Schönrechnen

BMW 3er E91

Hallo Leute,

ich habe da ein Anliegen, bei dem mich eure persönlichen Meinungen interessieren würden.

Also, ich arbeite derzeit für eine Firma, zu der ich 7 km Anfahrtsweg habe. Einkäufe werden auf dem Heimweg erledigt. Macht runde 3.000 km im Jahr + nochmal 3.000 km für "Spaßfahrten". Im November 2013 habe ich mir einen 2007er 325d Touring (bitte keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit eines Diesels bei der kurzen Strecke) mit 150.000 km auf dem Tacho gekauft und erstmal auf 6.000 km/Jahr versichert. Bei meinem bisherigen Fahrprofil komme ich also erst in gut 8 Jahren an die 200.000 km Marke.

Ich liege mit Ratenkredit, Steuer und Versicherung bei rund 400 Euro im Monat. Ich darf auf Firmenkosten steuerfrei für bis zu 44 Euro im Monat tanken (was meist auf 43,99 Euro hinausläuft. 😉), was für rund 4.500 km im Jahr reicht. Spritkosten für den Weg zur Arbeit fallen so also keine an.

Nun werde ich in wenigen Monaten samt des von mir betreuten Kundenstamms an eine andere Firma verkauft, die 32km von meinem Wohnort entfernt angesiedelt ist. Dabei ist meinem neuen Arbeitgeber wie auch mir daran gelegen, dass ich dadurch netto nicht mit weniger da stehe als jetzt. Zusätzlich gibt es wengier Stunden in der Woche, mehr Fortbildungen, einen Tag mehr Urlaub, ... aber zurück zum Thema.

Damit ich mir mein Auto für den Arbeitsweg nicht aufrauchen muss, packt mein neuer Arbeitgeber auch gleich noch einen Firmenwagen oben drauf. Wird irgendwas aus der Ford-Flotte werden. Kein Vergleich zu einem BMW mit der Ausstattung, die ich habe. Aber einem geschenkten Gaul ...

Es ist Wahnsinn, wie schnell man sich an den Luxus der beheizten Sportsitze, des Reihen-Sechszylinders, dem Komfortzugang usw. gewöhnt. Ich möchte den BMW ungerne wieder abgeben, 400 Euro im Monat für Spaßfahrten am Wochenende finde ich jedoch auch ein wenig viel. Dafür kann ich mir schon an drei von vier Wochenenden einen 335xd von Sixt mieten, wenn ich es denn möchte.

Nun habe ich aber z. B. gelesen, dass ich die Privatnutzung eines Firmenwagens nicht nach 1% Regelung versteuern muss, wenn ich einen höherwertigen Privatwagen habe, da das Finanzamt dann davon ausgehen muss, dass ich für Privatfahrten das höherwertigere Fahrzeug nutze.

Zitat:

Wenn Ihr Mitarbeiter zusätzlich zum Dienstwagen zum Beispiel ein Privat-PKW besitzt, der dem Dienstwagen ähnlich im Wert ist, kann die pauschale Versteuerung umgangen werden. In diesem Falle sieht das Steuerrecht nämlich als gegeben an, das dem Mitarbeiter kein geldwerter Vorteil entsteht und Privatfahrten auch mit dem Privatwagen erledigt werden. Aktuelle Gerichtsurteile bekräftigen diese Auslegung und machen diese Taktik zu einer lohnenden Alternative.

Quelle:

http://www.lohn-gehaltsabrechnung.com/der-dienstwagen-als-geldwerter-vorteil/

Bedeutet in meinem Fall, wenn ich z. B. einen Ford Focus für 20.000 Euro Listenpreis zur Verfügung gestellt bekommen würde, müsste ich 1% + (42 km x 0,03%) = 2,26% vom 20.000 Euro = 452 Euro geldwerten Vorteil versteuern. Das bedeutet in meinem Fall 124,76 Euro mehr Steuern = weniger netto. Wenn ich nun o.g. Absatz richtig verstehe, muss ich, wenn ich den eindeutig höherwertigeren BMW (55k Euro Listenpreis) behalte, diese Steuern nicht zahlen. Das Behalten des BMW würde mir dann diese Steuern sparen. Die Kosten für den BMW sinken dann von 400 Euro um 124,76 auf 275,24 Euro. Zwar immernoch ein Zusatzgeschäft, aber "ein anderer Schnack" als 400 Euro ...

