Schleifen an der Bremse ohne zu bremsen! HILFEEEE

Volvo V70 2 (S)

Hallo liebe Volvo-Freunde,
 
auf dem weg nach Hause nach einem schönen Urlaub in nord-Deutschland erlebten meine Freundin und ich einen Riesenschreck. Nach einem Überholvorgang bei 130km/h auf der Autobahn gab es erst ein Riesenknall von hinten, dann starke Schleifgeräusche, und extreme Verzögerung der V70 (140PS/BJ 3/2002, 109000km) infolge von blockierten Rädern an der Hinterachse und ein beinahe Auffahrunfall auf der rechten Spur den ein hinter uns fahrende LKW-Profi nur mit Mühe verhindern konnte. Das ganze passierte ca. 200 km von Zuhause. ADAC angerufen, und Wagen zu Volvo geschleppt.
 
Sieht so aus als hätten die Bremsbacken der Handbremse sich gelöst, sich dann in den Bremstrommel eingekeilt bis sie endlich das ganze zum 'explodieren' brachten und dann durch umherfliegende Teile die Aufhängung und Radlager beschädigten.
 
So etwas habe ich noch nie erlebt. Es gab keine Vorwarnung, und keine verdächtige Geräusche. Wagen ist regelmässig bei Volvo gewartet. Als Finne bin ich an den relativ guten Ruf von Volvo gewöhnt, aber dieser Fall macht mich doch sehr unsicher. Kann das auch jederzeit anderen passieren?
 
Aus den früheren Beiträgen kann ich sehen, dass dies kein Einzelfall ist. Ich füge einen Foto das von Volvo-Mechanikern gemacht wurden, bei und freue mich über Kommentare.
 
🙁

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen.

Heute kam Post vom KBA, Abteilung Technik, als Antwort auf mein Schreiben vom 08.02.2010.
Darin wird mir für die Unterlagen gedankt, und folgendes mitgeteilt (sinngemäß):

- Beim Volvo V70, S60 und S80 können sich die Beläge der Handbremse lösen.
- Das KBA untersucht bereits seit einiger Zeit Mängel an der Handbremse der Modelle V70, S60 und S80.
- Der Bearbeiter erhielt verschiedentlich Mitteilungen von betroffenen Fahrzeughaltern, die den aufgetretenen Mangel detailliert beschrieben haben.
- Die Untersuchungen stehen kurz vor dem Abschluss.
- Das KBA wird eine abschließende Bewertung vornehmen und entscheiden, ob vom Fahrzeughersteller weitere Maßnahmen nach dem GPSG eingeleitet werden müssen.
- Nach Abschluss der Untersuchungen erhalte ich Nachricht und werde gebeten, mich so lange zu gedulden.
- Das Schreiben ist unter einem Aktenzeichen registriert.

Es sieht so aus, als ob man es ernst nimmt.

Auf die Maßnahmen dürfen wir gespannt sein. Ich habe die Maßnahme ja schon selbst eingeleitet. Fragt sich nur, wie lange es hält.

Gruß von Raimund.

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Mensch Hutte, das wird jetzt aber alles ´n bisschen OT, findeste nicht? 😁😁🙂

Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte


Da stimme ich dir voll zu, es ist unrealistisch. Aber da wollten die meisten doch ursprünglich ansetzen, als der thread noch in den Kinderschuhen war. Jedes Ereignis mit der HB und den dazugehörigen Folgen an VCG/VCC, KBA und Presse melden. Ohne Druck ist natürlich keine entsprechende Reaktion zu erwarten.

In der Vergangenheit gab es durchaus Rückrufaktionen, die offenbar ohne nennenswerten Druck von außen vom Hersteller zur Produktsicherheit durchgeführt wurden und wo sich wohl nicht wenige fragten, wieso der Hersteller dieses "Problemchen" abstellt, nicht aber das (aus ihrer Sicht gegebene) Riesenproblem, z.B. mit den DK oder den HBB. Teilweise ist dies in differierenden Vorstellungen begründet, ab wann eine ernste Gefährdung vorliegt. So zählt das KBA einen Ausfall der Servo, wie er im Zusammenhang mit dem DK-Problem beim Ausgehen des Motors auch auftritt, eben nicht dazu.

