Schilder-Experten in der Stadtverwaltung

Was man aus der Zeitung alles lernen kann.😁
Hier wird ein Interpretationsversuch mit der Aussage :
Nie den Schilder-Baum im eigenen Sinn umdeuten
von vornherein ausgeschlossen.

Lest selbst:
http://www.wn.de/.../...Tibusstrasse-Ein-Schilderbaum-gibt-Raetsel-auf

Moorteufelchen

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Recht hat die Zeitung doch, so ein Versuch kann nur in die Hose gehen. Denn das manchmal etwas merkwürdige Denkverhalten von Behördenmitarbeitern kann ein Normalo nicht entschlüsseln.

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Hallo.
Das untere Schild gilt mit der darunter angegebenen Zeitangabe. Das obere Schild gilt immer. Soweit so gut. Jetzt weiß ich nur nicht warum das untere Schild das obere aufheben sollte, somit ist das untere meiner Meinung nach sinnlos.

Gruß

Recht hat die Zeitung doch, so ein Versuch kann nur in die Hose gehen. Denn das manchmal etwas merkwürdige Denkverhalten von Behördenmitarbeitern kann ein Normalo nicht entschlüsseln.

In Münster finde ich die Parksituation doch recht klar.

Aber hier: wer darf geradeaus fahren?
http://ais.badische-zeitung.de/.../156453367-h-720-v-100-q-40.jpg

Auflösung aus Sicht des städtischen Tiefbauamts:
http://www.badische-zeitung.de/...ehlen-an-der-bertoldstrasse-schilder

"ätschibätsch", kommt einem da in den Sinn...

Wenn da nicht "Westfälische Nachrichten" drüber gestanden hätte, ich hätte da den Postillion vermutet. 😁 😁 😁

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Wieso, ist doch einfach.

Vor dem Schild ist immer absolutes Halt- und Parkverbot.

Nach dem Schild darf in den angegebenen Zeiten bis zu 3 Min gehalten werden.
Außerhalb den Zeiten gilt absolutes Halt- und Parkverbot.

Ich kann hier kein Problem erkennen.
Die kritisierten Schilder sind absolut logisch und eindeutig.

VG
Günter

Edit: unpassende und unbedachte Bemerkung gelöscht

Immerhin fünf Beiträge bis wieder einer verletzend wurde. Hut ab.
Gruß

@wpp: ok, da liegst du nicht ganz verkehrt.
War etwas zu hart ausgedrückt, deswegen nehme ich die Bemerkung wieder raus.
Dennoch bleibe ich dabei, dass die Schilder absolut logisch nachvollziehbar sind und sich meiner Meinung nach hier nur künstlich (von den Medien) aufgeregt wird.

VG
Günter

Und dafür noch 1 X Danke , oh man .

Edit : es kam noch zu einer erkenntniss 🙂

Manchmal könnte ein wenig weniger Schild besser sein .

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 9. September 2018 um 12:18:49 Uhr:


Edit : es kam noch zu einer erkenntniss 🙂

Jup, manchmal sollte man doch zwischen Verfassen und Abschicken erst mal 'nen Kaffee trinken gehen.

VG
Günter

Das oberste Schild (Wiederholung Haltverbot Mitte) könnte ohne vorheriges Beginnschild (Pfeil links oder ganz ohne Pfeil) rechtlich unwirksam sein. Dann gilt nur das eingeschränkte Haltverbot. Als "Gegenleistung" für die Knöllchen fände ich Sahnetortenwerfen auf den verantwortenden Mitarbeiter garnicht so schlecht. 🙂

Zitat:

@wpp07 schrieb am 9. September 2018 um 09:55:47 Uhr:


Jetzt weiß ich nur nicht warum das untere Schild das obere aufheben sollte, somit ist das untere meiner Meinung nach sinnlos.

In der Tat. Das absolute Haltverbot gilt 24/7, das eingeschränkte wird daher formell nicht wirksam. Das ist vergleichbar Tempolimit "70" + "50 von 22-6h" an einem Mast. 😁

Im konkreten Fall muss man sich die Frage stellen, ob das absolute Haltverbot dort überhaupt zulässig ist. Wenn man es nämlich zu bestimmten Zeiten aussetzen kann, ist es im Grunde nicht notwendig.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 9. September 2018 um 15:51:16 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 9. September 2018 um 09:55:47 Uhr:


Jetzt weiß ich nur nicht warum das untere Schild das obere aufheben sollte, somit ist das untere meiner Meinung nach sinnlos.
In der Tat. Das absolute Haltverbot gilt 24/7, das eingeschränkte wird daher formell nicht wirksam.

Ich kann die abweichende Ansicht der Verwaltung durchaus nachvollziehen:

Das absolute Halteverbot ist die allgemeine Regelung, dass nur zu bestimmten Zeiten wirksame eingeschränkte Halteverbot die speziellere Regelung.

Dabei gilt der Grundsatz, dass eine spezielle Regelung innerhalb ihres Anwendungsbereichs der allgemeinen Regelung vorgeht. Da diese Regelung beim "Ottonormalbürger" aber nicht sehr bekannt ist, wäre es wohl besser gewesen hier deutlicher zu beschildern. Allerdings hätte man dafür dann zwei Schilder mehr gebraucht. Aber irgendwas ist ja immer.

Zitat:

Das ist vergleichbar Tempolimit "70" + "50 von 22-6h" an einem Mast. 😁

Ja.

Oder solche durchaus üblichen Beschilderungen wie "Tempo 120, jedoch Tempo 80 bei Nässe". Die versteht dann plötzlich wieder jeder 😉

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 9. September 2018 um 15:51:16 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 9. September 2018 um 09:55:47 Uhr:


Jetzt weiß ich nur nicht warum das untere Schild das obere aufheben sollte, somit ist das untere meiner Meinung nach sinnlos.
In der Tat. Das absolute Haltverbot gilt 24/7, das eingeschränkte wird daher formell nicht wirksam. Das ist vergleichbar Tempolimit "70" + "50 von 22-6h" an einem Mast. 😁

Im konkreten Fall muss man sich die Frage stellen, ob das absolute Haltverbot dort überhaupt zulässig ist. Wenn man es nämlich zu bestimmten Zeiten aussetzen kann, ist es im Grunde nicht notwendig.

Danke U.Korsch.
Ich dachte schon ich bin völlig verblödet ( was allerdings trotzdem der Fall sein kann).
Gruß

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