Schlüssel wird nicht erkannt
Hallo mein Wagen erkennt den Schlüssel nicht im Zündschloss und man hört kein zipen als wenn es es regestriert, Schlüssel selbst funktioniert.
Die batterie vom Wagen wurde geprüft so wie Batterien vom Schlüssel, der Schlüssel selbst müsste auch okay sein da man es ja prüfen kann ob es sendet und zwar in dem man das Handy mit der kamera dran halt und die Tasten vom Schlüssel drückt. Habe den Wagen erst 3 Monate ca ??, Mercedes meint selbst es lege am Zündschloss oder am Schlüssel selbst.
Wird dies nicht von der Gewährleistung übernommen da ich den Wagen bei einem Händler gekauft habe? Er selbst meine nein da es ein elektronisches Bauteil ist.
Mercedes c180 CGI Automatik BJ 2010, 92.000km
Beste Antwort im Thema
Gleich zwei Dinge gelernt, man kauft kein Auto mit nur einem Schlüssel und man kauft nicht bei Händlern die Autos ohne Zweitschlüssel anbieten.
Klarer Gewährleistungsfall, nochmal höflich um Mangelbeseitigung bitten, anschließend schriftlich anmahnen und zur Not Anwalt aufsuchen. Aber je nach Hartnäckigkeit des Händlers kann das Zeit kosten. Elektronische Bauteile aus der Gewährleistung ausgenommen, das wird Mediamarkt freuen 🙂 Sogar sogenannte Verschleißteile sind nicht automatisch aus der Gewährleistung ausgeschlossen.
29 Antworten
Thema Abschleppen: Falls es ein Automatikfahrzeug ist .....Schaltsperre entriegeln. Gelber rechteckiger Knopf hinten unter dem Schaltbrettchen. Schaltbretchen dazu vorsichtig von hinten mit etwas feinem hochhebeln. Tuch unterlegen, damit du nichts beim Hebeln zerkratzt. Dann ist der Wagen zwar nicht lenkbar, aber rollbar und kann verladen werden.
Der Wagen braucht in jedem Fall eine Diagnose. Dazu machen nur Betriebe Sinn, die die Reparatur im Anschluss auch durchführen können. Jeder Sternepartner passt. Es wäre auch möglich, einen spezialisierten Betrieb zu wählen, der die entsprechende Software hat um anschließend z.B. das ersetzte Steuergerät der Elektronischen Lenkrad Verriegelung ELV und deinen Schlüssel anzulernen.
Auf jeden Fall empfehle ich dir, wie alle anderen auch einen zweiten Schlüssel in dem Zuge direkt mit zu bestellen (den wirst du natürlich selber zahlen müssen, da er ja nicht Kaufgegenstand war).
Die Reparatur wird nur personalisiert durchgeführt. Das bedeutet: Du musst dich als Besitzer ausweisen oder entsprechende Vollmachten erteilen, da in diesem Falle eine (Diebstahl-) sicherheitsrelevante Reparatur durchgeführt wird. Die ELV bekommt man nicht mal eben so.
Da dein Verkäufer-Händler wahrscheinlich all diese Möglichkeiten nicht hat, musst du ihn natürlich informieren. Aber in diesem Fall kann er die Reparatur ziemlich sicher auch nur weitergeben. Und ansonsten halt die Versicherungsfrage klären, wie schon erklärt wurde.
Kosten: egal wer sie hinterher trägt: habe gestern 828€ inkl. Steuern bezahlt (war leicht rabattiert....). Dabei wurde der Wagen allerdings per Schutzbrief eingeschleppt, also ist nicht in der Rechnung mit drinnen....in meinem Fall kostenfrei.
Wenn du Pech hast ist noch mehr im argen....(Elektronisches Zündschloß) also kläre schnellstens die Versicherungsfrage und dann ab zur Diagnose mit dem Wagen....beim nächsten Sternehändler oder wenn der Verkäufer es möchte halt 300 km entfernt.
Repariert werden muss die Sache sowieso.....
Der Händler ist heute in den Urlaub verreist...
Ich habe Mal einem Anwalt gefragt und er selbst meine da es ein häufig genutztes Gerät ist kommt es auf die Verschleißteile Liste... Wobei mein privater kfz sagt das es keine ist wie Bremsen z.B. .