Ihr merkt schon, ich möchte den BMW eigentlich behalten, und suche nun halt nach Argumenten, die das meinem Gewissen gegenüber vertretbar machen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Der Stef


(Frage: Spielt hier das Alter und die Lauflesitung gar nicht rein, der aktuelle Marktwert deines BMW ist ja geringer als der eines 20.000 EUR Focus?).

Nein, bei der Besteuerung ist nur der Listenpreis relevant. Da sind auch Rabatte beim Neukauf, günstigere Gebrauchte usw. völlig egal, Du zahlst Steuern immer auf den Listen-Neupreis. Darum lässt man sich als Arbeitnehmer ja auch keine Gebrauchtwagen als Firmenwagen andrehen, versteuern muss man ihn wie einen Neuwagen, dann will man auch einen fahren.

Und Rosinen rauspicken kann auch das Finanzamt nicht. Wenn der Zeitwert beim Firmenwagen egal ist, dann auch beim Privat-PKW. Sonst vergleicht man ja Äpfel mit Birnen.

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Nach meinen Erfahrungen (in der Steuer- und Unternehmensberatung selbstständig) ein Umstand, der sich so gut wie nie durchsetzen lässt. Hier wird zwar von bestehenden Urteilen gesprochen, aber das sind Einzelfallentscheidungen, keine Grundsatzurteile...

Die private Nutzung wird ja versteuert, weil das Fahrzeug privat genutzt werden kann - nicht weil es privat genutzt werden muss. Da interessiert dann in der Regel auch nicht, was sonst noch so in der Garage steht.

Hier reicht schon die Tatsache, dass das Fahrzeug für den Weg zur Arbeit genutzt wird, denn das allein ist schon eine private Nutzung. Einkaufen, Kinder vor oder nach der Arbeit auf dem Weg abholen, ein privater Nutzungsausschluss lässt sich so gut wie nie begründen. Runterrechnen ließe sich das allenfalls mit der Führung eines Fahrtenbuches oder der Zahlung einer kilometerbezogenen Pauschale.

* * * * *

Alternativ ginge dies nur, wenn das Fahrzeug auf dem Firmengelände stehen bleibt, Dir dein Arbeitgeber das Fahrzeug also ausschließlich zur beruflichen Nutzung überlässt und Du mit deinem Privatwagen zur Arbeit fährst und von dort aus wieder mit deinem Privatwagen nach Hause. Dann erübrigt sich die Privatnutzung aber schon dem Grundsatz nach und das Ganze ist eh kein Thema...

Meiner Meinung geht das schon, allerdings wirst du zur Sicherheit ein Fahrtenbuch führen müssen.
Dann ist auch egal, ob dein Privatwagen höherwertig ist oder nicht.
(Frage: Spielt hier das Alter und die Lauflesitung gar nicht rein, der aktuelle Marktwert deines BMW ist ja geringer als der eines 20.000 EUR Focus?).

Auf jeden Fall unterliegen die Fahrten zwischen Privatwohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nicht der 1%-Regelung sondern müssen separat mit 0,03% pro km Entfernung versteuert werden.

Achso: Bei Ford gibts Ausstattungsmerkmale, die ein 2007er nicht aufweisen kann. Einen Sechszylinder gibts allerdings weder gegen Geld noch gute Worte...

...wobei dann aber die Fahrten zur Arbeit wieder als Kosten geltend gemacht werden können. ...bei der Steuererklärung. .. .

ich rate dir:frage doch einfach bei deinem FA persönlich nach, wie es die sache einschätztEs muss dich ja auch beraten.
Dann Rechne alles nochmal nach und dsnn entdcheide.
zur Not verzichtest du komplett auf die private Nutzung. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Der Stef


(Frage: Spielt hier das Alter und die Lauflesitung gar nicht rein, der aktuelle Marktwert deines BMW ist ja geringer als der eines 20.000 EUR Focus?).

