Schmorschäden am Fahrzeug durch nebenstehendes brennendes Fahrzeug
Hallo,
folgendes Problem.
Habe einen corsa b eco 1998 baujahr, 1.012V
keine besondere aussatung lackierte stoßstangen lackierte spiegel, alufelgen, 211 tausend km gelaufen tüv bis mai 2018.
letzte nacht wurde durch brandstfitung das auto neben mir angezündet das ist zur hälfte abgebrannt, hat an meinem fahrzeug aber schmorschäden hinterlassen.
hinten links großflächig schwarz, dann stoßstange hinen links halb weg alles kantig und radkasten auch etwas weg hinterer linker reifen platt, alufelge ruß.,hinteres linkes beleuchtungsglas geshcmolzen.
nun habe ich das der vers, gemeldet vom anderen fahrzeughalter polizei kripo etc vor ort.
gegnerische vers. sagt dass es kasko schäden sind, da ja der andere fahrzeughalter ja nix dafür kann das sein auto angezündet wurde,meine vers, aber mein das is blödsinn, er ist halter und das fahrzeug ist verschert und das fahrzeug hat an meinem einen schaden gemacht auch wären schmorschäden eh kein kaskofall.
nun warte ich darauf das antworz von der vers. kommt und ein gutachter vielleicht vor ort ist.
ich würde das ja gerne reaprieren und teils lackieren lassen. habe ihn günstig bekommen bissle was gemacht und egentlich nun zufrieden.
habe aber angst dass die sagen repa lohn sich nicht und bekomme nur einen restwert dafür bekomme ich doch kein neues auto das was ich dann so vorstelle.
wie könnte so der rest oder wiederbeschaffungswert denn ausschauen so grob anhand meiner genannten daten.wäre mies wenn wir dann mit minusgeschäft rausgehen obwohl wir dann die opfer/geshcädigten sind.
Beste Antwort im Thema
Ihr könnt doch selbst entscheiden, was ihr tut.
Von der Versicherung gibt's den Widerbeschaffungswert abzüglich Restwert abzüglich Selbstbeteiligung.
Dass das nicht reicht, um ein besseres Fahrzeug zu kaufen sollte klar sein und die Gesetze sind wie sie sind, also müßt ihr sehen, wie ihr das geregelt bekommt.
111 Antworten
Zitat:
@guruhu schrieb am 18. Mai 2017 um 14:11:50 Uhr:
Also ich hatte bisher nie Probleme auch bei älteren Baujahren eine TK abzuschließen. Ich bin aber zB auch nie bei einem Direktversicherer vorstellig geworden. Natürlich kann und möchte ich nicht ausschließen, dass du/ihr Recht habt.
Wie alt waren diese?
Wir sind auch bei keinem Direktversicher sondern bei der HUK, nicht die 24.
Auch mit mehreren Fahrzeugen und anderen Versicherungsleistungen.
Mir wurde auf Anfrage mitgeteilt, daß Fahrzeuge die älter als 13 oder 14 Jahre auf dem Buckel haben nicht mehr TK versichert würden.
Wenn man darauf bestehe dann mit einem Aufpreis der nicht im Verhältnis stehen würde.
Die Scheiben sind aber alles TK-Schäden, selbst die abgetretenen Spiegel. Einzig die aufgeschlitzten Cabriodächer und Planen wären VK. Allerdings hatte ich mich getäuscht, ich habe hier nochmal die Meldung rausgesucht, es waren über 200 Autos betroffen:
http://www.presseportal.de/pm/43526/3583738
Um zum Ursprung zurück zu kommen... das Auto wird sicher mit einem wirtschaftlichen Totalschaden gerechnet. Wie schon erwähnt wurde, befindet sich der Schätzwert des Autos ohne besondere Ausstattung (Wiederbeschaffung) irgendwo bei optimistischen 500 bis 1000€. Restwert würde man vielleicht auf 100-200€ festsetzen um überhaupt was stehen zu haben. Falls irgendeine Versicherung zahlt, wäre mit Wiederbeschaffung abzüglich Restwert zu rechnen. In meiner Beispielrechnung wären es also zwischen ungünstigen 300€ und optimistischen 900€.
Den Schaden wird (wenn überhaupt) keine Versicherung übernehmen da es wirtschaftlich sinnvoller wäre sich ein vergleichbares zu kaufen.
