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Schmorschäden am Fahrzeug durch nebenstehendes brennendes Fahrzeug

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 9:25

Hallo,

folgendes Problem.

Habe einen corsa b eco 1998 baujahr, 1.012V

keine besondere aussatung lackierte stoßstangen lackierte spiegel, alufelgen, 211 tausend km gelaufen tüv bis mai 2018.

letzte nacht wurde durch brandstfitung das auto neben mir angezündet das ist zur hälfte abgebrannt, hat an meinem fahrzeug aber schmorschäden hinterlassen.

hinten links großflächig schwarz, dann stoßstange hinen links halb weg alles kantig und radkasten auch etwas weg hinterer linker reifen platt, alufelge ruß.,hinteres linkes beleuchtungsglas geshcmolzen.

nun habe ich das der vers, gemeldet vom anderen fahrzeughalter polizei kripo etc vor ort.

gegnerische vers. sagt dass es kasko schäden sind, da ja der andere fahrzeughalter ja nix dafür kann das sein auto angezündet wurde,meine vers, aber mein das is blödsinn, er ist halter und das fahrzeug ist verschert und das fahrzeug hat an meinem einen schaden gemacht auch wären schmorschäden eh kein kaskofall.

nun warte ich darauf das antworz von der vers. kommt und ein gutachter vielleicht vor ort ist.

ich würde das ja gerne reaprieren und teils lackieren lassen. habe ihn günstig bekommen bissle was gemacht und egentlich nun zufrieden.

habe aber angst dass die sagen repa lohn sich nicht und bekomme nur einen restwert dafür bekomme ich doch kein neues auto das was ich dann so vorstelle.

wie könnte so der rest oder wiederbeschaffungswert denn ausschauen so grob anhand meiner genannten daten.wäre mies wenn wir dann mit minusgeschäft rausgehen obwohl wir dann die opfer/geshcädigten sind.

Beste Antwort im Thema

Ihr könnt doch selbst entscheiden, was ihr tut.

Von der Versicherung gibt's den Widerbeschaffungswert abzüglich Restwert abzüglich Selbstbeteiligung.

Dass das nicht reicht, um ein besseres Fahrzeug zu kaufen sollte klar sein und die Gesetze sind wie sie sind, also müßt ihr sehen, wie ihr das geregelt bekommt.

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Deinen Schaden zahlt deine TK, falls Schmorschäden abgedeckt sind bzw. auf jeden Fall der Brandstifter, wenn er denn Geld hat. Die HP des brennenden Autos würde allenfalls dann zahlen, wenn das andere Auto selber ohne Brandstiftung zu brennen angefangen hätte aus der Betriebsgefahr heraus.

 

Zum Vergleich: Wenn ich ein Haus anzünde und dadurch weitere Gebäude abbrennen, zahlt auch nicht die Gebäudeversicherung des ersten Hauses die anderen.

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass deine TK den Schaden ersetzen muss.

Der Schaden ist IMO kein Schmorschaden im eigentlichen Sinn, sondern durch einen Brand entstanden.

Vermutlich wird das aber ein Totalschaden sein, du also mit dem Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert abgefunden werden.

Wenn deine TK die Regulierung ablehnt, solltest du eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Bist du im ADAC?

PS: lies mal deine AKB, vermutlich steht da folgendes:

Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und in der Lage ist, sich aus eigener Kraft auszubreiten. Nicht als Brand gelten Schmor­ und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.

Wahrscheinlich hat er keine eigene TK

Dann hätte er Pech gehabt, oder Glück, dass es eine alte Möhre getroffen hat ;)

Andererseits hätte er die TK-Beiträge gespart, die in Summe vielleicht dem Wiederbeschaffungswert entsprechen.

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 9:55

brandschäden sind vollkaskoschäden aber eben keine teilkaskoschäden.

meine schadensabeilung sagt, dass es egal ist ob das andre fahrzeug selber gebrannt hat oder aus anderen ursachen es hat ja den schaden durch den brand verursacht demnacht hafpflicht und die steine vom parkplatz sind auch total voll brand und schmorflecken und flüssigkeiten das muss auch neu gemacht erden da wird sich der parkplatzbereiber sicher auch geld holen.

die frage ist nur mit welchem geldwert könne man rechnen egal ob restwert oder repa?

stoßstange und rücklicht das sind kleine dinge die kann man gebraucht nehmen aber bei dem lack geht das nicht ohne lakieren und der reifen muss ja auch neu

