schlechte Vmax???
Hallo, hab bei meinem AAM, seitdem ich nen Fächerkrümmer und nen bearbeiteten Vorwärmigel hab, ne um 20 km/h geringere Endgeschwindigkeit! Is das normal? Der hat jetz viel besseren Zug im unteren Drehzahlbereich, aber tut sich halt schwer beim 5ten, obwohl er ordentlich raus dreht. Womit kann ich jetz die Vmax wieder anheben? Hilft da ne Nockenwelle (Dbilas, Schrick, o.ä.)? Was hilft sonst noch (jetz außer anderem Motor/Getriebe)! MfG Basti
34 Antworten
da kauf ich mir lieber nen neuen kat, als dicke eier zu kriegen... 😮) das mit dem elefanten hab ich schon gerafft, aber der eli ging doch immer durch und zugenommen hat er auch ni, warum soll er dann plötzlich bei der küchentür steckenbleiben, wenn ich nur die eingangstür verbreitert hab!?! *g*
Küche und Eingang
Greetz.
Du hast da was vegessen. Der Elefant hat zugenommen. Warum denkst du denn das ein Fächerkrümmer mehr Leistung bringt ???
Die Abgase gehen schneller raus und es ist schneller Platz für neue da. Und deshalb hast du mehr Leistung. Die Einspritzmenge geht auch hoch. Das bedeutet, der Elefant nimmt zwar nicht gleich das doppelte zu aber doch schon ordentlich. Und durch die Eingangstür kommt er zwar locker durch aber an der Küchentür wird er abgequetscht in der Mitte. Und wenn du dir das Foto anschaust weisst du wie das aussieht wenn es passiert.
Also mach nen größeren KAT rein und spiel Onkel Doc. Was ich meine ??? Schau dir das Bild mal an.
Greetz, der Ventoracer
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Wie die dich ohne KAT dran kriegen?
Ganz einfach, mach riecht es...
Die Einspritzmenge wird kaum hochgehen dadurch das der Rückstaudruck verringert wird, die Füllrate im Zylinder wird nur besser da kein/weniger verbranntes Gemisch zurück bleibt!
Bei vermeintlichen mängeln (zu laute auspuffanlage, ...) ist §2 ASOG anzuwenden, d.h. die Polizei müßte nach§17 STVZO RZ4 einen Mengelbericht ausstellen, der dann in einer angemessenen Frist (1-2 Wochen) zu überprüfen ist!
(O-Ton von grün-weiß), sprich wenn ich mir nen originalen kat ausräume, können die mir so gut wie nix anhaben, weil eine fahrzeugsicherstellung nur bei erheblichen technischen mängeln (bremse/lichtanlage/... defekt) durchführbar ist.
"Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach §2 BGB wegen unerlaubter Handlung."
"Eine Beschlagnahme aufgrund geringer oder vermeidbarer Mängel steht im Gegensatz zu den im §2 ASOG angeführten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit."
Zitat:
Original geschrieben von Der Basti
Bei vermeintlichen mängeln (zu laute auspuffanlage, ...) ist §2 ASOG anzuwenden, d.h. die Polizei müßte nach§17 STVZO RZ4 einen Mengelbericht ausstellen, der dann in einer angemessenen Frist (1-2 Wochen) zu überprüfen ist!
(O-Ton von grün-weiß), sprich wenn ich mir nen originalen kat ausräume, können die mir so gut wie nix anhaben, weil eine fahrzeugsicherstellung nur bei erheblichen technischen mängeln (bremse/lichtanlage/... defekt) durchführbar ist."Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach §2 BGB wegen unerlaubter Handlung."
"Eine Beschlagnahme aufgrund geringer oder vermeidbarer Mängel steht im Gegensatz zu den im §2 ASOG angeführten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit."
Soweit richtig, aber dann wird dir vorsätzliche Steuerhinterziehung - was es auch ist - vorgeworfen und aus diesem Grund wird dein KFZ als Beweismittel sichergestellt.
Sollte man noch berücksichtigen! 😁
Und wie erklärst du dem Polizist das dein Wagen mit G-KAT wie ein Vergasernach Benzin hintenraus stinkt?
Ich meine ausserdem noch im Kopf zu haben das bei einer Gefahr für andere (dazu zählt auch Lärmbelästigung wohl) das Fahrzeug stillgelegt werden kann.