Nein, bei der Besteuerung ist nur der Listenpreis relevant. Da sind auch Rabatte beim Neukauf, günstigere Gebrauchte usw. völlig egal, Du zahlst Steuern immer auf den Listen-Neupreis. Darum lässt man sich als Arbeitnehmer ja auch keine Gebrauchtwagen als Firmenwagen andrehen, versteuern muss man ihn wie einen Neuwagen, dann will man auch einen fahren.

Und Rosinen rauspicken kann auch das Finanzamt nicht. Wenn der Zeitwert beim Firmenwagen egal ist, dann auch beim Privat-PKW. Sonst vergleicht man ja Äpfel mit Birnen.

Zitat:

Original geschrieben von Der Stef


Auf jeden Fall unterliegen die Fahrten zwischen Privatwohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nicht der 1%-Regelung sondern müssen separat mit 0,03% pro km Entfernung versteuert werden.

Kleine Fehlinformation den Zusammenhang betreffend... 😁

Fahrten zwischen Wohnungs- und Arbeitsstätte begründen die private Nutzung und führen in diesem Zusammenhang zur 1% Regelung (oder eben zur Auflage des Führens eines Fahrtenbuchs).

Die Fahrten selbst, richtig erkannt, werden zusätzlich zur 1% Regelung mit 0,03% des BLP versteuert. Das gilt übrigens auch für Unternehmer, nicht nur für Arbeitnehmer...

Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred


...wobei dann aber die Fahrten zur Arbeit wieder als Kosten geltend gemacht werden können. ...bei der Steuererklärung. .. .

ich rate dir:frage doch einfach bei deinem FA persönlich nach, wie es die sache einschätztEs muss dich ja auch beraten.
Dann Rechne alles nochmal nach und dsnn entdcheide.
zur Not verzichtest du komplett auf die private Nutzung. 🙂

Das Finanzamt muss nicht beraten!! Es darf gar nicht beraten!! Das verhindert das steuerberatungsgesetz!! Dank einer seit Jahrzehnten starken Lobby 😉😠

Die Finanzämter machen keine Steuerberatung im eigentlichen Sinne, das stimmt, sie verweigern sich aber auch nicht bei konkreten Fragen zur Steuererklärung.

Als offizielle Steuerbehörde darf das Finanzamt übrigens Auskünfte dahingehend erteilen, das hat mit dem Steuerberatungsgesetz nichts zu tun...

Eine eingehende Steuerberatung ist allerdings etwas anderes... 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Die Finanzämter machen keine Steuerberatung im eigentlichen Sinne, das stimmt, sie verweigern sich aber auch nicht bei konkreten Fragen zur Steuererklärung.

Als offizielle Steuerbehörde darf das Finanzamt übrigens Auskünfte dahingehend erteilen, das hat mit dem Steuerberatungsgesetz nichts zu tun...

Eine eingehende Steuerberatung ist allerdings etwas anderes... 😁 😁 😁

So kann man das auch ausdrücken 😉

Ein bekannter wurde wegen besagter Auskünfte vom Dienst suspendiert 😰 im Urteil des Verwaltungsgerichts stand u.a. Verstoß gegen das steuerberatungsgesetz! Und dass dies jedem Finanzbeamten ab der Ausbildung hinlänglich bekannt sein müsste!

Mein SB hat mir aber auch ab und an auf die Sprünge, äh auf die Erklärung, geholfen 😉

So isses... 😁

Eine eingehende Steuerberatung ist eben auch etwas ganz anderes. Mach immerhin ein paar Hundert pro Jahr (oder lasse machen)... 😛

Das Finanzamt darf im Grunde lediglich in der mechanischen Ausführung behilflich sein, also zum Beispiel sagen, wo was einzutragen ist...