Dass hier anfangs eine konzertierte Aktion anlief, fand ich jedoch durchaus positiv. Untersuchenswert war das Handbremsproblem allemal, zumal man sich vorstellen kann, dass es bei anfänglich vglw. wenigen Fällen nicht bleibt und ein Hersteller nicht ausreichend früh Kenntnis von der Gesamtheit der Fälle erlangt.

Zitat:

Wozu dieser Thread:
1. Alle Betroffenen und Interessierten hier im Forum vor dem Problem warnen, dass mindestens ne Stange Geld kostet und im schlechtesten Fall ganz vielleicht (ich hoffe diese Formulierung kannst du so stehen lassen😁 ) auch mehr. --------- Ist denke ich erreicht

Grenzwertig! 😁

Anstelle des Wörtchens "mindestens" hätte ich mir ein "kann" gewünscht. Aber man kann nicht alles haben. 🙂

Zitat:

2. Versuchen, Volvo zum Nachbessern zu bewegen ---------- Sicher nicht erreicht, könnte man aber noch dran arbeiten, und wenn es deiner Meinung nach nur um materiellen Schaden geht ist das sicher auch Grund genug da dran zu werkeln.

Sicherlich ein ehrbares Unterfangen, nach dem Stand der Dinge nach meiner Einschätzung aber in etwa vergleichbar dem Versuch, den Hersteller dazu zu bewegen, den Auspuff oder das Getriebe noch haltbarer zu gestalten.

Zitat:

3. Elchtreiber, die in Foren gar nicht aktiv sind zu schützen. ------Sicher nicht erreicht, da Volvo das Problem als solches nicht behandeln will.

Streiche "schützen", setze "informieren". Aus der - vom KBA abgesegneten - Sicht der VCC

ist

es kein Problem.

Mal etwas provokant: Wovor willst Du sie schützen - davor, was ihnen in Deiner Fantasie wiederfahren kann?

Zitat:

Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass gerade du als sprachgewandter intelligenter Mensch folgende Situation akzeptieren würdest:
Dein Zahnarzt verpasst dir eine schöne Füllung, leider hat er etwas Karies übersehen, so dass dein Zahn nach einiger Zeit schön buttert. Du bittest um Stellungnahme und erhältst von dem Vorgesetzten des Zahnarztes die Aussage, er habe sich die Röntgenbilder und Unterlagen angeschaut, es sei alles fachgerecht durchgeführt worden, vielleicht hättest du den Zahn ja auch nur unsachgemäß und über die Maßen beansprucht.
Ich denke spätestens dann würde ein UNABHÄNGIGER RENOMIERTER Gutachter deinen Zahn beurteilen und seine Meinung dazu abgeben.
Und wenn der dann sagt, Tja - höhere Gewalt, das kann passieren und der Zahnarzt hat nix falsch gemacht - dann ist es halt so.
Aber wieso darf sich im Fall HB nach deinem Empfinden Volvo selber zweifelsfrei entlasten. Wenn die so agieren würden wie sie werben hätte jemand anderes (mit entsprechendem Ruf) diese Tests im AUFTRAG von Volvo durchgeführt und Volvo hätte die Ergebnisse offiziell vorgestellt.
Häng dich an meinem Beispiel bitte nicht an eventuell nicht ganz vergleichbaren Details auf, ich denke es ist klar, was ich meine.

Ja, mir ist klar, was Du meinst. Und ich will mich auch nicht an Details aufhalten, aber: Deine Doktor-Patienten-Allegorie krankt in einem sehr wesentlichen Punkt! Ich vermisse in ihr die Beschwerdestelle der Ärztekammer (=> KBA)!

WENN das KBA - nach der eingeholten Stellungnahme von Volvo - (noch) begründet der Ansicht wäre, dass überhaupt ein Mangel vorläge, von dem eine ernste Gefährdung ausginge, hätte ein Rückruf angeordnet werden können - ob das nun dem Zahnarzt-Vorgesetzten gefällt oder nicht. Das KBA sieht hierzu aber offensichtlich keinen Anlass.