Zitat:
@ToastManOne schrieb am 18. Mai 2017 um 16:43:14 Uhr:
Um zum Ursprung zurück zu kommen... das Auto wird sicher mit einem wirtschaftlichen Totalschaden gerechnet. Wie schon erwähnt wurde, befindet sich der Schätzwert des Autos ohne besondere Ausstattung (Wiederbeschaffung) irgendwo bei optimistischen 500 bis 1000€. Restwert würde man vielleicht auf 100-200€ festsetzen um überhaupt was stehen zu haben. Falls irgendeine Versicherung zahlt, wäre mit Wiederbeschaffung abzüglich Restwert zu rechnen. In meiner Beispielrechnung wären es also zwischen ungünstigen 300€ und optimistischen 900€.
Den Schaden wird (wenn überhaupt) keine Versicherung übernehmen da es wirtschaftlich sinnvoller wäre sich ein vergleichbares zu kaufen.
es wäre aber günstig zu machen, ich könnte also von dem geld was man bekäme es selber günstig herrichten lassen. stoßstange und rücklicht gibt es günstg gebraucht wäre also nur noch der reifen und die lackierung solch geschichte.
wie kommen die versicherungen denn auf werte von 3-900 euro was wird denn zur berechnung herangezogen?
DIE MÜSSEN ABEr auch mi rechnen das man dann für 300 euro sicher kein gleichwertiges gutes auto findet.
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um nochmal richtig zu stellen wir haben eine teilkasko ich meinte es gib aber welche die keine mehr bekommen hdi z.b gibt gar keine mehr über 15 jahre oder so.
und reparaturen ist wohl was anderes als ein mutwillig zerstörtes auto zu ersetzen.
es hat ja auch persönliche werte bei denen man an dem auto auch hängt.
meine große z.b hängt an dem kleinen flitzer da ist es mal einfach gesagt ach dann holt man sich nen neues das is dann aber doch für andere eben mehr als nur ein auto.
@guruhu: ich denke 500-1500 euro wiederbeschaffungswert setzt du sehr hoch an, ich kann mir nich vorstellen das eine vers. solch einen corsa so hoch einshcätzt oder sind das realistiche preise?
nach was wird denn da gerechnet oder nach welchem chema gehen die da?
weil das wäre dann mehr als was wir bezahlt haben.
Der Schaden ist IMO eindeutig durch einen Brand entstanden.
Nirgends steht, dass das eigene Fahrzeug gebrannt haben muss, oder?
Wenn du eine TK hast, dann würde ich die Versicherung in Anspruch nehmen und sollte die das ablehnen, dann wäre ich beim Rechtsanwalt.
Der Schaden ist IMO eindeutig durch einen Brand entstanden.
Ob sogar Teile deines Fahrzeugs gebrannt haben, mag ich nicht beurteilen, ich denke aber schon, dass das nicht nur Schmorschäden sind, wobei ich das, wie schon gesagt, auch für unerheblich halte.
Genau so ist es. Und da der TE eine TK zu haben scheint, die natürlich ihn versucht abzuwimmeln, wäre die trotzdem der richtige Ansprechpartner. Wenn seine Versicherung meint, dass eine andere Versicherung von Dritten haften sollte, dann kann und würde sie sich das Geld direkt von denen wiederholen, das kann dem TE aber egal sein.
Wenn er eine TK hat, soll er seine AKB lesen, dazu braucht man keinen Rechtsanwalt
Wenn er keine hat, dann hat er Pech gehabt.
jup wird sich meine versicherung auch das geld vom anderen fahrzeug zurück holen und ich finde es ok das miene nicht bezahlen würde wollen da der brand nicht an menem wagen geleg wurde sondern an dem gegenüber liegenden.
und der hat den schaden an meinem verursacht ich bin auch dfaür dass dieser auhc bezahlen müsste ich sehe es nicht ein erneut auf anmelde und abmeldekosen dann sizen zu bleiben was nich mein vershculden ist.
soviel dazu dass der gutacter sich bei mir vorher meldet war vorhin da und ha sich das andre fahrzeug angeschua von melden bei mir keine spur....
aber morgen kommt ja mein gutachter da wird man wenigstens mi freundlichkeit bedient und ja den anwal werde ic nehmen aber gegen die andere vers. die mene versiherung nach wie vor in der pflict sieht und das iwe gesag auch einfordrn wird.
Dann viel Erfolg, aber die Rechtslage hierzu wurde schon durch den BGH geklärt:
Zitat:
Allein durch das vorsätzliche Inbrandsetzen eines ordnungsgemäß auf einem Park-platz abgestellten Kraftfahrzeuges verwirklicht sich nicht dessen Betriebsgefahr im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG bei einem Übergreifen des Brandes auf ein anderes Kraftfahrzeug. Hinzukommen muss vielmehr, dass der Brand oder dessen Übergreifen in einem ursächlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht.
Langer juristischer Rede, kurzer Sinn: Wenn das andere Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt wurde und weder der Motor läuft noch Benzin ausläuft, dann kann das andere Fahrzeug auch nichts dafür und seine Betriebsgefahr tritt hinter die vorsätzliche Brandstiftung zurück. Dann ist einzig und allein der Brandstifter verantwortlich.