Ich werde Mal versuchen den Wagen per Schutzbrief zu Mercedes zu schleppen und die Diagnose zu stellen. Infos kommen.
MfG ZERO
Ich weiß nicht warum man es sich hier so schwer macht und viele Sätze zu etwas verfasst, was gar nicht gefragt wurde. Die Frage bezog sich ja auf die Gewährleistung und nicht auf eine Gebrauchtwagengarantie. Welches es scheinbar auch nicht gibt. 🙄
Hier nochmal Infos dazu:
Zitat:
Nicht jeder Schaden am Fahrzeug fällt unter die gesetzliche Haftung. Da es sich nicht um einen Neu-, sondern um einen Gebrauchtwagen handelt, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt. Problematisch wird es bei einem defekten Verschleißteil. Hier ist im Einzelfall (ggf. durch einen Sachverständigen) zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist.
Ob das Fahrzeug einen Mangel hat bzw. welchen, muss vom Käufer bewiesen werden. Handelt es sich um einen Mangel, muss dieser auch bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen.
Wurde der Kaufvertrag allerdings zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson geschlossen (Verbrauchsgüterkauf), gilt zugunsten des privaten Käufers eine Beweiserleichterung: bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird zunächst vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
In wie weit der Verkäufer sich im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs darauf berufen kann, dass kein Mangel sondern nur Verschleiß vorliegt und er für diesen innerhalb der sechs Monate nicht einzutreten hat, ist bislang gerichtlich nicht geklärt.
Denn nach aktuellen EuGH- und BGH-Entscheidungen ist nicht klar, ob und ggf. wie die Problematik Mangel/Verschleiß in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs anwendbar ist. Im für den Verbraucher günstigsten Fall bedeutet die Rechtsprechung, dass der Verkäufer faktisch eine sechsmonatige absolute Haltbarkeitsgarantie für den Gebrauchtwagen gibt, im ungünstigsten Fall ist die oben beschriebene Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß auch hier anwendbar.
QUELLE: ADAC.de
Händler verreist = ein-Mann-Unternehmen?
Dann sehe ich schwarz. Da wird dann auch keine Versicherung hinter der Gebrauchtwagengarantie stehen sondern der Händler selbst. Wie die Bedingungen dieser Garantie aussehen, kann nur der Themenstarter nach Lektüre des Kaufvertrages/Garantieunterlagen (falls vorhanden) wissen. Und der Händler hat nun mal das Recht auf Nachbesserung. Wird diese jetzt vorweg genommen, wird es schwer bis unmöglich sein, die Kosten erstattet zu bekommen.
Der Händler könnte dem Themenstarter allerdings die Erlaubnis geben, das Problem bei einem Dritten beheben zu lassen. Dann wäre auch die Kostenübernahme klar. Aber diese Bestätigung wird fehlen und mit dem Urlaubsantritt nun auch nicht mehr zu bekommen sein.
Teures Lehrgeld!
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Eine Garantie wurde mit abgeschloßen bei der Real Garant, Mercedes selbst hat mir heute gesagt das ein kein Verschleißteil ist da es keine Bremsen sind. Heute warscheinlicht kriege ich die genaueren Infos und da sind die diagnose kosten eher mein kleinstes Problem. Das mit dem ein Mann Unternehmen dachte ich mir auch aber er Hat ja auch einen Firmen Namen und verkauft schon ein Paar Autos also müsste er ja ein Unternehmen haben (fährt selbst ein Porsche neuer Klasse)? Wenn nicht wäre das ja Steuerhinterziehung oder nicht? Hat der Händler keine Anwesenheitspflicht bei Problemen oder so? Kann ja sein das er ja 2 Wochen weg ist und ich blöd da stehe "^^.
Danke an all die Infos hier
MfG ZERO
Es wäre schön wenn du von Anfang an alles nötige gesagt hättest.
Ich fasse mal zusammen:
Wagen bei einem freien Händler gekauft
Nicht im Kundenauftrag
Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen
Defekt:
Schlüssel lässt sich nicht drehen
Ursache:
ELV oder Schlüssel
Bis hierhin alles richtig?