Ich glaube nicht, dass die Prüfung des Vorfalls wie folgt abläuft:

KBA: Hallo Volvo!
Volvo: Hallo KBA, na, alles beim alten?
KBA: Yep. Lieschen Müller hat uns zugetragen, dass Ihr ein Problem mit explodierenden *Feststellbremsanlagen* hättet!?
Volvo: Wir? Muhahaha, Alle! 😁 Ne, war nur´n Spässle; haben wir nicht, gaaaaanz ehrlich.
KBA: Na, dann ist ja gut. Haben wir uns eigentlich auch gleich gedacht. Na, dann macht´s mal gut. Bis denne.
Volvo: Adjö! Bis in 4 Wochen!

Du etwa?

😕

Hi elk,
natürlich nicht.
Aber wenn ich das richtig verstanden habe hat das KBA NICHT selbst geprüft sondern sich die Daten etc. von Volvo vorlegen lassen und diese ebenfalls ausgewertet. Ich weiß auch gar nicht, ob das KBA überhaupt selber prüft, nur nach meinem Empfinden sollte ein renomierter unabhängiger Sachverständiger eben auch selber prüfen und sich nicht auf Daten des Herstellers stützen.
Es gilt ja nicht nur hier, dass ein Hersteller keinen allzugroßen Drang hat, sein Produkt selber in Frage zu stellen.

Und in meinem Beispiel kommt die Ärztekammer nicht vor, weil der Vorgesetzte des behandelnden Arztes VCC sein sollte und nicht das KBA.

Aber wenn du dich dann an die Ärztekammer wenden würdest hättest du es doch auch ganz gern, das dir ein Gutachter von denen auch mal ins Maul guckt um den Zahn zu inspizieren.😁

Aber jetzt entarte ich auch gerade etwas🙄, also was solls, jeder wie er will. Unsere Positionen sind ja denke ich klar, wie jeder das sehen will bleibt ja ihm selber überlassen.....

Wieviel durch das KBA angeordnete Rückrufaktionen gab es eigentlich seit Bestehen dieser "Kontrollinstitution"?!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte


.................
Wieviel durch das KBA angeordnete Rückrufaktionen gab es eigentlich seit Bestehen dieser "Kontrollinstitution"?!!!!!!

Hi Hutte:

Null, wenn man der SZ glauben kann.

siehe Post von Mawev am 12.April 2010
http://www.sueddeutsche.de/.../...ranche-bevor-es-zu-spaet-ist-1.56135

Gruß von Raimund.

N´Abend Hutte,

Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte


Aber wenn ich das richtig verstanden habe hat das KBA NICHT selbst geprüft sondern sich die Daten etc. von Volvo vorlegen lassen und diese ebenfalls ausgewertet.

Ich gehe davon aus, dass es genauso gelaufen ist, und zwar deshalb, weil es in D

schon immer so war

😮 und

so in D verankert

ist. Hierzu am Ende noch ein paar Infos.

Zitat:

Ich weiß auch gar nicht, ob das KBA überhaupt selber prüft, nur nach meinem Empfinden sollte ein renomierter unabhängiger Sachverständiger eben auch selber prüfen und sich nicht auf Daten des Herstellers stützen.

Ja ne, is´ klar... Und wenn ein solcher Sachverständiger dann zu dem Ergebnis gelangt wäre, dass es sich um Verschleiß handelt, von dem keine ernste Gefährdung ausgeht, hätten hier alle gesagt: "UUh, da lag ich mit meiner Einschätzung ja ordentlich falsch, gut dass der unabhängige renommierte SV das jetzt klargestellt hat. 😁😉

Zitat:

Es gilt ja nicht nur hier, dass ein Hersteller keinen allzugroßen Drang hat, sein Produkt selber in Frage zu stellen.

Noch weniger Drang hat der Hersteller imho, ein Produkt auf dem Markt zu haben, dem nachgesagt wird, dass von ihm eine ernste Gefährung ausginge. Wenn es sich

tatsächlich um ein unsicheres Produkt handelt

, wird er im eigenen Interesse für Abhilfe sorgen.

Klick!

😁

Zitat:

Und in meinem Beispiel kommt die Ärztekammer nicht vor, weil der Vorgesetzte des behandelnden Arztes VCC sein sollte und nicht das KBA.