Du weißt schon, wer den Anwalt bezahlt, oder (du, wenn du keine RSV hast, die aber auch keine aussichtslosen Verfahren finanziert).
Dass sich deine Versicherung - wer auch immer dort - in einem abgrundtiefen Irrtum befindet, wurde hier mehrfach klar gemacht.
Dass du das nicht einsehen kannst oder willst, wird kein neues Recht begründen.
Beitrag einer Versicherung:
Zitat: "Wer trägt jedoch die Kosten, wenn das Feuer auf benachbart abgestellte Autos oder Gebäude übergreift?
In diesem Fall sind der Autohalter und seine Versicherung nicht in der Pflicht zum Schadenersatz.
Der Besitzer eines durch Brandstiftung in Flammen gesetzten Autos haftet nicht für Schäden, die an anderen Autos oder Häusern entstehen. Gefragt ist hier die Kasko-Versicherung des betroffenen Wagens, beziehungsweise die Gebäudeversicherung eines Wohnhauses. Sind diese Versicherungen nicht vorhanden, geht der Geschädigte leer aus. Es sei denn, der Brandstifter wird ermittelt und für seine Straftat haftbar gemacht." Zitat Ende
Daraus ergibt sich, dass deine TK den Schaden an deinem Kfz zu ersetzen hat.
Melde den Schaden schriftlich und warte auf Antwort.
Wie ich auf den Wert von 500-1500€ kam? Ich habe einfach bei Mobile nach Corsa b mit rd. 200tkm und 54 PS gesucht. Der günstigste ging bei glaube ich 90 an :P
Ist sicherlich kein repräsentatives Ergebnis, aber ich wollte auch nur klarmachen, dass wesentlich mehr als ein tausender für den Wagen unrealistisch sind. Und ob nun 700, 900 oder 1300...whatever...
Und ob man jetzt für die 300€-900€ ein gleichwertiges Auto bekommt, ist zumindest bei solch einem allerwelts-Auto egal. Fakt ist, dass sich quasi alle Karren in dem Bereich nicht groß unterscheiden. Liebhaberwert hin oder her. Der wird nunmal nicht bezahl. Man bekommt für das Geld aber einen neuen Corsa mit eben diesen 1.0 12V und rd. 200tkm.
Der älteste TK-Versicherte war vor 2-3 Jahren ein 1996er Bj. Die Mehrkosten waren normal. AXA.
naja bei uns bekomm man für das geld von 300 euro keinen solchen corsa und wenn schrottreif oder kein tüv, gute gehen eher ab 800 euro los:-)
aber is auch egal ich würde dann eher das was geht ausbessern und erstmal noch weiter fahren habe ja noch ein jahr tüv und dann gucken.
je nachdem was der gutachter sagt.
dennch ne ferchheit das man auf die anmelde und abmeldekosten dann sitzen bleibt.
@cokefreak: der schaden ist bereits gemeldet und morgen kommt der gutachter wo man wenigstens noch nett behandel wird und nicht herablassend und unfeundlich wie von der aderen vers.
bin gespann wie die vers.dann die kosengeltungmachen des parkplatzbetreibers abstreiten will denn das gehört einem großen wohnungsunternehmen und die werden sich das geld holen denn die steine und alles das muss neu das werden die sicher nicht auf sich sizen lassen und dann solch läppige unser versicheurngsnehmer ist ja nicht shculd, gelten lassen.laut mievertrag haben wir für shcäden und verunreinigungen zu haften egal in welcher art.
und ob die brandstiftung aleine nun wirklich nur die ursache des übergreifens war oder doch die maschinen die im auto waren noch mehr schaden dann angerichtet haben wird sicher der gutachter der gegnerischen versicherung klären denn soviel ich wieß macht er beruflich viel gartenarbeit und hatte maschinen im auto heckenschere und so.wenn die lso benzinbetrieben gewesen sein sollte....
das weiß nämlich glaube noch nicht mal einer.
Zitat:
und ob die brandstiftung aleine nun wirklich nur die ursache des übergreifens war oder doch die maschinen die im auto waren noch mehr schaden dann angerichtet haben wird sicher der gutachter der gegnerischen versicherung klären denn soviel ich wieß macht er beruflich viel gartenarbeit und hatte maschinen im auto heckenschere und so.wenn die lso benzinbetrieben gewesen sein sollte....
Und was hat das mit der Betriebsgefahr des PKW zu tun? Allenfalls wäre das dann ein Fall für die Privathaftpflicht, aber sicher nicht die Haftpflicht des gegnerischen PKW.