tätigkeit werden wohl gleich bleiben, nur der Umfang wird sich erweitern beziehungsweise verschieben...

Sicher, Neo, das wird auch, wie du schon schrubst, in sehr kleinen Schritten gelockert. Ich meinte mit meiner Bemerkung eher, dass die Finanzbeamten jetzt aufpassen müssen, nicht zu offensichtlich Steuerberatung zu betreiben, und nach der neuen Regelung aus haftungsrechtlichen Gründen eher aufpassen müssen, das Richtige zu raten.

Zitat:

Original geschrieben von Korynaut


Sicher, Neo, das wird auch, wie du schon schrubst, in sehr kleinen Schritten gelockert. Ich meinte mit meiner Bemerkung eher, dass die Finanzbeamten jetzt aufpassen müssen, nicht zu offensichtlich Steuerberatung zu betreiben, und nach der neuen Regelung aus haftungsrechtlichen Gründen eher aufpassen müssen, das Richtige zu raten.

Dann wären aber auch die tausend rentenberater der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht die selbständigen, in dauergefahr seit Jahrzehnten! Sind sie aber in Real kaum! Hilft mehr dem Bürger als es dem Beamten schadet! Sonst würde diesen Job keiner mehr machen! Es gibt nämlich den sog. Sozialrechtl. Herstellungsanspruch und sowas wäre im fall der Finanzbeamten auch wünschenswert!!

Na ja, die Haftungsfrage ist auch so nicht ganz einfach... 😁

Aber wir schweifen dabei unheimlich vom Thema ab. Dem TE würde ich eher raten, sich als Arbeitnehmer mal Gedanken um eine Mitgliedschaft bei der Lohnsteuerhilfe zu machen. Ist günstiger wie ein Steuerberater und nicht nur dazu da, die Einkommensteuererklärung zu machen... 😁

Fakt ist, beim Finanzamt mal freundlich anfragen schadet sicher nicht...

Natürlich habe ich das "Problem" überzogen dargestellt. Der Rentenberater hat halt mehr das Image des Freundes, während Finanzbeamte eher so was wie "Polizei" suggerieren.

Gott, simmer OT hier! 🙂

Edith sagt mir vorwurfsvoll, dass Neo mal wieder schneller war.

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