Schmorschäden am Fahrzeug durch nebenstehendes brennendes Fahrzeug

Hallo,
folgendes Problem.
Habe einen corsa b eco 1998 baujahr, 1.012V
keine besondere aussatung lackierte stoßstangen lackierte spiegel, alufelgen, 211 tausend km gelaufen tüv bis mai 2018.
letzte nacht wurde durch brandstfitung das auto neben mir angezündet das ist zur hälfte abgebrannt, hat an meinem fahrzeug aber schmorschäden hinterlassen.
hinten links großflächig schwarz, dann stoßstange hinen links halb weg alles kantig und radkasten auch etwas weg hinterer linker reifen platt, alufelge ruß.,hinteres linkes beleuchtungsglas geshcmolzen.
nun habe ich das der vers, gemeldet vom anderen fahrzeughalter polizei kripo etc vor ort.
gegnerische vers. sagt dass es kasko schäden sind, da ja der andere fahrzeughalter ja nix dafür kann das sein auto angezündet wurde,meine vers, aber mein das is blödsinn, er ist halter und das fahrzeug ist verschert und das fahrzeug hat an meinem einen schaden gemacht auch wären schmorschäden eh kein kaskofall.
nun warte ich darauf das antworz von der vers. kommt und ein gutachter vielleicht vor ort ist.
ich würde das ja gerne reaprieren und teils lackieren lassen. habe ihn günstig bekommen bissle was gemacht und egentlich nun zufrieden.
habe aber angst dass die sagen repa lohn sich nicht und bekomme nur einen restwert dafür bekomme ich doch kein neues auto das was ich dann so vorstelle.
wie könnte so der rest oder wiederbeschaffungswert denn ausschauen so grob anhand meiner genannten daten.wäre mies wenn wir dann mit minusgeschäft rausgehen obwohl wir dann die opfer/geshcädigten sind.

Beste Antwort im Thema

Ihr könnt doch selbst entscheiden, was ihr tut.
Von der Versicherung gibt's den Widerbeschaffungswert abzüglich Restwert abzüglich Selbstbeteiligung.
Dass das nicht reicht, um ein besseres Fahrzeug zu kaufen sollte klar sein und die Gesetze sind wie sie sind, also müßt ihr sehen, wie ihr das geregelt bekommt.

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Eigener Gutachter?
Wer soll den bezahlen, außer du selbst?

Der nette Gutachter, welcher morgen kommt... Wer hat den jetzt genau bestellt?
@oetteken war schneller. Darauf genau wollte ich hinaus.
Von dem Geld könnte man auch gleich einen neuen Wagen holen.

Tu dir selbst einen Gefallen und stelle dir abstrakt vor es hätte nicht ein Auto dort gebrannt, sondern ein Stapel loser Unrat. So hoch sind quasi dann deine Chancen bei irgendwem den Schaden geltend zu machen, abgesehen von der eigenen Teilkasko, wenn vorhanden. Das hatte ich jetzt noch nicht wirklich durchblickt, ob nun eine existiert oder nicht?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Mai 2017 um 22:34:44 Uhr:


Eigener Gutachter?
Wer soll den bezahlen, außer du selbst?

Wenn er gut beraten ist, verlangt er wie der Anwalt, welchen die TE mandatieren will, Vorkasse. Wenn er seriös ist, nimmt er das Mandat nicht an. Vielleicht aber braucht er ja Geld.

Zitat:

@hydrou schrieb am 18. Mai 2017 um 22:26:27 Uhr:



Zitat:

und ob die brandstiftung aleine nun wirklich nur die ursache des übergreifens war oder doch die maschinen die im auto waren noch mehr schaden dann angerichtet haben wird sicher der gutachter der gegnerischen versicherung klären denn soviel ich wieß macht er beruflich viel gartenarbeit und hatte maschinen im auto heckenschere und so.wenn die lso benzinbetrieben gewesen sein sollte....

Und was hat das mit der Betriebsgefahr des PKW zu tun? Allenfalls wäre das dann ein Fall für die Privathaftpflicht, aber sicher nicht die Haftpflicht des gegnerischen PKW.

weil wenn die benzingeräte sind und sich das auch entzündet alles schneller und intensiver brennt und dann zum anderen wagen überspringt wäre das slebe wenn du benzinkanister hinten drin hättest.
demnach wäre es ne kleine fahrlässigkeit.

und ja mit dem stapel unrat stimmt aber solche leute die das machen machen sich nen spaß was anzuzünden da ist stapel unrat langweilig.

und ja nochmal: ich habe eine TK und der gutacher kommt von meiner vers. da der ja von der anderen vers. der ja trotzdem meinen schaden anschauen wollte sich nicht wie besprochen bei mir gemeldet hat aber er war vor ort.

und glaub mir anwälte gewinnen meist immer.es gibt immer dinge wo eventuell von der vers. was übersehen wurde.

von dem geld meinte ich wenn ich nur sehr wenig rausbekäme dann könnte man das nötigste reparieren neuen kaufen erstmal nicht ich bin erstmal geheilt eventuell später.

warten wir erstmal ab was morgen so dann rauskommt.