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 9:57

wieso muss denn meine vers.für den schaden gerade stehen wenn es von einem anderen fahrzeug verursacht wurde egal ob schuld oder nicht.kannst ja auch nicht sagen weil du rückwärts fährst und sagst oh hab ich ausversehen nicht gesehen tut mir leid kannste auhc nicht sagen ach war ja nicht schuld hat nur nicht dran gedacht.

ich hatte immer tk eben schon wegen wild und glasschäden wer nur haftpflicht macht ist selber doof.

nein habe kein adac sind mir zu teuer gibt auch andere rechtschutzvers:-)

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 9:58

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Mai 2017 um 11:52:26 Uhr:

Dann hätte er Pech gehabt, oder Glück, dass es eine alte Möhre getroffen hat ;)

Andererseits hätte er die TK-Beiträge gespart, die in Summe vielleicht dem Wiederbeschaffungswert entsprechen.

alte möhre hin oder her hat nix zu sache. jedes auto hat für jemanden persöhnlichen wer und wir haben ihn 2 monate demnach ist der eingezahle beitrag geringer als das geld das raus käme. nur man muss ja auch mla bedenken wenn die mir wenig rausgeben für den restwert ich muss ja auhc irgendwie ein anderes herbkeommen mi den paar talern wird das wohl dann nix.

Schmorschaden? Da hat man doch immer Flammen gesehen ! und wenn´s nur kurz und kleine sind. Wenn es von einem KfZ ausging ist es immer ein Haftplichtschaden des Veruhrsachers und mit einem Kostenvoranschlag kann man schon mal die Übersicht bekommen,

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 10:00

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Mai 2017 um 11:42:49 Uhr:

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass deine TK den Schaden ersetzen muss.

Der Schaden ist IMO kein Schmorschaden im eigentlichen Sinn, sondern durch einen Brand entstanden.

Vermutlich wird das aber ein Totalschaden sein, du also mit dem Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert abgefunden werden.

Wenn deine TK die Regulierung ablehnt, solltest du eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Bist du im ADAC?

PS: lies mal deine AKB, vermutlich steht da folgendes:

Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und in der Lage ist, sich aus eigener Kraft auszubreiten. Nicht als Brand gelten Schmor­ und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.

ja und das ist es. mein fahrzeug ha nicht gebrannt direkt es hat nur schmorschäden abbekommen demnach ist das eine andere sichweise

Wenn deine Vers dann hast du Flämmchen gesehen. Wenn der Schaden von einem anderen Fahrzeug ausging, hat dieses den Schaden verursacht.

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 10:04

hier steht es auch nochmal wie ich das sagte:

Wenn das Auto nur beschädigt wird

Wurde das Auto bei einem Brand nur beschädigt, zum Beispiel durch die Nähe zu einem angezündeten Fahrzeug, kommt in der Regel nur die Vollkasko für den Schaden auf. Eine Teilkaskopolice greift in diesem Fall nicht. Schmor- und Sengschäden gelten nicht als Brandschäden. Denn unter einem Brand verstehen die Versicherer Feuer mit Flammenbildung. Das bedeutet, dass die Versicherung nur dann für eingeschlagene Scheiben, verkohlte Sitze oder den angeschmorten Lack aufkommt, wenn eine Vollkaskoversicherung besteht. Andernfalls bleibt der Fahrzeughalter auf den Kosten sitzen.

@bitboy: ja genau das hatte man mir auhc gesagt mein fahrzeug wurde vom brennenden daneben stehenden fahrzeug verursacht obwohl er auch nur ofper der brandstiftung war, haftet aber mit seiner vers.

flämmchen hatte nur das andere fahrzeug meines ist durch hitze und schmorbildung beshcädigt ich füge mal ein foto gleich ein

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 10:13

das der schaden

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 10:14

und dass, das fahrzeug was brannte.

paar minslänger und meines sähe auch anders aus.

bitte nicht auf die kennzeichen achten auf die schnelle leider nicht geschwärzt

Glaube mal nicht, das die Haftpflicht dies bezahlt. Die zahlen nur Schäden beim Gebrauch (z.B Fahren, Aus- und Einsteigen, Be- und Entladen)

Seine eigene TK könnte so was bezahlen, wenn die AKB es beinhaltet und er eine hätte

z.B

A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?

In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung,

Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner

mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

Brand und Explosion

A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Brand ist ein Feuer, das ohne einen

bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und

sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Schmor- und Sengschäden

sind mitversichert

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