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


So isses... 😁

Da finde ich es Super genial, dass das für die Rentenversicherung nicht gilt!! Die dürfen und müssen dich sogar beraten!! Klasse!! Hab da bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Denn mal ehrlich, wer steckt da drin?? Und das deutsche Steuerrecht ist nochmal extremer und komplexer!! Nix Bierdeckel! Aber genau da ist's offiziell verboten! Ein Schelm, ... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred


...wobei dann aber die Fahrten zur Arbeit wieder als Kosten geltend gemacht werden können. ...bei der Steuererklärung. .. .

ich rate dir:frage doch einfach bei deinem FA persönlich nach, wie es die Sache einschätzt Es muss dich ja auch beraten.
Dann Rechne alles nochmal nach und dsnn entdcheide.
zur Not verzichtest du komplett auf die private Nutzung. 🙂

Also nochmals: Wenn der TE bei seinem FA persönlich vorstellig wird und explizit deren Verfahrensweise erfragt, muß das FA ihm auch eine Auskunft geben.... wo kämen wir denn da hin, wenn das nicht so wäre.

Und daran muß es sich dann auch halten.... .

Neo--du hast doch selbst gesagt dass es da keine einheitliche Regelung gibt...... . 😎

Der TE hat doch nichts zu verlieren, sondern weiß dann genau wo er dran ist.
Ob er es dann drauf ankommen lässt und evtl klagt, muß er dann selbst abwägen....

Die beißen ja (noch) nicht .... .

Zitat:

Original geschrieben von Berba11


Da finde ich es Super genial, dass das für die Rentenversicherung nicht gilt!! Die dürfen und müssen dich sogar beraten!! Klasse!! Hab da bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Denn mal ehrlich, wer steckt da drin?? Und das deutsche Steuerrecht ist nochmal extremer und komplexer!! Nix Bierdeckel! Aber genau da ist's offiziell verboten! Ein Schelm, ... 😉

Also auch wenn mir die Einschränkungen des Steuerberatungsgesetzes indirekt nützen - in der Gesamtauslegung finde ich es schon etwas schwachsinnig. Allerdings soll es dahingehend bald einige Lockerungen geben, wie die am Ende aussehen, muss man jedoch abwarten... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred



Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred


...wobei dann aber die Fahrten zur Arbeit wieder als Kosten geltend gemacht werden können. ...bei der Steuererklärung. .. .

ich rate dir:frage doch einfach bei deinem FA persönlich nach, wie es die Sache einschätzt Es muss dich ja auch beraten.
Dann Rechne alles nochmal nach und dsnn entdcheide.
zur Not verzichtest du komplett auf die private Nutzung. 🙂

Also nochmals: Wenn der TE bei seinem FA persönlich vorstellig wird und explizit deren Verfahrensweise erfragt, muß das FA ihm auch eine Auskunft geben.... wo kämen wir denn da hin, wenn das nicht so wäre.

Und daran muß es sich dann auch halten.... .

Neo--du hast doch selbst gesagt dass es da keine einheitliche Regelung gibt...... . 😎

Der TE hat doch nichts zu verlieren, sondern weiß dann genau wo er dran ist.
Ob er es dann drauf ankommen lässt und evtl klagt, muß er dann selbst abwägen....

Die beißen ja (noch) nicht .... .

Manfred!! Unterschrieben!! Fragen kostet nichts und würde es auch tun! Wollte nur die Erwartungen nicht zu hoch fliegen lassen, da es offiziell so ist, dass das FA dich steuerrechtlich nicht beraten darf. Aber es sind immernoch Menschen, die da arbeiten, und der ein oder andere kennt eben Wege ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred


Neo--du hast doch selbst gesagt dass es da keine einheitliche Regelung gibt...... . 😎

Einheitliche Regelung im Sinne der Versteuerung des Firmenwagens oder der Beratung durch das Finanzamt?

Bei Ersterem gibt es einheitliche Regelungen, aber mehrere Lösungswege, bei Zweiterem gibt es das Steuerberatungsgesetz.

Allerdings geb ich Dir vollkommen recht, mal freundlich anfragen kostet nix. Und wenn am Ende nur ein Hinweis erfolgt, dass es so oder so eben nicht geht... 🙂

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