Aber wenn du dich dann an die Ärztekammer wenden würdest hättest du es doch auch ganz gern, das dir ein Gutachter von denen auch mal ins Maul guckt um den Zahn zu inspizieren.😁

Das war mir schon klar. Und genau deshalb, weil der Vorgesetzte "eben nur" VCC sein sollte, mangelte es im Vergleich zum Real-Life (stellvertretend für das KBA) der Ärztekammer. Und das KBA als zuständige Behörde in Fragen der Geräte- und Produktsicherheit (s.u.) erfüllt quasi die von Dir gewünschte Gutachtertätigkeit; so jedenfalls meine Sicht der Dinge.

Zitat:

Aber jetzt entarte ich auch gerade etwas🙄, also was solls, jeder wie er will. Unsere Positionen sind ja denke ich klar, wie jeder das sehen will bleibt ja ihm selber überlassen.....

Und? War´s wirklich so schlimm, sich "zu verquatschen"? Ich denke nicht. 🙂

Im übrigen stimme ich Dir vollumfänglich zu: Jeder nach seiner Façon!
Ich habe auch ganz gewiss nicht die alleinige Weisheit gepachtet.

Zitat:

Wieviel durch das KBA angeordnete Rückrufaktionen gab es eigentlich seit Bestehen dieser "Kontrollinstitution"?!!!!!!

Mir ist keine bekannt. Und falls es - unerschütterlich wie ich bin 😁 - tatsächlich noch keinen angeordneten Rückruf gegeben hat, dann

sicher

deshalb, weil entweder die Hersteller selbst einen freiwilligen Rückruf gestartet haben, wenn dies objektiv geboten war, oder es sich im Vorfeld herausgestellt hat, dass entgegen landläufiger Meinung doch keine ernste Gefährdung von dem gemeldeten Vorfall ausgeht.

😁🙂😉

ZUR INFO:

Zitat:

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist die zuständige Behörde für alle Produkte im Sinne von § 2 Abs. 1 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), soweit sie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) unterliegen. Das GPSG zielt auf den Verbraucherschutz und erwartet von den Produktverantwortlichen und Behörden Maßnahmen, wenn Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Personen von nicht sicheren Produkten ausgehen. Gemäß § 8 Abs. 4 GPSG sind zunächst die Produktverantwortlichen für die Abwehr von Gefahren ihrer Produkte zuständig (Subsidiaritätsprinzip).

Der Produktverantwortliche hat das KBA zu informieren, wenn ihm Informationen vorliegen, dass von einem in Verkehr befindlichen Verbraucherprodukt eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen ausgeht. Er wendet für diesen Zweck die Entscheidung 2004/905/EG12 der Europäischen Kommission an.
Das KBA prüft diese Meldung und wendet das Risikoklassifizierungsschema aus der Entscheidung 2004/418/EG der Europäischen Kommission an. Sind die vom Produktverantwortlichen eingeleiteten Maßnahmen bezogen auf die vom Verbraucherprodukt ausgehende Gefährdung nicht ausreichend, entscheidet das KBA unter Berücksichtigung der Argumente des Produktverantwortlichen über geeignete Maßnahmen.

Weiterhin meldet das KBA alle anderen ihm vorliegenden Informationen über Verbraucherprodukte, die eine ernste Gefahr darstellen (RAPEX-Meldung), an die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Voraussetzung für eine RAPEX-Meldung ist das Vorliegen eines nicht sicheren Produktes bzw. eines ernsten Risikos. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das KBA unter Anwendung des Risikoklassifizierungsschemas aus der Entscheidung 2004/418/EG.

Quelle: KBA

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Hi elk,
abschließend möchte ich dazu sagen, dass mir tatsächlich wohler wäre, wenn ein unabhängiger Gutachter (damit meine ich nicht Dr. Müller- KFZSachverständiger) sondern z.B. der ADAC oder ne renomierte Autozeitung Tests durchgeführt hätten (mit ihren Sachverständigen).
Eine Kontrollinstanz, die noch nie von sich aus aktiv eingegriffen hat(oder mußte) ist entweder in Besitz einer bestialischen Drohkulisse oder aber etwas träge. Was zutrifft will ich nicht bewerten, aber es bleibt für mich allemal ein fader Beigeschmack. Volvo hätte ja auch Fachpresse zu den Tests einladen können.

Und wenn du dich auf die Ärztekammer verlässt bist du verlassen, aber das ist ein anderes Thema😁😉

So long
Hutte

Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte


... z.B. der ADAC oder ne renomierte Autozeitung Tests durchgeführt hätten...