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Wenn der Gutachter von deiner TK kommt, wird der Schaden nach meiner Einschätzung auch reguliert werden, wobei der Zahlbetrag, nach Abzug von Restwert und SB, spannend sein wird.

Was will man auch mit dem Gutachter der gegnerischen Versicherung? Da kann man doch froh sein, wenn der sich nicht meldet! Wenn es ein Haftpflichtfall wäre, täte man sehr gut daran, einen eigenen zu engagieren.

Das Anwälte immer gewinnen ist eine traumvorstellung, aber manchmal muss man Leute ja auch weiter träumen lassen 😉

Und mit der neuen Variante, die die verkorksten Geld und Zins sowie Kreditvermittler mit verschuldet haben, sind die nach 7 Jahren Schuldenfrei. Privatinsolvens !!

Ich sehe das schon wie die meisten hier, aber die offensichtliche Tatsache, dass das Brandauto Gefahrstoffe beinhaltet hat, verleiht dem Fall schon einen gewissen Charme:
Kennzeichnungspflicht?
Menge der Kraftstoffe im Laderaum?
Kennzeichnung der Gefahrgutladung außen erforderlich (parkt Ihr euer Auto neben/unter einem Tanklaster)?

Ich kann die emotionale Lage des TE schon ein enig verstehen. Allerdings ist dieser Fall eben recht eindeutig. Stell dir vor, dein Auto wäre angezündet worden. Somit hätte dein Auto das Nachbarauto beschädigt und die Diskussion würde hier lauten "wieso steigt mein Beitrag trotz Brandstiftung". Es ist eine vorsätzliche Straftat geschehen. Hier greift keine Kfz-Versicherung die für betriebsmäß ausgehende Gefahren einsteht. Das ist nun mal das System. Es macht sicher wütend das man sein Fahrzeug was einem immer treu war plötzlich so vor findet. Allerdings hat sich das der Halter des anderen Autos auch gedacht.

Ich hoffe die Versicherung kommt ihrer Pflicht nach und zahlt für den Schaden.

P.S.: Wie Versicherungen zu den Werten kommen habe ich glaub verdeutlicht:
Wiederbeschaffung (500-1000€) abzüglich Restwert (100-200€) ergibt Auszahlbetrag (500-200=300€ bis 1000-100=900€). Ob man für 300€ nur eine Schrottlaube bekommt, ist subjektiv. Ich persönlich würde bei jedem Opel Corsa in dem Alter davon ausgehen das der nächste Tüv der letzte wäre. Die Versicherung und der Gutachter kennen nur nackte Zahlen und tatsachen, da interessieren emotionale Dinge eher weniger.

Zitat:

@Korynaut schrieb am 19. Mai 2017 um 09:50:01 Uhr:


Ich sehe das schon wie die meisten hier, aber die offensichtliche Tatsache, dass das Brandauto Gefahrstoffe beinhaltet hat, verleiht dem Fall schon einen gewissen Charme:
Kennzeichnungspflicht?
Menge der Kraftstoffe im Laderaum?
Kennzeichnung der Gefahrgutladung außen erforderlich (parkt Ihr euer Auto neben/unter einem Tanklaster)?

Dank TK, sicher 😁

Dein Versicherer des Vertrauens liest hier mit? 😁

Kann er ja... solange ich das Tankfahrzeug nicht selbst anzünde kann er mir 1000 mal erzählen das er nie neben einer solchen Gefahrenquelle parken würde und müsste im Fall der Fälle halt zahlen. Wenn ein Tankfahrzeug gefährlich wäre im Alltag, würden sie nicht im öffentlichen Raum parken dürfen. Ähnlich sieht es doch mit der Geschwindigkeit aus... alle wissen das mit steigender Geschwindigkeit die potentielle Gefahr steigt. Deshalb wird trotzdem keine Versicherung Geschwindigkeiten über 30km/h ausschließen 😉

In Wohngebieten dürfen die inzwischen parken? 😰

In § 12 Straßenverkehrsordnung steht:
"Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t ...ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.Uhr bis 06. Uhr sowie
an Sonn-und Feiertagen unzulässig."

Die Gefahrgutverordnung und ähnliche Vorschriften regeln im Wesentlichen den Transport, also den fließenden Verkehr mit gefährlichen Gütern. Eine allgemeine Regelung, dass Tankwagen auf geschlossenem Gelände abzustellen oder zu überwachen sind, gibt es in dieser Form nicht.

Ob ein Wohngebiet auch ein Wohngebiet ist, erfragt man bei dem zuständigen Amt... ein Mischgebiet ist kaum zu unterscheiden von einem Wohngebiet 😉

also gutachter sagt ca. 500 euro. er muss aber erst in liste gucken etc.
vielleicht wird es auch bissle mehr aber mal schauen.
gleichwertige gute gehen ja meist ab 1000 euro los.

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