Mein Vento riecht auch so bissl nach Benzin, darf der das nich? Kann ja auch die Lambdasonde zu sein oder so, wissen doch die grün-weißen nich... *wunder* außerdem wenn ich nen originalen kat leerräume, sehn die´s nich und nur wegen ner vermutung dürfen die das teil nich stilllegen... steuerhinterziehung hin oder her.
Zitat:
Original geschrieben von Der Basti
[...]
"Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach §2 BGB wegen unerlaubter Handlung.""Eine Beschlagnahme aufgrund geringer oder vermeidbarer Mängel steht im Gegensatz zu den im §2 ASOG angeführten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit."
Die Polizei haftet nach §2 BGB? Schon mal reingeschaut ins BGB? Ich schon:
Zitat:
§ 2 BGB Eintritt der Volljährigkeit
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Wenn man keine Ahnung hat sollte man auch sowas nicht posten und andere in Sicherheit wiegen!
Wenn der Polizist ein Auto beschlagnahmt, weil es durch seine Lärmbelästigung eine Gefahr für Öffentlichkeit darstellt wünsche ich viel Spaß mit § 2 BGB 😁 Sich mit dem doch recht großen Ermessensspielraum eines Polizisten anzulegen halte ich schlicht für dumm.
Wenn die Polizei überhaupt nach BGB haftet, dann nach § 823 BGB. Viel Spaß beim Nachweis der Rechtswidrigkeit der Stilllegung.
Zitat:
Original geschrieben von Torian
Die Polizei haftet nach §2 BGB? Schon mal reingeschaut ins BGB? Ich schon:
Wenn man keine Ahnung hat sollte man auch sowas nicht posten und andere in Sicherheit wiegen!
Wenn der Polizist ein Auto beschlagnahmt, weil es durch seine Lärmbelästigung eine Gefahr für Öffentlichkeit darstellt wünsche ich viel Spaß mit § 2 BGB 😁 Sich mit dem doch recht großen Ermessensspielraum eines Polizisten anzulegen halte ich schlicht für dumm.
Wenn die Polizei überhaupt nach BGB haftet, dann nach § 823 BGB. Viel Spaß beim Nachweis der Rechtswidrigkeit der Stilllegung.
*rofl*
Hätte mir auch mal die Mühe machen sollen über den Paragraphen nachzudenken.
War eigentlich klar, dass es nix mit der Sache zu tun haben kann wenns soweit vorn steht! 🙂
Wie gesagt, wenn man ohne Kat erwischt wird, dann ist meist die begangene Steuerhinterziehung das schlimmere Vergehen und auch der Grund für die Sicherstellung - aber ich widerhole mich! 😁
hab ich echt §2 geschrieben... wieder zu schnell getippt, sorry- meinte natürlich §992 BGB - mein Fehler!
Zitat:
Original geschrieben von Der Basti
hab ich echt §2 geschrieben... wieder zu schnell getippt, sorry- meinte natürlich §992 BGB - mein Fehler!
Ja?
Dann erkläre mal Bitte anhand des Paragraphen wo rauf du damit hinaus willst?
Zitat:
BGB § 992
Haftung des deliktischen Besitzers
Hat sich der Besitzer durch verbotene Eigenmacht oder durch eine Straftat den Besitz verschafft, so haftet er dem Eigentümer nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen.
Na verbotene Eigenmacht is es doch, wenn sich der grün-weiße durch irgendwelche Vermutungen dazu im stande fühlt dir das auto zu beschlagnahmen, ohne, dass es dafür beweise hat.
ABER: damit ihr wieder beruhigt schlafen könnt: ich hab mir ne komplette gti-anlage geholt und werd jetz keinen leerkat drunterbauen!!!
MfG Der Basti
Zitat:
Original geschrieben von Der Basti
Na verbotene Eigenmacht is es doch, wenn sich der grün-weiße durch irgendwelche Vermutungen dazu im stande fühlt dir das auto zu beschlagnahmen, ohne, dass es dafür beweise hat.
ABER: damit ihr wieder beruhigt schlafen könnt: ich hab mir ne komplette gti-anlage geholt und werd jetz keinen leerkat drunterbauen!!!
MfG Der Basti
Wie gesagt, du hast wohl nicht verstanden, dass du ohne Kat Steuerhinterziehung begehst und somit eine Sicherstellung in Ordnung ist!
Und was du mit deiner Auspuffanlage machst, ist und bleibt ja dir überlassen 😁