Du bezeichnest die (deutschen) Gazetten ernsthaft als renommiert? Da glaub ich den Herstellern mehr. 🙂

Gruß

Markus

Hi,

nun hat es auch meinen V70 ereilt.

Zur Geschichte:
Mein Kombi (BJ: 2001) mustte zum TÜV, dieser monierte einen zu langen Handbremshebelweg. Also kurzerhand das Seil gespannt und gut ist.
Anschließend bin ich 200km zu den SChwiedereltern gefahren, warmen Wagen im Regen Abgestellt und gesichert.

Am Sonntag wollten wir zurückfahren, Zack, BRemse blockiert, ätzendes Gerausch und die Diagnose war klar. ZUm Glück passierte das beim Ausparken aus der Parklücke und nicht wärend der Fahrt.

Ende vom Lied war eine Abschleppaktion, Rückreise per Zug und Reperatur in einer Fachwerkstatt. Diese kannten den hier im Forum mehrfach angesprochenen Reperatursatz nicht. Jetzt wurde ein neuer Achsträger eingebaut , knapp 450€ für das Teil. Anschließend wieder hin mit Dem Zug Auto abholen. Super Sache...

Bilder kann ich gerne noch hineinstellen.

Falls nun jemand einen linken Achsträger , ohne Widerlager, haben möchte kann sich gerne bei mir melden.

Grüße Flo

Hallo, da der Thread doch schon sehr lang ist und ich keine Zeit habe alles durchzulesen, könnte jemand kurz zusammenfassen worum es eigentlich geht? Muss ich mit meinem Volvo irgendwie aktiv werden?

😕

Nein, Du musst nix tun. Wenn Dir irgendwann mal die Hinterräder blockieren mit der Diagnose: Handbremsbeläge haben sich verklemmt. - Dann kannst du in aller Ruhe hier ein paar Zeilen lesen 😉

Aber weil es Montag ist:
Ja! Lass die Handbremsbeläge prüfen. Die fallen ab und können die Räder blockieren.

Gruss
Hobbes
😁

😁😁😁

alles hätte ja auch nicht sein müssen aber das wirst du schon merken!!!

😁😁😁

Für Fragen rund um seinHU-650 findet der Fragesteller jedenfalls Zeit.

Insofern übersetzte ich die Formulierung "...keine Zeit.." einmal frei mit "Keine Lust / zu faul." Wir wollen doch ehrlich bleiben, oder? 😁

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

Original geschrieben von Hobbes


Aber weil es Montag ist:
Ja! Lass die Handbremsbeläge prüfen. Die fallen ab und können die Räder blockieren.

... und weil immer noch Montag ist: Nicht einfach nur auf den Prüfstand fahren lassen, sondern bitte öffnen lassen und da es dann eh nur noch das Material ist an Mehraufwand, macht es bei 112.000 km Sinn sofort die Beläge wechseln zu lassen. 🙂

Schönen Gruß
Jürgen

..und weil immer noch Montag ist: Bilder machen und hier einstellen.

Gruß

Reinhard

... und es ist immer noch "Montag" ... und am dienstag könnte es schon (gem. hier) zu spät sein 😁

leute leute, ein HU650 ist halt wichtiger als eine "Bremse" und bei 112000 km könnte ja ein belag einer "Feststellbremse" mal nicht verschlissen sein. auch bilder, sagen hier garnichts aus.  oder 😕😁

Flo, fahr zum 🙂 und lasse die "Backen" tauschen. dein Elch hat bestimmt auch schon mal neue BK bekommen. 😉 so stehen ihm auch mal HBB zu.

LG
Vidaman

Zitat:

Original geschrieben von vidaman


Flo, fahr zum 🙂 und lasse die "Backen" tauschen. dein Elch hat bestimmt auch schon mal neue BK bekommen. 😉 so stehen ihm auch mal HBB zu.

LG
Vidaman

Also ich war schon die Bremse tauschen, leider erst

NACH

einem Handbremsendefekt Defekt.

Fluchmodus EIN - "$§+'<*S.....)(/%(Q§" - Fluchmodus AUS !

Die Bilder werde ich heute mal machen.

Liebe Grüße
Flo

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