Genau, der Wagen steht nun bei Mercedes und die prüfen nun was von den beiden Dingen die Ursache ist.
Dann solltest du dich mit der Real Garant in Verbindung setzen und die Kostenübernahme abklären.
Glaubst du das die dann das bezahlen und vom Händler später einfordern? Die selbst meinten das wäre ein Verschleißteil ??, ich hoffe es klappt mit einem nachweis von Mercedes...
Hast du bei der Garant eigentlich eine sogenannte Grunddeckung oder eine Erweiterte Deckung?
Danach richtet sich der Umfang der Garantie.
Du musst auf jeden Fall die Garantie beim Verkäufer einfordern.
Übrigens habe ich das alles im Internet nach kurzer Suche lesen können.
z. B. http://k-k-auto.de/Content/RealGarant.pdf
Dazu habe ich jetzt keine Lust mehr, du kannst doch selbst auch lesen, oder?
Da haste Glück.
Dann lies bitte die Garantiebedingungen und gehe wie dort beschrieben vor. Da steht sowohl was im Schadensfall zu tun ist als auch was NICHT übernommen wird. Das ganze hätte man auch wirklich abkürzen können, vielleicht das nächste Mal einfach den gesunden Menschenverstand nutzen und dementsprechend handeln. Viel Glück mit der "Real Garant"...
Zitat:
@azzY schrieb am 09. Aug. 2018 um 20:48:18 Uhr:
Dann lies bitte die Garantiebedingungen und gehe wie dort beschrieben vor. Da steht sowohl was im Schadensfall zu tun ist als auch was NICHT übernommen wird. Das ganze hätte man auch wirklich abkürzen können, vielleicht das nächste Mal einfach den gesunden Menschenverstand nutzen und dementsprechend handeln
Das habe ich ihn doch schon alles geschrieben... Aber anscheinend... Naja egal!
Der Typ hat wahrscheinlich nicht Mal bei der Versicherung angerufen oder und das mit Mercedes geklärt das Sie die Diagnose gleich an die Versicherung senden sollen... Bin sogar sicher daß er nichteinmal die Bedingungen durchgelesen hat!
______________
So hat es Mercedes bei mir gemacht... Ich habe das Auto zu Mercedes schleppen lassen habe denen die Versicherungspolice auf den Tisch gelegt und die haben alles mit der Versicherung geregelt nach 3 Tagen hatte ich das Auto wieder geholt...
Top Service obwohl ich das Auto nicht Mal bei Mercedes gekauft habe!
Zitat:
@Pretador80 schrieb am 9. August 2018 um 21:19:05 Uhr:
Zitat:
@azzY schrieb am 09. Aug. 2018 um 20:48:18 Uhr:
Dann lies bitte die Garantiebedingungen und gehe wie dort beschrieben vor. Da steht sowohl was im Schadensfall zu tun ist als auch was NICHT übernommen wird. Das ganze hätte man auch wirklich abkürzen können, vielleicht das nächste Mal einfach den gesunden Menschenverstand nutzen und dementsprechend handelnDas habe ich ihn doch schon alles geschrieben... Aber anscheinend... Naja egal!
Der Typ hat wahrscheinlich nicht Mal bei der Versicherung angerufen oder und das mit Mercedes geklärt das Sie die Diagnose gleich an die Versicherung senden sollen... Bin sogar sicher daß er nichteinmal die Bedingungen durchgelesen hat!
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So hat es Mercedes bei mir gemacht... Ich habe das Auto zu Mercedes schleppen lassen habe denen die Versicherungspolice auf den Tisch gelegt und die haben alles mit der Versicherung geregelt nach 3 Tagen hatte ich das Auto wieder geholt...
Top Service obwohl ich das Auto nicht Mal bei Mercedes gekauft habe!
Muss ich dir natürlich im Nachgang Recht geben, aber man setzt einfach manchmal scheinbar zuviel voraus. Wer ahnt dass sich mündige Menschen die Kaufverträge vereinbaren nicht damit beschäftigen was sie da unterschreiben und kaufen? Oder den Unterschied und die Bedeutung der Wörter Gewährleistung und Garantie nicht verstehen? Naja nun ist ihm eigentlich mehr als nur geholfen und vielleicht hilft es auch anderen die die Suche nutzen.